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In dieser Arbeit geht es um die Implementierung des NutzerWelten Systems in das Open Source Projekt von openHAB. Erst wird openHAB vorgestellt und die Konzepte dahinter, wie das Thing und das Item. Hiernach wird die NutzerWelten Plattform erörtert und die Architektur dahinter präsentiert. Aufbauend darauf wird auf die Konzepte zur Integration des NutzerWelten Systems in openHAB eingegangen. Anschließend wird ein Entwurf des Systems in UML aufgestellt und die Konzepte der Software Architektur vorgestellt, die für die Implementierung hilfreich sind. Zuletzt wird der Entwurf präzisiert und vertieft. Hierbei wird auf die Implementierung der einzelnen Klassen eingegangen und ihre Umsetzung vorgestellt.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 12 Abs. 2 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Geschäftsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 439) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 559).
Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für die Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 440) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 560).
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Gemäß der Verordnung über die Gewährung und Bemessung von Leistungsbezügen sowie über die Gewährung von Forschung- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (Hochschul-Leistungsbezügeverordnung - HLeistBVO) vom 17. Dezember 2004 (GV. NRW. S. 790) in der aktuell geltenden Fassung hat die Hochschule Düsseldorf folgende Ordnung erlassen:
Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31.10.2006 (GV. NRW.2006, S. 474) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Hochschulzukunftsgesetzes vom 16.09.2014 (GV. NRW.2014, S. 547) i.V.m. § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulwirtschaftsführungsverordnung - HWFVO) vom 11. Juni 2007 (GV. NRW S. 246) zuletzt geändert mit Fassung vom 12. November 2012 (GV. NRW S. 610) hat die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Hochschule Düsseldorf folgende Dienstanweisung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 S. 1 und des § 29 Abs. 1 i. V. m. § 16 Abs. 1 S. 2 sowie § 28 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 31.10.2006 (GV. NRW. S. 474), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547), hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 25.08.2015 in der jeweils gültigen Fassung.