open_access
Refine
Year of publication
Document Type
- Announcement (982)
- Article (192)
- Workingpaper / Report (159)
- Bachelor Thesis (116)
- Conference Proceeding (67)
- Master's Thesis (62)
- Part of Periodical (42)
- Part of a Book (38)
- Diploma Thesis (31)
- Book (13)
Keywords
- Amtliche Mitteilungen (878)
- Prüfungsrecht (517)
- Prüfungsordnung (453)
- Bachelor (389)
- Master (285)
- Änderung (252)
- FHD (224)
- Satzung (203)
- Design (65)
- D (61)
Department/institution
- Hochschulverwaltung (1002)
- Fachbereich - Sozial- & Kulturwissenschaften (463)
- Fachbereich - Maschinenbau und Verfahrenstechnik (233)
- Fachbereich - Medien (201)
- Fachbereich - Wirtschaftswissenschaften (176)
- Fachbereich - Design (150)
- Fachbereich - Elektro- & Informationstechnik (104)
- Fachbereich - Architektur (97)
- Hochschulbibliothek (21)
- Digital Learning and Digital Literacy (16)
Aufgrund des § 2 Absatz 4 Satz 1 und des § 29 Absatz 1 Satz 2 i.V. mit § 16 Absatz 1 Satz 2 sowie des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
869 - Gründungsurkunde
(2022)
Im Rahmen des 55. Jour Fixe FDM der Landesinitiative fdm.nrw gaben die Mitglieder der Förderlinie FDMScouts.nrw einen Einblick in ihre Zusammenarbeit und stellten die Ergebnisse ihrer bisherigen Arbeit vor. Ziel der Förderlinie ist es, bedarfsgerechte Möglichkeiten zu schaffen, das Thema FDM sowohl strategisch als auch operativ nachhaltig an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in NRW zu verankern. 10 Hochschulen in 5 Verbünden arbeiten seit 2020 gemeinsam an Diensten und Angeboten. Koordiniert werden die Aktivitäten von der Landesinitiative fdm.nrw.
Die Originalpräsentation ist über Conceptboard einsehbar: https://app.conceptboard.com/board/c87t-okqh-6utn-74xg-n182
Forschungsdatenmanagement (FDM) nimmt im Forschungsalltag der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) eine zunehmende größere Rolle ein und stellt an viele Forschende bisher unbekannte Anforderungen. So gilt es ein FAIRes und nachhaltiges Datenmanagement im Sinne des Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG zu betreiben – für sich selbst, für die eigene Forschungsgruppe und für die Forschungsgemeinschaft. In dieser Veranstaltung anlässlich des Tags der Forschungsdaten in NRW am 15.11.2022 wurden die wesentlichen Grundzüge des Forschungsdatenmanagements anhand des Forschungsdatenlebenszyklus nähergebracht und Praxisbeispiele und nützliche Links vorgestellt.
Die Originalpräsentation ist über Conceptboard einsehbar: https://app.conceptboard.com/board/pd16-f504-imy3-hrz6-gtxu
868 - Betriebs- und Hygienekonzept für den Präsenzbetrieb der Hochschule Düsseldorf vom 08.12.2022
(2022)
This work focuses on designing an application ecosystem for a Canadian fire department. As it is part of the critical infrastructure, safety and code quality is of main concern. The thesis will go over the complete development life cycle, from planning to the actual implementation of a Computer-Aided Dispatch software for confined spaces.
It is looked into the Canadian legislation to derive application flows and data structure from it. At the end, the reader will have a thorough understanding of confined spaces and how to come up with a working application infrastructure.
Abbildungen sind klassische Bestandteile einer wissenschaftlichen Arbeit. Ob Datenvisualisierung, Fotografie oder Konzeptdarstellung - die Typen von Abbildungen variieren stark. Ebenso variantenreich ist die Art und Weise, wie Abbildungen in wissenschaftliche Arbeiten eingebunden werden können. Dieses Infoblatt bietet Hilfestellungen zum Zitatrecht und Urheberrecht sowie der Nachnutzung von lizenzierten Inhalten.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 S. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Die in § 13 Abs. 4 der IT-Ordnung dokumentierte eingeschränkte Schadenshaftung für Beschäftigte der HSD leitet sich aus dem Beamtenrecht ab (Art. 34 Grundgesetz i. V. m. § 839 BGB, § 48 Beamtenstatusgesetz). Sie gilt auf Grund des § 3 Abs. 7 TV-L auch für alle Tarifbeschäftigten.
Community Music
(2021)
Room reverberation alters the spatial impression and timbre of a sound by modulating its spectral and temporal characteristics. Thus, we argue that, on a perceptual level, reverberation basically breaks down into interaural differences and spectro-temporal cues and that the separation of a perceived timbre into a sound source and a surrounding room is a purely cognitive process. To investigate the connection between the perception of reverberation cues and timbre analysis, the sensitivity for changes in reverberation was compared to timbre perception abilities. The Timbre Perception Test was used to measure the perception of the temporal envelope, spectral centroid, and spectral flux of artificial sounds. Sensitivity for changes in reverberation time was tested with a discrimination task using speech and noise with speech-alike spectral and temporal envelopes as source signals. Musical and acoustical expertise was assessed through the Goldsmiths Musical Sophistication Index and self-reports on experience with and knowledge of acoustics. There was a considerable correlation between timbre and reverberance perception ability, but timbre perception and academic experience predicted only 41% of the variance in reverberance perception. Still, perception abilities related to similar acoustical phenomena seem to be better indicators of listening skills than self-reports on acoustical or musical expertise.
Wohnungslosigkeit aus Kinderperspektive - eine qualitative Studie zum Empowerment von Kindern
(2022)
Management des Innovationsportfolios: Portfolio-Matrizen zumManagement von Innovationsprojekten
(2021)
Addressable TV erlaubt die internetbasierte und selektive Ausspielung von Werbung im Umfeld von linearem Fernsehen. Durch die Möglichkeit des Geo-Targetings wird Werbung in nationalen Fernsehprogrammen auch für regionale Werbetreibende relevant. Obwohl deutsche Werbevermarkter bereits gezielt an diese Unternehmen herantreten, ist bislang wenig über die Voraussetzungen ihrer Nutzungsentscheidung bekannt. Durch die vorliegende explorative Untersuchung soll die Frage beantwortet werden, welche Faktoren die Entscheidung regionaler Werbetreibender über die Nutzung von Addressable TV als innovatives Kommunikationsinstrument beeinflussen. Zu diesem Zweck wurden Experteninterviews mit Kommunikationsverantwortlichen aus regionalen Möbel- und Autohäusern geführt. Die Möglichkeit, regional begrenzt und mit relativ geringem Budgeteinsatz im Umfeld des linearen Fernsehens zu werben, sorgt dafür, den Entscheidungsprozess über die Nutzung von Addressable TV überhaupt erst in Gang zu setzen. Die Studie zeigt auch, dass auf die Nutzungsentscheidung vielfältige innovations-, unternehmens-, personen- und umweltbezogene Adoptionsbarrieren einwirken. Auf Basis dieser Erkenntnisse wird ein am Entscheidungs- und Vermarktungsprozess orientierter Maßnahmenkatalog in Form einer Checkliste abgeleitet. Dieser enthält konkrete strategische sowie operative Handlungsempfehlungen, die von Werbevermarktern gezielt praktisch genutzt werden können, um die Addressable TV-Vermarktung gegenüber regionalen Werbetreibenden zu optimieren.
Der Sammelband enthält überarbeitete Fassungen von zwei herausragenden Master-Abschlussarbeiten, die am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Düsseldorf eingereicht wurden. Obgleich durch die Bearbeitungszeit von 12 Wochen limitiert, enthalten die Arbeiten wertvolle Forschungsideen und erste empirische Tendenzen und bieten damit Impulse für umfangreichere Forschungsvorhaben. Die erste Arbeit stellt Anomalien des deutschen Aktienmarktes in den Fokus. Neben einer systematischen Darstellung derselben wird ihre Signifikanz empirisch beleuchtet. Die zweite Arbeit untersucht die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf deutsche Unternehmen. Neben betroffenen Bilanz- und GuV-Positionen analysiert sie dabei auch ausgewählte Anhangangaben.
Die volumetrische Erfassung von Aushüben auf Baustellen ist ein kostenrelevanter Faktor und wird auch heute im täglichen Baustellenbetrieb oft noch in manueller Detailarbeit durchgeführt. Kostengünstige Sensoren zur Tiefenerfassung ermöglichen die halbautomatische Erfassung von Baugruben. Augmented Reality (AR) kann für diesen Prozess das nötige Feedback liefern. Vorgestellt wird ein Prototyp, bestehend aus einem Tablet mit integrierter Kamera und einem Lidar-Scanner. Es wird die Erfassung des Volumens bezüglich Nutzbarkeit und Genauigkeit mit Einsatz von AR getestet und evaluiert. Zur Bestimmung des Volumens wird unter Verwendung von Strahlen mit Unterstützung einer Grafik-Engine ein Algorithmus entwickelt. Der Algorithmus ist robust gegen nicht vollständig geschlossene Volumen. Die Bedienung, Überprüfung und Visualisierung findet durch praktischen Einsatz von AR statt.
Aufgrund des § 82a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-West-falen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2- Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung) vom 01.12.2021 (GV. NRW. S. 81) in der aktuell gültigen Fassung hat das Präsidium der Hochschule Düs-seldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord-rhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hoch-schule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
SOLAR DECATHLON EUROPE - TEAM MIMO DER HSD STELLT SICH DER AUFSTOCKUNG SAMT SANIERUNG DES CAFÉS ADA
(2021)
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord-rhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hoch-schule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord-rhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hoch-schule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung haben die Hochschule Düsseldorf und die Robert Schumann Hochschule Düsseldorf einvernehmlich die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO SK) in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik (RahmenPO EI) an der Hochschule Düsseldorf vom 25.08.2022 in der aktuell gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik (RahmenPO EI) an der Hochschule Düsseldorf vom 25.08.2022 in der aktuell gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik (RahmenPO EI) an der Hochschule Düsseldorf vom 25.08.2022 in der aktuell gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Rahmenprüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge im Fachbereich Elektro- und Informationstechnik.
Hochschulreport 2021
(2022)
Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf die folgende Praxisordnung als Satzung erlassen.
Die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Exhibition Design an der Hochschule Düsseldorf vom 05.07.2022 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 846) ist wie folgt zu berichtigen:
Die Anlagen 1 und 2 werden beigefügt. Düsseldorf, den 07.07.2022
Der Beitrag entwickelt anhand zahlreicher Beispiele rechtsterroristischer Gewalt eine Systematisierung instrumenteller Zielsetzungen rechtsterroristischen Handelns. Dabei ruft er zunächst als zentrale weltanschauliche Referenz den völkischen Nationalismus auf, dem biopolitische Paradigmen inhärent sind, denen mittels rechtsterroristischer Gewalt Geltung verschafft werden soll. Dieses ist für eine Vielzahl rechtsterroristischer Gewalttaten zentral, denen es um die Aufrechterhaltung rassistischer, sexistischer und heteronormativer Gesellschaftsverhältnisse geht. Regelmäßig ist solche Gewalt auch als Botschaftsverbrechen zu verstehen, wobei ganz unterschiedliche Modi der Kommunikation beobachtbar sind. Rechtsterroristische Gewalt – sofern sie nicht parastaatlich verfasst ist – hat nicht die direkte Schwächung der Kampffähigkeit des Gegners zum Ziel, sondern zielt auf Bestrafung, Einschüchterung und Vertreibung ausgewählter sozialer Gruppen und Individuen sowie in manchen Fällen auf das strategische Moment der Zuspitzung gesellschaftlicher Konflikte, wie im abschließenden Teil des Beitrages an zahlreichen Beispielen gezeigt wird.
A swirling pulverized coal flame is computationally investigated. A Eulerian–Lagrangian formulation is used to describe the two-phase flow. Turbulence is modelled within a RANS (Reynolds averaged numerical simulation) framework. Four turbulence viscosity- (TV) based models, namely the standard k-ε model, realizable k-ε model, renormalization group theory k-ε model, and the shear stress transport k-ω model are used. In addition, a Reynolds stress transport model (RSM) is employed. The models are assessed by comparing the predicted velocity fields with the measurements of other authors. In terms of overall average values, the agreement of the predictions to the measurements is observed to be within the range 20–40%. A better performance of the RSM compared to the TV models is observed, with a nearly twice as better overall agreement to the experiments, particularly for the swirl velocity. In the second part of the investigation, the resolution of the discrete particle phase in modelling the turbulent particle dispersion (TPD) and particle size distribution (SD) is investigated. Using the discrete random walk model for the TPD, it is shown that even five random walks are sufficient for an accuracy that is quite high, with a less than 1% mean deviation from the solution obtained by thirty random walks. The approximation of the measured SD is determined by a continuous Rosin–Rammler distribution function, and inaccuracies that can occur in its subsequent discretization are demonstrated and discussed. An investigation on the resolution of the SD by discrete particle size classes (SC) indicates that 12 SC are required for an accuracy with a less than 1% mean deviation from the solution with 18 SC. Although these numbers may not necessarily be claimed to be sufficiently universal, they may serve as guidance, at least for SD with similar characteristics
Thermoelectric generators (TEGs) have the ability to convert waste heat into electrical energy under unfavorable conditions and are becoming increasingly popular in academia, but have not yet achieved a broad commercial success, due to the still comparably low efficiency. To increase the efficiency and economic viability of TEGs, research is performed on the materials on one hand and on the system connection on the other. In the latter case, the net output power of the cooling system plays a key role. At first glance, passive cooling seems preferable to active cooling because it does not affect the net electrical output power. However, as shown in the present review, the active cooling is to be preferred for net output power. The situation is similar in air and water-cooling. Even though air-cooling is easier to set up, the water-cooling should be preferred to achieve higher net output power. It is shown that microchannel cooling has similar hydraulic performance to conventional cooling and inserts increase the net output power of TEG. As the review reveals that active water-cooling should be the method of choice to achieve high net output power, it also shows that a careful optimization is necessary to exploit the potential.
The settling velocities of helminth eggs of three types, namely Ascaris suum (ASC), Trichuris suis (TRI), and Oesophagostomum spp. (OES), in clean tap water are computationally determined by means of computational fluid dynamics, using the general-purpose CFD software ANSYS Fluent 18.0. The previous measurements of other authors are taken as the basis for the problem formulation and validation, whereby the latter is performed by comparing the predicted sink velocities with those measured in an Owen tube. To enable a computational treatment, the measured shapes of the eggs are parametrized by idealizing them in terms of elementary geometric forms. As the egg shapes show a variation within each class, “mean” shapes are considered. The sink velocities are obtained through the computationally obtained drag coefficients. The latter are defined by means of steady-state calculations. Predicted sink velocities are compared with the measured ones. It is observed that the calculated values show a better agreement with the measurements, for ASC and TRI, compared to the theoretical sink values delivered by the Stokes theory. However, the observed agreement is still found not to be very satisfactory, indicating the role of further parameters, such as the uncertainties in the characterization of egg shapes or flocculation effects even in clean tap water.
843 - Betriebs- und Hygienekonzept für den Präsenzbetrieb der Hochschule Düsseldorf vom 18.05.2022
(2022)
Die Rückkehr in den Regelpräsenzbetrieb ist durch das Zutun aller Hochschulmitglieder und -angehörigen gut gelungen – hierfür möchten wir Ihnen danken! Auch wenn bundes- und landesrechtlich viele Regelungen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus aufgehoben wurden und der belebte Campus zur Normalität einlädt, so bleiben wir verpflichtet, Vorkehrungen für den Gesundheitsschutz aller Hochschulmitglieder und -angehörigen zu treffen. Das folgende Betriebs- und Hygienekonzept formuliert daher die für den Hochschulbetrieb im Som-mersemester 2022 zu beachtenden Maßnahmen für einen effektiven Gesundheitsschutz zu Gunsten aller Studierenden, Lehrenden, Beschäftigten, Fremdfirmen und Gäste.
Aufgrund des § 82a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2- Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung) vom 01.12.2021 (GV. NRW. S. 81) in der aktuell gültigen Fassung hat das Präsidium der Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Forschungsdatenmanagement (FDM) umfasst alle Aktivitäten, die mit der Planung, Erhebung, Aufbereitung, Speicherung, Archivierung und Veröffentlichung von Forschungsdaten verbunden sind. Hierbei sind sowohl generische als auch fachspezifische Aspekte zu berücksichtigen; außerdem müssen rechtliche und technische Gesichtspunkte beachtet werden. Dies erfordert ein umfangreiches Serviceportfolio – von Information und Sensibilisierung über Beratung und Koordination bis hin zu IT-Infrastrukturen.
Mit der Förderlinie FDMScouts.nrw unterstützen das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und die Digitale Hochschule NRW (DH.NRW) im Rahmen der landesweiten Digitalisierungsoffensive fünf Hochschulverbünde bei der nachhaltigen Verankerung des Themas FDM auf strategischer und operativer Ebene. Dabei werden sie inhaltlich und organisatorisch von der Landesinitiative fdm.nrw begleitet. Die hieraus resultierenden Impulse für den bedarfsgerechten Auf- und Ausbau von Kontaktstellen, Kompetenzen und Kapazitäten zum FDM sollen über die Verbünde hinaus auch anderen interessierten Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) und Fachhochschulen (FH) zugutekommen.
Das vorliegende Poster zeigt die Handlungsfelder und die einzelnen Aktivitäten, die im Rahmen der Förderlinie FDMScouts.nrw im ersten Förderjahr bereits begonnen bzw. umgesetzt wurden. Dieses Poster wurde in vergleichbarer Form auf der Jahrestagung der Digitalen Hochschule NRW am 14. und 15. September 2021 präsentiert.
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Taxation an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 562) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Taxation an der Hochschule Düsseldorf vom 12.12.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 678), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Taxation an der Hochschule Düsseldorf vom 26.02.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 755) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Taxation an der Hochschule Düsseldorf vom 21.12.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 813).
Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für die Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 440) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 560) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 26.02.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 751).
Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 439) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 559) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 26.02.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 745).
Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 15.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 423) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 07.06.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 456), die Zweite Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 15.11.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 635) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 738).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang „Exhibition Design" an der Hochschule Düsseldorf vom 25.08.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 406) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Masterstudiengang „Exhibition Design“ an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 433), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Masterstudiengang „Exhibition Design“ an der Hochschule Düsseldorf vom 17.01.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 529) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Masterstudiengang „Exhibition Design“ an der Hochschule Düsseldorf vom 16.03.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 768).
Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Design an der Hochschule Düsseldorf vom 11.07.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 657) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Design an der Hochschule Düsseldorf vom 16.03.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 764).
Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Design an der Hochschule Düsseldorf vom 25.03.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 396) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Design an der Hochschule Düsseldorf vom 13.03.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 541) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Design an der Hochschule Düsseldorf vom 16.03.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 763).
Die unternehmerische Zielfindung und Zielsetzung ist Ausgangspunkt jeder Befassung mit Fragen der Unternehmensführung, die Zielautonomie der Unternehmen konstitutives Merkmal einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Regulierende Vorgaben, wie die Normierung des ‚Unternehmensinteresses‘ im deutschen Aktienrecht sowie ethisch-normative theoretische Ansätze zur unternehmerischen Zielbildung gewinnen im Zusammenhang mit dem aktuellen betriebswirtschaftlichen Forschungsfeld ‚Compliance‘ in Theorie und Praxis eine neue Bedeutung.
Forschungsreport 2021
(2022)