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Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 12.07.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 663) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 20.01.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 723), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 23.02.2022 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 823), die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 908) sowie die Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 08.04.2024 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 939).
Nachstehend wird der Wortlaut der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelor-Studiengänge „Kommunikationsdesign”, „Applied Art and Design” sowie „Retail Design” an der Fachhochschule Düsseldorf vom 09.12.2013 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 366) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelor-Studiengänge „Kommunikationsdesign”, „Applied Art and Design” sowie „Retail Design” der Hochschule Düsseldorf vom 13.03.2017 (Amtliche Mitteilung Nr. 542), die Satzung zur Änderung des Studiengangtitels Applied Art and Design (AAD) in New Craft Object Design (OD) in den Prüfungsordnungen des Fachbereichs Design an der Hochschule Düsseldorf vom 29.10.2019 (Amtliche Mitteilung Nr. 677) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelor-Studiengänge „Kommunikationsdesign”, „New Craft Object Design” sowie „Retail Design” der Hochschule Düsseldorf vom 20.03.2024 (Amtliche Mitteilung Nr. 933).
Nachstehend wird der Wortlaut der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelor-Studiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 22.12.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 585) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 05.04.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 653), die Zweite Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelor-Studiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 07.02.2020 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 688) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelor-Studiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 912).
Diese Pilotstudie zu Musikvideorezeptionen fragt, wie das Kommentieren von User*innen des Musikvideos Tous les mêmes von Stromae auf social media qualitativ (und teilweise auch quantitativ) analysiert werden kann, um herauszufinden, welche Motivation die User*innen haben, Musikvideos anzuschauen, zu interpretieren und zu kommentieren. Die übergreifende Zielsetzung besteht darin, einmalig eine vollständige Kartographierung des Feldes, also eine Analyse aller Kommentare am Beispiel eines Musikvideos vorzunehmen, um erstens Erkenntnis zu gewinnen im Hinblick auf die Motive der User*innen, zweitens neue Forschungsfragen zu generieren und drittens eine akademische Arbeitsmethode zur qualitativen Analyse einer großen Anzahl von Kommentaren zu entwickeln
In einer partizipativen Studie wurden Diskriminierungen
und Barrieren wohnungsloser Menschen bei der Einmündung
in den Wohnungsmarkt untersucht. Als Datengrundlage dient eine teilstandardisierte Befragung von 291 ehemaligen oder aktuell wohnungslosen Menschen. Rund drei Viertel der befragten wohnungslosen Menschen haben bei der Wohnungssuche Diskriminierung erfahren. Von diesen geben 72% an, dass sie aufgrund von Wohnungslosigkeit diskriminiert wurden; das ist die Hälfte aller befragten Personen. Neben Wohnungslosenfeindlichkeit erleben 71% der diskriminierten Personen klassistische Abwertungen. Auch Diskriminierungen aufgrund von anderen negativen Zuschreibungen, wie Rassismus, Agism oder Queerfeindlichkeit werden erlebt. Die Einschätzungen der Befragten gehen mit einer Vielzahl von Erzählungen einher, in denen beobachtbares Verhalten geschildert wird. Die erlebten Diskriminierungen sind zum Teil massiv und tragen zu einem Rückzug vom Wohnungsmarkt bei. Außer den Diskriminierungen kämpfen wohnungslose Menschen mit weiteren Barrieren bei der Wohnungssuche. Neben der Höhe der Miete und den geringen Einkommen, über die sie verfügen, zählen dazu zu lange Verwaltungsverfahren, das Fehlen eines sicheren Zugangs zum Internet und das Fehlen eines sozialen Netzwerks, das die Wohnungssuche stützen kann. Schulden und eine negative Schufa werden für die betroffenen Personen zu einer unüberbrückbaren Hürde. Die Befragung zeigt: Für wohnungslose Menschen ist die Suche nach einer Wohnung nicht nur aufgrund ihrer Position am Wohnungsmarkt und den Barrieren, die mit der Lebenssituation verbunden sind, besonders schwierig. Wohnungslosen Menschen wird der Zugang auch aufgrund ihrer Wohnungslosigkeit verweigert. Damit werden die Menschen, die Wohnungen besonders dringend benötigen, vom Wohnungsmarkt aufgrund des Merkmals ausgeschlossen, das ihre besondere Bedürftigkeit begründet – ein Teufelskreis. Neben einer Wohnungspolitik, die bezahlbaren Wohnraum für alle ermöglicht, benötigt es deswegen spezifische Zugänge zu Wohnraum für wohnungslose Menschen. Die Studie zeigt, warum Instrumente wie eine fachlich versierte Begleitung in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, der Einsatz von Sozialmakler:
innen, Housing First, Ausnahmeregelungen bei der KdU, öffentliche Garantieerklärungen und öffentliche Belegungsquoten nötig sind. Sie müssen weiter ausgebaut werden, um Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden.
Beauftragt vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat die Forschungsstelle für sozialräumliche Praxisforschung und Entwicklung der Hochschule Düsseldorf Ende November 2023 einen eintägigen Impulsworkshop für Menschen mit Armutserfahrungen entwickelt, durchgeführt und ausgewertet. Grundlage ist der Beschluss im Koalitionsvertrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalens landespolitische Spielräume zu nutzen, um die soziale Teilhabe armutsbetroffener Menschen zu fördern. Der Impulsworkshop wurde gemeinsam mit Menschen mit Armutserfahrung, Vertreter:innen der freien Wohlfahrt und Vertreter:innen des MAGS konzipiert und umgesetzt. Ziel des Impulsworkshops war es, die Perspektiven und Anliegen von Menschen mit Armutserfahrungen bei der Entwicklung von Strategien gegen Armut auf der Landesebene miteinzubeziehen. Im Rahmen des Impulsworkshops wurden Themen bearbeitet, die für armutsbetroffene Personen besonders relevant sind. Die Teilnehmer:innen entwickelten Vorschläge und Forderungen zu den Themen: Arbeit und Beschäftigung, Digitalisierung, Einkommen und Leistungen, Respekt, soziokulturelle Teilhabe, Wohnen sowie – als Thema, das von allen bearbeitet wurde – politische Teilhabe von Menschen mit Armutserfahrungen. Die Ergebnisse des Workshops zeigen: 1. Die konsequente und kontinuierliche Einbeziehung der Perspektive von Menschen mit Armutserfahrung auf der landespolitischen Ebene ist wertvoll. Sie geben konkrete Einblicke in ihre Lebensrealitäten und relevante Impulse, was politisch getan werden kann, um Armut und ihre ausgrenzenden Folgen zu bekämpfen. Insgesamt werden 53 konkrete Vorschläge zu acht Themen entwickelt. Solche Formate sollten gefestigt werden, um die Lebensrealitäten und Ideen von Menschen mit Armutserfahrung in der Armutsbekämpfung stärker zu berücksichtigen. 2. Treffen von Menschen mit Armutserfahrung sind nicht nur als Plattform für Austausch und zur Entwicklung von Ideen nützlich, sie erfordern auch Resonanzen und Antworten von politischen und exekutiven Akteuren. Bei einer Weiterentwicklung des Formats müssen solche Feedback-Schleifen eingeplant werden. 3. Treffen von Menschen mit Armutserfahrung bieten eine Plattform für Vernetzung und die Möglichkeit, Scham und Stigmatisierung zu überwinden. Sie können als Raum des Empowerments genutzt und weiterentwickelt werden. Sie wirken damit auch an sich bereits als ein Instrument, die negativen Folgen von Armut zu bekämpfen – und je nach Resonanz vielleicht auch ihre Ursachen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung, des § 3 Abs. 3 des Gesetzes über die Erhebung von Hochschulabgaben (Hochschulabgabengesetz – HAbgG NRW) vom 21.03.2006 (GV. NRW. S. 119) in der aktuell gültigen Fassung und des § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Erhebung von Hochschulabgaben (Hochschulabgabenverordnung – HAbg-VO) vom 13.08.2015 (GV. NRW. S. 569) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Satzung als Ordnung erlassen.
Forschungsreport 2023
(2024)