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Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge im Fachbereich Wirtschaft an der Fachhochschule Düssel-dorf.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge im Fachbereich Wirtschaft an der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Abs. 4, § 9 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752),hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4, § 9 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4, § 9 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), sowie auf der Grundlage der Genehmi-gungsO der Hochschule vom 13. September 2005 genehmige ich den
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 66 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prü-fungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 66 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgen-de Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 94 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 66 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 1 der Evaluationsordnung für Studium und Lehre an der Fachhochschule Düsseldorf vom 06.08.2003 (Verkündungsblatt Nr. 23/Teil 3), in Verbindung mit § 6 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 30. November 2004, hat der Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Eva-luationsordnung erlassen :
Der Forschungsschwerpunkt Wohlfahrtsverbände / Sozialwirtschaft (im Folgenden FSP WV/SW) an der Fachhochschule Düsseldorf befasst sich seit mehreren Jahren kontinuierlich mit dem Themenkomplex Qualitätsentwicklung in der Sozialen Arbeit. Wesentliche Befunde dieser Arbeit wurden mit der Publikation: „Qualitätskonzepte in der Sozialen Arbeit. Eine Orientierung für Ausbildung, Studium und Praxis (Boeßenecker u.a. 2003) präsentiert. Die Veröffentlichung der Arbeitsmaterialien Nr. 19 im Dezember 2004 aus der Schriftenreihe des FSP WV/SW ergänzt und aktualisiert die Befunde der Buchpublikation. Wurde mit der Ausgabe Nr. 19 eine kommentierte Literaturliste relevanter Publikationen ab 2002 zum Thema „Qualitätsentwicklungen in der Sozialen Arbeit“ vorgelegt, so dokumentiert die hier vorliegende Nr. 22 der Arbeitsmaterialien Befunde, die im Zeitraum ab 2002 gewonnen wurden.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 66 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge im Fachbereich Wirtschaft an der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
Dirk Schirmer befasst sich in der Diplomarbeit mit dem "Doing Gender" an Schulen, also mit den geschlechtsgebundenen Interaktionen im deutschen Schulwesen. Im Speziellen beschränkt er sich hierbei auf die Konstruktion von "Männlichkeitsbildern" und die Situation der Jungen. Ausgehend von der Bildungsbenachteiligung der Jungen in vielen Bereichen und deren attestierten sozialen Auffälligkeiten beschreibt der Autor, wie Lehrkräfte sowie Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts an den gegebenen Verhältnissen mitwirken und sie immer wieder aufs Neue reproduzieren. Nach einer ausführlichen Erörterung dieser Umstände unter Rückgriff auf diverse Veröffentlichungen empirischer Untersuchungen listet der Autor Interventions- und Lösungsmöglichkeiten für die Soziale Arbeit auf. Im Wesentlichen befürwortet er eine konsequente Umsetzung von Gender Mainstreaming an den deutschen Schulen und die Initiierung und Durchführung geschlechterrollenerweiternder Maßnahmen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
Magazin und dazugehöriger Beileger; Inhalt: Es wurden Freunde, Plattenschränke und die Musikgeschichte befragt, eine Liste der Listen wurde aufgestellt, Plattencover verglichen, der Zusammenhang von Bild und Ton untersucht, viel Musik gehört und viel darüber diskutiert. Das Magazin „Die 100 besten Platten“ behandelt die ewig wabernde Frage: Welches sind die einhundert besten Platten aller Zeiten?;
Das Projekt: Organisationsentwicklung in der Sozialwirtschaft wird vom Forschungsschwerpunkt Wohlfahrtsverbände / Sozialwirtschaft (nachfolgend FSP WV/SW abgekürzt) seit mehreren Jahren als Eigenprojekt betrieben. Es handelt sich dabei um eine Dauerbeobachtung von Veränderungen der Organisationsformen und Leistungsstrukturen in der deutschen Wohlfahrtspflege. Der Hauptfokus liegt dabei in der Beobachtung von Entwicklungen auf der Mesoebene, d.h. jener Veränderungen, die sich innerhalb der Wohlfahrtsverbände sowie anderer Dienstleistungserbringer vollziehen. Diese Beobachtungen finden arbeitsfeldunspezifisch statt. Über die Sammlung, und Dokumentation stattfindender Organisationsveränderungen hinausgehend werden einzelne Aspekte genauer analysiert (z.B. Rechtsformveränderungen). Die Sammlung, Analyse und Dokumentation von Teilergebnissen dieser Dauerbeobachtung schlägt sich beispielsweise in der Verwertung einzelner Fallstudien in Form von Vorlesungen und Seminaren für StudentInnen nieder, ebenso in nationalen und internationen Fachvorträgen, Beiträgen in Fachzeitschriften und Herausgeberbänden sowie in eigenen Publikationen . Zusammengefasste Hinweise enthalten die vorliegenden Arbeitsmaterialien Nr. 23.
Zahlenspiegel 2005
(2006)
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 94 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen der einzelnen unter § 1 Absatz 1 aufgeführten Studiengän-ge im Fachbereich Wirtschaft.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 49 Absatz 6 und 11 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) und der Verordnung über die Prüfung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Zugangsprüfungsverordnung – ZugangsprüfungsVO) vom 24. Januar 2005 (GV. NRW. S. 21) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 49 Absatz 6 und 11 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) und der Verordnung über die Prüfung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Zu-gangsprüfungsverordnung – ZugangsprüfungsVO) vom 24. Januar 2005 (GV. NRW. S. 21) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Zugangs- und Einstufungsprüfungsordnung als Satzung erlassen:
Im Rahmen dieser Ausarbeitung wird gezeigt, wie ein Weizenstrohhalm in dem Mehrkörpersimulationsprogramm SIMMECHANICS, das ein Zusatztool des Simulations- und Berechnungsprogramms MATLAB(R) bzw. SIMULINK(R) ist, modelliert werden kann. Die Modellierung erfolgt mit dem Ziel, den im Mähdrescherhäcksler stattfindenden Schnittprozess zu simulieren. Dazu werden zuerst die für einen Schnitt relevanten Eigenschaften des Weizenstrohhalmes ermittelt. Dies sind insbesondere die Halmmasse sowie die Winkelfeder- und Winkeldämpfungskonstante. Anschließend wird die Modellierung des Halmes in dem genannten Mehrkörpersimulationsprogramm gezeigt. Abschließend erfolgt ein Vergleich des erstellten Simulationsmodells mit dem realen Strohhalm.
Auf Grund des § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Beamtenrechtsrahmengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.3.1999(BGBl I S. 654), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.12.2006 (BGBl II S. 2748), ordnet das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie gemäß Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe b Satz 5 Hochschulfreiheitsgesetz vom 31.10.2006 (GV. NRW. S. 474) in Wahrnehmung der Aufgaben des jeweiligen Hochschulrats der Hochschulen im Sinne von § 1 Abs. 2 Hochschulgesetz (Artikel 1 des Hochschulfreiheitsgesetzes vom 31.10.2006 (GV. NRW. S. 474)) vom 31.10.2006 an:
Der Begriff der Beriebsform im Einzelhandel ist traditionell auf die Art der Marktbearbeitung und den damit verbundenen Einsatz der marketingpolitischen Instrumente fokussiert. Die Marktbearbeitungssysteme des Handels gehen jedoch mit spezifischen Kosten- und Leistungsstrukturen einher, von denen ein entscheidender Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit von Betriebsformenkonzepten ausgeht. Die Frage des Verhältnisses zwischen den Marktbearbeitungsformen und den damit verbundenen Kosten- und Leistungsstrukturen wird anhand ausgewählter Betriebstypen des stationären Lebensmitteleinzelhandels untersucht. Dabei zeigt sich, dass die Form der Marktbearbeitung nicht nur die Kosten- und Leistungsstrukturen dieser Betriebstypen bestimmt, sondern dass die differenzierten Kosten- und Leistungsstrukturen und ihre Dynamik auch ihrerseits die Möglichkeiten der Handelsbetriebe bei der Gestaltung der spezifischen Handelsleistung determinieren und dadurch die Potenzialentwicklung beeinflussen.
