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Department/institution
In einer partizipativen Studie wurden Diskriminierungen
und Barrieren wohnungsloser Menschen bei der Einmündung
in den Wohnungsmarkt untersucht. Als Datengrundlage dient eine teilstandardisierte Befragung von 291 ehemaligen oder aktuell wohnungslosen Menschen. Rund drei Viertel der befragten wohnungslosen Menschen haben bei der Wohnungssuche Diskriminierung erfahren. Von diesen geben 72% an, dass sie aufgrund von Wohnungslosigkeit diskriminiert wurden; das ist die Hälfte aller befragten Personen. Neben Wohnungslosenfeindlichkeit erleben 71% der diskriminierten Personen klassistische Abwertungen. Auch Diskriminierungen aufgrund von anderen negativen Zuschreibungen, wie Rassismus, Agism oder Queerfeindlichkeit werden erlebt. Die Einschätzungen der Befragten gehen mit einer Vielzahl von Erzählungen einher, in denen beobachtbares Verhalten geschildert wird. Die erlebten Diskriminierungen sind zum Teil massiv und tragen zu einem Rückzug vom Wohnungsmarkt bei. Außer den Diskriminierungen kämpfen wohnungslose Menschen mit weiteren Barrieren bei der Wohnungssuche. Neben der Höhe der Miete und den geringen Einkommen, über die sie verfügen, zählen dazu zu lange Verwaltungsverfahren, das Fehlen eines sicheren Zugangs zum Internet und das Fehlen eines sozialen Netzwerks, das die Wohnungssuche stützen kann. Schulden und eine negative Schufa werden für die betroffenen Personen zu einer unüberbrückbaren Hürde. Die Befragung zeigt: Für wohnungslose Menschen ist die Suche nach einer Wohnung nicht nur aufgrund ihrer Position am Wohnungsmarkt und den Barrieren, die mit der Lebenssituation verbunden sind, besonders schwierig. Wohnungslosen Menschen wird der Zugang auch aufgrund ihrer Wohnungslosigkeit verweigert. Damit werden die Menschen, die Wohnungen besonders dringend benötigen, vom Wohnungsmarkt aufgrund des Merkmals ausgeschlossen, das ihre besondere Bedürftigkeit begründet – ein Teufelskreis. Neben einer Wohnungspolitik, die bezahlbaren Wohnraum für alle ermöglicht, benötigt es deswegen spezifische Zugänge zu Wohnraum für wohnungslose Menschen. Die Studie zeigt, warum Instrumente wie eine fachlich versierte Begleitung in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, der Einsatz von Sozialmakler:
innen, Housing First, Ausnahmeregelungen bei der KdU, öffentliche Garantieerklärungen und öffentliche Belegungsquoten nötig sind. Sie müssen weiter ausgebaut werden, um Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden.
Beauftragt vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat die Forschungsstelle für sozialräumliche Praxisforschung und Entwicklung der Hochschule Düsseldorf Ende November 2023 einen eintägigen Impulsworkshop für Menschen mit Armutserfahrungen entwickelt, durchgeführt und ausgewertet. Grundlage ist der Beschluss im Koalitionsvertrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalens landespolitische Spielräume zu nutzen, um die soziale Teilhabe armutsbetroffener Menschen zu fördern. Der Impulsworkshop wurde gemeinsam mit Menschen mit Armutserfahrung, Vertreter:innen der freien Wohlfahrt und Vertreter:innen des MAGS konzipiert und umgesetzt. Ziel des Impulsworkshops war es, die Perspektiven und Anliegen von Menschen mit Armutserfahrungen bei der Entwicklung von Strategien gegen Armut auf der Landesebene miteinzubeziehen. Im Rahmen des Impulsworkshops wurden Themen bearbeitet, die für armutsbetroffene Personen besonders relevant sind. Die Teilnehmer:innen entwickelten Vorschläge und Forderungen zu den Themen: Arbeit und Beschäftigung, Digitalisierung, Einkommen und Leistungen, Respekt, soziokulturelle Teilhabe, Wohnen sowie – als Thema, das von allen bearbeitet wurde – politische Teilhabe von Menschen mit Armutserfahrungen. Die Ergebnisse des Workshops zeigen: 1. Die konsequente und kontinuierliche Einbeziehung der Perspektive von Menschen mit Armutserfahrung auf der landespolitischen Ebene ist wertvoll. Sie geben konkrete Einblicke in ihre Lebensrealitäten und relevante Impulse, was politisch getan werden kann, um Armut und ihre ausgrenzenden Folgen zu bekämpfen. Insgesamt werden 53 konkrete Vorschläge zu acht Themen entwickelt. Solche Formate sollten gefestigt werden, um die Lebensrealitäten und Ideen von Menschen mit Armutserfahrung in der Armutsbekämpfung stärker zu berücksichtigen. 2. Treffen von Menschen mit Armutserfahrung sind nicht nur als Plattform für Austausch und zur Entwicklung von Ideen nützlich, sie erfordern auch Resonanzen und Antworten von politischen und exekutiven Akteuren. Bei einer Weiterentwicklung des Formats müssen solche Feedback-Schleifen eingeplant werden. 3. Treffen von Menschen mit Armutserfahrung bieten eine Plattform für Vernetzung und die Möglichkeit, Scham und Stigmatisierung zu überwinden. Sie können als Raum des Empowerments genutzt und weiterentwickelt werden. Sie wirken damit auch an sich bereits als ein Instrument, die negativen Folgen von Armut zu bekämpfen – und je nach Resonanz vielleicht auch ihre Ursachen.
Angebot für obdachlose drogengebrauchende Menschen: Die ‚Niedrigschwellige Unterbringungs- und Beratungsstelle Moskauer Straße (NUB)‘. Zielgruppe der Einrichtung sind obdachlose drogengebrauchende Menschen. Anlass für die Einrichtung der NUB war insbesondere die Räumung einer großen Baugrube im Stadtzentrum im November 2023, die in den Jahren davor zu einem Aufenthaltsort der offenen Drogenszene geworden war. Ein Teil der Szene, schätzungsweise bis zu 70 Personen, nutzte die Baugrube auch als Wohnort und lebte dort in behelfsmäßigen Verschlägen unter prekärsten Bedingungen.
Das Konzept der NUB wurde in Zusammenarbeit verschiedener Dezernate, Ämter und Wohlfahrtsträger unter Federführung des Amtes für Migration und Integration ausgearbeitet und umgesetzt. Die Einrichtung in der Moskauer Straße öffnete zunächst für ein halbes Jahr, weil die genutzten Räume nur für diesen begrenzten Zeitraum zur Verfügung standen. Die Begleitforschung im Auftrag der Stadt Düsseldorf sollte erkunden, ob und wie die Einrichtung in diesem Zeitraum zu einer Verbesserung der Lebenslage der anvisierten Zielgruppe beiträgt. Die Erkenntnisse sollten bei einer möglichen Weiterführung der NUB berücksichtigt werden. Mittlerweile wurde die Einrichtung an einem neuen Standort fortgesetzt.
Der vorliegende Bericht bündelt die Erkenntnisse der Begleitforschung. Dabei orientiert sich die Forschung an der theoretischen Perspektive der sozialpädagogischen Nutzer:innenforschung. Im Zentrum steht die Frage, welchen Nutzen bzw. Nicht-Nutzen die NUB für ihre Bewohner:innen hat. Zur Untersuchung der Frage wurden drei verschiedene Datensorten erhoben: teilstandardisierte Befragungen der Nutzer:innen der Einrichtung, leitfadengestützte Expert:inneninterviews und teilnehmende Beobachtungen in der Einrichtung und in verschiedenen steuernden Gremien.
Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung belegen einen klaren Nutzen der innovativen Einrichtung.
Erstens gelingt es, durch voraussetzungsarme Bedingungen die Zielgruppe zur erreichen: schwerstabhängige obdachlose Menschen. Ihre Lebenslage ist durch massive soziale Ausschlüsse wie langjährige Obdachlosigkeit, stark belastete Gesundheit und hohe Konsumfrequenzen geprägt. Deutlich wird dabei auch, dass bei den Bewohner:innen der NUB Crack am meisten konsumiert wird und damit Heroin als Leitsubstanz abgelöst ist. In der NUB gelingt es zweitens, die Lebenslage der Bewohner:innen zu stabilisieren: Grundbedürfnisse wie Schutz, materielle Versorgung, Privatheit und soziale Einbindung werden sicherstellt und Zugang zu schadensminimierenden gesundheitlichen Hilfen gewährt. Die Sicherstellung der Grundbedürfnisse legt drittens die Basis für die Vermittlung in weitergehende Hilfen und ist Grundlage für weiterführende Perspektivarbeit der Bewohner:innen.
Wesentlich für den deutlichen Nutzen ist die rechtskreis- und trägerübergreifende Zusammenarbeit von verschiedenen städtischen wie frei-gemeinnützigen Akteuren. Etablierte Zuständigkeiten wurden überwunden und stattdessen gemeinsam an den Zielen der Einrichtung gearbeitet. Eine hohe Professionalität aller Akteure – vom Sicherheitsdienst bis zu den Behördenmitarbeiter:innen – ist dafür ebenso Bedingung wie der durchgehend niedrigschwellige Ansatz.
Gleichzeitig bleiben auch in der NUB Herausforderungen bestehen: Die Einrichtung weist Kapazitätsgrenzen auf und etabliert Regelungen, in denen unterschiedliche Bedürfnisse ausgehandelt werden. In der Folge entstehen neue Ausschlüsse von Adressat:innen. Außerdem begrenzen politische und rechtliche Regelungen den ordnungspolitischen Wunsch nach Entlastung des öffentlichen Raums. Die Erreichung dieses Ziels wird beschränkt durch den Widerspruch zwischen der Konsumnotwendigkeit schwerstabhängiger Menschen und dem Verbot von Konsum und Handel in der Einrichtung. Ferner können weiterführende langfristige Perspektiven im Hinblick auf Wohnen nur erarbeitet werden, wenn ausreichend Wohnraum und der Zugang zu diesem vorhanden ist. Unter den bestehenden Rahmenbedingungen können diese Widersprüche nicht aufgelöst werden.
Die vorliegende Kurzexpertise für das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW untersucht Formen institutionalisierter politischer Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrung im Bereich der Armutsbekämpfung. Sie vergleicht unterschiedliche institutionelle Strukturen, erarbeitet zentrale Handlungsbereiche und systematisiert Wirkungen und Einflussfaktoren für eine gelingende Beteiligung armutserfahrener Menschen.
Die politische Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrung ist durch einen Mangel an sozialen und ökonomischen Ressourcen, eine unsichere Lebenslage und eine geringe Anerkennung ihrer Anliegen erschwert. Diese Hürden schlagen sich – im Vergleich zu Personen ohne Armutserfahrung – in geringerer Wahlbeteiligung, kaum vorhandener Repräsentation in Parteien und Parlamenten und unterdurchschnittlicher Beteiligung im formalen zivilgesellschaftlichen Engagement nieder. Durch die bestehenden Ausschlüsse sinkt das Vertrauen von Menschen mit Armutserfahrung in die Demokratie. Eine Steigerung ihrer politischen Beteiligung kann deswegen einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten.
Die Kurzexpertise vergleicht organisationale Gestaltung, Handlungsformen und Wirkungen von Beteiligungsstrukturen im nationalen und internationalen Kontext (EU-Länder). Die Unterschiede zwischen den Beteiligungsstrukturen armutserfahrener Personen lassen sich auf drei Achsen anordnen: dem Grad der Institutionalisierung, dem Grad der Regionalisierung und dem Grad des Korporatismus.
Im Vergleich zeichnen sich Flandern, Portugal und Spanien durch eine besonders weit fortgeschrittene Institutionalisierung und Regionalisierung der Beteiligungsformate aus. Das Europäische Anti-Poverty Netzwerk und die Beteiligungsstrukturen in Irland und Österreich weisen einen mittleren Grad der Institutionalisierung und eine stärkere Zentralisierung auf. Die Beteiligung armutserfahrener Menschen in den vier deutschen Beispielen (Nationale Armutskonferenz, Landesarmutskonferenz Berlin, Saarländische Armutskonferenz und das Treffen der Menschen mit Armutserfahrung in NRW) ist hingegen nur in geringem Maße institutionalisiert und kaum regionalisiert.
Zwischen dem Grad der Institutionalisierung und Regionalisierung und der Wirkung auf das Politikfeld Armutsbekämpfung zeigen sich deutliche Zusammenhänge:
Beteiligungsformate mit einem hohen Grad an Regionalisierung und Institutionalisierung zeigen die deutlichsten Wirkungen. Sie prägen sowohl die Ausgestaltung konkreter rechtlicher Kontexte und politischer Maßnahmen mit, z. B. bei der Entwicklung von Strategien der Armutsbekämpfung, als auch die Weiterentwicklung von Organisationen wie Ämtern, sozialen Trägern oder Betrieben, z. B. durch Beratung zu inklusiveren Strukturen. Beteiligungsformate mit einem mittleren Grad an Institutionalisierung und Regionalisierung müssen ihre Aktivitäten dagegen deutlicher fokussieren. Die entsprechenden Organisationen konzentrieren sich auf einzelne Themen und arbeiten häufig kampagnenartig, z. B. zu statistischen Grundlagen der Grundsicherung oder dem Zugang zum Gesundheitssystem. Bei diesen ausgewählten Themen gelingt es ihnen, Einfluss auf den öffentlichen Diskurs und konkrete politische Maßnahmen zu nehmen. Die Beteiligungsstrukturen mit einem geringen Institutionalisierungsgrad ermöglichen eine inhaltliche Abstimmung und üben punktuell Einfluss auf politische Akteure aus. In der Öffentlichkeit sind sie kaum sichtbar und Einflussnahmen auf konkrete Politikvorhaben bleiben die Ausnahme.
Die Handlungsfelder der Beteiligungsstrukturen lassen sich in fünf Kategorien unterteilen: A) Politikberatung, B) Organisationsentwicklung, C) Sichtbarmachung & Gehör, D) Aus- & Fortbildung und E) Selbsthilfe & Selbstorganisation. Je größer der Grad der Institutionalisierung und Regionalisierung, umso umfangreicher und präziser werden die Aktivitäten.
Um die politische Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrung in NRW zu stärken, empfehlen wir die Ausarbeitung und Festlegung verbindlicher Grundlagen für eine Beteiligungsstruktur, die gemeinsam von und mit Menschen mit Armutserfahrung erarbeitet werden muss. Eine dauerhafte Finanzierung garantiert die oft sehr langwierige Arbeit an der Armutsbekämpfung. Eine Regionalisierung der Beteiligungsstruktur ermöglicht die Beteiligung von vielen Menschen und fördert thematische Vielfalt. Eine besondere Förderung stärkt die politische Beteiligung von Menschen mit Mehrfachdiskriminierung und macht sie in der Beteiligungsstruktur sichtbar. Die Zusammenarbeit von Fachleuten und Erfahrungsexpert:innen gewährleistet eine hohe Effizienz, in Gremien bieten sich Tandemmodelle an. Die Beteiligungsformate in anderen Ländern bieten viele Beispiele, die als Inspiration für Schwerpunktsetzungen in NRW dienen können.
Soll Politikverdrossenheit von Menschen mit Armutsbeteiligung tatsächlich verhindert werden, müssen schließlich konkrete Aufgaben und Rechte eingeräumt werden, die eine Scheinbeteiligung verhindern und die konkrete Einwirkung auf politische Prozesse garantieren.