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Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge im Fachbereich Wirtschaft an der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge im Fachbereich Wirtschaft an der Fachhochschule Düsseldorf.
Als erste Hochschule in Deutschland hat die FernUniversität in Hagen einen Server entwickelt, der den gesamten Vorgang einer X.509-Zertifizierung vom Antrag bis zum Empfang des Zertifikats durch den Nutzer innerhalb weniger Sekunden automatisch abwickelt. Es wurde bei der Entwicklung auf eine einfache und intuitive Bedienung Wert gelegt. Die Eingabemöglichkeiten des Nutzers wurden optimiert, um den Supportaufwand zu senken und das System besser etablieren zu können. Der Zertifikatsserver existiert mittlerweile in der Version 5.0. Seit dieser Version wird die sichere Speicherung der Signaturschlüssel auf einem Hardware Security Modul (HSM) unterstützt, darüber hinaus können digitale Zertifikate mit speziell definierten Attributen ausgestellt werden. Dadurch können z.B. Zertifikate generiert werden, die nur verschlüsseln oder digital signieren können. Der Zertifikatsserver der FernUniversität in Hagen wurde an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen im Hostingbetrieb zur Verfügung gestellt und an zwei Hochschulen verkauft.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge im Fachbereich Wirtschaft an der Fachhochschule Düssel-dorf.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge im Fachbereich Wirtschaft an der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Abs. 4, § 9 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752),hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4, § 9 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4, § 9 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), sowie auf der Grundlage der Genehmi-gungsO der Hochschule vom 13. September 2005 genehmige ich den
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 66 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prü-fungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 66 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgen-de Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 94 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 66 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 1 der Evaluationsordnung für Studium und Lehre an der Fachhochschule Düsseldorf vom 06.08.2003 (Verkündungsblatt Nr. 23/Teil 3), in Verbindung mit § 6 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 30. November 2004, hat der Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Eva-luationsordnung erlassen :
Der Forschungsschwerpunkt Wohlfahrtsverbände / Sozialwirtschaft (im Folgenden FSP WV/SW) an der Fachhochschule Düsseldorf befasst sich seit mehreren Jahren kontinuierlich mit dem Themenkomplex Qualitätsentwicklung in der Sozialen Arbeit. Wesentliche Befunde dieser Arbeit wurden mit der Publikation: „Qualitätskonzepte in der Sozialen Arbeit. Eine Orientierung für Ausbildung, Studium und Praxis (Boeßenecker u.a. 2003) präsentiert. Die Veröffentlichung der Arbeitsmaterialien Nr. 19 im Dezember 2004 aus der Schriftenreihe des FSP WV/SW ergänzt und aktualisiert die Befunde der Buchpublikation. Wurde mit der Ausgabe Nr. 19 eine kommentierte Literaturliste relevanter Publikationen ab 2002 zum Thema „Qualitätsentwicklungen in der Sozialen Arbeit“ vorgelegt, so dokumentiert die hier vorliegende Nr. 22 der Arbeitsmaterialien Befunde, die im Zeitraum ab 2002 gewonnen wurden.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 66 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge im Fachbereich Wirtschaft an der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
Dirk Schirmer befasst sich in der Diplomarbeit mit dem "Doing Gender" an Schulen, also mit den geschlechtsgebundenen Interaktionen im deutschen Schulwesen. Im Speziellen beschränkt er sich hierbei auf die Konstruktion von "Männlichkeitsbildern" und die Situation der Jungen. Ausgehend von der Bildungsbenachteiligung der Jungen in vielen Bereichen und deren attestierten sozialen Auffälligkeiten beschreibt der Autor, wie Lehrkräfte sowie Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts an den gegebenen Verhältnissen mitwirken und sie immer wieder aufs Neue reproduzieren. Nach einer ausführlichen Erörterung dieser Umstände unter Rückgriff auf diverse Veröffentlichungen empirischer Untersuchungen listet der Autor Interventions- und Lösungsmöglichkeiten für die Soziale Arbeit auf. Im Wesentlichen befürwortet er eine konsequente Umsetzung von Gender Mainstreaming an den deutschen Schulen und die Initiierung und Durchführung geschlechterrollenerweiternder Maßnahmen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
Magazin und dazugehöriger Beileger; Inhalt: Es wurden Freunde, Plattenschränke und die Musikgeschichte befragt, eine Liste der Listen wurde aufgestellt, Plattencover verglichen, der Zusammenhang von Bild und Ton untersucht, viel Musik gehört und viel darüber diskutiert. Das Magazin „Die 100 besten Platten“ behandelt die ewig wabernde Frage: Welches sind die einhundert besten Platten aller Zeiten?;
Das Projekt: Organisationsentwicklung in der Sozialwirtschaft wird vom Forschungsschwerpunkt Wohlfahrtsverbände / Sozialwirtschaft (nachfolgend FSP WV/SW abgekürzt) seit mehreren Jahren als Eigenprojekt betrieben. Es handelt sich dabei um eine Dauerbeobachtung von Veränderungen der Organisationsformen und Leistungsstrukturen in der deutschen Wohlfahrtspflege. Der Hauptfokus liegt dabei in der Beobachtung von Entwicklungen auf der Mesoebene, d.h. jener Veränderungen, die sich innerhalb der Wohlfahrtsverbände sowie anderer Dienstleistungserbringer vollziehen. Diese Beobachtungen finden arbeitsfeldunspezifisch statt. Über die Sammlung, und Dokumentation stattfindender Organisationsveränderungen hinausgehend werden einzelne Aspekte genauer analysiert (z.B. Rechtsformveränderungen). Die Sammlung, Analyse und Dokumentation von Teilergebnissen dieser Dauerbeobachtung schlägt sich beispielsweise in der Verwertung einzelner Fallstudien in Form von Vorlesungen und Seminaren für StudentInnen nieder, ebenso in nationalen und internationen Fachvorträgen, Beiträgen in Fachzeitschriften und Herausgeberbänden sowie in eigenen Publikationen . Zusammengefasste Hinweise enthalten die vorliegenden Arbeitsmaterialien Nr. 23.
Zahlenspiegel 2005
(2006)
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 94 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen der einzelnen unter § 1 Absatz 1 aufgeführten Studiengän-ge im Fachbereich Wirtschaft.
"Betweenies" ist ein seit 2001 laufendes Projekt, das von der Jugendhilfeeinrichtung KONTRAST im Auftrag des Jugendamtes der Stadt Düsseldorf durchgeführt wird. Es richtet sich an Kinder und Jugendliche aus dem Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk und kombiniert Angebote zur Einzelfallhilfe mit besonderen erlebnis- wie kulturpädagogischen Gruppenangeboten sowie Eltern- und Familienarbeit. Die Forschungsstelle DIFA des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften evaluierte das Projekt von September 2004 bis November 2005.
Im Rahmen der EQUAL-Entwicklungspartnerschaft "Arbeitsplätze für junge Menschen in der Sozialwirtschaft" hat das Institut für regionale Innovation und Sozialforschung (IRIS e.V.) die Forschungsstelle DIFA mit einer Expertise zu Kompetenzfeststellungsverfahren in der Berufsausbildungs- und Beschäftigungsförderung beauftragt. Die im September 2004 fertig gestellte Ausarbeitung erläutert fundiert und kritisch die Hintergründe und Ansätze der Kompetenzfeststellung (z.B. Assessment-Center)in diesem Feld.