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Diese explorative Studie soll erste Ansätze zur Nutzung von Bewegtbildinhalten in YouTube-Channels identifizieren. Als systematische Grundlage wird der Handlungsprozess beim Video-Abruf aus Wahrnehmung, Nutzung und Wirkung herangezogen. Die Wahrnehmung von Videoinhalten kann auf mehreren Ebenen betrachtet werden: auf der Zugangs-, der Gestaltungs- sowie der Markenebene. Die Nutzung durch die Rezipienten untersucht folgende Fragen: Nach welchen Kriterien werden Videos ausgewählt? Wie navigieren die Nutzer durch das Video? Welche Elemente einer Website und eines Videos werden genutzt? Die Wirkung untersucht die kognitiven, emotionalen und konativen Effekte beim Betrachter.
Um das Problem des Klimawandels - verursacht durch den Anstieg des Verbrauchs fossiler Energieressourcen und einer daraus resultierenden Zunahme der Konzentration von Kohlendioxid in der Atmosphäre - anzugehen, sind erhebliche Investitionen in den Energiesektor erforderlich. Jedoch ist die genaue Größenordnung der wirtschaftlichen Auswirkungen der globalen Erwärmung, und damit die Kosten des Klimawandels, mit Unsicherheit behaftet, wie auch die erforderlichen Investitionskosten innerhalb des energieerzeugenden und -verbrauchenden Sektors. Aus der Sicht des umweltpolitischen Entscheidungsträgers stellt die optimale Klimapolitik sich somit als sequentieller Entscheidungsprozess dar, der nach einer ständigen Anpassung der umweltpolitischen Vorgaben (Höhe der Emissionssteuer bzw. des Preises für Emissionszertifikate) verlangt. Dies hat zur Konsequenz, dass die Investoren den Optionswert einer realen Investition etwa in erneuerbare oder effizienzsteigernde Energietechnik einbeziehen müssen und somit die Investition hinausschieben. In Anbetracht der langen Nutzungsdauern und der Bedeutung von Unteilbarkeiten im energieerzeugenden Sektor, ist die Umweltpolitik so auszugestalten, dass die Unsicherheit aus Sicht der Investoren verringert wird.
Eine besondere Form der Migration ist die irreguläre Migration. Irreguläre Migration ist weiter verbreitet, als die reguläre Migration und gehört zu den am schnellsten wachsenden Wanderungsformen weltweit. Der Themenkomplex irreguläre Migration steht im Fokus dieser Arbeit. Schwerpunkt sind dabei die Instrumente zur Steuerung irregulärer Migration von Sub-Sahara Afrika nach Europa. Explizit wird in dieser Arbeit der Frage nachgegangen, inwieweit die angewandten Instrumente tatsächlich in der Lage sind irreguläre Migration zu steuern. Die Instrumente sollen somit auf eine mögliche Wirksamkeit hin analysiert werden. Zur Beantwortung der Frage werden im ersten Teil Grundlagen irregulärer Migration behandelt. Diese bilden die Basis der Analyse. Im zweiten Teil werden die politischen Steuerungsinstrumente auf drei Ebenen untersucht. Dabei handelt es sich um die globale, regionale und nationalstaatliche Ebene. Zum Großteil sind die behandelten Steuerungsinstrumente im Bereich der Migrationspolitik anzusiedeln – wobei andere Politikbereiche, insbesondere die Außen- Wirtschafts- und Handelspolitik ebenso von hoher Bedeutung sind. Ansätze dieser Politikbereiche können jedoch aufgrund des begrenzten Rahmens dieser Arbeit nicht in Betracht gezogen werden. In einem abschließenden Teil werden die Ergebnisse der Analyse zusammengefasst und die der Arbeit zugrunde liegende Fragestellung beantwortet.