CFX 11.0 is a Computational Fluid Dynamics (CFD) program for simulating the behavior of systems involving fluid flow, heat transfer, and other related physical processes. It works by solving the equations of fluid flow (in a special form) over a region of interest, with specified (known) conditions on the boundary of that region. This tool is used here to analyse the straw cutter which is used to comminute the straw which is left standing in the field after stripper header has stripped the grains from the crops. Stripper Header is a new technique different to conventional harvester machines and it is still under development and testing. It works on the principle in which grains are first stripped off from the head of the standing crop which helps in much reduced intake freeing up the separation systems to handle a larger volume of grains. But with this, the new problem of the disposal of the long, uncut straw left after stripping of grains arose. So a straw cutter is used after the stripper header stage in this Combine Harvester, where the rotor is equipped with pressed steel blades and rotates towards the crop, i.e., it cuts and lifts the straw over the top. This technique is environment friendly because previously farmers would have to burn the long, uncut straw standing in the fields while in this case mulched straw can be used for min-till systems. This rotor based straw cutting machine is analysed here which helps us in increasing power efficiency and comminution rate and quality of cut straw particles. Here fluid flow simulation has been preferred over particle simulation: - CFX 10.0 tool is not very effective for particle simulation techniques and computation time is increased considerably. - It’s very hard to realize particle simulation in CFX 10.0 because we have to define size and properties of each particle and besides this wall conditions would have to be defined differently for every boundary. - Besides this, it’s hard to realize cutting effect with straw particles in CFX 10.0 which otherwise would be comminuted in real life conditions. - The results obtained from fluid simulation are validated using experimental results and found to be nearly the same which clearly contradicts any need of performing particle simulation.
Zahlenspiegel 2006
(2007)
In der zweiten Ausgabe des Zahlenspiegels sind die wesentlichen Studierenden-, Absolventen- und Auslastungsdaten aus der ersten Ausgabe um das akademische Jahr 2005/2006 sowie Personal-, Finanz- und Flächendaten für das Haushaltsjahr 2006 ergänzt worden. In der Gesamtschau stehen jetzt die Daten von fünf bzw. sechs Studienjahren zur Verfügung. Darüber hinaus wurden einige Studierendenstatistiken zusätzlich nach Geschlechtern differenziert und das Format übersichtlicher gestaltet.
Für moderne interaktive Anwendungen wird es immer wichtiger, einen Benutzer durch zusätzlichen Ballast so wenig wie möglich einzuschränken. Daher bietet sich eine kamerabasierte Interaktionserkennung an. Viele existierende Verfahren benötigen dazu aber einen weitestgehend statischen Hintergrund. In der gegebenen Anwendung allerdings befindet sich im Sichtbereich der Kameras eine Projektion bewegter Inhalte, mit denen ein Benutzer interagieren kann. Im Rahmen dieser Arbeit sollte ein bestehendes, auf Infrarotlicht basierendes System verbessert werden, das sich bisher als beleuchtungsabhängig erwiesen hat. Dazu wurden zunächst mehrere Verfahren zur Trennung von Vorder- und Hintergrund auf ihre Tauglichkeit untersucht. Das favorisierte Verfahren sollte anschließend durch stereoskopische Bildaufnahme - und damit tiefenbasierte Trennung - so verbessert werden, dass der bewegte Hintergrund sicher unterdrückt wird. Dies erwies sich für die gewünschten Anwendungen zwar als nicht praktikabel, dennoch wurden mögliche andere Anwendungsbereiche gefunden. Auch die Untersuchung der einzelnen Trennungsverfahren lieferte ein Ergebnis, das - mit weiteren Tests - zur Verbesserung der bestehenden Installation beitragen kann.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Rahmenprüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge im Fachbereich Design.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge im Fachbereich Wirtschaft an der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge im Fachbereich Wirtschaft an der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge im Fachbereich Wirtschaft an der Fachhochschule Düsseldorf.
Als erste Hochschule in Deutschland hat die FernUniversität in Hagen einen Server entwickelt, der den gesamten Vorgang einer X.509-Zertifizierung vom Antrag bis zum Empfang des Zertifikats durch den Nutzer innerhalb weniger Sekunden automatisch abwickelt. Es wurde bei der Entwicklung auf eine einfache und intuitive Bedienung Wert gelegt. Die Eingabemöglichkeiten des Nutzers wurden optimiert, um den Supportaufwand zu senken und das System besser etablieren zu können. Der Zertifikatsserver existiert mittlerweile in der Version 5.0. Seit dieser Version wird die sichere Speicherung der Signaturschlüssel auf einem Hardware Security Modul (HSM) unterstützt, darüber hinaus können digitale Zertifikate mit speziell definierten Attributen ausgestellt werden. Dadurch können z.B. Zertifikate generiert werden, die nur verschlüsseln oder digital signieren können. Der Zertifikatsserver der FernUniversität in Hagen wurde an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen im Hostingbetrieb zur Verfügung gestellt und an zwei Hochschulen verkauft.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2008 (GV.NRW. S. 195), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2008 (GV.NRW. S. 195), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2008 (GV.NRW. S. 195), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Dieser Abschlussbericht dokumentiert die Ergebnisse der Zielgruppen- und Wirkungsanalyse von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen 2006/ 2007 des Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands e.V. Die Durchführung der Analysen sowie die vorliegende Berichtlegung erfolgte durch Christian Bleck und Prof. Dr. Ruth Enggruber der Forschungsstelle DIFA (Düsseldorfer Integrationsförderung in Ausbildung und Arbeit) der Fachhochschule Düsseldorf.
Der kleinflächige Discountmarkt weist als Betriebstyp des Lebensmitteleinzelhandels europaweit und teilweise auch in Übersee kontinuierlich steigende Marktanteile auf. Besonders erfolgreich ist das Geschäftsmodell des Hard-Discounts, das vor allem von den Unternehmen Aldi und Lidl verfolgt wird. Durch die Internationalisierung ihrer im Inland entwickelten Systemkonzepte gelang ihnen die Erringung der Marktführerschaft im europäischen Discount-Segment. Die absatzseitigen Internationalisierungsstrategien der beiden Unternehmen werden auf Basis der Systematik der Strategien des internationalen Managements von Kutschker / Schmid miteinander verglichen. Bei den von beiden Unternehmen gewählten Markteintritts- und Marktbearbeitungsstrategien zeigt sich eine hohe Affinität, während die Zielmarktstrategien, die Timingstrategien, die Allokationsstrategien und die Koordinationsstrategien stark voneinander abweichen. Der Wahl der eng miteinander in Beziehung stehenden Einzelstrategien liegen unterschiedliche unternehmerische Zielsysteme zugrunde, die von beiden Unternehmen über lange Zeiträume mit Konsequenz verfolgt wurden. Die stark differierende Ausrichtung der Internationalisierungsstrategien führte bei den beiden Unternehmen zu signifikanten Unterschieden bei der Geschwindigkeit der Auslandsexpansion, aber auch im Hinblick auf die Kosten der Auslandsmarkterschließung, die Leistungsstruktur der Verkaufsstellennetze im Ausland sowie den Umfang der in Kauf genommenen Unternehmensrisiken. Aus den unterschiedlichen Geschwindigkeiten im Aufbau der Verkaufsstellennetze ergab sich langfristig eine Inversion der Wettbewerbskonstellation zwischen Aldi und Lidl im Ausland, von der erhebliche Auswirkungen auf die aktuelle und künftige Wettbewerbsdynamik im Discount-Segment des Lebensmitteleinzelhandels auf internationaler Ebene ausgehen.
Teil 1 konzentriert sich auf die praxisgerechte und verständliche Darstellung des multivariaten Verfahrens der „Multidimensionalen Skalierung“, die im Rahmen eines professionellen Marketings eine hervorgehobene Rolle einnehmen. Ausgehend von einigen Beispielen und nach der Einordnung der MDS in die multivariaten Verfahren werden die verschiedenen Arten der MDS vorgestellt. Anschließend wird erläutert, wie die „Ähnlichkeiten“ und „Präferenzen“ empirisch erhoben werden. Danach folgend wird die mathematische Vorgehensweise geschildert, wie eine mehrdimensionale Konfiguration konstruiert wird, bei der die Objekte (z.B. Produkte, Personen), die sehr ähnlich sind, nahe beieinander liegen und diejenigen, die sehr unähnlich sind, weit auseinander liegen. Im Anschluss daran werden Einzelfragen, wie Auswahl und Zahl der Objekte, Wahl der Dimensionalität, Auftreten degenerierter Lösungen ... angeschnitten. Anschließend wird die Interpretation dieser Konfiguration mittels Merkmalsvektoren vorgestellt. Zum Schluss werden geeignete Computerprogramme benannt und Möglichkeiten des Einsatzes der MDS im Marketing kurz vorgetragen. In dem Artikel wird deutlich gemacht, dass die MDS eine ganze Reihe von Vorteilen (wenngleich auch einige Nachteile) hat. Der größte Vorteil besteht darin, dass die globalen Urteile über Ähnlichkeiten und Präferenzen ohne Vorgaben gefällt werden und erst im Nachhinein geklärt wird, worauf diese Beurteilungen beruhen. Dadurch ist ein Blick in das Innere der Konsumenten möglich. Teil 2 wird dann die Anwendung der MDS in den verschiedenen Bereichen des Marketing, wie bspw. Analyse des Images, Festlegung der Positionierung, Segmentierung des Marktes, das Finden von einstellungsrelevanten Merkmalen sowie die Ableitung von Marketingmaßnahmen zum Gegenstand haben. Auch die internationalen Bezüge werden dann angesprochen.
Innovationen sind für die Wirtschaft eines Landes von außerordentlicher Bedeutung. Daher ist es wichtig, dass Ergebnisse und moderne Verfahrensweisen der öffentlich organisierten Forschung bei den Unternehmen ankommen. Dies betrifft vor allem Klein- und Mittelunternehmen (KMU), die hier noch erhebliches, ungenutztes Potential aufweisen. In dieser empirischen Studie wurden 47 Unternehmen zu Einschätzungen und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Hochschulen befragt. Rund drei Viertel der Unternehmen setzen sich aktiv mit innovativen Entwicklungen auseinander. Hierbei spielen Hochschulen jedoch keine herausragende Rolle. Die Gründe hierfür scheinen am fehlenden Wissen über deren Angebote im Bereich der F&E und an den bürokratischen Strukturen der Hochschulen zu liegen. Die Ergebnisse dieser Studie legen nahe, die von den Unternehmen benannten Hemmnisse durch Zwischenschaltung flexibler, hochschulnaher und unabhängiger Transfereinrichtungen (z.B. sog. Transfer GmbH) zu reduzieren.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2008 (GV.NRW. S. 195), und der Prüfungsordnung (Allgemeine Be-stimmungen) für den Bachelor-Studiengang „Ton und Bild“ hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen:
Seit Jahresbeginn 2006 steht der US-Dollar unter Abwertungsdruck. Dadurch verändert sich die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Ländern und Unternehmen. Dieser Beitrag zeigt kurz verschiedene betriebliche Währungsrisiken auf und geht dann auf langfristig relevante ökonomische Wechselkursrisiken ein. In diesem Zusammenhang hat das betriebliche Risikomanagement die Aufgabe, die Effekte von Wechselkursänderungen zu identifizieren und zu quantifizieren. Als kurzer, praxisorientierter Leitfaden wird dazu ein dreistufiges Verfahren vorgestellt (DIR-Analyse). Neben direkten und indirekten Auswirkungen werden dabei auch mögliche Anpassungsmaßnahmen des Unternehmens thematisiert.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV.NRW. S. 750), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV.NRW. S. 750), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen: