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In den Möglichkeiten der Anschlusskommunikation online liegt ein hohes Demokratisierungspotential der Gesellschaft. Durch die Beteiligung möglichst vieler Bürger am politischen Diskurs kann ein neuer inklusiver und vielstimmiger Kommunikationsraum geschaffen werden, in dem die pluralen, vielschichtigen Stimmen der Gesellschaft über die persönlichen Kommunikationsnetzwerke der Einzelnen hinaus in den Austausch treten und so Koorientierung ermöglicht wird. Doch in der Forschung gibt es unterschiedliche Deutungen, ob und inwieweit diese Potenziale eingelöst werden. Der vorliegende Beitrag analysiert basierend auf einer Onlinebefragung die Teilhabe an verschiedenen Formen der Anschlusskommunikation aus einer Milieuperspektive. Die Befunde zeigen, dass die Muster der Anschlusskommunikation sich mit den Ergebnissen der sonstigen Kommunikationspraktiken in den politisch-kommunikativen Milieus decken. Ein politisch selbstbewusstes, engagiertes und informiertes Milieu nutzt besonders die proaktiven Möglichkeiten der Anschlusskommunikation, um Meinungen zu debattieren und auszutauschen. Ein sich in der kommunikativen Teilhabe zurückhaltendes Milieu partizipiert in ebenso geringem Maße an der Anschlusskommunikation und koppelt sich so von einem integrierten Kommunikationsraum ab. Sich abschottende Milieus legen einen starken Fokus auf reaktive Formen der Anschlusskommunikation, die zur permanenten Affirmation eigener Ansichten genutzt werden. Diese unterschiedliche Nutzung trägt dazu bei, dass gesellschaftliche Spaltungstendenzen eher bestärkt statt reduziert werden.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.