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Menschen mit Suchtverhalten, die Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, zu ihren Wünschen an für sie hilfreiche Unterstützungsangebote zu befragen und aus ihren Schilderungen herauszuarbeiten, welche Bedeutung für sie Erwerbarbeit hat, fordert die Forschenden zu kritischen Selbstvergewisserungen heraus.Denn die qualitative Studie, die im Rahmen eines Modellprojekts, gefördert vom Bundesarbeitsministerium, durchgeführt wurde, berührt vier kritische Fachdebatten in der Sozialen Arbeit. Neben der (1) sozialpolitischen Aktivierungsprogrammatik sind hier v. a. die (2) Bezeichnung von Menschen mit Suchtverhalten sowie (3) methodologische Einwände gegen subjektorientierte Forschungsperspektiven und (4) Case Management bedeutsam. Nach der Positionierung in diesen Fachdebatten werden empirische Einblicke dazu gewährt, dass die Frage „Problembewältigung oder Erwerbsarbeit first?“ differenziert beantwortet wird.Ferner äußern die Bürgergeldbezieher:innen mit Suchtverhalten diverse Wünsche an die Unterstützung im Jobcenter und andere Hilfsangebote. Vor allem wünschen sie sich vom Jobcenter, dass es dort nicht nur um die Vermittlung in Erwerbsarbeit gehen sollte, sondern weitere und damit hybride Zielsetzungen verfolgt werden sollten.
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 28.09.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 633) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 12.07.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 666), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 20.01.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 726), die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Mas-terstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 22.03.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 774), die Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 23.02.2022 (Verkündungsblatt der Hoch-schule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 824), die Fünfte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 910) sowie die Sechste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 08.04.2024 (Verkün-dungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 941).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 12.07.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 665) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 20.01.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 728), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 23.02.2022 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 825), die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 911) sowie die Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 08.04.2024 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 942).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Hochschule Düsseldorf vom 12.07.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 664) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Hochschule Düsseldorf vom 20.01.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 725), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 909) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Hochschule Düsseldorf vom 08.04.2024 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 940).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Simulations- und Experimentaltechnik“ an der Hochschule Düsseldorf vom 17.06.2021 (Verkündungsblatt der Hoch-schule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 786) unter ihrer neuen Überschrift neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Simulations- und Experimentaltechnik“ an der Hochschule Düsseldorf vom 02.03.2022 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 829) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Simulations- und Ex-perimentaltechnik“ an der Hochschule Düsseldorf vom 14.02.2024 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 915).
Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Verordnung betreffend die digitale Lehre sowie betreffend die Durchführung online gestützter Wahlen der Hochschulen und der Studierendenschaften (Hochschul-Digital- verordnung – HDVO) vom 22.09.2023 (GV. NRW. S. 1116) hat das Präsidium der Hochschule Düsseldorf folgende Übergangsbestimmungen für das Sommersemester 2024 erlassen.
Diese Pilotstudie zu Musikvideorezeptionen fragt, wie das Kommentieren von User*innen des Musikvideos Tous les mêmes von Stromae auf social media qualitativ (und teilweise auch quantitativ) analysiert werden kann, um herauszufinden, welche Motivation die User*innen haben, Musikvideos anzuschauen, zu interpretieren und zu kommentieren. Die übergreifende Zielsetzung besteht darin, einmalig eine vollständige Kartographierung des Feldes, also eine Analyse aller Kommentare am Beispiel eines Musikvideos vorzunehmen, um erstens Erkenntnis zu gewinnen im Hinblick auf die Motive der User*innen, zweitens neue Forschungsfragen zu generieren und drittens eine akademische Arbeitsmethode zur qualitativen Analyse einer großen Anzahl von Kommentaren zu entwickeln
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO SK) vom 17.12.2020 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung i. V. m. § 8 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulwirtschaftsführungsverordnung - HWFVO) vom 11. Juni 2007 (GV. NRW S. 246) zuletzt geändert mit Fassung vom 30. Juni 2018 (GV. NRW S. 392) hat die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Hochschule Düsseldorf folgende Dienstanweisung erlassen:
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 12.07.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 663) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 20.01.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 723), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 23.02.2022 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 823), die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 908) sowie die Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 08.04.2024 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 939).
Nachstehend wird der Wortlaut der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelor-Studiengänge „Kommunikationsdesign”, „Applied Art and Design” sowie „Retail Design” an der Fachhochschule Düsseldorf vom 09.12.2013 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 366) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelor-Studiengänge „Kommunikationsdesign”, „Applied Art and Design” sowie „Retail Design” der Hochschule Düsseldorf vom 13.03.2017 (Amtliche Mitteilung Nr. 542), die Satzung zur Änderung des Studiengangtitels Applied Art and Design (AAD) in New Craft Object Design (OD) in den Prüfungsordnungen des Fachbereichs Design an der Hochschule Düsseldorf vom 29.10.2019 (Amtliche Mitteilung Nr. 677) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelor-Studiengänge „Kommunikationsdesign”, „New Craft Object Design” sowie „Retail Design” der Hochschule Düsseldorf vom 20.03.2024 (Amtliche Mitteilung Nr. 933).
Nachstehend wird der Wortlaut der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelor-Studiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 22.12.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 585) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 05.04.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 653), die Zweite Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelor-Studiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 07.02.2020 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 688) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelor-Studiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 912).
Gemäß § 37a des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat das Präsidium im Einvernehmen mit der jeweiligen Dekanin bzw. dem jeweiligen Dekan die folgenden Gleichstellungsquoten (Gender-Diversity-Faktor; § 3 Berufungsordnung vom 04.10.2016) für die Dauer von drei Jahren ab dem 01.01.2023 festgesetzt:
Der Tagungsband umfasst sämtliche Beiträge des Themennachmittags „New Work – Next Learning“, der am 22. November 2022 am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Düsseldorf stattgefunden hat. Ausgehend von der Fragestellung, welche Mitarbeiter und Führungsnachwuchskräfte Unternehmen zur erfolgreichen Bewältigung des digitalen Wandels benötigen und welche Erwartungen Studierende an zukünftige Arbeitsstrukturen und -prozesse haben, wurde auch kritisch diskutiert, welche Chancen und Risiken hierbei aus der Digitalisierung der Hochschule resultieren und was dies für zukünftige Forschungs-, Lehr- und Verwaltungsprozesse an Hochschulen bedeutet. Dazu haben unterschiedliche Referenten das Tagungsthema aus Sicht von Wirtschaftspraxis und Hochschule beleuchtetet und wichtige Impulse zu den Potenzialen der Digitalisierung in der Hochschul- und Weiterbildung, zur Bedeutung von selbstbestimmtem und eigenverantwortlichem Lernen, innovativen Lehr- und Lernkonzepten sowie einem veränderten Rollenverständnis beigetragen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 2, 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Richtlinie erlassen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Präsidiums der Hochschule Düsseldorf am 30.08.2023.
Düsseldorf, den 25.09.2023
Over the past decades, research in room acoustics has established several derivative measures of an impulse response, some of which are incorporated in the ISO 3382 standards. These parameters intend to represent perceptual qualities, but were developed without a consistent modeling of room acoustical perception. More recent research proposed comprehensive inventories of room acoustic perception that are purely based on evaluations by human subjects, such as the Room Acoustical Quality Index (RAQI). In this work RA-QI scores acquired for 70 room impulse responses were predicted from room acoustical parameters. Except for Reverberance, the prediction of RAQI factors performed rather poor. In most cases, the sound source had a greater impact on RAQI scores. All analyses are published in an online tool, where users can upload omnidirectional and binaural impulse responses, and instantly obtain and visualize several physical descriptors, as well as predicted RAQI scores for three different sound sources. So far, acceptable prediction accuracy is achieved for Reverberance, Strength, Irregular Decay, Clarity and Intimacy. Larger data sets of evaluated impulse responses are required to improve the model performance and enable reliable predictions of room acoustical quality. Therefore, the administration of RAQI evaluations within the website is currently being developed.
Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Verordnung betreffend die digitale Lehre sowie betreffend die Durchführung online gestützter Wahlen der Hochschulen und der Studierendenschaften (Hochschul-Digitalverordnung – HDVO) vom 22.09.2023 (GV. NRW. S. 1116) hat das Präsidium der Hochschule Düsseldorf folgende Übergangsbestimmungen für das Wintersemester 2023/24 erlassen.