Fachbereich - Design
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Nicht nur unsere alltägliche Kommunikation - Sprechen, Sprachstile, Stimmen, Erzählungen usw.-, sondern ebenso medial- und computervermittelte Kommunikationsformen, Diskurs- und Wissensproduktionen werden fortlaufend von vorherrschenden Geschlechterverhältnissen, von Geschlechterstereotypen und Denken in Geschlechterdifferenzen bestimmt. Gleichzeitig ist die Kategorie Geschlecht nicht abgeschlossen, sind Geschlechterordnungen nicht statisch, sondern wandel- und veränderbar: undoing gender. In Fortsetzung des Seminars "Un/doing Gender Konzeption und Realisation eines Informationstools" im SS 07 besteht dieses Seminar aus einem theoretischen und einem praxisbezogenen Teil.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Rahmenprüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge im Fachbereich Design.
Erinnerungskulturen, kulturelles Gedächtnis, Geschlecht: Kulturelles Gedächtnis und Erinnerung bestimmen unsere Vorstellungs- und Bildwelten, unser Handeln und unsere Kommunikation. Kulturelles Gedächtnis setzt sich aus Wissen, Erinnerungen, Erfahrungen und Objekten zusammen, es wird von Medien, kulturellen Einrichtungen und Institutionen vermittelt, in Räumen wie Museen, Archiven oder Bibliotheken gelagert. Doch sind auch Emancy Punk, Queer Rap und HipHop Teil des kulturellen Gedächtnis? Warum brauchen wir Erinnerung und Gedächtnis? Wer und was werden erinnert? Wer definiert kulturelle Bedeutung? Wie und wo werden Erinnerung und Gedächtnis inszeniert? Welche Ideologien im Horizont von Geschlecht liegen Erinnerungskulturen und kulturellem Gedächtnis zugrunde? Dieses Seminar fand in Kooperation mit dem Seminar "Münzen in neuer Prägung - ein Wettbewerb" von Prof. Elisabeth Holder statt.
Einführung in Geschlechtertheorie und -praxis: Welche Gedanken- und Bildwelten bestimmen unsere Vorstellungen von Geschlecht? Gibt es nur zwei Geschlechter? Was versteht man unter Geschlechterverhältnissen? Wodurch und durch wen werden Geschlechterverhältnisse bestimmt? Diesen und weiteren Fragen gehen wir in diesem Seminar auf der Basis einer Einführung in Geschlechtertheorien und anhand von Beispielen aus Gesellschaft, Kunst und Kultur sowie einem Besuch der Ausstellung "Das Achte Feld" am Museum Ludwig in Köln nach.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 66 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
83 - Fachbereichsordnung für den Fachbereich Design an der Fachhochschule Düsseldorf vom 06.10.2005
(2005)
Aufgrund des § 25 Abs.4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz-HG) vom 14.3.2000 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.3.2000 in Verbindung mit der Grundordnung der Fachhochschule Düsseldorf vom 29.6.2001 hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf folgende Fachbereichsordnung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 772), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen: