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Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Der Autor stellt eine Methode vor, um einer computergenerierten Szene auf neue Art und Weise zusätzlichen Realismus zu verleihen. Er tut dies unter Erweiterung des traditionellen festen Shadingmodells durch Bildsequenzen (nachfolgend Videotextur genannt), welche die Oberflächen anderer Objekte innerhalb einer Szene in Echtzeit beleuchten. Im Rahmen der Diplomarbeit wurde eine Beispielanwendung erstellt, in der eine vorbeiziehende Landschaft (Videotextur) auf den Innenraum eines computergenerierten Zuges (3D-Polygon-Geometrie) einen Beleuchtungseinfluß ausübt. Diese Integration von real gefilmtem Material und computergenerierten Bildern ist eine übliche Vorgehensweise bei Spezialeffekten für Film und Fernsehen, aber erst seit kurzem bietet die durchschnittliche PC-Grafikhardware entsprechende Möglichkeiten unter Echtzeitbedingungen an. Um dieses Vorhaben umzusetzen wird umfangreicher Gebrauch der OpenGL Shader- Hochsprache gemacht, durch die ein Shaderentwickler in der Lage ist, mit einem C-ähnlichen Programm die Pixelberechnungsfunktionalität der Grafikkarte seinen W ünschen entsprechend anzupassen.
Die Diplomarbeit beinhaltet die Finite-Elemente-Simulation eines Systems aus Stoßfängerquerträgers und Crashboxen. Durch eine gezielte Deformation sollen diese Elemente einen Teil der Aufprallenergie aufnehmen. In dieser Berechnung prallt das System mit einer hohen Geschwindigkeit auf eine Barriere auf. Dabei entstehen große Verformungen. Die gesamte Simulation spielt sich innerhalb von wenigen Millisekunden ab.Das Problem ist also gekennzeichnet durch die Lösung eines nichtlinearen dynamischen Problems mit großen Verformungen. Das speziell hierfür geeignete explizite Verfahren wurde hierbei verwendet. Dieses Verfahren zeichnet sich gegenüber dem impliziten durch kürzere Berechnungszeiten am Computer aus, vorausgesetzt die Stabilitätsbeschränkungen werden hierbei nicht verletzt. Eine Einführung in die Thematik der Finiten-Elemente-Methode (FEM)ist am Anfang dieser Diplomarbeit gesetzt. Von den Grundlagen der linear-elastischen FEM-Berechnungen erfolgt hiernach die Ausweitung auf nichtlineare FEM-Berechnungen. Materialeigenschaften wie das plastische Verformen (Fließen) oder die zunehmende Verfestigung mit steigender Beanspruchung werden hierbei aufgegriffen und in das FE-Modell eingearbeitet. Die eigentliche Simulation erfolgte in mehreren Schritten. Das System des Stoßfängerquerträgers wurde hierbei in die Komponenten Crashbox und Stoßfängerquerträger aufgeteilt. Die Auslegung der Crashbox erfolgte also getrennt. Es werden mehrere Varianten der Crashbox simuliert, wobei die Maße sowie die Wandstärke als vorgegeben angesehen werden. Die Varianten unterschieden sich in der Form der Falten an der Crashbox, welche eine gezielte Deformation und somit eine effizientere Aufnahme der Aufprallenergie, steuern sollen. Die Auslegung des Stoßfängerquerträgers erfolgte in ähnlicher Weise. In Hinblick auf Materialeinsparungen und Verstärkungen im Bereich vor der Crashbox werden mehrere Varianten gesondert simuliert. Aus den Ergebnissen der vorangehenden Analysen setzte sich schließlich das Gesamtsystem zusammen. Um die Aussagekraft dieser Analysen zu untersuchen wird am Ende der Aufprall des Gesamtsystems auf eine versetzte und deformierbare Barriere simuliert.
Aufgrund des § 2 Abs. 4, § 9 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 772),hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Ziel des Projektes ist die Entwicklung einer virtuellen Umgebung, die das charakteristische Klangabstrahlverhalten eines Musikinstruments in Echtzeit erfahrbar macht. Es wird eine virtuelle Umgebung geschaffen, in der sich der Benutzer frei um ein Musikinstrument bewegen kann und in Echtzeit ein akustisches und visuelles Feedback erhält. Durch die Verbindung der auditiven und visuellen Elemente und die Möglichkeit der Interaktion, wird das Erleben und die Wahrnehmung der Effekte intensiviert. Die Simulation des charakteristischen Klangabstrahlverhaltens erfolgt nicht durch eine rechenaufwändige Klangsynthese wie z.B. Physical Modeling, sondern basiert auf der Lautstärkeinterpolation einer Mehrkanalaufnahme. Die Verwendung der realen Aufnahmen ermöglicht eine annähernd naturgetreue Abbildung des Klangabstrahlverhaltens und ist, im Gegensatz zu rechenaufwändigen Klangsyntheseverfahren, echtzeitfähig. Zusätzlich wurde ein einfacher Filter entwickelt, der das charakteristische Klangabstrahlverhalten des Instruments eher qualitativ simuliert und sich problemlos in Echtzeit 3D-Anwendungen implementieren lässt. Die beiden entwickelten Methoden zur Simulation des Klangabstrahlverhaltens wurden mittels Spektralanalyse und anhand eines durchgeführten Hörtests auf ihre Funktionalität und ihre Gültigkeit überprüft.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 6 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Änderungssatzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4, § 66 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), und der Verordnung über die Prüfung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Zugangsprüfungsverordnung – ZugangsprüfungsVO) vom 24. Januar 2005 (GV. NRW S. 21) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Zugangsprüfungsordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4, § 9 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 772),hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4, § 9 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 772),hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Studienordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 66 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 66 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
Der Autor untersucht im Rahmen dieser Diplomarbeit die Sicherheit des Zugangs zu Netzwerkdiensten in der Fachhochschule Düsseldorf. Dabei werden sicherheitsrelevante Fragen wie Klartext Kommunikation bei der Authentifizierung und beim Transport der Daten über Netzwerkdienste beschrieben und Alternativen hierzu aufgezeigt. Im Rahmen der Diplomarbeit wurde die Teilnahme der Fachhochschule Düsseldorf am Pilotprojekt DFN-PKI-2 für Public Key Infrastrukturen des Deutschen Forschungsnetzes initiiert und organisiert. Weiterhin stellt der Autor die PKI-Technologie und deren praktische Einsatz anhand eines VPN Dienstes zur Sicherung der bestehenden Netzwerkdienste vor.
Im Fokus: Düsseldorf, Stadt und Hochschule; Aus der Hochschule: Interview mit Minister Pinkwart, Studiengebühren, Tag der Technik; Studium & Karriere: Wege zum Traumjob, Chancen für Bachelor und Master; Blick in die Fachbereiche und Einrichtungen: Diplome, Auszeichnungen, Projekte; Publikationen; Personalia;
82 - Fachbereichsordnung für den Fachbereich Medien an der Fachhochschule Düsseldorf vom 06.10.2005
(2005)
Westfalen (Hochschulgesetz-HG) vom 14.3.2000 in der Fassung der Bekanntmachung vom Aufgrund des § 25 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-21.3.2000 in Verbindung mit der Grundordnung der Fachhochschule Düsseldorf vom 29.6.2001 hat der Fach-bereichsrat des Fachbereichs Medien der Fachhochschule Düsseldorf folgende Fachbereichsordnung erlassen
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
83 - Fachbereichsordnung für den Fachbereich Design an der Fachhochschule Düsseldorf vom 06.10.2005
(2005)
Aufgrund des § 25 Abs.4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz-HG) vom 14.3.2000 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.3.2000 in Verbindung mit der Grundordnung der Fachhochschule Düsseldorf vom 29.6.2001 hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf folgende Fachbereichsordnung erlassen:
Bei der im folgenden vorgelegten Studie handelt es sich um die Fortführung einer seit fünf Jahren vom Forschungsschwerpunkt Wohlfahrtsverbände / Sozialwirtschaft der Fachhochschule Düsseldorf vorgenommenen Recherchetätigkeit zu Studienangeboten im Bereich Sozialmanagement / Sozialwirtschaft an deutschsprachigen Hochschulen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 66 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4, § 9 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), und des § 10 der Zielvereinbarung II mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 23. März 2005 hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 25 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 und in Verbindung mit der Grundordnung der Fachhochschule Düsseldorf (GO) vom 21. Juni 2001, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 14. März 2003, hat der Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik folgende Änderungssatzung erlassen:
Aufgrund des § 25 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 und in Verbindung mit der Grundordnung der Fachhochschule Düsseldorf (GO) vom 21. Juni 2001, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 14. März 2003, hat der Fachbereich Medien folgende Änderungssatzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4, § 9 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), und des § 10 der Zielvereinbarung II mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 23. März 2005 hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Men afflicted with chronic obstructive pulmonary disease (COPD) show signs of muscle dysfunction, such as increased muscle fatigue and acidosis during exercise. We hypothesize that muscle elasticity of the lower extremities differs between patients with COPD and age-related controls. The shear modulus of the soleus muscle was measured non-invasively using MR elastography (MRE) at 0%, 5%, 10%, 15%, and 20% of the subject’s maximum applied force. The results from this study showed statistical differences between the patients and controls, even though there were no statistical differences in the maximum applied force.
Men afflicted with hypogonadism have reduced fat-free mass and in some cases a loss in muscle strength. We hypothesize that muscle elasticity of the lower extremities differs between patients with hypogonadism and healthy controls. The shear modulus of the soleus muscle was measured non-invasively using MR elastography (MRE) at 0%, 5%, 10%, 15%, and 20% of the subject’s maximum applied force. The results from this study showed statistical differences between the patients and controls, even though there were no statistical differences in applied force.
Die EQUAL-Entwicklungspartnerschaft "Offensive für Ãltere" hat in den Jahren 2002 bis 2005 Strategien gegen die Ausgrenzung Ãlterer vom Arbeitsmarkt entwickelt und an sieben Standorten in NRW Modellprojekte zu Förderung und beruflichen Integration von älteren Arbeitslosen durchgeführt. In Kooperation mit der Forschungsgesellschaft für Gerontologie e.V. war die Forschungsstelle DIFA der Fachhochschule Düsseldorf für die Evaluation des Projektverbundes zuständig.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 772), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
Thema: Kommunikationsmaschine, Das Buch, Die Hefte, Das System; Aus der Hochschule: Bachelor und Master; FH D goes international: Japan, China, Indien; Blick in die Fachbereiche: Architektur, Design, Elektrotechnik, Maschinenbau und Verfahrenstechnik, Medien, Sozial- und Kulturwissenschaften, Wirtschaft; Publikationen; Personalia;
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 772), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 772), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 772), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 772), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 772), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 772), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 772), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 772), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 772), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 772), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz-HG) vom 14.03.2000 (GV. NRW S.190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW S. 772), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz-HG) vom 14.03.2000 (GV. NRW S.190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW S. 772), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Der Forschungsschwerpunkt Wohlfahrtsverbände / Sozialwirtschaft (im folgenden FSP WV/SW) an der Fachhochschule Düsseldorf befasst sich seit mehreren Jahren mit dem Themenkomplex Qualitätsentwicklung in der Sozialen Arbeit. Wesentliche Befunde dieser Arbeit wurden mit der Publikation: „Qualitätskonzepte in der Sozialen Arbeit. Eine Orientierung für Ausbildung, Studium und Praxis“ (Boeßenecker u.a. 2003) präsentiert. Die vorliegenden Arbeitsmaterialien ergänzen und aktualisieren diese Befunde. Vorgelegt wird eine kommentierte Literaturliste zum Thema „Qualitätsentwicklungen in der Sozialen Arbeit“.
Einsatz von E-Learning als Ergänzung zu den Lehrveranstaltungen der Studieneingangsphase an der FH
(2003)
Das MKI (Institut für Medien, Kommunikation und Informationstechnologie) hat im Frühjahr 2002 im Auftrag der Fachhochschule Düsseldorf eine Lizenz zur Nutzung von 50 Lernmodulen der Firma NETg für das Sommersemester 2002 und das Wintersemester 2002/03 erworben. Das MKI führte eine begleitende Evaluation des Einsatzes der Lernmodule an der FH Düsseldorf durch. Dazu wurde zunächst die wissenschaftliche Literatur zum Thema E-Learning ausgewertet und in einer theoretischen Einführung zusammengefasst und darauf aufbauend fand die Evaluation auf der Grundlage eines auf drei Säulen basierendenden Forschungsdesigns statt: 1. Die Untersuchung der Nutzung der NETg Lernmodule durch Auswertung entsprechender Nutzungsdaten sowie qualitativer und quantitativer Rückmeldungen. 2. Die inhaltliche Untersuchung einzelner exemplarischer NETg Module durch Experten auf dem jeweiligen Gebiet mit anschließenden Experteninterviews. 3. Die didaktische Analyse eines NETg Moduls auf der Grundlage der Analysekriterien für Lehr-Lern-Medien, die in der theoretischen Einführung entwickelt wurden.
