Fachbereich - Architektur
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Gemäß § 37a des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat das Präsidium im Einvernehmen mit der jeweiligen Dekanin bzw. dem jeweiligen Dekan die folgenden Gleichstellungsquoten (Gender-Diversity-Faktoren; § 3 Berufungsordnung der HSD vom 04.10.2016) für die Dauer von drei Jahren ab dem 01.01.2026 festgesetzt:
Angenehme Raumtemperaturen, eine gute Raumluftqualität und eine ausreichende (Tages-)Lichtversorgung wirken sich über die Aufenthaltsqualität und den Innenraumkomfort maßgeblich auf die Zufriedenheit von Gebäudenutzer*innen – und damit auf ihre Lebensqualität – aus. Da immer mehr Zeit in Innenräumen verbracht wird, ist der Raumkomfort ein entscheidendes Qualitätskriterium von Gebäuden. Daher lohnt ein hoher Planungsaufwand für ein gesundes und angenehmes Raumklima, frische Luft, gute Akustik und überzeugende Lichtverhältnisse.
Die digitale Transformation der Gesellschaft betrifft auch und in besonderem Maße Hochschulen, die Studierende auf eine digitale Gesellschaft vorbereiten, Digitalisierung zum Gegenstand von Forschung und Transfer machen und einen wesentlichen Beitrag zur kritischen Reflexion von Digitalität leisten. Vor diesem Hintergrund möchte die Hochschule Düsseldorf (HSD) Chancen ergreifen, die sich für unsere Mitglieder und Angehörigen und für Hochschule als Organisation ergeben. Gleichzeitig will die HSD Risiken vermeiden, die aus einer undifferenzierten Adaption technischer Möglichkeiten folgen. Zu den Risiken gehören die sozialen, politischen und ökologischen Effekte des flächendeckenden Einsatzes von Technologie. Im Zuge der Entwicklung der Digitalstrategie haben sich Mitglieder und Angehörige der HSD aus allen Statusgruppen intensiv mit den Chancen und Risiken der Digitalisierung auseinandergesetzt, um einen Beitrag zur erfolgreichen Gestaltung der digitalen Transformation an der HSD zu leisten.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Architektur (RahmenPO) an der Hochschule Düsseldorf vom 08.07.2025 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 1012).
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Architektur (RahmenPO) an der Hochschule Düsseldorf vom 08.07.2025 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 1012).
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf (GO HSD) vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat der Fachbereich Architektur der Hochschule Düsseldorf die folgende Fachbereichsordnung erlassen.