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Hintergrund
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege des Landes Berlin hat im 2. Halbjahr 2023 ein explizit gerontologisches Gutachten beim Autor*innen-Team in Auftrag gegeben; dieses sollte Anregungen zu Modernisierung und Konkretisierung des § 71 SGB XII, der zentralen sozialrechtlichen Grundlage für die sog. Altenhilfe, liefern. Es wurde zum Jahresende 2023 fertiggestellt. Die Zielsetzung war, über die Identifizierung, Analyse und Beschreibung von Einzelleistungen fachlich fundierte Anregungen zu formulieren für ein Berliner Altenhilfestrukturgesetz, das der Differenziertheit und Diversität der Lebensphase Alter Rechnung trägt.
Ziel des Beitrags
Vorgehensweise und zentrale Ergebnisse des Gutachtens werden vorgestellt und diskutiert.
Material und Methoden
In einem mehrschrittigen Vorgehen, verbunden mit einem multimodalen Forschungsansatz, wurden verschiedene Methoden miteinander verknüpft, um ein umfassendes Verständnis der aktuellen Situation der sog. Altenhilfe und gerontologische Begründungen ihrer Leistungen zu generieren. Gearbeitet wurde mit kritischen und selektiven Literaturreviews, Dokumentenanalysen und qualitativ-leitfadengestützten Expert*innen-Interviews.
Ergebnisse und Diskussion
Das Gutachten enthält konkrete Empfehlungen zu altersphasen- und lebenslagenorientierten Entwicklung von Einzelleistungen nach § 71 SGB XII, die sich zum einen auf Zugänge, Formen und Themen der Beratung, die ein gelingendes Altern für alle alten Menschen ermöglichen und unterstützen, beziehen. Benannt werden zum anderen explizit notwendige und im methodischen Vorgehen identifizierte Geld- und Sachleistungen, die auch in prekären Lebenslagen im Alter Fähigkeiten zur Selbsthilfe stärken und Betroffenen ermöglichen sollen, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.