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In dieser Bachelor-Thesis werden die Möglichkeiten eines Remote-Zugriffs auf die Prozessdaten einer Siemens SIMATIC speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS) untersucht. Der Schwerpunkt liegt auf der Interaktion mit Prozessdaten über ein mobiles Android-Gerät unter Nutzung der WLAN-Schnittstelle. Als praktischer Teil der Thesis steht daher die Entwicklung einer Android-Applikation zum Erstellen, Editieren und Ausführen grafischer Oberflächen, welche Prozessdaten anschaulich über Anzeigeelemente darstellen und eine Interaktion mit dem Anwender über Bedienelemente auf dem Bildschirm des mobilen Geräts ermöglichen. Hierzu geht die Thesis zu Beginn auf die grundlegenden Strukturen eines SIMATIC Automatisierungssystems hinsichtlich Hardware- und Softwarekomponenten sowie auf bestehende Remote-Zugriffsmöglichkeiten ein. Diese werden mit der App-Lösung verglichen und Vor- und Nachteile evaluiert. Anschließend werden die verwendete Kommunikationsbibliothek Libnodave und ein Abriss über das Android-Framework gegeben. Diese Technologien bilden die Grundlage zur Entwicklung eigener Applikationen zur Interaktion mit der SIMATIC Automatisierungshardware. Mit der Untersuchung des Softwareentwicklungsprozesses und der Funktionsbeschreibung der entwickelten Applikation AndroHmiS7 wird die Anwendung der erarbeiteten Themen gegeben.
Diese Arbeit befasst sich mit der Entwicklung eines Messplatzes zur Erfassung von Körperschallemissionen eines technischen Systems. Der Leser dieser Arbeit soll einen Einblick in die physikalischen und normativen Grundlagen einer Körperschalluntersuchung erhalten. Er soll weiterhin in die Lage versetzt werden, den entwickelten Messplatz zu verstehen und eigenständig Prüfungen durchzuführen.
321 - Zweite Satzung zur Änderung der Fachbereichsordnung des Fachbereichs Design vom 17.10.2012
(2012)
Aufgrund des § 26 Absatz 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) in der Fassung vom 01.01.2007 (GV. NRW. S. 474) in Verbindung mit der Grundordnung der Fachhochschule Düsseldorf in der jeweils gültigen Fassung hat der Fachbereich Design die folgende Fachbereichsordnung erlassen:
Aufgrund des § 12 Abs. 2 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31.10.2006 (GV.NRW. S. 474) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 31. Januar 2012 (GV.NRW. S. 90), in Verbindung mit der Grundordnung der Fachhochschule Düsseldorf vom 12.07.2010, (Verkündungsblatt der Fachhochschule Düsseldorf Nr. 234) zuletzt geändert am 26.10.2011 (Verkündungsblatt der Fach-hochschule Düsseldorf Nr. 275) hat die Fachhochschule Düsseldorf folgende Geschäftsordnung des Senats erlassen.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2008 (GV.NRW. S. 195), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NordrheinWestfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2008 (GV.NRW. S. 195), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NordrheinWestfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV.NRW. S.750), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen:
In diesem Projekt wird ein Softwaresystem entwickelt, mit dem es möglich ist ein OSGi Framework durchgängig im Hintergrund von Android zu betreiben. Für die Demonstration der Kommunikation zwischen Framework und weiteren Android Anwendungen wird eine Beispielanwendung entworfen. Im ersten Teil dieser Arbeit wird auf die technischen Grundlagen von Android sowie auf die OSGi Service Platform eingegangen. Anschließend folgt die Anforderungsanalyse, sowie die State-of-the-art-Analyse. Das Konzept wird erstellt und anschließend die Implementierung erläutert. Zum Schluss wird das Softwaresystem evaluiert und eine Zusammenfassung aller Kapitel beendet die Arbeit.
Dieses Bachelorprojekt wurde im Labor für Informatik an der Fachhochschule Düsseldorf durchgeführt und steht im Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt zu dem Themengebiet Ambient Assisted Living. Hauptziele des Bachelorprojektes waren die Optimierung der Kommunikation über das 6LoWPAN-Protokoll hinsichtlich der Aspekte Datendurchsatz, Energieeffizienz und der Sicherheit der Datenübertragung. Um diese Ziele zu erreichen, wurden innerhalb des Projektes ein Kommunikationsmodul und eine entsprechenden Entwicklungsplatine realisiert. Zudem wurden softwaretechnische Funktionen entwickelt, die der Anpassung des Mikrocontroller-Betriebssystems Contiki 2.5 für die Nutzung der Stromsparfunktionen des verwendeten Mikrocontrollers ATmega128RFA1 und der Verwendung des Verschlüsselungsmoduls dienen. Durch die am Ende des Projektes durchgeführten Gerätetests konnte die Erreichung der wesentlichen Projektziele verifiziert werden. Innerhalb dieser Thesis wird dem Leser neben dem Grundlagenwissen zu dem verwendeten Mikrocontroller die Vorgehensweise bei der Erstellung der Hard- und Software näher gebracht werden.
Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31.10.2006 (GV. NRW.2006, S. 474) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Kunsthochschulrechts vom 13. März 2008 (GV. NRW 2008, S. 195) i.V.m. § 9 Abs. 1, S. 2 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulwirtschaftsführungsverordnung - HWFVO) vom 11. Juni 2007 (GV. NRW S. 246) hat die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Fachhochschule Düsseldorf folgende Dienstanweisung erlassen:
Auf Grund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 49 Abs. 6 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. 2006 S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zum Aufbau der Fachhochschule für Gesund-heitsberufe in Nordrhein-Westfalen vom 8. Oktober 2009 (GV. NRW. 2009, S. 516), und der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshoch-schulzugangsverordnung) vom 8. März 2010 (GV. NRW. 2010 S. 155) hat die Fachhochschule Düsseldorf folgende Ordnung erlassen: