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Vorwort Gender Report
Liebe Leserinnen und Leser,
wie bereits in den vergangenen Jahren haben wir auch in diesem Jahr erneut einen eigenständigen Gender Report als wichtige Ergänzung zum Zahlenspiegel der Hochschule Düsseldorf erstellt, der einen besonderen Fokus auf die Entwicklung und die aktuellen Zahlen der weiblichen Studierenden, Absolventinnen und Beschäftigten legt.
Insbesondere in der jüngsten Vergangenheit ist enorm viel Bewegung in die Debatte rund um das Thema „Gender (und) Diversity“ gekommen – eine wie wir finden äußerst erfreuliche Entwicklung, um immer mehr Menschen für eine offene Diskussion und paritätische Teilhabe zu sensibilisieren. Auch wenn die HSD mit der zielorientierten Umsetzung ihres „gender diversity action plan“ mit gutem Beispiel vorangeht und in der Vergangenheit bereits beachtliche Erfolge in Hinblick auf die Herstellung, Förderung und Wahrung von (Geschlechter-)Gerechtigkeit und verstärkter (Gender)Diversity erreicht hat, sind wir noch nicht am Ziel angelangt.
Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser, ich freue mich, Ihnen auch in diesem besonderen Jahr unser statistisches Zahlenwerk vorstellen zu können. Die jüngste Gesamtausgabe – der Zahlenspiegel 2020 – ermöglicht Ihnen detaillierte Einblicke in die Studierenden- und Absolvent*innendaten sowie eine ausführliche Betrachtung der Beschäftigungsverhältnisse und Kennzahlen der Hochschule Düsseldorf.
Zur Abbildung der Zahlen der weiblichen Studierenden, Absolventinnen und Beschäftigten wurde im Rahmen der Umsetzung des „gender diversity action plan“ erneut ein eigenständiger Gender Report erstellt. ...
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord-rhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV.NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Design der Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 82a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2- Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung) vom 01.12.2021 (GV. NRW. S. 81) in der aktuell gültigen Fassung hat das Präsidium der Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Hochschulreport 2020
(2021)
Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.03.2021 (GV. NRW. S. 331), sowie des § 3 Abs. 3 des Gesetzes über die Erhebung von Hoch- schulabgaben (Hochschulabgabengesetz – HAbgG NRW) vom 21.03.2006 (GV. NRW. S. 119), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2019 (GV. NRW. S. 425), und des § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Erhebung von Hochschulabgaben (Hochschulabgabenverordnung – HAbg-VO) vom 13.08.2015 (GV. NRW. S. 569), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.01.2020 (GV. NRW. S. 82), hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Satzung als Ordnung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord-rhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Nachstehend wird der Wortlaut der Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre an der Hochschule Düsseldorf vom 17.12.2020 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 712) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre an der Hochschule Düsseldorf vom 27.01.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 729), die Zweite Satzung zur Änderung der Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre an der Hochschule Düsseldorf vom 20.04.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 776) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre an der Hochschule Düsseldorf vom 22.06.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 787).
Aufgrund des 82a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2- Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung) vom 17.04.2020 (GV. NRW. S. 297) in der aktuell gültigen Fassung hat das Präsidium der Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 15.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlas-sen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 15.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlas-sen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 15.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Sat-zung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 15.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Absatz 1 Satz 2 sowie § 28 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen
Aufgrund der §§ 2 s. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Forschungsreport 2020
(2021)
Der Forschungsreport 2020 ist in bewährter Form in die drei großen Themenbereiche der HSD gegliedert: Gesellschaft & Kultur, Technik, Umwelt & Energie sowie Kommunikation & Medien. Abgerundet wird der Report durch eine Übersicht zu Daten und Fakten, Publikationen, laufenden Projekten, Ausstellungen und anderem.
Aufgrund des § 82a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2- Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung) vom 17.04.2020 (GV. NRW. S. 297) in der aktuell gültigen Fassung hat das Präsidium der Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen
Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung i. V. m. § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulwirtschaftsführungsverordnung - HWFVO) vom 11. Juni 2007 (GV. NRW S. 246) zuletzt geändert mit Fassung vom 30. Juni 2018 (GV. NRW S. 392) hat die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Hochschule Düsseldorf folgende Dienstanweisung erlassen:
737 - Richtlinie des Präsidiums für Seniorprofessuren an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2021
(2021)
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung haben die Hochschule Düsseldorf und die Robert Schumann Hochschule Düsseldorf einvernehmlich die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 82a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulver-ordnung) vom 17.04.2020 (GV. NRW. S. 297) in der aktuell gültigen Fassung hat das Präsidium der Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO SK) in der jeweils gültigen Fassung.