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Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31.10.2006 (GV. NRW.2006, S. 474) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Hochschulzukunftsgesetzes vom 16.09.2014 (GV. NRW.2014, S. 547) i.V.m. § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulwirtschaftsführungsverordnung - HWFVO) vom 11. Juni 2007 (GV. NRW S. 246) zuletzt geändert mit Fassung vom 12. November 2012 (GV. NRW S. 610) hat die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Hochschule Düsseldorf folgende Dienstanweisung erlassen:
Gemäß der Verordnung über die Gewährung und Bemessung von Leistungsbezügen sowie über die Gewährung von Forschung- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (Hochschul-Leistungsbezügeverordnung - HLeistBVO) vom 17. Dezember 2004 (GV. NRW. S. 790) in der aktuell geltenden Fassung hat die Hochschule Düsseldorf folgende Ordnung erlassen:
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für die Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 440) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 560).
Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 439) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 559).
Hochschulreport 2016
(2017)
Inhalt: Vorwort; Hochschule im Überblick; Neubau; Berichte aus den Gremien und den Interessenvertretungen; Berichte aus den Ressorts; Highlights aus den Fachbereichen; Berichte aus den Zentralen Betriebseinheiten; Berichte aus den wissenschaftlichen Einrichtungen; Preise und Auszeichnungen; Neu berufene Professorinnen und Professoren; Jahresabschluss 2016
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Forschen – Entwickeln – Gestalten. Unter diesem Motto präsentieren wir Ihnen den Forschungsreport 2016. Über eine große Bandbreite von der Gestaltung über die Technik bis hin zu den Sozial-, Kulturund Wirtschaftswissenschaften finden Sie in diesem Report eine Auswahl an Forschungs-, Entwicklungs- und Gestaltungsprojekten, die an der Hochschule Düsseldorf im Jahr 2016 realisiert wurden bzw. weiterhin werden. Die Beiträge unterlegen zudem die Verzahnung zwischen Forschung, Lehre und Praxistransfer: In viele Projekte sind Studierende eingebunden, und die Lehre wird hierdurch bereichert. Darüber hinaus – gewissermaßen als gemeinsame Klammer – geht es immer auch um Anwendungsmöglichkeiten in der sowie um Transfer in die Praxis. Den Forschungsreport 2016 haben wir in drei Themenbereiche gegliedert: Gesellschaft & Kultur, Technik, Umwelt & Energie sowie Kommunikation & Medien. Nehmen Sie sich etwas Zeit und lassen Sie sich inspirieren von der Vielfalt und Kreativität der vorgestellten disziplinären und interdisziplinären Projekte. Es gebührt hohe Anerkennung, sich neben dem „Tagesgeschäft“ in der Lehre auch in der Forschung und Entwicklung zu engagieren. Im Namen des Präsidiums möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Forscherinnen und Forschern sowie allen beteiligten Kooperationspartnern bedanken, die mit ihrem Engagement und ihrer Expertise das Forschungsprofil der Hochschule Düsseldorf schärfen und zugleich einen wichtigen gesellschaftlichen Auftrag erfüllen. Prof. Dr. Horst Peters Vizepräsident für Forschung und Transfer
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 12 Abs. 2 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Geschäftsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 25.08.2015 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 S. 1 und des § 29 Abs. 1 i. V. m. § 16 Abs. 1 S. 2 sowie § 28 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 31.10.2006 (GV. NRW. S. 474), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547), hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in Verbindung mit dem Gesetz zur Erhebung von Hochschulabgaben (HAbgG NRW) vom 21.03.2006 (GV. NRW. S. 119), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547), und der Verordnung über die Erhebung von Hochschulabgaben (HAbg-VO) vom 13.08.2015 (GV. NRW. S. 569), hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen.