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Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474); zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (GV.NRW. S. 90) haben die Fachhochschule Düsseldorf und die Hochschule Niederrhein die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des§ 2 Absatz 4 und des§ 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16. September 2014 (GV. NRW S. 547)in der aktuell gültigen Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf vom 01 .09.2014.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW S. 547), in der aktuell gültigen Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung
erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf vom 01.09.2014.
Aufgrund der§§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen(HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur
in Verbindung mit den Prüfungsordnungen (studiengangspezifische Bestimmungen) der einzelnen, unter § 1 aufgeführten Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NordrheinWestfalen(HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der§§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NordrheinWestfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 15.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der§§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NordrheinWestfalen(HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat dienHochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 15.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der§§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen(HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 15.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Masterstudiengang International Management an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 561) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Masterstudiengang International Management an der Hochschule Düsseldorf vom 04.04.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 650).
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RahmenPO) des Fachbereichs Design an der Hochschule Düsseldorf vom 11.07.2019.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RahmenPO) des Fachbereichs Design an der Hochschule Düsseldorf vom 11.07.2019.
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Internationales Wirtschafsingenieurwesen“ an der Hochschule Düsseldorf vom 15.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 425) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Internationales Wirtschafsingenieurwesen“ an der Hochschule Düsseldorf vom 07.06.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 460), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Internationales Wirtschafsingenieurwesen“ an der Hochschule Düsseldorf vom 02.06.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 554) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Inter-nationales Wirtschafsingenieurwesen“ an der Hochschule Düsseldorf vom 04.04.2018 (Verkündungs-blatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 600).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Mechanical Engineering“ an der Hochschule Düsseldorf vom 15.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 426) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Mechanical Engineering“ an der Hochschule Düsseldorf vom 07.06.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 458), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Mechanical Engineering“ an der Hochschule Düsseldorf vom 02.06.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 555) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Mechanical Engineering“ an der Hochschule Düsseldorf vom 04.04.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 601).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Empowerment Studies“ und „Empowerment Studies (Teilzeit)“ (MaPO ES) an der Hochschule Düsseldorf vom 10.05.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 452) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Empowerment Studies“ und „Empowerment Studies (Teilzeit)“ (MaPO ES) an der Hochschule Düsseldorf vom 28.11.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 503), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Empowerment Studies“ und „Empowerment Studies (Teilzeit)“ (MaPO ES) an der Hochschule Düsseldorf vom 12.05.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 550) und die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Empowerment Studies“ und „Empowerment Studies (Teilzeit)“ (MaPO ES) an der Hochschule Düsseldorf vom 13.03.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 589).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Kultur, Ästhetik, Medien“ und „Kultur, Ästhetik, Medien (Teilzeit)“ (MaPO KÄM) an der Hochschule Düsseldorf vom 25.08.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 410) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Kultur, Ästhetik, Medien“ und „Kultur, Ästhetik, Medien (Teilzeit)“ (MaPO KÄM T) an der Hochschule Düsseldorf vom 28.11.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 506), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Kultur, Ästhetik, Medien“ und „Kultur, Ästhetik, Medien (Teilzeit)“ (MaPO KÄM) an der Hochschule Düsseldorf vom 12.05.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 551) und die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Kultur, Ästhetik, Medien“ und „Kultur, Ästhetik, Medien (Teilzeit)“ (MaPO KÄM) an der Hochschule Düsseldorf vom 13.03.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 590).
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlas-sen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 15.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlas-sen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 15.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 15.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 s. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO SK) vom 25.08.2015 in der jeweils gültigen Fassung.
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Psychosoziale Beratung“ an der Hochschule Düsseldorf vom 05.05.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 547) unter ihrer neuen Überschrift neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Psychosoziale Beratung“ an der Hochschule Düsseldorf vom 13.03.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 591) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Psychosoziale Beratung“ an der Hochschule Düsseldorf vom 09.08.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung
Nr. 673).