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In dieser Arbeit wurde eine Befragungsstudie von 41 Eltern sechs- bis zwölfjähriger Kinder, die regelmäßig Bouldern durchgeführt. Ziel war es gesundheitsfördernde Faktoren zu erkennen, die mit der Sportart in Zusammenhang stehen. Im Zentrum stand dabei das Konzept der Selbstwirksamkeit nach Jerusalem und Schwarzer. Die Mehrheit der Eltern ist der Ansicht, dass die Ausübung der Sportart mit einer Erhöhung der allgemeinen Selbstwirksamkeit ihrer Kinder einhergeht. Die Aussagekraft dieses Items ist jedoch aufgrund einiger statistischen Limitationen beschränkt und Folgerungen sollten mit Vorsicht gemacht werden. Außerdem wurden am Rande die Konzepte der Schutzfaktoren, Entwicklungsaufgaben, Stressbewältigung und Resilienz untersucht: Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass regelmäßiges Bouldern auf einzelne Aspekte eine positive Wirkung haben kann. Zudem legen die Ergebnisse nahe, dass die Sportart Bouldern mit einer intrinsischen Motivation bei Kindern verknüpft ist.
Diese Pilotstudie zu Musikvideorezeptionen fragt, wie das Kommentieren von User*innen des Musikvideos Tous les mêmes von Stromae auf social media qualitativ (und teilweise auch quantitativ) analysiert werden kann, um herauszufinden, welche Motivation die User*innen haben, Musikvideos anzuschauen, zu interpretieren und zu kommentieren. Die übergreifende Zielsetzung besteht darin, einmalig eine vollständige Kartographierung des Feldes, also eine Analyse aller Kommentare am Beispiel eines Musikvideos vorzunehmen, um erstens Erkenntnis zu gewinnen im Hinblick auf die Motive der User*innen, zweitens neue Forschungsfragen zu generieren und drittens eine akademische Arbeitsmethode zur qualitativen Analyse einer großen Anzahl von Kommentaren zu entwickeln
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO SK) vom 17.12.2020 in der jeweils gültigen Fassung.
Menschen mit Suchtverhalten, die Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, zu ihren Wünschen an für sie hilfreiche Unterstützungsangebote zu befragen und aus ihren Schilderungen herauszuarbeiten, welche Bedeutung für sie Erwerbarbeit hat, fordert die Forschenden zu kritischen Selbstvergewisserungen heraus.Denn die qualitative Studie, die im Rahmen eines Modellprojekts, gefördert vom Bundesarbeitsministerium, durchgeführt wurde, berührt vier kritische Fachdebatten in der Sozialen Arbeit. Neben der (1) sozialpolitischen Aktivierungsprogrammatik sind hier v. a. die (2) Bezeichnung von Menschen mit Suchtverhalten sowie (3) methodologische Einwände gegen subjektorientierte Forschungsperspektiven und (4) Case Management bedeutsam. Nach der Positionierung in diesen Fachdebatten werden empirische Einblicke dazu gewährt, dass die Frage „Problembewältigung oder Erwerbsarbeit first?“ differenziert beantwortet wird.Ferner äußern die Bürgergeldbezieher:innen mit Suchtverhalten diverse Wünsche an die Unterstützung im Jobcenter und andere Hilfsangebote. Vor allem wünschen sie sich vom Jobcenter, dass es dort nicht nur um die Vermittlung in Erwerbsarbeit gehen sollte, sondern weitere und damit hybride Zielsetzungen verfolgt werden sollten.
Vor dem Hintergrund des 2024 in Dänemark in Kraft tretenden neuen Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Kindern, Barnets lov, bietet sich ein Blick auf die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe an, da hierzu in diesem Gesetz spezifische Regelungen fehlen. Das Ziel des Forschungsprojekts ist die Darstellung von Steuerungsmaßnahmen und Modellen zur Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe im Hinblick auf den Kinderschutz ausgewählter dänischer Kommunen aus der Perspektive der kommunalen Leitungsebene, um Hinweise für weitere Forschung und für die Praxis sowohl in Dänemark als auch in Deutschland zu geben. Neben inhaltsanalytisch ausgewerteten Expert*inneninterviews werden die Ergebnisse zusätzlich mit dem aktuellen Forschungsstand der dänischen Sozialwissenschaften in Verbindung gesetzt.
