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Aufgrund des § 12 Abs. 2 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31.10.2006 (GV.NRW. S. 474) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 31. Januar 2012 (GV.NRW. S. 90), in Verbindung mit der Grundordnung der Fachhochschule Düsseldorf vom 12.07.2010, (Verkündungsblatt der Fachhochschule Düsseldorf Nr. 234) zuletzt geändert am 26.10.2011 (Verkündungsblatt der Fach-hochschule Düsseldorf Nr. 275) hat die Fachhochschule Düsseldorf folgende Geschäftsordnung des Senats erlassen.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2008 (GV.NRW. S. 195), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NordrheinWestfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2008 (GV.NRW. S. 195), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NordrheinWestfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV.NRW. S.750), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen:
Inhaltsverzeichnis: Vorwort; Die FH D auf einen Blick; Neubau - Status quo - Perspektiven; Berichte aus den Gremien; Berichte aus den Ressorts; Highlights aus den Fachbereichen; Berichte aus den zentralen Betriebseinheiten; Berichte aus den wissenschaftlichen Einrichtungen; Preise und Auszeichnungen; Neuberufene Professorinnen und Professoren; Jahresabschluss 2011
In diesem Projekt wird ein Softwaresystem entwickelt, mit dem es möglich ist ein OSGi Framework durchgängig im Hintergrund von Android zu betreiben. Für die Demonstration der Kommunikation zwischen Framework und weiteren Android Anwendungen wird eine Beispielanwendung entworfen. Im ersten Teil dieser Arbeit wird auf die technischen Grundlagen von Android sowie auf die OSGi Service Platform eingegangen. Anschließend folgt die Anforderungsanalyse, sowie die State-of-the-art-Analyse. Das Konzept wird erstellt und anschließend die Implementierung erläutert. Zum Schluss wird das Softwaresystem evaluiert und eine Zusammenfassung aller Kapitel beendet die Arbeit.
Forschungsreport 2011
(2012)
Dieses Bachelorprojekt wurde im Labor für Informatik an der Fachhochschule Düsseldorf durchgeführt und steht im Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt zu dem Themengebiet Ambient Assisted Living. Hauptziele des Bachelorprojektes waren die Optimierung der Kommunikation über das 6LoWPAN-Protokoll hinsichtlich der Aspekte Datendurchsatz, Energieeffizienz und der Sicherheit der Datenübertragung. Um diese Ziele zu erreichen, wurden innerhalb des Projektes ein Kommunikationsmodul und eine entsprechenden Entwicklungsplatine realisiert. Zudem wurden softwaretechnische Funktionen entwickelt, die der Anpassung des Mikrocontroller-Betriebssystems Contiki 2.5 für die Nutzung der Stromsparfunktionen des verwendeten Mikrocontrollers ATmega128RFA1 und der Verwendung des Verschlüsselungsmoduls dienen. Durch die am Ende des Projektes durchgeführten Gerätetests konnte die Erreichung der wesentlichen Projektziele verifiziert werden. Innerhalb dieser Thesis wird dem Leser neben dem Grundlagenwissen zu dem verwendeten Mikrocontroller die Vorgehensweise bei der Erstellung der Hard- und Software näher gebracht werden.
Im Mittelpunkt des Beitrages steht die Frage, inwieweit die identitätsorientierte Markenführung in der Versicherungsbranche Einzug erhalten hat und wie sie umgesetzt werden sollte. Nach kurzer theoretischer Darstellung des Versicherungsmarktes, der identitätsorientierten Markenführung und der Auswirkungen der konstitutiven Merkmale von Dienstleistungen auf die Markenführung wird ein theoretischer Maßstab der identitätsorientierten Markenführung für Dienstleistungen bzw. Versicherungen im Besonderen aufgestellt. Eine große Rolle spielt auf Grund der Charakteristika von Dienstleistungen die innengerichtete, identitätsorientierte Markenführung sowie die damit einhergehende Annahme, dass Markenwissen und Brand Commitment der Mitarbeiter zu markenkonformem Verhalten, dem Brand Citizenship Behavior, führen kann. Auf die beiden Wirkungsgrößen können wiederum bestimmte Determinanten einwirken: Konsistenz und Kontinuität, positive Differenzierung und Operationalisierung der Marke sowie markenkonforme HR-Aktivitäten, interne Markenkommunikation und markenkonforme Führung. Mit Hilfe von Experteninterviews ist der Stand der identitätsorientierten Markenführung dann in der Praxis beleuchtet und mit der Theorie abgeglichen worden. Dabei ist offensichtlich, dass die identitätsorientierte Markenführung zwar schon ansatzweise in der Versicherungsbranche angelangt, mit der aufgestellten Theorie jedoch nicht vergleichbar ist. Diese Defizite zwischen Theorie und Praxis sowie einige auffallenden Besonderheiten bei Versicherungen führen zu den gegebenen Handlungsempfehlungen: Definition einer klaren, individuellen Markenidentität, ganzheitliche Steuerung der identitätsorientierten Markenführung, stärkere Einbeziehung der Mitarbeiter und der unterschiedlichen Vertriebsorgane im Speziellen. Dabei sollten Versicherungen gerade für Ausschließlichkeitsvertreter ein spezielles Konzept entwickeln.
Diversity bzw. Unterschiedlichkeit gewinnt für deutsche Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Entsprechend prominent wird das Thema in der Unternehmens-kommunikation hervorgehoben. Wenn Diversity allerdings eine solch hohe Bedeutung besitzt, so darf angenommen werden, dass ausgeprägte Diversity gerade auf Ebene der Vorstände existieren müsste. Schließlich hat dieses Gremium eine zentrale Vorbildfunktion für die in einem Unternehmen tätigen Führungskräfte und Mitarbeiter/innen inne. Auf Basis einer umfassenden empirischen Untersuchung wurde die Vorstands-diversity der DAX30-Unternehmen anhand mehrerer zentraler Kriterien analysiert. Die Ergebnisse und deren Implikationen werden in dem nachfolgenden Beitrag vorgestellt.
Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31.10.2006 (GV. NRW.2006, S. 474) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Kunsthochschulrechts vom 13. März 2008 (GV. NRW 2008, S. 195) i.V.m. § 9 Abs. 1, S. 2 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulwirtschaftsführungsverordnung - HWFVO) vom 11. Juni 2007 (GV. NRW S. 246) hat die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Fachhochschule Düsseldorf folgende Dienstanweisung erlassen:
Auf Grund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 49 Abs. 6 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. 2006 S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zum Aufbau der Fachhochschule für Gesund-heitsberufe in Nordrhein-Westfalen vom 8. Oktober 2009 (GV. NRW. 2009, S. 516), und der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshoch-schulzugangsverordnung) vom 8. März 2010 (GV. NRW. 2010 S. 155) hat die Fachhochschule Düsseldorf folgende Ordnung erlassen:
Innerhalb dieser Dokumentation des im Labor für Informatik an der Fachhochschule Düsseldorf durchgeführten Parxisprojekt werden zunächst Grundlagen vermittelt, die nötig sind, um den Kontext des Projekts und das Kommunikationsprotokoll 6LoWPAN zu verstehen. Da das Ziel des Praxisprojekts die Untersuchung eines Kommunikationssystems mit 6LoWPAN-Stack hinsichtlich dessen Portierungsmöglichkeiten ist, werden hierauf verschiedene, bereits auf dem Markt befindliche Lösungen analysiert und verglichen, die entweder direkt den drahtlosen Datenaustausch mit Hilfe des 6LoWPAN-Protokolls oder aber die Erweiterung zu einem eigenen Stack ermöglichen und dargestellt, warum das Mikrocontroller-Betriebssystem Contiki als geeignetster Kandidat hierfür erscheint. Als Basis für die Analyse in Hinblick auf eine mögliche Portierung dient der Mikrocontroller ATmega128RFA1 des Herstellers Atmel, der über eine integrierte Transceiver-Einheit verfügt. Nach der Vermittlung der Grundlagen des Contiki-Betriebssystems, die insbesondere den schichtenartigen Aufbau der Verzeichnisse und das komplexe, über Makefiles organisierte Build-System betreffen, folgt die Beschreibung der Vorgehensweise bei der Portierung von Contiki und den dabei aufgetretenen Problemen. Da während der Arbeit an diesem Praxisprojekt eine neue Version des Contiki-Betriebssystems veröffentlicht wurde, wird zusätzlich auf diese Version und die vorhandenen Inkompatibilitäten zwischen den verschiedenen Contiki-Versionen eingegangen und eine Beispielanwendung für die neue Version implementiert. Die Performancemessungen verschiedener Kommunikationshardware runden diese Arbeit zusammen mit dem Fazit, das nocheinmal auf das Betriebssystem Contiki, den Mikrocontroller ATmega128RFA1 und mögliche Vertiefungsund Optimierungsmöglichkeiten eingeht, ab.