Hong Kong Journey
(2010)
Im Zentrum der europäischen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik hat in den letzten Jahren das Konzept der Flexicurity gestanden. Es will eine ausgewogene Mischung aus Sicherheit und Flexibilität auf den Arbeitsmärkten in der Europäischen Union gewährleisten. Der folgende Überblick beschreibt den Hintergrund der Debatte. Der Beitrag beleuchtet zudem die ursprüngliche Diskussion zu wichtigen Vor- und Nachteilen dieser Strategie. Es stellt sich zudem die Frage, ob die Folgen der Finanzmarktkrise und die sich hieraus ergebenden realwirtschaftlichen Effekte eine grundlegende Revision dieser Strategie erforderlich machen. Oder lässt sich dennoch ein ökonomisch tragfähiger Flexicurity-Konsens ableiten?
Der Online-Handel in Deutschland erfreut sich zunehmender Beliebtheit wie die jährlichen Steigerungsraten der Umsatzerlöse zeigen. Das große Manko des E-Commerce - die Produkte können vor der Kaufhandlung nicht betrachtet oder anprobiert werden - ist eine der entscheidenden Herausforderungen für die weitere Entwicklung des Online-Handels. Die Bereitstellung von multimedialen Zusatzinformationen bietet einen Lösungsansatz, um den Einkauf in Online-Shops verstärkt zu einem Erlebnis zu machen. Zur Identifikation des Angebots dieser Multimediakommunikation im E-Commerce wurde eine quantitative Inhaltsanalyse von 107 Online-Shops der Consumer-Elektronics-Branche durchgeführt. Differenziert in 61 Merkmalsausprägungen wurde die Positionierung dieser multimedialen Inhalte ermittelt, um sechs idealtypische Shops zu bestimmen. In einer anschließenden Unveiling- und Eyetrackinganalyse wurden diese idealtypischen Websites schließlich 33 Probanden vorgelegt, um Regelmäßigkeiten im Nutzungsverhalten zu analysieren.
Gemäß der Verordnung über die Gewährung und Bemessung von Leistungsbezügen sowie über die Gewährung von Forschung- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (Hochschul-Leistungsbezügeverordnung- HLeistBVO) vom 17. Dezember 2004 (zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 23. November 2009 (GV. NRW. S. 599)), hat die Fachhoch-schule Düsseldorf folgende Ordnung erlassen:
Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung des Hochschulfreiheitsgesetzes vom 1. Januar 2007 (Hochschulfreiheitsgesetz - HFG) (GV. NRW S. 474) und des § 5 Abs. 1 der Grundordnung für die Fachhochschule Düsseldorf vom 12. Juli 2007 (veröffentlicht im Ver-kündungsblatt der Hochschule am 12. Juli 2007) hat das Präsidium die folgende Geschäftsordnung (GeschO) am 31. Mai 2010 beschlossen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NRW vom 31.10.2006 (GV.NRW S. 474) in der aktuell gültigen Fassung haben die Fachhochschule Düsseldorf und die Robert Schumann Hochschule Düsseldorf einvernehmlich die folgende Prüfungsordnung für den gemeinsamen Bachelor-Studiengang „Ton und Bild“ als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31.10.2006 (GV. NRW.2006, S. 474) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Kunsthochschulrechts vom 13. März 2008 (GV. NRW 2008, S. 195) i.V.m. § 9 Abs. 1, S. 4 des Gesetzes über die Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulwirtschaftsführungsverordnung - HWFVO) vom 11. Juni 2007 (GV. NRW S. 246) hat die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Fachhochschule Düsseldorf folgende Richtlinie erlassen:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) in der aktuell gültigen Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung er-lassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge im Fachbereich Wirtschaft an der Fachhochschule Düsseldorf.
227 - Gebührenordnung der Hochschulbibliothek der Fachhochschule Düsseldorf vom 23. Februar 2010
(2010)
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) in der aktuell gültigen Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) in der aktuell gültigen Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Eignungsfeststellungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) in der aktuell gültigen Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Eignungsfeststellungsordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) in der aktuell gültigen Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Die Prüfungsordnung vom 20. September 2001, geändert am 16. September 2002 und am 27. Mai 2003, wurde geändert und erhält nunmehr folgende Fassung.