Blended-Learning : Auswertung der Studierendenbefragung im Lehrgebiet Verwaltung und Organisation
(2003)
Im Zusammenhang mit den Vorarbeiten zur Einführung eines Blended-Learning Konzeptes sollten die Lernbedürfnisse und das Lernverhalten der Studierenden im Grundstudium V+O der Fachbereiche Sozialarbeit und Sozialpädagogik an der Fachhochschule Düsseldorf ermittelt werden. Die Entwicklung und Umsetzung eines entsprechenden Lernmoduls soll auf den Erkenntnissen dieser Befragung fußen.
Der Forschungsschwerpunkt Wohlfahrtsverbände / Sozialwirtschaft (im folgenden FSP WV/SW) an der Fachhochschule Düsseldorf befasst sich seit Jahren unter anderem mit dem Themenkomplex europäische Herausforderungen für soziale Dienstleistungen in Deutschland, speziell für die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege. Bedeutsam sind hierbei verschiedene Erklärungen, Stellungnahmen und Entschließungen der Europäischen Gemeinschaft, die auf veränderte Bedingungen für die Erbringung sozialer Dienstleistungen hinweisen. In diesem Kontext relevant sind vor allem das von der Europäischen Kommission verantwortete Grünbuch und Weißbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Mit den vorliegenden Arbeitsmaterialien Nr. 18 werden Studierenden der Sozialen Arbeit sowie dem interessierten Fachpublikum wesentliche Quellentexte in zusammengefasster Form angeboten, mit denen eine grundsätzliche Orientierung und eigene Beurteilung sich verändernder Rahmenbedingungen möglich bzw. erleichtert werden soll. Eingeleitet werden die Dokumente durch eine von Prof. Dr. K.-H. Boeßenecker vorgenommene generelle Einschätzung. Es handelt sich hierbei um einen Textauszug des neu bearbeiteten Lehrbuches „Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege“, das Anfang 2005 im Juventa Verlag erscheint.
Die Akzeptanz und Verbreitung von PKI-Lösungen (Public Key Infrastructure) nimmt in den letzten Jahren zwar zu, ein Durchbruch ist jedoch bisher nicht gelungen. Ein Grund dafür ist das aufwändige und für den Endanwender schwer zu durchschauende Verfahren, um an ein SSL-Zertifikat zu gelangen. Die hohen Sicherheitsanforderungen einer qualifizierten Zertifizierung stehen derzeit dem flächendeckenden Einsatz entgegen. Um die Akzeptanz von PKI-Lösungen zu erhöhen, bieten sich – sowohl im universitären als auch im außeruniversitären Umfeld – Zertifikate, das sind elektronische Identitätsbescheinigungen für Personen und Maschinen, die den Personen oder Maschinen eindeutig Signaturprüfschlüssel zuordnen, an. Solche Zertifikate können auch in automatisierten Verfahren ausgestellt werden. Dieser Artikel beschreibt die zur automatisierten Vergabe von Zertifikaten erforderlichen Verfahrensweisen und Sicherheitsvorkehrungen.
Roaming am Beispiel der Secure Shell (SSH): Anleitung für den mobilen Netz-Nutzer. Version: 3.0
(2003)
Die vorliegende Bibliografie ist ein "Nebenprodukt" umfangreicher Recherchen im Zusammenhang mit den Aktivitäten am Forschungsschwerpunkt Wohlfahrtsverbände/Dritter Sektor an der FH Düsseldorf. Hier war es vor allem das Forschungsprojekt "Qualitätsentwicklung in der Sozialen Arbeit", das unter anderem nach der Bekanntheit und Verbreitung diverser Qualitätsphilosophien, -strategien und -methoden in der Sozialen Arbeit fragte. Im Verlauf des Projektes wurden dazu zahlreiche Ansätze untersucht. Einer davon war Quality Funktion Deployment - besser bekannt unter dem Akronym QFD. Mit QFD liegt ein Instrument zur Planung und Entwicklung von Qualitätsfunktionen entsprechend der vom Kunden geforderten Qualitätseigenschaften vor. Es dient zur Transformation der Kunden- oder Klientenforderungen in die organisationsspezifischen Fähigkeiten und zur zielgerichteten Mobilisierung aller Bereiche des Unternehmens und zielt somit darauf ab, die Stimmme des Kunden (voice of the customer) in erfolgreiche Produkte und Dienstleistungen umzusetzen. Auf diese Weise sollen Fehlschläge oder Verluste durch präventive Planung vermieden werden.
Forschungsprojekt Qualitätsmerkmale und Qualitätsentwicklung in der Sozialen Arbeit : Endbericht
(2002)
Inhaltsübersicht: 1 Vorbemerkung; 2 Entstehungsgeschichte und Verlauf des Gesamtprojektes; 3 Dritte Phase: theoriebasierte Exploration und Modell; 3.1 Theoriebasierte Exploration und deskriptiv-komparativer Zugang; 3.2 Ein integratives Qualitätsverständnis : QUI; 3.2.1 Die Qualitätsdimensionen: Strukturen, Prozesse, Ergebnisse und Normen; 3.2.2 Der Soll-Ist-Vergleich als Grundlage für die Qualitätsermittlung; 3.2.3 Handlung, Einrichtung und Organisation als Betrachtungsebenen; 3.2.4 Qualität in der Gesamtschau; 4 Abschließende Überlegungen; 5 Literatur;
Der erste Teil der Arbeit befaßt sich mit Besonderheiten bei Existenzgründungen im sozialen Bereich. Dieser Teil beinhaltet auch besondere Situationen und vorhandene geschlechtsspezifische Hürden unter Berücksichtigung der Situation von Frauen. Durch die Entwicklungstendenzen von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft ergeben sich neue Herausforderungen für den Bereich der Sozialarbeit. Der nächste Teil der Arbeit befaßt sich mit "neuen Wegen" in der Sozialarbeit. Dazu werden die Veränderungen in der Wohlfahrtspflege, in der Gesetzgebung und in der Gesellschaft dargestellt. Die daraus resultierenden Chancen und Gefahren für die Sozialarbeit und die Gesellschaft.
Inhaltsverzeichnis: Einleitung, Projektaufbau und Forschungsfragestellungen, Fragestellungen der quantitativen Erhebung, Untersuchungsdesing, Ergebnisse der Fragebogenerhebung, Resümee, Grundsätzliche Fragen zur Weiterarbeit und Projektlage, Arbeitskonferenz 16. Juni 2000 - Protokoll, Literatur, Anhang, Qualitätsgesellschaften der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege;
Übersicht der Studiengänge Sozialmanagement / Sozialwirtschaft an deutschsprachigen Hochschulen
(2000)
In dieser Übersicht werden die zur Zeit an deutschsprachigen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und der Schweiz angebotenen sozialmanagementorientierten Studiengänge aufgeführt. Dokumentiert wird der Kenntnisstand zum September 2000. Bei der Dokumentation handelt es sich um die derzeit umfassendste Recherche von an Hochschulen angesiedelten Studiengängen und Weiterbildungsangeboten zum Thema Sozialmanagement im deutschsprachigen Bereich. Nicht erfasst sind Studienangebote, Fort- und Weiterbildungskurse außerhalb der Hochschulen. Detailierte Unterlagen zu den aufgeführten Studiengängen liegen im FSP Wohlfahrtsverbände / Sozialwirtschaft vor und können dort eingesehen werden.
In der Explorationsstudie werden identifizierte Handlungsmuster von bürgerschaftlichen Aktivitäten in ausgewählten Politikbereichen genauer betrachtet. Dieses erfolgt bezogen auf den Politikbereich Gesundheit. Ermöglicht wurde diese Untersuchung durch das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen.
Thema der Diplomarbeit ist die Entwicklung, Erprobung und Inbetriebnahme einer automatisierten Montageeinheit einschließlich der Teilezuführung. Die Arbeit wird im Rahmen der "projektbezogene Konstruktionsausbildung" an einer Anlage in der Fachhochschule Düsseldorf durchgeführt. Die Anlage stellt eine Fertigungszelle dar, bei der ein Rundling mit einem Kunststoffstopfen versehen wird und anschließend eine Qualitätskontrolle mit Bildverarbeitung durchläuft. Ziel der Diplomarbeit ist es, anhand eines Projektes, den Ablauf und die Vorgehensweise des methodischen Konstruierens zur Lösung eines Problems zu erarbeiten. Darunter fallen das funktions- und systemorientierte Konstruieren, die Planung und Durchführung von Versuchen im Entwicklungsablauf und die Lieferantenfragen.
Das Ziel dieser Arbeit ist, wie der Verein "Arm und Reich an einem Tisch e.V." in mehrfacher Hinsicht durch den Stadtteilbezug, in der Kooperationsausübung und im Konzept der Einmischung in lokale Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse dem Vernetzungsgedanken Rechnung trägt. Im weiteren untersuche ich, wie sich die Netzwerkarbeit des Vereins charakterisiert durch ressourcenorientierte Soziale Arbeit unter den Leitlinien des Empowermentansatzes, der sich statt an den Defiziten an den Lösungsstrategien und selbstbestimmten Lebensplänen der Bedürftigen ausrichtet und in ihrer Praxis keine Stigmatisierung und Hilflosigkeit erzeugen will. Zur Qualitätssicherung als Legitimationsdruck für die soziale Arbeit werde ich Erkenntnisse des fachlichen Aspektes der hierfür erforderlich ist an dem Vorstand des Vereins dokukmentieren.
Handbuch Schuldnerberatung für Mitarbeiter sozialer Einrichtungen mit allgemeiner Beratungstätigkeit
(1999)
Professionelle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sozialer Einrichtungen haben im Rahmen ihrer Tätigkeit schon immer auch mit Problemen der Ver- und Überschuldung von Haushalten zu tun gehabt. Das Anliegen des Handbuchs ist es, in Form eines Nachschlagewerks einen Handlungsrahmen aufzuzeigen. Hierbei wurde die vorliegende Form bewußt gewählt, da es darum geht, Fachleuten in der sozialen Arbeit juristisches Grundwissen in diesem Spezialgebiet an die Hand zu geben. Die Zielgruppe sind Mitarbeiter(innen) sozialer Einrichtungen mit allgemeiner Beratungstätigkeit, die i.d.R. Sozialarbeiter(innen) und Sozialpädagog(innen)en sind und aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Tätigkeit über Kenntnisse allgemeiner Beratungsgrundsätze und der rechtlichen Grundsätze des Bundessozialhilfegesetzes verfügen sowie Betriebssozialarbeiter(innen).
Diese Arbeit untersucht inwieweit "humanitäre Interventionen" ethisch und völkerrechtlich zu rechtfertigen sind. Das Ergebnis dieser Untersuchung soll im Teil vier dieser Arbeit, auf den Kosovo-Krieg reflektiert werden und helfen, die Frage zu beantworten, ob die Selbstmandatierung der NATO eine ethisch und völkerrechtlich zu vertretende Strategie war, um mittels einer eigenmächtig durchgeführten "humanitären Intervention" Menschenrechte im Kosovo zu schützen. Welche Konsequenzen aus diesem Handeln erwachsen können, soll ebenfalls untersucht werden.
Hinsichtlich der Verantwortung der Kirche, aber auch der Bildung und der Abergläubigkeit der mittelalterlichen Bevölkerung, erfolgt oft eine schnelle Verurteilung der Hexenprozesse. Dies hat zur Folge, dass Ursachen, Abläufe und Zusammenhänge nicht gründlich genug dargestellt werden. Die Arbeit soll aufzeigen auf welcher geistigen Grundlage es zu dieser Zeit zu einem solchen Massenwahn in Deutschland kommen konnte.
This dissertation, written for the course Master of European Social Policy Analysis – National University of Ireland Maynooth - , shows the context or so-called framework within which the medical social work service in two different welfare states: Ireland and Germany operates. This means the societal context as a whole, the health system in general (macro-level) and the hospital setting (mezzo-level) in particular. The idea of this publication is to give a short overview of the historic development of medical social work (micro-level) in Ireland and Germany and some background information about what medical social work is. The time frame examined starts from the 1980s up to present. The main questions to be answered are: What are the interdependencies between the macro-, mezzo- and micro-level? Have changes in the health system in general and the hospitals in particular influenced medical social work and if so how? What are the similarities and differences in the two countries?
Inhaltsverzeichnis: Jugendämter vor dem Aus? / Dieter Greese; Der Fall des Jugendamtes? / Bruno W. Nickles; Zentrale Jugendamt ade / Martin Nörber; Ausschuß Gesundheit und Soziales / Jugendhilfeausschuß Düsseldorf; BT-Drucksache 13/8941; Antrag des Landes NRW zum Entwurf eines ...Gesetzes zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (...Zuständigkeitslockerungsgesetz), Drucksache 831/97;
Die Arbeitsmaterialen Nr. 9 sind ein weiteres Arbeitsergebnis aus dem Forschungsprojekt „Qualitätsmerkmale und Qualitätssicherung in der Sozialen Arbeit“ im Forschungsschwerpunkt Wohlfahrtsverbände/ Sozialwirtschaft an der Fachhochschule Düsseldorf. Teil I enthält eine Auswahlbibliographie; Teil II ein Glossar zum Thema. Die Auswahlbibliographie bietet einen Einstieg und eine Übersicht zum kontrovers diskutierten Thema „Qualitätssicherung“, das Glossar arbeitet die unterschiedlichen Bedeutungsinhalte der am häufigsten verwendeten Schlagworte heraus. Dabei wird der zumeist betriebswirtschaftlichen Bedeutung und Herkunft der Begriffe deren Adaption und Verwendung in der Sozialen Arbeit gegenübergestellt, eine Methode, die die unterschiedlichen und oftmals unvereinbaren Sichtweisen zum Thema deutlich macht.
The PSFC, or Pioneer Sound Field Controller, is a DSP-driven hemispherical loudspeaker array, installed at the University of Aizu Multimedia Center. The PSFC features realtime manipulation of the primary components of sound spatialization for each of two audio sources located in a virtual environment, including the content (apparent direction and distance) and context (room characteristics: reverberation level, room size and liveness). In an alternate mode, it can also direct the destination of the two separate input signals across 14 loudspeakers, manipulating the direction of the virtual sound sources with no control over apparent distance other than that afforded by source loudness (including no simulated environmental reflections or reverberation). The PSFC speaker dome is about 10 m in diameter, accommodating about fifty simultaneous users, including about twenty users comfortably standing or sitting near its ``sweet spot,'' the area in which the illusions of sound spatialization are most vivid. Collocated with a large screen rear-projection stereographic display, the PSFC is intended for advanced multimedia and virtual reality applications.
Das zentrale Element der hier vorliegenden Arbeit ist das vom Verfasser entwickelte didaktisch/methodische ‘Konzept der konzertierten Handlung’. Das Konzept der konzertierten Handlung ist ein ganz auf die persönlichen pädagogischen Überzeugungen des Verfassers zugeschnittenes didaktisch/methodisches Raster, welches sich als Orientierung für die Planung, Gestaltung und Evaluation von Lehr-Lern-Prozessen eignet und den Anspruch erhebt, Lernenden zu mehr Selbstbestimmung und Mündigkeit zu verhelfen, welche sich durch ein erhöhtes Potential an Methodenkompetenz auszeichnet, das wiederum in Lernprozessen, die nach diesem Konzept strukturiert und konzipiert sind, gelernt und erworben wird. Das Konzept der konzertierten Handlung beruht auf erworbenen pädagogischen Kenntnissen und Überzeugungen (Erziehungsverständnis, Lernverständnis etc.) und einzelnen Erfahrungen, die der Verfasser als lehr- wie lerntätige Person innerhalb und außerhalb seines Studiums der Sozialpädagogik gemacht hat. Ausgehend vom Anspruch Selbstbestimmung und Mündigkeit beim Menschen zu fördern, welcher die Basis für die Entwicklung der für dieses Konzept relevanten Gedankengänge bildet und die grundlegenden pädagogischen Einstellungen und Überzeugungen des Verfassers miteinbezieht, wird über die theoretische Darlegung des Konzepts schließlich auch die Konsequenz desselben beschrieben, die sich im Konzept der konzertierten Handlung als ein Aufbau von Methodenkompetenz herausstellen wird; diese Konsequenz zieht wiederum Folgen für das weitere Lernen, Arbeiten und Leben des Menschen nach sich. Das Konzept der konzertierten Handlung ist ein didaktisch/methodisches Konzept. Die Didaktik ist unabdingbar für die Organisation von reflexiven pädagogischen Lehr-Lern-Prozessen. Von vielen verschiedenen didaktischen Ansätzen hat sich der Verfasser während des Lesens und Untersuchens der relevanten Literatur im Laufe seines Studiums bei der Entwicklung des Konzepts der konzertierten Handlung beeinflussen und prägen lassen. So beinhaltet das Konzept verschiedene Merkmale und Aspekte anderer didaktischer Theorien: Von der bildungstheoretischen und der lerntheoretischen Didaktik zu ihrem ‘gemeinsamen Kompromiß’ der kritisch-konstruktiven und der lehrtheoretischen Didaktik, über die zwar nicht explizit miteinbezogene aber implizit mitbehandelte kommunikative Didaktik bis hin zu schülerInnenorientierten Unterrichtskonzepten des Offenen und des Handlungsorientierten Unterrichts und nicht zuletzt der Didaktik/Methodik der Sozialpädagogik von Schilling, die den Verfasser letztlich dazu motivierte, einen eigenen didaktischen Standpunkt in Form eines eigenen Konzepts zu beziehen. Dabei ist es aber nicht Thema dieser Arbeit, die eben aufgeführten Didaktiken hier grundlegend und detailliert darzulegen und das Konzept der konzertierten Handlung vergleichend einzuordnen, sondern es werden sich die verschiedenen Eigenschaften, die sich aus diesen verschiedenen Modellen ableiten lassen, im Zusammenhang mit der Darlegung des hier beschriebenen Modells erklären. Zunächst werden im ersten Kapitel die Begriffe ‘selbstbestimmt’ und ‘mündig’ nach dem Verständnis des Verfassers auf Basis der Literatur eingeordnet und gedeutet. Hier geht es ganz grundsätzlich darum, das Legitimationsproblem von obersten Erziehungszielen, die mit den Begriffen der ‘Selbstbestimmung’ und ‘Mündigkeit’ symbolhaft überschrieben und synonym für die weiteren unter das Aufklärungspostulat Kants fallenden obersten Erziehungsziele ‘Solidaritätsfähigkeit’ (Partizipation), ‘Autonomie’ und ‘Emanzipation’ verwandt werden, zu erörtern. Des weiteren ist es ein Schwerpunkt in diesem Kapitel, einen Bildungsbegriff für das Konzept der konzertierten Handlung zu entwickeln. Das zweite Kapitel beinhaltet die Entwicklung und theoretische Deskription des Konzepts der konzertierten Handlung (inkl. einer Graphik). Im dritten Kapitel geht es um das Konzept aus der didaktischen Sichtweise: Das Konzept wird ‘didaktisch gewendet’, um darüber die Bedeutung des Konzepts an wichtig erscheinenden Aspekten in bezug auf die Didaktik herauszustellen. Durch die gesamte Arbeit, d. h. durch alle Kapitel bzw. durch das gesamte Konzept hindurch, zieht sich ein zweiteiliger Handlungsbegriff. Dieser wird in bezug auf die starke Anlehnung des Konzepts der konzertierten Handlung an das Lern-Spiral-Modell von Schilling erklärt. Das vierte Kapitel beinhaltet eine intensivere Betrachtung der Methodenkompetenz, die sich im Konzept der konzertierten Handlung als ein zentrales Element hervorhebt. Dabei werden Konsequenzen behandelt, die sich nach Überzeugung des Verfassers aus der und für die Methodenkompetenz ergeben.
The task of the Center for Language Research is to provide content-based English language instruction for students of computer science and engineering. As such, we find ourselves at the confluence of many of the streams currently running through the English Language Teaching profession, including English for Science and Technology (EST), English for Academic Purposes (EAP), English for Specific Purposes (ESP), Computer-assisted language learning (CALL), content-based instruction, and multimedia applications in foreign language pedagogy. This paper describes our initial attempts to construct a number of World Wide Web pages where students will be able to study EST, EAP, and computer science topics on their own in a multimedia environment.
Knowledge is our most valuable asset! Due to the increasing fluctuation caused by demographic change, the change in society and the industry, companies are increasingly confronted with knowledge management. Therefore, companies have problems with carrying out projects effectively. There are several models, methods and tools to develop an effective concept for knowledge management. Can the process capability of projects be ensured despite high fluctuation? What appropriate methods and tools are available to manage knowledge? These and more questions are clarified in the course of this work and presented in a conceptual proposal.