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Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 750), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Neubau geht mit Riesenschritten voran: Richtfest am Campus Derendorf; Neues Lern- und Studierenden-Center am Campus Derendorf genehmigt; Eine für alles; "IKEA hat übrigens auch schöne Möbel"; Die Bib am Campus Derendorf; Praxis trifft Studium; Da steckt viel mehr drin als man denkt; Neues vom ZWeK; Campus IT überzeugt Gutachterkommission mit innovativem Konzept; 7. Unternehmenstag an der FH Düsseldorf
Forschungsreport 2013
(2014)
Inhalt: Vorwort; Die Fachhochschule Düsseldorf auf eine Blick; Neubau . Status Quo - Perspektiven; Berichte aus den Gremien und Interessenvertretungen, Berichte aus den Ressorts; Highlights aus den Fachbereichen; Berichte aus den zentralen Betriebseinheiten; Berichte aus den wissenschaftlichen Einrichtungen; Preise und Auszeichnungen; Neuberufene Professorinnen und Professoren; 11. Jahresabschluss - 2012
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) in der aktuell gültigen Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der jeweils gültigen Rahmenprüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge im Fachbereich Wirtschaft an der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) in der aktuell gültigen Fassung haben die Fachhochschule Düsseldorf und die Hochschule Niederrhein die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Die Autoren analysieren die Wirkungen von internationaler Verlagerung (Offshoring) niedrig qualifizierter Beschäftigung auf die Wohlfahrt der betroffenen Volkswirtschaft. Mit Hilfe eines Matching-Modells mit unterschiedlichen möglichen Gleichgewichten untersuchen die Verfasser zwei Politikmaßnahmen, die potenziell die negativen Wohlfahrtseffekte des Offshorings überkompensieren können. Im Einzelnen umfassen die Maßnahmen einen Anstieg der Lohnersatzleistungen für Arbeitslose sowie eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes. Die Ergebnisse lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: Während beide Politikmaßnahmen zwar theoretisch die Volkswirtschaft zurück auf ihr Wohlfahrtsniveau vor Offshoring bringen können, so ist doch die Praktikabilität beider wirtschaftspolitischen Instrumente eher zweifelhaft. So würde insbesondere ein großer Anstieg der Arbeitslosengeldleistungen erforderlich sein, aber nur eine kleine Verringerung der Kosten einer offenen Stelle, um die negativen Wohlfahrtseffekte des Offshoring auszugleichen. Zusätzlich arbeitet das Papier heraus, dass eine Kompensierung der Effekte ebenfalls möglich ist durch eine Höherqualifizierung der niedrig qualifizierten Arbeitnehmer, die abhängig ist von dem spezifischen Gleichgewicht ist, das sich einstellt.
Das Jahr 2014 ist nach aktueller Planung das Umzugsjahr für die Campus IT auf den Campus Derendorf. Damit Fachbereiche, zentrale Einrichtungen sowie Hochschulverwaltung auf dem neuen Campus reibungslos IT und Te-lefonie nutzen können, wird die Campus IT noch an den alten Standorten die IT Umgebung an die neuen Bedin-gungen anpassen und sodann den neuen Campus in Betrieb nehmen. Die Liste der bis dahin zu stemmenden Pro-jekte ist lang – von der Mittelakquise bis hin zum Betrieb des Netzwerks, der Server und den Anwendungen sind hier vielfältige und zeitintensive Aufgaben zu bewältigen...
Die ordoliberal inspirierte Soziale Marktwirtschaft, die in Westdeutschland seit dem Ende der 1940er Jahre entstanden war, hat in jüngster Zeit erheblich mehr Beachtung in der wissenschaftlichen Debatte gefunden als vor der Finanzkrise, die 2008 einer größeren Öffentlichkeit bewusst wurde. Zuvor wurde der Ansatz von Mainstream-Ökonomen außerhalb des deutschsprachigen Raums hingegen weitgehend vernachlässigt. Deutschland hat unerwartet die Wirtschaftsturbulenzen seit 2008 besser überstanden, als vielfach gerade im englischsprachigen Raum erwartet worden ist. Gleichzeitig haben freiere Marktwirtschaften wie die USA und Großbritannien den Glanz früherer (vermeintlicher) dauerhaft besserer Wirtschaftsdynamik verloren. Die Renaissance von ordoliberalen Konzepten auch im Zuge der Bekämpfung der Krise im Euroraum lässt es als angemessen erscheinen zu prüfen, wie relevant das Modell Sozialer Marktwirtschaft auch für Russland sein könnte. Aus Sicht des Autors würde eine angemessene Übertragung dieser Prinzipien auch zu besseren Aussichten auf dauerhaften Wohlstand in Russland beitragen.
Chancen einer deutsch-russischen wissenschaftlichen Zusammenarbeit am Beispiel der Medienökonomie
(2014)
Der vorliegende Beitrag veranschaulicht die Entstehungsgeschichte und den aktuellen Stand der deutschsprachigen Medienökonomie. Neben der Diskussion früherer sowie ihrer inter- und transdisziplinärer Ansätze wird durch die schwerpunktmäßige Erörterung der Grenzen marktlicher Bereitstellungsverfahren (Marktversagen) das Grundparadigma der deutschsprachigen Medienökonomie dargestellt. Die Skizzierung von für deutsche und russische Wissenschaftler gleichermaßen interessanten Forschungsfeldern soll den Weg für eine künftige Zusammenarbeit ebnen.
In den Non-Food-Konsumgüterbranchen mit Gütern des mittel- und langfristigen Bedarfs setzen sich neue Geschäftsmodelle durch, die auf einer simultanen Neugestaltung der Markenkonzeption, der Wertschöpfungskette und der finalen Distributionsstufe beruhen. Die neuen vertikalen Markenanbieter mit markenfokussierten Distributionssystemen verbinden die Vertikalisierung der Wertschöpfungskette mit einem systembestimmten Netzmarkenauftritt und einem Multi-Channel-Distributionsansatz auf der Einzelhandelsstufe. Ihre Wettbewerbsvorteile ergeben sich aus der Verknüpfung zwischen neuen Formen der Markenkommunikation mit den Transaktionskosteneinsparungen vertikaler Unternehmensmodelle und der Vielfalt hybrider Distributionssysteme auf der Einzelhandelsstufe. Der Markterfolg in den Ausgangsmärkten hat in einer wachsenden Zahl von Branchen zu Verdrängungseffekten gegenüber konventionell aufgestellten Marktteilnehmern geführt. Da sich die Wettbewerbsvorteile der Geschäftsmodelle der vertikalen Markenanbieter mit markenfokussierten Distributionssystemen auch für die Erschließung internationaler Märkte als hoch wirksam erweisen, zählen sie inzwischen zu den nach der Zahl der erschlossenen Länder, der Zahl der Verkaufsstellen und dem Anteil des Auslandsumsatzes erfolgreichsten Unternehmen im International Retailing. Die Ursachen der Wettbewerbsvorteile der Systeme auf nationalen und internationalen Märkten werden diskutiert und an Fallbeispielen erläutert.
Der nachstehende Artikel setzt sich mit der Frage auseinander, wie sich aus deutscher juristischer Sicht die Globalisierung bislang auf die Praxis grenz-überschreitender Transaktionen ausgewirkt hat. Dies soll unter vier zentralen Aspekten untersucht werden: Wer bestimmt das anwendbare Recht bei Transaktionen mit Auslandsbezug? Wer bestimmt die internationale Zuständigkeit der Gerichte? In welcher Sprache werden die Vertragsdokumente in der Praxis verhandelt und verfasst? Welche Rechtskultur prägt die Struktur und die Formulierung dieser Vertragsdokumentation? Die Antworten auf diese Fragen werden deutlich machen, dass das Recht der grenzüberschreitenden Transaktionen nach wie vor primär national oder im Falle der EU-Mitgliedsstaaten auch supranational geprägt ist, d.h. international in der Regel nicht einheitlich geregelt ist, während Vertragssprache und Vertragskultur faktisch grundsätzlich angelsächsischen Standards entspricht.
(Version 2 seit 30.03.2022 verfügbar - https://opus4.kobv.de/opus4-hs-duesseldorf/3661)
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Die unternehmerische Zielfindung und Zielsetzung ist Ausgangspunkt jeder Befassung mit Fragen der Unternehmensführung, die Zielautonomie der Unternehmen konstitutives Merkmal einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Regulierende Vorgaben, wie die Normierung des ‚Unternehmensinteresses‘ im deutschen Aktienrecht sowie ethisch-normative theoretische Ansätze zur unternehmerischen Zielbildung gewinnen im Zusammenhang mit dem aktuellen betriebswirtschaftlichen Forschungsfeld ‚Compliance‘ in Theorie und Praxis eine neue Bedeutung.
Dieser Beitrag fasst einige Grundlagen zum Management betrieblicher Währungsrisiken kurz zusammen. Darauf werden die Bewegungen der deutsch-russischen (bzw. europäisch-russischen) Währungsparitäten aufgezeigt. Es ergeben sich signifikante Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher sowie russischer Unternehmen, die den deutsch-russischen Handel und Geschäftsverkehr beeinflussen. Relevant ist dies insbesondere für die Internationalisierungsstrategie und das Risikomanagement der Unternehmen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. 2006 S. 474) und § 11 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen – ArchivG NRW) vom 16. März 2010 (GV. NRW. 2010 S.183) hat die Fachhochschule Düsseldorf folgende Ordnung erlassen:
Die vorliegenden Dokumente sind die Zusammenfassung einer grundsätzlich neuen Ausrichtung der Fachhochschule Düsseldorf im Bereich von [Gender] Diversity. Sie sind das Ergebnis eines Ansatzen, der auf der Nachhaltigkeit, Ganzheitlichkeit und vor allem gestalterischen Partizipation aller Akteure beruht. Den Erkenntnissen ging eine intensive Recherche im akademischen, aber auch im Umfeld sich wandelnder Unternehmenskulturen voraus. Insofern reflektieren die hier gezogenen Schlüsse und Angebote auch den aktuellen Stand des Diversity-Diskurses im gesellschaftlichen Kontext...
Aufgrund des § 2 Absatz 4 Satz 1 und des § 29 Absatz 1 i.V. mit § 16 Absatz 1 Satz 2 sowie § 28 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 474) in der aktuell gültigen Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
Diese Bachelor-Thesis befasst sich mit der Plug-in-Entwicklung der auf OSGi basierenden Open-Source ERP Software iDempiere. Sie gibt einen Einblick in die Grundlagen der Plug-in-Entwicklung in iDempiere wobei der Fokus auf der Entwicklung von iDempiere-Prozessen liegt. Im Mittelpunkt der Arbeit steht allerdings die Konzeption, Realisierung und Validierung eines eigenen Plug-ins.
Diese Projektarbeit befasst sich mit der ERP Open Source Software iDempiere. Sie richtet sich vorwiegend an Studenten aus dem Bereich Informationstechnik und soll als eine Art Guide dienen. Der Leser wird Schritt für Schritt in die Benutzung von iDempiere herangeführt und bekommt anschließend einen ersten Einblick in die Entwicklung des auf OSGi basierenden iDempiere. Dabei werden Themen wie das Einrichten der Eclipse-Entwicklungsumgebung mit Buckminster und Mercurial sowie das Einrichten der PostgreSQL Datenbank aufgegriffen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
In dieser Arbeit wird ein allgemeingültiges Verfahren zur Tragfähigkeitsberechnung von hochübersetzenden Epizykloidengetrieben entwickelt. Epizykloidengetriebe sind spezielle Umlaufrädergetriebe mit epizykloidaler Triebstockverzahnung. Die Grundlage des Verfahrens bilden die Berechnungs- und Anwendungsnormen der DIN 3990. Neben der Herleitung des Rechengangs wird beispielhaft der Tragfähigkeitsnachweis für die Anwendung in einem urbanen Elektrofahrzeug ausgeführt. Das dabei betrachtete Epizykloidengetriebe hat eine Übersetzung von -34 bei einer maximalen Eingangsdrehzahl von 20.000 min-1 und einer zu übertragenden Leistung von 27 kW. Der Rechengang teilt sich auf in den Nachweis der Flankentragfähigkeit, der Zahnfußtragfähigkeit und der Fresstragfähigkeit. Das Vorgehen je Nachweis ist dabei vergleichbar: Es werden zunächst individuelle Faktoren berechnet, die anschließend in den rechnerischen Festigkeitsnachweis einfließen. Bei der Entwicklung des Rechenverfahrens wird auf eine Allgemeingültigkeit der Gleichungen geachtet. Damit wird die erstellte Auslegungsgrundlage auch für ein breites Einsatzspektrum außerhalb der Elektromobilität nutzbar. Für zukünftige Untersuchungen zu Aspekten der Dimensionierung und Anwendung der Epizykloidengetriebe werden Hinweise und Ansätze basierend auf den erlangten Erkenntnissen bereitgestellt.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung des Hochschulfreiheitsgesetzes vom 1. Januar 2007 (Hochschulfreiheitsgesetz - HFG) (GV. NRW S. 474) und des § 5 Abs. 1 der Grundordnung für die Fachhochschule Düsseldorf vom 12. Juli 2007 (veröffentlicht im Ver-kündungsblatt der Hochschule am 12. Juli 2007) hat das Präsidium die folgende Geschäftsordnung (GeschO) am 02. Dezember 2013 beschlossen:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen des Studiengangs:
Gemäß der Verordnung über die Gewährung und Bemessung von Leistungsbezügen sowie über die Gewährung von Forschung- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (Hochschul-Leistungsbezügeverordnung - HLeistBVO) vom 17. Dezember 2004 in der jeweils geltenden Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf folgende Ordnung erlassen:
In dieser Bachelor-Thesis werden die Möglichkeiten eines Remote-Zugriffs auf die Prozessdaten einer Siemens SIMATIC speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS) untersucht. Der Schwerpunkt liegt auf der Interaktion mit Prozessdaten über ein mobiles Android-Gerät unter Nutzung der WLAN-Schnittstelle. Als praktischer Teil der Thesis steht daher die Entwicklung einer Android-Applikation zum Erstellen, Editieren und Ausführen grafischer Oberflächen, welche Prozessdaten anschaulich über Anzeigeelemente darstellen und eine Interaktion mit dem Anwender über Bedienelemente auf dem Bildschirm des mobilen Geräts ermöglichen. Hierzu geht die Thesis zu Beginn auf die grundlegenden Strukturen eines SIMATIC Automatisierungssystems hinsichtlich Hardware- und Softwarekomponenten sowie auf bestehende Remote-Zugriffsmöglichkeiten ein. Diese werden mit der App-Lösung verglichen und Vor- und Nachteile evaluiert. Anschließend werden die verwendete Kommunikationsbibliothek Libnodave und ein Abriss über das Android-Framework gegeben. Diese Technologien bilden die Grundlage zur Entwicklung eigener Applikationen zur Interaktion mit der SIMATIC Automatisierungshardware. Mit der Untersuchung des Softwareentwicklungsprozesses und der Funktionsbeschreibung der entwickelten Applikation AndroHmiS7 wird die Anwendung der erarbeiteten Themen gegeben.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (GV:NRW. S. 90) hat die Fachhochschule Düsseldorf die
folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (GV.NRW. S.90) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (GF.NRW. S. 90) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (GV.NRW. S. 90) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (GV.NRW. S. 90) hat die Fachhochschule Düsseldorf die
folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Komm mit - Sei dabei! Sciencity Düsseldorf; Raumangebot erweitert; Das Hochschul-ABC; FAQ, Beratungseinrichtungen an der FH D; "Auslandssemester? Jederzeit wieder!"; Das Studierendenbüro Ingenieurwissenschaft stellt sich vor; Neubau Campus Derendorf; Prism & Co.; Programm und Angebote des ZWeK; Englisch verbessern oder Chinesisch lernen?; Die USB-Sticks der Hochschulbibliothek
Forschungsreport 2012
(2013)
Dieses Projekt befasst sich mit der Entwicklung einer Android-Software zur Steuerung von Geräten und Sensoren im Umfeld einer Ambient Assisted Living - Plattform. Ein durchgehend im Hintergrund betriebenes OSGi-Framework ermöglicht dabei die bidirektionale Kommunikation zwischen dem Smartphone / Tablet und den AAL-Geräten. Die Projektarbeit gibt einen Einblick in die Android-Programmierung, beschreibt die Anpassung eines OSGi-Frameworks an neue Software-Design-Richtlinien und dokumentiert detailliert die Konzeption und Realisierung einer Anwendung, welche die gewünschten Anforderungen erfüllt.
Diese Bachelor-Thesis befasst sich mit der Konzeption und Realisierung einer Client-Server-Anwendung zum mobilen entfernten Zugriff auf Dienste einer Ambient Assisted Living Plattform. Die Anwendungslogik befindet sich dabei auf einem Server, welcher Dienste mithilfe einer Implementierung von OSGi Remote Services zur Verfügung stellt. Als Client-Anwendung fungiert eine Android-App, welche auf diese Dienste zugreift und vom Server mittels auf dem MQTT-Protokoll basierenden Push Notifications über Alarme informiert wird. Diese Ausarbeitung gibt zunächst einen Einblick in die Android- und OSGi-Programmierung und beschreibt die Anforderungen an das zu entwerfende System. Nachfolgend wird der aktuelle Stand der Technik betrachtet und ein Realisierungskonzept erstellt. Anschließend wird die Realisierung der gewünschten Anwendung dokumentiert und das Ergebnis evaluiert.
Aufgrund des § 57 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006 (Fn 1) (Artikel 1 des Hochschulfreiheitsgesetzes vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 474)) in Verbindung mit § 35 Abs. 2 der Satzung der StudentInnenschaft der Fachhochschule Düsseldorf vom 11.12.1984 zuletzt geändert am 13.05.2009 gibt sich die StudentInnenschaft der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Beitragsordnung:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Der Zusammenhang zwischen Ausgliederung von Unternehmensprozessen in andere Länder (Offshoring) und Produktivität hat noch nicht die Aufmerksamkeit in der wissenschaftlichen Debatte gefunden, die er verdient. Dieser Beitrag stellt eine einfache Methode vor, wie sich der Wachstumsbeitrag zur Arbeitsproduktivität von mit Outsourcing verbundenen Strategien ökonometrisch im Zeitablauf schätzen lässt. Der vorgeschlagene Ansatz wird dann dazu verwendet, die Wirkung von Offshoring auf die Qualifikationsentwicklung und die Lohnquote zu bestimmen. Zur Beantwortung der beiden empirischen Fragen verwendet die Studie ausgewählte japanische Branchen während der Phase geringen Wachstums in jüngerer Zeit. Die gefundenen Ergebnisse zeigen, dass Offshoring die Arbeitsproduktivität in der Halbleiterindustrie verbessert hat. Sie sollten jedoch mit der üblichen Vorsicht interpretiert werden. Darüber hinaus ist Offshoring eine wesentlicher Grund für den Wandel von Branchen mit unterschiedlicher Qualifikationszusammensetzung (verbesserte Durchschnittsqualifikation) und eine wichtige Determinante der gesunkenen Lohnquote.
Doppelter Abiturjahrgang 2013 in NRW; der Studierendenansturm steht kurz bevor; ein Plädoyer zum treibenlassen; Grundpraktikum für Frauen; up and away - study abroad; Neubau schreitet voran; Baustellen-Webcam; Upgrade; Campus IT führt Office 365 für Bildungseinrichtungen ein; familienfreundlich in den Sommer!
350 - Zweite Satzung zur Änderung der Grundordnung der Fachhochschule Düsseldorf vom 22.05.2013
(2013)
Datum: 05.03.2013; ;
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Dieser Jahresbericht der Campus IT der Fachhochschule Düsseldorf ist ein Beleg für das weitere quantitative und qualitative Wachstum dieser Einrichtung. Eine moderne IT ist essentiell für die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen. Die Campus IT hat im Jahr 2012 gezeigt, dass sie diesen Auftrag verstanden hat und mit Drittmitteleinnahmen dafür gesorgt hat, das Bild der modernen IT Realität werden zu lassen. Diesem Ziel verschreiben wir uns weiterhin, so dass die Hochschule auch in Zukunft auf eine moderne Campus IT setzen kann.
333 - Erste Satzung zur Änderung der Postordnung der Fachhochschule Düsseldorf vom 30.01.2013
(2013)
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474); zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (GV.NRW. S. 90) haben die Fachhochschule Düsseldorf und die Hochschule Niederrhein die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen des Studiengangs:
Aufgrund des § 59 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (GV.NRW. S. 90), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Ein wichtiger Bestandteil im heutigen deutschen Gesundheitssystem sind die gesetzlichen Vorgaben zu Qualitätssicherungsmaßnahmen der Leistungserbringer im Rahmen des § 135a des Sozialgesetzbuches V. Ziel aller Qualitätssicherungsmaßnahmen soll sein, letztlich die Ergebnisqualität zu verbessern. Als zentrales Problem bei der Bestimmung von Qualität nicht nur im Rahmen der Kinder- und Jugendpsychiatrie zeigt sich die Tatsache, dass zur Beurteilung von Zuständen und ihrer Veränderung keine standardisieren Parameter wie in der somatischen Medizin vorliegen. Daraus folgt, dass für eine objektive Einschätzung den subjektiven Aussagen der Betroffenen mehr Gewicht beigemessen werden muss. Da ein „Therapieerfolg“ bei seelischem Leiden bisher nur individuell bestimmt werden kann, bietet sich für die Forschung die Erfassung einer subjektiven Zufriedenheit an. Auf der Basis einer qualitativ-empirischen Sozialforschung in Form eines strukturierten Eltern-Interviews wurde die Zufriedenheit mit der Behandlung des Kindes erfasst. Die Untersuchung wurde im Rahmen eines zweisemestrigen kooperativen Forschungsprojekts des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf mit der Abteilung Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie der Tagesklinik Krefeld durchgeführt.