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Live video broadcasting requires a multitude of professional expertise to enable multi-camera productions. Robotic systems allow the automation of common and repeated tracking shots. However, predefined camera shots do not allow quick adjustments when required due to unpredictable events. We introduce a modular automated robotic camera control and video switch system, based on fundamental cinematographic rules. The actors' positions are provided by a markerless tracking system. In addition, sound levels of actors' lavalier microphones are used to analyse the current scene. An expert system determines appropriate camera angles and decides when to switch from one camera to another. A test production was conducted to observe the developed prototype in a live broadcast scenario and served as a video-demonstration for an evaluation.
Based on experience in teaching programming, we developed the integrated development environment (IDE) 5Code especially to support beginners. As a first step, a simple, understandable formula was developed how to advance from the problem to the program in 5 operative steps:
read it → get it → think it → note it → code it.
In order to reduce the cognitive load of the learners effectively, 5Code was designed such that all 5 steps are permanently presented, accessible and executable. Thus, learners are provided with the entire programming context from presentation of the task via own notes and annotations to the code area. Learners can mark and annotate any part of the given task’s text; these annotations can be edited as notes with own comments. Furthermore, the notes can be dragged into the code area, where they are shown as comments in the coding language. Any modifications in the comments are synchronized between notes and code. 5Code is implemented as a web-application. It is used in university introductory courses on object oriented programming.
FORENA FORUM #7, 2016, 3(2)
(2016)
FORENA FORUM #6, 2016, 3(1)
(2016)
Creating space
(2016)
Gemäß § 37a des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat das Präsidium im Einvernehmen mit der jeweiligen Dekanin bzw. dem jeweiligen Dekan die folgenden Gleichstellungsquoten (Gender-Diversity-Faktor; § 3 Berufungsordnung vom 04.10.2016) für die Dauer von drei Jahren ab dem 01.01.2017 festgesetzt:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und §§ 4 Abs. 3, 5 Abs. 3 des Dritten Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (HZG NRW) vom 18.11.2008 (GV. NRW. S. 710) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen.
Hochschulreport 2015
(2016)
Inhalt: Vorwort; Hochschule im Überblick; Neubau; Berichte aus den Gremien und den Interessenvertretungen; Berichte aus den Ressorts; Highlights aus den Fachbereichen; Berichte aus den Zentralen Betriebseinheiten; Berichte aus den wissenschaftlichen Einrichtungen; Preise und Auszeichnungen; Neu berufene Professorinnen und Professoren; Jahresabschluss 2015
Forschungsreport 2015
(2016)
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf (GO HSD) vom 08.10.2015 hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Hochschule Düsseldorf die folgende Fachbereichsordnung erlassen:
470 - Fachbereichsordnung für den Fachbereich Medien der Hochschule Düsseldorf vom 08.08.2016
(2016)
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf (GO HSD) vom 08.10.2015 hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Medien der Hoch-schule Düsseldorf die folgende Fachbereichsordnung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirt-schaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW. S. 547) und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf (GO HSD) vom 08.10.2015 hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Elektro- und Infor-mationstechnik der Hochschule Düsseldorf die folgende Fachbereichsordnung erlassen:
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW. S. 547) und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (GO HSD) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Düsseldorf die folgende Fachbereichsordnung erlassen:
Das Islambild in Deutschland wird durch Medienberichte und kontrovers geführte Menschenrechtsdiskurse mitbestimmt. Der vorliegende Artikel thematisiert exemplarisch die Menschenrechtsberichterstattung „westlicher“ Medien über eine muslimisch geprägte Region. Im Mittelpunkt des Interesses steht dabei die Frage, wie die Menschenrechtslage im muslimisch geprägten Malaysia in den Medien Spiegel und Focus dargestellt und ob bzw. wie in der Berichterstattung ein Zusammenhang zwischen der Menschenrechtslage und der Religion Islam hergestellt wird. Ziel der Untersuchung ist es, auf Basis der Diskurstheorie exemplarische Erkenntnisse darüber zu gewinnen, welche gesamtgesellschaftlichen Bilder – insbesondere auf das Islambild in Deutschland – die Berichterstattung hat. Zu diesem Zweck diskutiert der Artikel, wie bei der Berichterstattung Wirklichkeit konstruiert und welcher menschenrechtliche Bezugsrahmen verwendet wird.
In konsumentenpsychologischen Experimenten mit 50 Kölnern und 50 Düsseldorfern im Alter von 35 bis 65 Jahren wurde untersucht, ob man Unterschiede zwischen den beiden Biersorten KÖLSCH und ALT erkennen kann. Dazu wurde zunächst in einem Blindtest der Geschmack von KÖLSCH und ALT beurteilt. Die Bewertungen von KÖLSCH und ALT bzgl. der Merkmale „schmeckt mir“ sowie „schmeckt frisch“, „schmeckt mild“, „schmeckt würzig“ waren nahezu gleich. Weiterhin wurde in einem Blindtest untersucht, ob die Versuchspersonen KÖLSCH und ALT überhaupt identifizieren können. Auch hierbei gab es keine signifikanten Unterschiede. Nur zu 55 % wurde das Bier richtig erkannt, was auf Zufalls- bzw. Rateniveau liegt. Später wurde in einem offenen Test nochmals der Geschmack für KÖLSCH und ALT untersucht. Jetzt zeigt sich, dass den Kölnern das KÖLSCH deutlich besser schmeckt als das ALT. Den Düsseldorfern hingegen schmeckt das ALT signifikant besser als das KÖLSCH. Eine Untersuchung der Präferenzen unterstützt diese Ergebnisse: Während in dem Blindtest die Präferenzen bei annähernd 50:50 lagen, veränderten sich diese im separaten offenen Test mit 78:22 zugunsten des Heimatbieres. Diese Ergebnisse sind schon erstaunlich, da einfach nicht zu glauben ist, dass Männer zwischen KÖLSCH und ALT objektiv nicht unterscheiden können. Die Ergebnisse werden ausführlich psychologisch und wissenschaftstheoretisch interpretiert und daraus Erkenntnisse für das Marketing abgeleitet.
464 - Fachbereichsordnung für den Fachbereich Design der Hochschule Düsseldorf vom 04.07.2016
(2016)
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW. S. 547) und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (GO HSD) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Design der Hochschule Düsseldorf die folgende Fachbereichsordnung erlassen:
Dieses Praxisprojekt befasst sich mit dem offenen Nachrichten-Protokoll MQTT und wie dieses in dem Heimautomatisierungsprogramm openHAB implementiert werden kann. Dabei wird zunächst auf die verschiedenen Funktionalitäten von MQTT eingegangen. Im Folgenden wird das Programm openHAB näher erläutert und Schritt für Schritt erklärt, wie die Implementierung durchgeführt wird. Zum Schluss wird gezeigt, wie mit Hilfe von MQTT der Zugriff auf die Android App von Nutzerwelten erfolgt.
Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 15.02.2016 (Amtliche Mitteilungen, Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf Nr. 423) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 07.06.2016 (Amtliche Mitteilungen, Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf Nr. 456).
Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 31.10.2006 (GV. NRW.2006, S. 474) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Hochschulzukunftsgesetzes vom 16.09.2014 (GV. NRW.2014, S. 547) i. V. m. § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HWFVO NRW) vom 11.06.2007 (GV. NRW.2007, S. 246) zuletzt geändert mit Fassung vom 12.11.2012 (GV. NRW.2012, S. 610) hat die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Hochschule Düsseldorf folgende Dienstanweisung erlassen:
Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 31.10.2006 (GV. NRW.2006, S. 474) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Hochschulzukunftsgesetzes vom 16.09.2014 (GV. NRW.2014, S. 547) i. V. m. § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HWFVO NRW) vom 11.06.2007 (GV. NRW.2007, S. 246) zuletzt geändert mit Fassung vom 12.11.2012 (GV. NRW.2012, S. 610) hat die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Hochschule Düsseldorf folgende Dienstanweisung erlassen:
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 25.08.2015 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) in der Fassung vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (GO HSD) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Architektur die folgende Fachbereichsordnung erlassen:
Aufgrund des § 2 S. 1 und § 21 Abs. 6 S. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung des Hochschulzukunftsgesetzes vom 16.09.2014 (GV NRW S. 547) hat der Hochschulrat der Hochschule Düsseldorf am 07.03.2016
folgende Geschäftsordnung beschlossen:
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf
(GO HSD) vom 08.10.2015 hat der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften am 20.01.2016 die folgende Fachbereichsordnung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen(HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung haben die Hochschule Düsseldorf und die Robert Schumann Hochschule Düsseldorf einvernehmlich die folgende
Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NordrheinWestfalen(HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der§§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NordrheinWestfalen(HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur
in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der§§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen(HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur
in Verbindung mit den Prüfungsordnungen (studiengangspezifische Bestimmungen) der einzelnen, unter § 1 aufgeführten Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften.
Aufgrund der§§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NordrheinWestfalen(HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur
in Verbindung mit den Prüfungsordnungen (studiengangspezifische Bestimmungen) der einzelnen, unter § 1 aufgeführten Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften.