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Gemäß § 13 HG und der dazu ergangenen Wahlordnung der Hochschule Düsseldorf vom 05.02.2016 (Verkündungsblatt der HSD Nr. 421) sind gleichzeitig in einer Wahl die Mitglieder des Senats, die Mitglieder der Fachbereichsräte, die Gruppenvertretungen, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterinnen, die Mitglieder der Gleichstellungskommission und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die Mitglieder der Stelle der Belange studentischer Hilfskräfte sowie die Beauftragte oder der Beauftragte der Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung und deren bzw. dessen Stellvertretungen zu wählen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung haben die Hochschule Düsseldorf und die Robert Schumann Hochschule Düsseldorf einvernehmlich die folgende Ordnung als Satzung erlassen.