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Aufgrund des § 2 Abs. 4, § 66 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), und der Verordnung über die Prüfung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Zugangsprüfungsverordnung – ZugangsprüfungsVO) vom 24. Januar 2005 (GV. NRW S. 21) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Zugangsprüfungsordnung als Satzung erlassen:
Teil 1: Studienordnung für die Diplomstudiengänge Sozialarbeit und Sozialpädagogik der Fachhochschule Düsseldorf in den Fachbereichen Sozialarbeit und Sozialpädagogik vom 20.09.2001; Teil 2: Erste Änderungssatzung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Internationale Betriebswirtschaft vom 15.09.1998 der Fachhochschule Düsseldorf im Fachbereich Wirtschaft vom 20.09.2001; Teil 3: Erste Änderungssatzung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft vom 05.06.1997 der Fachhochschule Düsseldorf im Fachbereich Wirtschaft vom 20.09.2001
Teil 1: Fachbereichsordnung für den Fachbereich Architektur der Fachhochschule Düsseldorf; Teil 2: Fachbereichsordnung für den Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Fachhochschule Düsseldorf; Teil 3: Fachbereichsordnung für den Fachbereich Sozialarbeit der Fachhochschule Düsseldorf; Teil 4: Zweite Satzung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung für die Studiengänge Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Fachhochschule Düsseldorf vom 15.01.2002; Teil 5: Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge "Produktentwicklung und Produktion" und "Prozess-, Energie- und Umwelttechnik" im Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Fachhochschule Düsseldorf vom 16.01.2002; Teil 6: Erste Änderungssatzung der Studienordnung für den Studiengang Internationale Betriebswirtschaft vom 29.06.1999 der Fachhochschule Düsseldorf im Fachbereich Wirtschaft vom 07.01.2002
Teil 1: Zweite Satzung zur Änderung der Studienordnung für die Studiengänge Maschinenbau und Verfahrenstechnik im Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Fachhochschule Düsseldorf vom 12.02.2002; Teil 2: Erste Satzung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung für die Studiengänge Sozialarbeit und Sozialpädagogik an der Fachhochschule Düsseldorf in den Fachbereichen Sozialarbeit und Sozialpädagogik vom 12.02.2002; Teil 3: Geschäftsordnung des Senats der Fachhochschule Düsseldorf vom 20.02.2002; Teil 4: Erlass vom 13.02.2002 -322-, Einreise von Männern zwischen 16 und 45 Jahren in die Vereinigten Staaten von Amerika; Teil 5: Wahlergebnisse
Hinsichtlich der Verantwortung der Kirche, aber auch der Bildung und der Abergläubigkeit der mittelalterlichen Bevölkerung, erfolgt oft eine schnelle Verurteilung der Hexenprozesse. Dies hat zur Folge, dass Ursachen, Abläufe und Zusammenhänge nicht gründlich genug dargestellt werden. Die Arbeit soll aufzeigen auf welcher geistigen Grundlage es zu dieser Zeit zu einem solchen Massenwahn in Deutschland kommen konnte.
Diese Arbeit untersucht inwieweit "humanitäre Interventionen" ethisch und völkerrechtlich zu rechtfertigen sind. Das Ergebnis dieser Untersuchung soll im Teil vier dieser Arbeit, auf den Kosovo-Krieg reflektiert werden und helfen, die Frage zu beantworten, ob die Selbstmandatierung der NATO eine ethisch und völkerrechtlich zu vertretende Strategie war, um mittels einer eigenmächtig durchgeführten "humanitären Intervention" Menschenrechte im Kosovo zu schützen. Welche Konsequenzen aus diesem Handeln erwachsen können, soll ebenfalls untersucht werden.
Handbuch Schuldnerberatung für Mitarbeiter sozialer Einrichtungen mit allgemeiner Beratungstätigkeit
(1999)
Professionelle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sozialer Einrichtungen haben im Rahmen ihrer Tätigkeit schon immer auch mit Problemen der Ver- und Überschuldung von Haushalten zu tun gehabt. Das Anliegen des Handbuchs ist es, in Form eines Nachschlagewerks einen Handlungsrahmen aufzuzeigen. Hierbei wurde die vorliegende Form bewußt gewählt, da es darum geht, Fachleuten in der sozialen Arbeit juristisches Grundwissen in diesem Spezialgebiet an die Hand zu geben. Die Zielgruppe sind Mitarbeiter(innen) sozialer Einrichtungen mit allgemeiner Beratungstätigkeit, die i.d.R. Sozialarbeiter(innen) und Sozialpädagog(innen)en sind und aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Tätigkeit über Kenntnisse allgemeiner Beratungsgrundsätze und der rechtlichen Grundsätze des Bundessozialhilfegesetzes verfügen sowie Betriebssozialarbeiter(innen).
Das Ziel dieser Arbeit ist, wie der Verein "Arm und Reich an einem Tisch e.V." in mehrfacher Hinsicht durch den Stadtteilbezug, in der Kooperationsausübung und im Konzept der Einmischung in lokale Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse dem Vernetzungsgedanken Rechnung trägt. Im weiteren untersuche ich, wie sich die Netzwerkarbeit des Vereins charakterisiert durch ressourcenorientierte Soziale Arbeit unter den Leitlinien des Empowermentansatzes, der sich statt an den Defiziten an den Lösungsstrategien und selbstbestimmten Lebensplänen der Bedürftigen ausrichtet und in ihrer Praxis keine Stigmatisierung und Hilflosigkeit erzeugen will. Zur Qualitätssicherung als Legitimationsdruck für die soziale Arbeit werde ich Erkenntnisse des fachlichen Aspektes der hierfür erforderlich ist an dem Vorstand des Vereins dokukmentieren.