Welche Strukturen formen die transnationale Care-Arbeit? Wie lassen sich diese Strukturen verändern? Und welche Rolle spielen die Erkenntnisse für die Selbstorganisation der Arbeiter*innen?
Ebendiese und weitere Fragen werden in der vorliegenden Arbeit analysiert, indem Erkenntnisse aus postkolonial-feministischen Theorien mit Theorien der sozialen Bewegungsforschung verknüpft werden. Insofern bildet die Arbeit die individuelle und kollektive Handlungsfähigkeit von marginalisierten Gruppen ab und verortet diese innerhalb gesellschaftlicher Machtstrukturen, die ihre Möglichkeiten bedingen und eingrenzen.
Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Forschungsprojekt IZESO untersucht vielschichtige Formen des zivilgesellschaftlichen Engagements im Alltag, Zugänge zu Engagement und institutionelle Blockierungen und Barrieren. Im Zuge einer ethnografischen Feldforschung wurde ein paradigmatisches Modell sozialräumlichen Engagements entwickelt. Es stellt Engagementprofile dar und bezieht intervenierende Bedingungen auf der Mikro-, Meso- und Makroeben ein. Hierdurch lassen sich Zugänge zu und Ausschlüsse von spezifischen Engagementformen identifizieren.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Die inhaltlichen und strukturellen Merkmale der Bachelor-Studiengänge (BA) der Sozialen Arbeit von insgesamt 105 Hochschulen in Deutschland wurden einer hermeneutischen Analyse mit den Schlüsselbegriffen „Bewegung“, „Sport“, „Motorik/Psychomotorik“, „Körper“ und „Erlebnispädagogik“ auf der Ebene der einsehbaren Modulhandbücher unterzogen und hochschulspezifische Kurzprofile erstellt. Diese „Kurzprofile“ wurden den Hochschulen zur Verifizierung per E-Mail zugeschickt. Von verifizierten 80 BA Studiengängen der Sozialen Arbeit zeigen nach dieser Untersuchung mit 45 Studiengängen über die Hälfte Bezüge zu den Themen Bewegung, Sport, Körper und Erlebnispädagogik auf. Lediglich 36 BA Studiengänge der Sozialen Arbeit weisen KEINEN Bezug zum untersuchten Themenspektrum auf. Werden die neun Studiengänge abgezogen, die das Thema Erlebnispädagogik ohne expliziten Bezug zur Sportsozialarbeit konzeptionell implementiert haben, dann verbleiben noch 35 BA Studiengänge der Sozialen Arbeit, die zum Themenspektrum Bewegung, Sport und Körper Bezüge aufbauen. Dies sind 43,7 % der verifizierten 80 Studiengänge.
13 Studiengänge weisen eine sehr große bis große Intensität der Einbeziehung der untersuchten Themen aus. Für diese 13 Studiengänge mit einer hohen Implementierungsstruktur der untersuchten Themen wurden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Hochschulen ausführliche „Profilbeschreibungen“ erstellt. Für Studieninteressierte dürften diese 13 Studiengänge von besonderem Interesse sein. 22 BA Studiengänge weisen darüber hinaus eine mittlere bis geringen Intensität der Implementierung der untersuchten Themen auf. Hier werden Aspekte von Bewegung, Sport und Körper mit anderen Themen im Studiengang (z. B. Erlebnispädagogik, Kultur-Ästhetik-Medien) verbunden. Erlebnispädagogik ist dabei in den untersuchten BA Studiengängen der Sozialen Arbeit besonders oft vertreten.
Schule als sicherer Ort
(2017)
Poor young people more often face health difficulties, (learning) disabilities, and are overrepresented in special schools. Consequently, youth from poor households disproportionately frequently participate in disability‐specific programs aiming to improve their educational levels and labor market opportunities. They face a double burden of disability and poverty. In our study, we look at poor and non‐poor youth with disabilities (YPWD) who participate in vocational rehabilitation (VR) and whether VR helps them (a) in transitioning into employment and (b) in leaving poverty. We examine the association between the receipt of initial basic income support (BIS) as a poverty indicator, later labor market outcomes, and earned vocational qualification using administrative data. We make use of a sample of all persons accepted for VR in 2010 (N = 36,645). We employ logit models on VR attendees’ labor market outcomes three and five years after being accepted for VR as well as on their earned vocational qualifications. Beside initial poverty status, we control for educational level, type, and degree of disability and program pattern during the VR process. Our findings show that YPWD from poor households have a decreased likelihood of a vocational certificate and employment. Additionally, they are more likely to receive BIS than young people not from poor households and thus more likely to remain poor. In conclusion, VR seems to support poor YPWD less in their school‐to‐work transitions. Thus, disability‐specific programs should be more tailored to the social situations of participants, and counsellors should be more sensitive to their social backgrounds.
Technikberatung stellt eine neue soziale Dienstleistung dar, die angesichts der steigenden Potenziale assistiver digitaler Technologien an Relevanz gewinnt. Der Bericht befasst sich mit der Bestimmung von Anforderungen an professionelle Technikberatung als integriertem Baustein der Wohnberatung in Nordrhein-Westfalen (Deutschland). Das methodische Vorgehen beruht auf 20 Expert*inneninterviews. Die Befragten repräsentieren verschiedene Handlungsfelder, u. a. Wohn- und Technikberatung, Technikentwicklung, Wohnungswirtschaft, Wissenschaft, Kommunalpolitik, Pflegekassen usw. Die Ergebnisse führten zur Bildung von drei Kernthemen: Anforderungen an professionelle Technikberatung, Rahmenbedingungen und Aufgaben von Technikberatung auf institutioneller und gesamtgesellschaftlicher Ebene sowie Erwartungen an Politik, Wissenschaft und andere Akteure. Zusammenfassend betrachtet zeigt sich, dass Technikberatung neue Kompetenzen benötigt, deren Vermittlung auf Dauer, z. B. durch spezifische Schulungen, institutionalisiert werden muss. Die Integration von Technikberatung in die Wohnberatung erweitert zudem ihre Aufgaben, ihren Beratungsanspruch und erfordert den Aufbau neuer Kooperationen. Ihr Erfolg ist von einer Reihe förderlicher Rahmenbedingungen abhängig, z. B. politischer, ökonomischer, qualifikatorischer und ideeller Art. Eine Transformation aller sozialen Beratungsleistungen kann jedoch nicht allein aus der Perspektive der Wohnberatung vorangetrieben werden, sondern muss alle Beratungsstrukturen im kommunalen Raum berücksichtigen.
Community Music
(2021)
Wohnungslosigkeit aus Kinderperspektive - eine qualitative Studie zum Empowerment von Kindern
(2022)
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO SK) in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf die folgende Praxisordnung als Satzung erlassen.
Der Beitrag entwickelt anhand zahlreicher Beispiele rechtsterroristischer Gewalt eine Systematisierung instrumenteller Zielsetzungen rechtsterroristischen Handelns. Dabei ruft er zunächst als zentrale weltanschauliche Referenz den völkischen Nationalismus auf, dem biopolitische Paradigmen inhärent sind, denen mittels rechtsterroristischer Gewalt Geltung verschafft werden soll. Dieses ist für eine Vielzahl rechtsterroristischer Gewalttaten zentral, denen es um die Aufrechterhaltung rassistischer, sexistischer und heteronormativer Gesellschaftsverhältnisse geht. Regelmäßig ist solche Gewalt auch als Botschaftsverbrechen zu verstehen, wobei ganz unterschiedliche Modi der Kommunikation beobachtbar sind. Rechtsterroristische Gewalt – sofern sie nicht parastaatlich verfasst ist – hat nicht die direkte Schwächung der Kampffähigkeit des Gegners zum Ziel, sondern zielt auf Bestrafung, Einschüchterung und Vertreibung ausgewählter sozialer Gruppen und Individuen sowie in manchen Fällen auf das strategische Moment der Zuspitzung gesellschaftlicher Konflikte, wie im abschließenden Teil des Beitrages an zahlreichen Beispielen gezeigt wird.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord-rhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.