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Großstadt-Surfen in München - Der Film »Keep Surfing« illustriert den Strukturwandel des Sports
(2011)
Designing core ontologies
(2011)
Psychologische Einflussfaktoren bei der Beurteilung des Innengeräusches von Elektrofahrzeugen
(2011)
Kinder stehen seit längerem im Fokus der Armutsforschung. In den letzten Jahren hat sich immer wieder gezeigt, dass sie in besonderer Weise von Armut und ihren Folgen betroffen sind. In Deutschland lebt fast jedes vierte Kind in einem Haushalt, der einkommensarm ist und/oder Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) bezieht. In diesem Bericht wird untersucht, wie viele Kinder bedürftig sind und was das für ihre Lebensumstände bedeutet.
Mit einer zunehmend älter werdenden Erwerbsbevölkerung gewinnt der Zusammenhang von Arbeit und Arbeitsbelastungen mit individueller Gesundheit und Arbeitsfähigkeit vermehrt an öffentlichem Interesse. Die Studie "lidA- leben in der Arbeit" untersucht eben diesen Zusammenhang, beispielhaft für die Geburtskohorten 1959 und 1965. Beide Kohorten gehören zu den geburtenstarken Jahrgängen, die während der wirtschaftlichen Aufschwungphase nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland geboren wurden. Derzeit stehen sie an der Schwelle zum höheren Erwerbsalter. Der vorliegende Bericht fasst einige Vorarbeiten zur lidA-Studie zusammen und beschreibt ausführlich den Erwerbseinstieg und die bisherige Erwerbsbeteiligung der beiden betrachteten Geburtskohorten. Auch wenn die beiden Kohorten unter sehr ähnlichen institutionellen Gegebenheiten heranwuchsen, zeigt sich, dass sie bereits während ihres Erwerbseinstieges mit unterschiedlichen Chancen und Risiken konfrontiert waren. Während beide Geburtskohorten zunächst von der Bildungsexpansion profitieren konnten, wurde ihr Übergang ins Berufsleben insbesondere durch die Arbeitsmarktkrise der 1980er Jahre erschwert. Im weiteren Erwerbsverlauf zeigt sich, dass die Mehrheit beider Kohorten gut in den Arbeitsmarkt integriert ist. Unterschiede in der Art der Erwerbsbeteiligung und in deren Umfang sind im Besonderen zwischen Männern und Frauen und zwischen ost- und westdeutschen Regionen zu erkennen.
Die Begriffe „Nullenergiehaus“ oder „Plusenergiehaus“ sind in den letzten Jahren national und international zum Inbegriff für die konsequente Zusammenführung von Maßnahmen zur drastischen Energieeinsparung und optimierter, dezentraler Nutzung erneuerbarer Energien geworden. Dabei geht es nicht um energieautarke Gebäude und die dabei große Herausforderung der saisonalen Energiespeicherung. Grundidee ist, dass die von einem Gebäude in ein Netz eingespeiste Energiemenge in der Jahresbilanz mindestens dem Energiebezug entspricht. Sowohl im Kontext der Fortführung der europäischen Gebäuderichtline als auch im aktuellen Energiekonzept und Energieforschungsprogramm der Bundesregierung wird das Thema besetzt.
Stadtbauprojekt Masdar
(2011)
Die in diesen Artikel eingeflossenen Daten stammen aus einer Datenbank mit über 300 international bekannten Projekten mit dem Anspruch einer mindestens ausgeglichenen Energie- oder Emissionsbilanz. Sie wird als ein deutscher Beitrag zu der Arbeitsgruppe „Towards Net Zero Energy Solar Buildings“ der Internationalen Energieagentur [1] geführt und als interaktive Weltkarte unter www.enob.info/nullenergie auszugsweise veröffentlicht [2]. Eine 2011 erschienene EnOB-Buchveröffentlichung enthält eine umfangreiche Behandlung des Themas sowie zahlreiche Projektbeispiele und bildet eine Basis dieses Artikels[3].
Home for Life
(2011)
Kleehäuser
(2011)
Kraftwerk B
(2011)
Seit den ersten nationalen, strategischen Papieren zu Datenmanagement-Fragen in der Wissenschaft in den USA (NSF, 2005), Großbritannien (Lyon, 2007; Swan & Brown, 2008), der EU (Atkinson et al. 2008; OGF22-ET CG, 2008) und vor allem seit den Guidelines der OECD (2007) wird international intensiv über die Erfordernisse der Ausbildung von „Datenspezialisten“ diskutiert. Grundlegende Überlegungen, die einen gewissen internationalen Konsens gefunden haben, wurden im Auftrag von JISC von Swan und Brown (2008, S. 1) entwickelt (vgl. Hank & Davidson, 2009). Sie schlagen vier Rollen im Forschungsdatenmanagement vor. Neben dem Data Creator (datenproduzierender Forscher), dem Data Scientist (Wissenschaftler der bspw. bei der Datenanalyse unterstützt) und dem Data Manager (verantwortlich für alle technischen Aspekte: Lagerung, Zugriff, Aufbewahrung) wurde auch der Data Librarian benannt. Im Weiteren wird, auch unter Beachtung der Tätigkeiten die im Data Curation Lifecycle Model (s. Beitrag von Rümpel. Kap. 1.2) aufgeführt sind, neben dem Data Manager und dem Data Curator insbesondere auf den Data Librarian eingegangen.
Um einen Mehrwert von Forschungsdaten zu erhalten, ist eine adäquate Verwaltung notwendig. Ihr Lebenszyklus erstreckt sich über verschiedene Phasen, die von der Entstehung in wissenschaftlichen Arbeitsprozessen bis zur nachnutzbaren Archivierung reichen. Die Anforderungen an das Management von Forschungsdaten gehen weit über die Langzeitarchivierung hinaus.
282 - Fachbereichsordnung für den Fachbereich Medien der Fachhochschule Düsseldorf vom 28.11.2011
(2011)
Aufgrund des § 26 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz-HG) in der Fassung vom 01.01.2007, der Grundordnung der Fachhochschule Düsseldorf vom 12.07.2010 geändert durch Satzung vom 26.10.2011 hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Medien der Fachhochschule Düsseldorf folgende Fachbereichsordnung erlassen:
Aufgrund § 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) in der Fassung des Hochschulfreiheitsgesetzes vom 01. Januar 2007 (Hochschulfreiheitsgesetz - HFG) und der Grundordnung der Fachhochschule Düsseldorf (GO) vom 12.07.2010 geändert durch Satzung vom 26.10.2011 hat der Fachbereich Elektrotechnik die folgende Fachbereichsordnung erlassen:
Aufgrund des § 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz -HG) in der Fassung des Hochschulfreiheitsgesetzes vom 01. Januar 2007 (Hochschulfreiheitsgesetz -HFG) und der Grundordnung der Fachhochschule Düsseldorf vom 12.07.2010 (Grundordnung -GO) geändert durch Satzung vom 26.10.2011 hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Architektur folgende Fachbereichsordnung erlassen:
280 - Erste Satzung zur Änderung der Fachbereichsordnung des Fachbereichs Design vom 14.11.2011
(2011)
Aufgrund des § 26 Absatz 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) in der Fassung vom 01.01.2007 (GV. NRW. S. 474) in Verbindung mit der Grundordnung der Fachhochschule Düsseldorf in der jeweils gültigen Fassung hat der Fachbereich Design die folgende Fachbereichsordnung erlassen:
Aufgrund des § 26 Absatz 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 01.01.2007 (GV. NRW. S.474) in Verbindung mit der Grundordnung der Fachhochschule Düsseldorf in der jeweils gültigen Fassung hat der Fachbereich Maschinenbau und
Verfahrenstechnik die folgende Fachbereichsordnung erlassen:
Aufgrund von § 26 Abs. 3, Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung vom 01.01.2007 (GV. NRW. S. 474), der Grundordnung der Fachhochschule Düsseldorf (GO) vom 12.07.2010 geändert durch Satzung vom 26.10.2011 sowie der Wahlordnung der Fachhochschule Düsseldorf (WO) vom 12.10.2007 hat der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften am 19.10.2011 die folgende Fachbereichsordnung erlassen:
Aufgrund des § 26 Abs.3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz-HG) in der Fassung des Hochschulfreiheitsgesetzes vom 1. Januar 2007 in Verbindung mit der Grundordnung der Fachhochschule Düsseldorf vom 12.07.2010 geändert durch Satzung vom 26.10.2011 hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaft der Fachhochschule Düsseldorf folgende Fachbereichsordnung erlassen:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) in der aktuell gültigen Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung er-lassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) in der aktuell gültigen Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung er-lassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge:
In diesem Projekt wird eine mögliche Kombination von Android und OSGi als Grundlage einer mobilen Plattform für AAL Anwendungen betrachet. Im ersten Teil werden die Grundlagen der Android Programmierung erläutert. Darauf folgt ein kurzer Überblick über die verwendeten OSGi Dienste. Zum Schluß wird als mögliche Anwendung eine Implementierung zum Überwachen und Steuern von Wohnungstüren gezeigt, die im Rahmen des AAL Projekts zum Einsatz kommen könnte.