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In dieser Arbeit wurde eine Befragungsstudie von 41 Eltern sechs- bis zwölfjähriger Kinder, die regelmäßig Bouldern durchgeführt. Ziel war es gesundheitsfördernde Faktoren zu erkennen, die mit der Sportart in Zusammenhang stehen. Im Zentrum stand dabei das Konzept der Selbstwirksamkeit nach Jerusalem und Schwarzer. Die Mehrheit der Eltern ist der Ansicht, dass die Ausübung der Sportart mit einer Erhöhung der allgemeinen Selbstwirksamkeit ihrer Kinder einhergeht. Die Aussagekraft dieses Items ist jedoch aufgrund einiger statistischen Limitationen beschränkt und Folgerungen sollten mit Vorsicht gemacht werden. Außerdem wurden am Rande die Konzepte der Schutzfaktoren, Entwicklungsaufgaben, Stressbewältigung und Resilienz untersucht: Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass regelmäßiges Bouldern auf einzelne Aspekte eine positive Wirkung haben kann. Zudem legen die Ergebnisse nahe, dass die Sportart Bouldern mit einer intrinsischen Motivation bei Kindern verknüpft ist.
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 12.07.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 665) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 20.01.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 728), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 23.02.2022 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 825), die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 911) sowie die Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 08.04.2024 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 942).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 28.09.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 633) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 12.07.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 666), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 20.01.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 726), die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Mas-terstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 22.03.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 774), die Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 23.02.2022 (Verkündungsblatt der Hoch-schule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 824), die Fünfte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 910) sowie die Sechste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 08.04.2024 (Verkün-dungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 941).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Hochschule Düsseldorf vom 12.07.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 664) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Hochschule Düsseldorf vom 20.01.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 725), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 909) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Hochschule Düsseldorf vom 08.04.2024 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 940).
Nachstehend wird der Wortlaut der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelor-Studiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 22.12.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 585) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 05.04.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 653), die Zweite Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelor-Studiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 07.02.2020 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 688) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelor-Studiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 912).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 12.07.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 663) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 20.01.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 723), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 23.02.2022 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 823), die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 908) sowie die Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 08.04.2024 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 939).
Nachstehend wird der Wortlaut der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelor-Studiengänge „Kommunikationsdesign”, „Applied Art and Design” sowie „Retail Design” an der Fachhochschule Düsseldorf vom 09.12.2013 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 366) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelor-Studiengänge „Kommunikationsdesign”, „Applied Art and Design” sowie „Retail Design” der Hochschule Düsseldorf vom 13.03.2017 (Amtliche Mitteilung Nr. 542), die Satzung zur Änderung des Studiengangtitels Applied Art and Design (AAD) in New Craft Object Design (OD) in den Prüfungsordnungen des Fachbereichs Design an der Hochschule Düsseldorf vom 29.10.2019 (Amtliche Mitteilung Nr. 677) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelor-Studiengänge „Kommunikationsdesign”, „New Craft Object Design” sowie „Retail Design” der Hochschule Düsseldorf vom 20.03.2024 (Amtliche Mitteilung Nr. 933).
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO SK) vom 17.12.2020 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung i. V. m. § 8 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulwirtschaftsführungsverordnung - HWFVO) vom 11. Juni 2007 (GV. NRW S. 246) zuletzt geändert mit Fassung vom 30. Juni 2018 (GV. NRW S. 392) hat die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Hochschule Düsseldorf folgende Dienstanweisung erlassen:
Crossmodale Korrespondenzen zwischen auditiven und visuellen Stimuli lassen sich bereits in zahlreichen Laborstudien erkennen. Ob jene Korrespondenzen auch in der Praxis für das Lichtdesign von unter anderem Musik-Veranstaltungen gelten und dabei nicht nur auditive Stimuli mit Farben assoziiert werden, sondern Farben auch einen Einfluss auf die Wahrnehmung der akustischen Eigenschaften und Emotionen der Musik haben, wird dabei in dieser Studie untersucht. Der Versuchsaufbau findet dafür in einer realen Veranstaltungsstätte statt. Proband*innen mussten Fragen zu ihrer Wahrnehmung von unterschiedlichen auditiven und visuellen Eigenschaften, die in unterschiedlichen, möglichst Veranstaltungs-realistischen Stimuli-Szenen präsentiert wurden, beantworten. Hierfür wurden Scheinwerfer eingesetzt sowie auditive Stimuli gewählt, die vom Musikgenre den Live-Veranstaltungen der Veranstaltungsstätte entsprechen. Die Ergebnisse zeigen, dass ein Zusammenhang zwischen akustischen Eigenschaften und Farben existiert und auch die wahrgenommenen Emotionen der Farben durch die Musik beeinflusst werden können. Ebenso zeigen die Ergebnisse, dass die Farben der Ambientebeleuchtung die Emotionen zwar nicht explizit vorgeben oder steuern, sie aber in ihrem Ausdruck intensivieren können. Der Zusammenhang von zur Musik passenden Farben scheint dabei auf den geteilten wahrgenommenen Emotionen zu basieren, eine direkte Verknüpfung von Musik und Farben kann in dieser Studie allerdings nicht ausgeschlossen werden. Crossmodale Korrespondenzen zwischen auditiven und visuellen Stimuli sind demnach auch in realitätsnahen Versuchsaufbauten zu finden. Die Erkenntnisse darüber könnten auch in der Praxis, zum Beispiel bei der Planung und Durchführung von Musik-Veranstaltungen, einen Nutzen haben.
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Simulations- und Experimentaltechnik“ an der Hochschule Düsseldorf vom 17.06.2021 (Verkündungsblatt der Hoch-schule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 786) unter ihrer neuen Überschrift neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Simulations- und Experimentaltechnik“ an der Hochschule Düsseldorf vom 02.03.2022 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 829) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Simulations- und Ex-perimentaltechnik“ an der Hochschule Düsseldorf vom 14.02.2024 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 915).
Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Verordnung betreffend die digitale Lehre sowie betreffend die Durchführung online gestützter Wahlen der Hochschulen und der Studierendenschaften (Hochschul-Digital- verordnung – HDVO) vom 22.09.2023 (GV. NRW. S. 1116) hat das Präsidium der Hochschule Düsseldorf folgende Übergangsbestimmungen für das Sommersemester 2024 erlassen.
Vor dem Hintergrund des 2024 in Dänemark in Kraft tretenden neuen Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Kindern, Barnets lov, bietet sich ein Blick auf die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe an, da hierzu in diesem Gesetz spezifische Regelungen fehlen. Das Ziel des Forschungsprojekts ist die Darstellung von Steuerungsmaßnahmen und Modellen zur Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe im Hinblick auf den Kinderschutz ausgewählter dänischer Kommunen aus der Perspektive der kommunalen Leitungsebene, um Hinweise für weitere Forschung und für die Praxis sowohl in Dänemark als auch in Deutschland zu geben. Neben inhaltsanalytisch ausgewerteten Expert*inneninterviews werden die Ergebnisse zusätzlich mit dem aktuellen Forschungsstand der dänischen Sozialwissenschaften in Verbindung gesetzt.
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Bachelorstudiengang Taxation Dual an der Hochschule Düsseldorf vom 19.07.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 789) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Bachelorstudiengang Taxation Dual an der Hochschule Düsseldorf vom 07.09.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 902).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Bachelorstudiengang Taxation Dual an der Hochschule Düsseldorf vom 29.07.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 468) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Bachelorstudiengang Taxation Dual an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 565), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Bachelorstudiengang Taxation Dual an der Hochschule Düsseldorf vom 26.02.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 750) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Bachelorstudiengang Taxation Dual an der Hochschule Düsseldorf vom 07.09.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 901).
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 2, 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Richtlinie erlassen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Präsidiums der Hochschule Düsseldorf am 30.08.2023.
Düsseldorf, den 25.09.2023
Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Verordnung betreffend die digitale Lehre sowie betreffend die Durchführung online gestützter Wahlen der Hochschulen und der Studierendenschaften (Hochschul-Digitalverordnung – HDVO) vom 22.09.2023 (GV. NRW. S. 1116) hat das Präsidium der Hochschule Düsseldorf folgende Übergangsbestimmungen für das Wintersemester 2023/24 erlassen.
Diese Studie befasst sich mit der Akzeptanz von Lautstärke-Begrenzungen seitens der Besucher*innen von Musik-Veranstaltungen unter Anwendung eines C-bewerteten Schalldruckpegel-Grenzwertes. Im Gegensatz zu einem A-Bewertungsfilter kann ein CBewertungsfilter unterstützen, das gehörschädigende Potenzial hoher tieffrequenter Schalldruckpegel elektronischer Musik-Genre, wie zum Beispiel Techno, abzuschätzen. Dazu wurden, basierend auf einer französischen Verordnung zum Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor hohen Schalldrücken (Décret no 2017-1244) sowie der deutschen Norm DIN15905-5, bei sieben Veranstaltungen, bei denen die Musik-Genre EDM, Techno, Tech-House, Psy-Trance und Dubstep geboten wurden, C- und A-bewertete Schalldruckpegel-Grenzwerte festgelegt. Die Besucher*innen der Veranstaltungen, die sich bereit erklärten an der Studie teilzunehmen, wurden hinsichtlich ihrer Zufriedenheit gegenüber der Musik-Lautstärke sowie ihrem Besuchsverhalten von Veranstaltungen mit gleichen Musik-Lautstärken befragt. Die 163 Teilnehmer*innen der Umfrage äußerten sich überwiegend positiv zu vorherrschenden Schalldruckpegeln. Mehr als 80% der Teilnehmer*innen würden Musik-Veranstaltungen, die auf Lautstärken von bis zu 118 dB LCeq,15min und 99 dB LAeq,30min begrenzt sind, regelmäßig besuchen. Ein signifikanter Zusammenhang zwischen dem Besuchsverhalten und Schalldruckpegel-Schwankungen unterhalb der definierten Grenzwerte um bis zu 9 dB(A,C) konnte nicht festgestellt werden. Bei Veranstaltungen der in dieser Studie überprüften Musik-Genre werden Schalldruckpegel-Begrenzungen auf 118 dB LCeq,15min und 99 dB LAeq,30min vom Publikum akzeptiert und können von Veranstalter*innen zum Schutz des Gehörs der Besucher*innen ohne Einfluss auf das Besuchsverhalten und damit einhergehende wirtschaftliche Aspekte einer Veranstaltung angewandt werden.
899 - Erste Satzung zur Änderung der Leistungsbezügeordnung der Hochschule Düsseldorf vom 24.08.2023
(2023)
Aufgrund des § 2 Abs. 4 S. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Verordnung über die Gewährung und Bemessung von Leistungsbezügen sowie über die Gewährung von Forschung- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (Hochschul-Leistungsbezügeverordnung - HLeistBVO) vom 17.12.2004 (GV. NRW. S. 790) in der aktuell geltenden Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Music consumption and distribution has changed drastically in the last twenty years due to digitalization. Instead of buying music products, like CDs or even downloaded digital music files, today music is predominantly distributed via online music streaming. Therefore, it is mandatory for the music industry as well as researchers to determine which factors are affecting consumers intention to use music streaming services. This study aims to investigate drivers of Behavioral Intention (BI) to use a music streaming service. Particularly, aspects of social preferences in the context of music streaming will be explored. Therefore, a research model is created, based on the Value-based Adoption Model (VAM) (Kim et al., 2007) with an extension to take social factors into account. An online questionnaire with 102 participants was conducted to test the research model and the corresponding hypotheses. In order to evaluate reliable indications, some adjustments needed to be made resulting in a corrected research model. The final independent variables of the corrected model are Perceived Value (PV) (which is composed of Perceived Usefulness (PU) and Perceived Enjoyment (PE)), Perceived Ease of Use (PEU), Perceived Price Value (PPV), Facilitating Conditions (FC), Perceived Fairness (PF), Social Connectivity (SC), and Peer-Effects (PFX). The empirical results show that Perceived Value (PV), Perceived Price Value (PPV), and Perceived Fairness (PF) are determinants of consumers Behavioral Intention (BI) to use a music streaming service.
Diese Bachelorarbeit untersucht die Frage, welchen Einfluss Sounddesign auf die Empfindung von Emotion, Empathie und Antizipation beim Konsumieren von Filmen hat. Dafür wurde die Arbeitshypothese angenommen, dass ein positiv gestaltetes Sounddesign bei den Zuschauenden zu mehr positiven Emotionen, höherer Empathie und positiver Handlungserwartung führt, während ein negatives Sounddesign zu negativeren Emotionen, geringerer Empathie und negativer Handlungserwartung führt.
Zunächst werden in dem theoretischen Teil der Arbeit das Sounddesign und seine Rolle im Film betrachtet, gefolgt von der Untersuchung der Auswirkungen von Ton auf die menschliche Wahrnehmung, sowie einer Darstellung der Grundlagen von Emotion, Empathie und Antizipation.
Um die Forschungsfrage zu beantworten und die Arbeitshypothesen zu überprüfen, wurde eine quantitative Studie mittels Online-Umfrage durchgeführt, in der die Teilnehmenden zwei Filmausschnitte zu sehen bekamen. Die Teilnehmenden wurden dabei in zwei Gruppen mit jeweils positivem bzw. negativem Sounddesign aufgeteilt. Der Einfluss auf die wahrgenommenen Emotionen, Empathie und die antizipierte Handlung wurde anschließend mittels eines Fragebogens erhoben und statistisch ausgewertet.
Es wurde festgestellt, dass das Sounddesign teilweise deutliche Effekte auf wahrgenommene Emotionen hatte, insbesondere auf negative Emotionen. Es waren ebenfalls Tendenzen in Bezug auf Empathie und Antizipation erkennbar, die darauf hinwiesen, dass Sounddesign diese Bereiche beeinflusste. Eine zusätzliche Untersuchung des Einflusses von Audiogeräten auf die Stärke der ermittelten Effekte zeigte, dass Kopfhörer/Lautsprecher im Vergleich zu Handy-/Laptoplautsprechern zu einem stärkeren Effekt des Sounddesigns führen konnten.
Diese Arbeit kann zusammenfassend feststellen, dass ein Einfluss von Sounddesign auf Emotion, Empathie und Handlungsantizipation anzunehmen ist.
895 - Richtlinie über die Vergabe von Leistungsbezügen an der Hochschule Düsseldorf vom 13.07.2023
(2023)
Gemäß der Verordnung über die Gewährung und Bemessung von Leistungsbezügen sowie über die Gewährung von Forschung- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (Hochschul-Leistungsbezügeverordnung - HLeistBVO) vom 17. Dezember 2004 (GV. NRW. S. 790) in der aktuell geltenden Fassung hat das Präsidium der Hochschule Düsseldorf folgende Richtlinie erlassen:
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hoch-schule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.