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Einsatz von E-Learning als Ergänzung zu den Lehrveranstaltungen der Studieneingangsphase an der FH
(2003)
Das MKI (Institut für Medien, Kommunikation und Informationstechnologie) hat im Frühjahr 2002 im Auftrag der Fachhochschule Düsseldorf eine Lizenz zur Nutzung von 50 Lernmodulen der Firma NETg für das Sommersemester 2002 und das Wintersemester 2002/03 erworben. Das MKI führte eine begleitende Evaluation des Einsatzes der Lernmodule an der FH Düsseldorf durch. Dazu wurde zunächst die wissenschaftliche Literatur zum Thema E-Learning ausgewertet und in einer theoretischen Einführung zusammengefasst und darauf aufbauend fand die Evaluation auf der Grundlage eines auf drei Säulen basierendenden Forschungsdesigns statt: 1. Die Untersuchung der Nutzung der NETg Lernmodule durch Auswertung entsprechender Nutzungsdaten sowie qualitativer und quantitativer Rückmeldungen. 2. Die inhaltliche Untersuchung einzelner exemplarischer NETg Module durch Experten auf dem jeweiligen Gebiet mit anschließenden Experteninterviews. 3. Die didaktische Analyse eines NETg Moduls auf der Grundlage der Analysekriterien für Lehr-Lern-Medien, die in der theoretischen Einführung entwickelt wurden.
Sollen Forschungsleistungen gemessen und bewertet werden, stellen Publikationen eines der wichtigsten Kriterien dar. Die Bibliometrie liefert eine Vielzahl von (absoluten, relativen, normalisierten) Indikatoren, die Wissenschaftsmanager*innen für Leistungsträgeranalysen oder Forschungsevaluationen heranziehen können. Um valide Aussagen über wissenschaftliche Leistungen vornehmen zu können, müssen bibliometrische Kennzahlen mit anderen Leistungskriterien in Bezug gesetzt werden und es sind viele Faktoren sowie Umstände zu berücksichtigen. Auf diese wird in der vorliegenden Handreichung eingegangen. Sie sollen Wissenschaftsmanager*innen das Rüstzeug an die Hand geben, um bibliometrische Untersuchungen und deren Ergebnisse in dem jeweiligen Untersuchungsfall zielführend einordnen zu können.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2008 (GV.NRW. S. 195), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 49 Absatz 6 und 11 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) und der Verordnung über die Prüfung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Zugangsprüfungsverordnung – ZugangsprüfungsVO) vom 24. Januar 2005 (GV. NRW. S. 21) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 49 Absatz 6 und 11 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) und der Verordnung über die Prüfung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Zu-gangsprüfungsverordnung – ZugangsprüfungsVO) vom 24. Januar 2005 (GV. NRW. S. 21) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Zugangs- und Einstufungsprüfungsordnung als Satzung erlassen: