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Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31.10.2006 (GV. NRW.2006, S. 474) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Hochschulzukunftsgesetzes vom 16.09.2014 (GV. NRW.2014, S. 547) i.V.m. § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulwirtschaftsführungsverordnung - HWFVO) vom 11. Juni 2007 (GV. NRW S. 246) zuletzt geändert mit Fassung vom 12. November 2012 (GV. NRW S. 610) hat die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Hochschule Düsseldorf folgende Dienstanweisung erlassen:
Gemäß der Verordnung über die Gewährung und Bemessung von Leistungsbezügen sowie über die Gewährung von Forschung- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (Hochschul-Leistungsbezügeverordnung - HLeistBVO) vom 17. Dezember 2004 (GV. NRW. S. 790) in der aktuell geltenden Fassung hat die Hochschule Düsseldorf folgende Ordnung erlassen:
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für die Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 440) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 560).
Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 439) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 559).
Hochschulreport 2016
(2017)
Inhalt: Vorwort; Hochschule im Überblick; Neubau; Berichte aus den Gremien und den Interessenvertretungen; Berichte aus den Ressorts; Highlights aus den Fachbereichen; Berichte aus den Zentralen Betriebseinheiten; Berichte aus den wissenschaftlichen Einrichtungen; Preise und Auszeichnungen; Neu berufene Professorinnen und Professoren; Jahresabschluss 2016
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Forschen – Entwickeln – Gestalten. Unter diesem Motto präsentieren wir Ihnen den Forschungsreport 2016. Über eine große Bandbreite von der Gestaltung über die Technik bis hin zu den Sozial-, Kulturund Wirtschaftswissenschaften finden Sie in diesem Report eine Auswahl an Forschungs-, Entwicklungs- und Gestaltungsprojekten, die an der Hochschule Düsseldorf im Jahr 2016 realisiert wurden bzw. weiterhin werden. Die Beiträge unterlegen zudem die Verzahnung zwischen Forschung, Lehre und Praxistransfer: In viele Projekte sind Studierende eingebunden, und die Lehre wird hierdurch bereichert. Darüber hinaus – gewissermaßen als gemeinsame Klammer – geht es immer auch um Anwendungsmöglichkeiten in der sowie um Transfer in die Praxis. Den Forschungsreport 2016 haben wir in drei Themenbereiche gegliedert: Gesellschaft & Kultur, Technik, Umwelt & Energie sowie Kommunikation & Medien. Nehmen Sie sich etwas Zeit und lassen Sie sich inspirieren von der Vielfalt und Kreativität der vorgestellten disziplinären und interdisziplinären Projekte. Es gebührt hohe Anerkennung, sich neben dem „Tagesgeschäft“ in der Lehre auch in der Forschung und Entwicklung zu engagieren. Im Namen des Präsidiums möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Forscherinnen und Forschern sowie allen beteiligten Kooperationspartnern bedanken, die mit ihrem Engagement und ihrer Expertise das Forschungsprofil der Hochschule Düsseldorf schärfen und zugleich einen wichtigen gesellschaftlichen Auftrag erfüllen. Prof. Dr. Horst Peters Vizepräsident für Forschung und Transfer
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 12 Abs. 2 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Geschäftsordnung als Satzung erlassen.
Der effiziente und effektive Umgang mit Informationen und Medien ist für moderne Hochschulen ein kritischer Erfolgsfaktor. Die Kommunikation, also die Bereitstellung von Informationen ist Basis für operative, taktische und strategische Entscheidungsfindung. Sie muss daher zuverlässig funktionieren, mit angemessener Vertraulichkeit und Integrität sicher sein und die Rollen und Funktionen der Hochschule korrekt adressieren. Eine adäquate Informationsversorgung, unter Verwendung geeigneter Informations-, Kommunikations- und Medientechnik (IKM), ist daher von entscheidender strategischer Bedeutung. IKM ist wesentlicher „Enabler“ für die Auftragserfüllung der Hochschule – sowohl im betriebsgeprägten Bereich als auch in Forschung und Lehre. IKM unterstützt an modernen Hochschulen die Ausgestaltung zahl-reicher Prozesse in den klassischen Bereichen der Management-, Kern- und Supportprozesse. Zu-verlässige und performante IKM ist zudem profilbildend und schafft Wettbewerbsvorteile. Die IKM der Hochschule Düsseldorf (HSD) ist so zu konzipieren und einzusetzen, dass sie nicht nur die Voraussetzungen für eine adäquate Versorgung der Hochschule erfüllt. Vielmehr ist es wichtig und politisch gewünscht, dass die IKM die Hochschule dazu befähigt, auch mit anderen Hochschulen zu kooperieren und im Verbund zu agieren. Dies setzt voraus, dass an den Schnittstellen stets auf marktübliche Standards gesetzt wird. Kommen Standardlösungen zum Einsatz, sind bei Bedarf Prozesse so zu modifizieren, dass sie im (IKM-) Standard optimal unterstützt werden können. Die Informationssicherheit ist integraler Bestandteil des Einsatzes von IKM; der umfassende Schutz von Informationen ist permanent sicherzustellen. Im Sinne der Nutzer zu agieren bedeutet alles dafür zu tun, dass die IKM eine skalierbare, sichere und anforderungsgerechte Basis für Dienstleistungen im IKM-Umfeld, den IKM-Services, bildet. So-wohl das breite Spektrum der Anforderungen einer Hochschule, die zum einen durch Verlässlichkeit für zentrale Prozesse aber auch durch Flexibilität im Bereich Forschung und Lehre gekennzeichnet ist, als auch die Erfordernisse hinsichtlich der Kooperationsfähigkeit mit anderen Hochschulen und Organisationen erfordern eine ganzheitliche Betrachtung der im Betrieb eingesetzten IKM.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 25.08.2015 in der jeweils gültigen Fassung.