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Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 12.07.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 665) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 20.01.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 728), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 23.02.2022 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 825), die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 911) sowie die Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 08.04.2024 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 942).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 28.09.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 633) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 12.07.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 666), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 20.01.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 726), die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Mas-terstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 22.03.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 774), die Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 23.02.2022 (Verkündungsblatt der Hoch-schule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 824), die Fünfte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 910) sowie die Sechste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 08.04.2024 (Verkün-dungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 941).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Hochschule Düsseldorf vom 12.07.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 664) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Hochschule Düsseldorf vom 20.01.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 725), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 909) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Hochschule Düsseldorf vom 08.04.2024 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 940).
Nachstehend wird der Wortlaut der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelor-Studiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 22.12.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 585) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 05.04.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 653), die Zweite Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelor-Studiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 07.02.2020 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 688) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelor-Studiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 912).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 12.07.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 663) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 20.01.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 723), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 23.02.2022 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 823), die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 908) sowie die Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 08.04.2024 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 939).
Nachstehend wird der Wortlaut der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelor-Studiengänge „Kommunikationsdesign”, „Applied Art and Design” sowie „Retail Design” an der Fachhochschule Düsseldorf vom 09.12.2013 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 366) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelor-Studiengänge „Kommunikationsdesign”, „Applied Art and Design” sowie „Retail Design” der Hochschule Düsseldorf vom 13.03.2017 (Amtliche Mitteilung Nr. 542), die Satzung zur Änderung des Studiengangtitels Applied Art and Design (AAD) in New Craft Object Design (OD) in den Prüfungsordnungen des Fachbereichs Design an der Hochschule Düsseldorf vom 29.10.2019 (Amtliche Mitteilung Nr. 677) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelor-Studiengänge „Kommunikationsdesign”, „New Craft Object Design” sowie „Retail Design” der Hochschule Düsseldorf vom 20.03.2024 (Amtliche Mitteilung Nr. 933).
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Diese Pilotstudie zu Musikvideorezeptionen fragt, wie das Kommentieren von User*innen des Musikvideos Tous les mêmes von Stromae auf social media qualitativ (und teilweise auch quantitativ) analysiert werden kann, um herauszufinden, welche Motivation die User*innen haben, Musikvideos anzuschauen, zu interpretieren und zu kommentieren. Die übergreifende Zielsetzung besteht darin, einmalig eine vollständige Kartographierung des Feldes, also eine Analyse aller Kommentare am Beispiel eines Musikvideos vorzunehmen, um erstens Erkenntnis zu gewinnen im Hinblick auf die Motive der User*innen, zweitens neue Forschungsfragen zu generieren und drittens eine akademische Arbeitsmethode zur qualitativen Analyse einer großen Anzahl von Kommentaren zu entwickeln
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO SK) vom 17.12.2020 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung i. V. m. § 8 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulwirtschaftsführungsverordnung - HWFVO) vom 11. Juni 2007 (GV. NRW S. 246) zuletzt geändert mit Fassung vom 30. Juni 2018 (GV. NRW S. 392) hat die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Hochschule Düsseldorf folgende Dienstanweisung erlassen:
Crossmodale Korrespondenzen zwischen auditiven und visuellen Stimuli lassen sich bereits in zahlreichen Laborstudien erkennen. Ob jene Korrespondenzen auch in der Praxis für das Lichtdesign von unter anderem Musik-Veranstaltungen gelten und dabei nicht nur auditive Stimuli mit Farben assoziiert werden, sondern Farben auch einen Einfluss auf die Wahrnehmung der akustischen Eigenschaften und Emotionen der Musik haben, wird dabei in dieser Studie untersucht. Der Versuchsaufbau findet dafür in einer realen Veranstaltungsstätte statt. Proband*innen mussten Fragen zu ihrer Wahrnehmung von unterschiedlichen auditiven und visuellen Eigenschaften, die in unterschiedlichen, möglichst Veranstaltungs-realistischen Stimuli-Szenen präsentiert wurden, beantworten. Hierfür wurden Scheinwerfer eingesetzt sowie auditive Stimuli gewählt, die vom Musikgenre den Live-Veranstaltungen der Veranstaltungsstätte entsprechen. Die Ergebnisse zeigen, dass ein Zusammenhang zwischen akustischen Eigenschaften und Farben existiert und auch die wahrgenommenen Emotionen der Farben durch die Musik beeinflusst werden können. Ebenso zeigen die Ergebnisse, dass die Farben der Ambientebeleuchtung die Emotionen zwar nicht explizit vorgeben oder steuern, sie aber in ihrem Ausdruck intensivieren können. Der Zusammenhang von zur Musik passenden Farben scheint dabei auf den geteilten wahrgenommenen Emotionen zu basieren, eine direkte Verknüpfung von Musik und Farben kann in dieser Studie allerdings nicht ausgeschlossen werden. Crossmodale Korrespondenzen zwischen auditiven und visuellen Stimuli sind demnach auch in realitätsnahen Versuchsaufbauten zu finden. Die Erkenntnisse darüber könnten auch in der Praxis, zum Beispiel bei der Planung und Durchführung von Musik-Veranstaltungen, einen Nutzen haben.
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Simulations- und Experimentaltechnik“ an der Hochschule Düsseldorf vom 17.06.2021 (Verkündungsblatt der Hoch-schule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 786) unter ihrer neuen Überschrift neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Simulations- und Experimentaltechnik“ an der Hochschule Düsseldorf vom 02.03.2022 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 829) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Simulations- und Ex-perimentaltechnik“ an der Hochschule Düsseldorf vom 14.02.2024 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 915).
Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Verordnung betreffend die digitale Lehre sowie betreffend die Durchführung online gestützter Wahlen der Hochschulen und der Studierendenschaften (Hochschul-Digital- verordnung – HDVO) vom 22.09.2023 (GV. NRW. S. 1116) hat das Präsidium der Hochschule Düsseldorf folgende Übergangsbestimmungen für das Sommersemester 2024 erlassen.
Menschen mit Suchtverhalten, die Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, zu ihren Wünschen an für sie hilfreiche Unterstützungsangebote zu befragen und aus ihren Schilderungen herauszuarbeiten, welche Bedeutung für sie Erwerbarbeit hat, fordert die Forschenden zu kritischen Selbstvergewisserungen heraus.Denn die qualitative Studie, die im Rahmen eines Modellprojekts, gefördert vom Bundesarbeitsministerium, durchgeführt wurde, berührt vier kritische Fachdebatten in der Sozialen Arbeit. Neben der (1) sozialpolitischen Aktivierungsprogrammatik sind hier v. a. die (2) Bezeichnung von Menschen mit Suchtverhalten sowie (3) methodologische Einwände gegen subjektorientierte Forschungsperspektiven und (4) Case Management bedeutsam. Nach der Positionierung in diesen Fachdebatten werden empirische Einblicke dazu gewährt, dass die Frage „Problembewältigung oder Erwerbsarbeit first?“ differenziert beantwortet wird.Ferner äußern die Bürgergeldbezieher:innen mit Suchtverhalten diverse Wünsche an die Unterstützung im Jobcenter und andere Hilfsangebote. Vor allem wünschen sie sich vom Jobcenter, dass es dort nicht nur um die Vermittlung in Erwerbsarbeit gehen sollte, sondern weitere und damit hybride Zielsetzungen verfolgt werden sollten.
Vor dem Hintergrund des 2024 in Dänemark in Kraft tretenden neuen Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Kindern, Barnets lov, bietet sich ein Blick auf die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe an, da hierzu in diesem Gesetz spezifische Regelungen fehlen. Das Ziel des Forschungsprojekts ist die Darstellung von Steuerungsmaßnahmen und Modellen zur Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe im Hinblick auf den Kinderschutz ausgewählter dänischer Kommunen aus der Perspektive der kommunalen Leitungsebene, um Hinweise für weitere Forschung und für die Praxis sowohl in Dänemark als auch in Deutschland zu geben. Neben inhaltsanalytisch ausgewerteten Expert*inneninterviews werden die Ergebnisse zusätzlich mit dem aktuellen Forschungsstand der dänischen Sozialwissenschaften in Verbindung gesetzt.
Im Projekt EILD.nrw wurden Open Educational Resources (OER) für die Lehre im Fach Datenbanken entwickelt. Lehrende können die Tools und Kurse in einer Vielzahl von Lernszenarien einsetzen. Studierende der Informatik und Anwendungsfächer lernen den kompletten Lebenszyklus von Datenbanken kennen. Zu diesem Zweck wurden Quizze, interaktive Tools, Lehrvideos und Kurse für Lernmanagementsysteme entwickelt und unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht.