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Die vorliegende Arbeit behandelt das Thema der Kinderarmut in Deutschland. Das Ausmaß von Kinderarmut in Deutschland wird im ersten Teil der Arbeit in Form einer Bestandsaufnahme theoretisch erarbeitet und soll in erster Linie zum Verständnis dieses komplexen und vielschichtigen Phänomens beitragen. Es wird dargestellt, wie und weshalb sich das Bild der deutschen Armut über Jahrzehnte hinweg verändert hat, um schließlich eine solch starke Betroffenheit von Kindern hervorzurufen. Es werden unterschiedliche Konzepte zur Definition von Armut im Allgemeinen kritisch dargestellt, um darauf aufbauend einige Ansätze für einen kindgerechten Armutsbegriff zu erläutern. Weiterführend sollen die wirtschafts- sowie gesellschaftsstrukturellen Ursachen auf der Makroebene beleuchtet werden. In Anlehnung an die Resilienzforschung werden Risiko- und Schutzfaktoren im Kontext familiärer Armut auf der Mikroebene erörtert, welche für die jeweiligen Auswirkungen einer Kindheit in Armut ursächlich sind und woraus die individuelle Erscheinungsform hervorgeht. Ein Aufwachsen in Armut bedeutet nicht zwangsläufig, dass dadurch Benachteiligungen für die Entwicklungschancen der Kinder entstehen. Die Qualität oder auch die Dimensionen eines Heranwachsens in Armut werden im zweiten Teil dieser Arbeit anhand der Ergebnisse einer ExpertInnenbefragung vertiefend dargestellt. Insgesamt wurden 130 Kinder im Grundschulalter von Fachkräften nach unterschiedlichen Kriterien anhand eines Fragebogens beurteilt. Das Ziel der empirischen Untersuchung war, herauszuarbeiten, welche Folgen ein Aufwachsen in Armut für die Kinder in den Bereichen der Grundversorgung, Gesundheit, sozialen und kulturellen Lage haben kann und des Weiteren, ob die Bildungs- und somit Zukunftschancen der untersuchten Kinder ungleich verteilt sind. Im dritten Teil der Arbeit erfolgt eine theoretische Auseinandersetzung mit dem Rollenverständnis Sozialer Arbeit und den sich daraus ergebenden Handlungsansätzen in Bezug auf die multiplen Dimensionen von Kinderarmut. In diesem Kapitel sollen der Diskurs in der Praxis verdeutlicht und zugleich Perspektiven für Handlungsmaximen in der Sozialen Arbeit aufgezeigt werden.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2008 (GV.NRW. S. 195), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Absatz 2 und 4 in Verbindung mit § 60 Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV.NRW. S. 750), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2008 (GV.NRW. S. 195), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2008 (GV.NRW. S. 195), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2008 (GV.NRW. S. 195), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den fachspezifischen Bestimmungen der technischen und künstlerischen Module für den Bachelor-Studiengang „Ton und Bild“: