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Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in Verbindung mit dem Gesetz zur Erhebung von Hochschulabgaben (HAbgG NRW) vom 21.03.2006 (GV. NRW. S. 119), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547), und der Verordnung über die Erhebung von Hochschulabgaben (HAbg-VO) vom 13.08.2015 (GV. NRW. S. 569), hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 S. 1 und des § 29 Abs. 1 i. V. m. § 16 Abs. 1 S. 2 sowie § 28 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 31.10.2006 (GV. NRW. S. 474), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547), hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 25.08.2015 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 12 Abs. 2 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Geschäftsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 439) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 559).
Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für die Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 440) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 560).
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Gemäß der Verordnung über die Gewährung und Bemessung von Leistungsbezügen sowie über die Gewährung von Forschung- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (Hochschul-Leistungsbezügeverordnung - HLeistBVO) vom 17. Dezember 2004 (GV. NRW. S. 790) in der aktuell geltenden Fassung hat die Hochschule Düsseldorf folgende Ordnung erlassen:
Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31.10.2006 (GV. NRW.2006, S. 474) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Hochschulzukunftsgesetzes vom 16.09.2014 (GV. NRW.2014, S. 547) i.V.m. § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulwirtschaftsführungsverordnung - HWFVO) vom 11. Juni 2007 (GV. NRW S. 246) zuletzt geändert mit Fassung vom 12. November 2012 (GV. NRW S. 610) hat die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Hochschule Düsseldorf folgende Dienstanweisung erlassen:
In dieser Arbeit geht es um die Implementierung des NutzerWelten Systems in das Open Source Projekt von openHAB. Erst wird openHAB vorgestellt und die Konzepte dahinter, wie das Thing und das Item. Hiernach wird die NutzerWelten Plattform erörtert und die Architektur dahinter präsentiert. Aufbauend darauf wird auf die Konzepte zur Integration des NutzerWelten Systems in openHAB eingegangen. Anschließend wird ein Entwurf des Systems in UML aufgestellt und die Konzepte der Software Architektur vorgestellt, die für die Implementierung hilfreich sind. Zuletzt wird der Entwurf präzisiert und vertieft. Hierbei wird auf die Implementierung der einzelnen Klassen eingegangen und ihre Umsetzung vorgestellt.
FORENA FORUM #8, 2017, 4(1)
(2017)
FORENA FORUM #9, 2017, 4(2)
(2017)
Forschen – Entwickeln – Gestalten. Unter diesem Motto präsentieren wir Ihnen den Forschungsreport 2016. Über eine große Bandbreite von der Gestaltung über die Technik bis hin zu den Sozial-, Kulturund Wirtschaftswissenschaften finden Sie in diesem Report eine Auswahl an Forschungs-, Entwicklungs- und Gestaltungsprojekten, die an der Hochschule Düsseldorf im Jahr 2016 realisiert wurden bzw. weiterhin werden. Die Beiträge unterlegen zudem die Verzahnung zwischen Forschung, Lehre und Praxistransfer: In viele Projekte sind Studierende eingebunden, und die Lehre wird hierdurch bereichert. Darüber hinaus – gewissermaßen als gemeinsame Klammer – geht es immer auch um Anwendungsmöglichkeiten in der sowie um Transfer in die Praxis. Den Forschungsreport 2016 haben wir in drei Themenbereiche gegliedert: Gesellschaft & Kultur, Technik, Umwelt & Energie sowie Kommunikation & Medien. Nehmen Sie sich etwas Zeit und lassen Sie sich inspirieren von der Vielfalt und Kreativität der vorgestellten disziplinären und interdisziplinären Projekte. Es gebührt hohe Anerkennung, sich neben dem „Tagesgeschäft“ in der Lehre auch in der Forschung und Entwicklung zu engagieren. Im Namen des Präsidiums möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Forscherinnen und Forschern sowie allen beteiligten Kooperationspartnern bedanken, die mit ihrem Engagement und ihrer Expertise das Forschungsprofil der Hochschule Düsseldorf schärfen und zugleich einen wichtigen gesellschaftlichen Auftrag erfüllen. Prof. Dr. Horst Peters Vizepräsident für Forschung und Transfer
Hochschulreport 2016
(2017)
Inhalt: Vorwort; Hochschule im Überblick; Neubau; Berichte aus den Gremien und den Interessenvertretungen; Berichte aus den Ressorts; Highlights aus den Fachbereichen; Berichte aus den Zentralen Betriebseinheiten; Berichte aus den wissenschaftlichen Einrichtungen; Preise und Auszeichnungen; Neu berufene Professorinnen und Professoren; Jahresabschluss 2016
Der effiziente und effektive Umgang mit Informationen und Medien ist für moderne Hochschulen ein kritischer Erfolgsfaktor. Die Kommunikation, also die Bereitstellung von Informationen ist Basis für operative, taktische und strategische Entscheidungsfindung. Sie muss daher zuverlässig funktionieren, mit angemessener Vertraulichkeit und Integrität sicher sein und die Rollen und Funktionen der Hochschule korrekt adressieren. Eine adäquate Informationsversorgung, unter Verwendung geeigneter Informations-, Kommunikations- und Medientechnik (IKM), ist daher von entscheidender strategischer Bedeutung. IKM ist wesentlicher „Enabler“ für die Auftragserfüllung der Hochschule – sowohl im betriebsgeprägten Bereich als auch in Forschung und Lehre. IKM unterstützt an modernen Hochschulen die Ausgestaltung zahl-reicher Prozesse in den klassischen Bereichen der Management-, Kern- und Supportprozesse. Zu-verlässige und performante IKM ist zudem profilbildend und schafft Wettbewerbsvorteile. Die IKM der Hochschule Düsseldorf (HSD) ist so zu konzipieren und einzusetzen, dass sie nicht nur die Voraussetzungen für eine adäquate Versorgung der Hochschule erfüllt. Vielmehr ist es wichtig und politisch gewünscht, dass die IKM die Hochschule dazu befähigt, auch mit anderen Hochschulen zu kooperieren und im Verbund zu agieren. Dies setzt voraus, dass an den Schnittstellen stets auf marktübliche Standards gesetzt wird. Kommen Standardlösungen zum Einsatz, sind bei Bedarf Prozesse so zu modifizieren, dass sie im (IKM-) Standard optimal unterstützt werden können. Die Informationssicherheit ist integraler Bestandteil des Einsatzes von IKM; der umfassende Schutz von Informationen ist permanent sicherzustellen. Im Sinne der Nutzer zu agieren bedeutet alles dafür zu tun, dass die IKM eine skalierbare, sichere und anforderungsgerechte Basis für Dienstleistungen im IKM-Umfeld, den IKM-Services, bildet. So-wohl das breite Spektrum der Anforderungen einer Hochschule, die zum einen durch Verlässlichkeit für zentrale Prozesse aber auch durch Flexibilität im Bereich Forschung und Lehre gekennzeichnet ist, als auch die Erfordernisse hinsichtlich der Kooperationsfähigkeit mit anderen Hochschulen und Organisationen erfordern eine ganzheitliche Betrachtung der im Betrieb eingesetzten IKM.
Investing as Random Trial
(2017)
We introduce an investment algorithm for a market of individual securities. The investment algorithm is derived from constraints depending on investment parameters in order to limit the risk and to take into account an individual investor. One constraint is devoted to trading costs. Purchased securities are selected randomly among securities that meet the buy condition, making trading a random trial. Simulations with historical price data are demonstrated for a simple example: The buy condition is evaluated on the basis of the price relationship for two subsequent trading days and the sales condition is defined by holding securities only for one day. A trading expert evaluates the expected return for the investment algorithm with respect to the random selection. Thus, the expert informs precisely on how many market players perform using the same investment algorithm. Its findings are for a parametrized set of buy conditions simultaneously, which makes a trading expert a valuable tool for theorists as well as for practitioners. In our example, the trading expert demonstrated clearly a significant mean reversion effect for a horizon of one day.