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Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge im Fachbereich Wirtschaft an der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge im Fachbereich Wirtschaft an der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge im Fachbereich Wirtschaft an der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 1 der Evaluationsordnung für Studium und Lehre an der Fachhochschule Düsseldorf vom 06.08.2003 (Verkündungsblatt Nr. 23/Teil 3), in Verbindung mit § 6 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 30. November 2004, hat der Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Eva-luationsordnung erlassen :
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 66 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 94 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 66 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgen-de Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prü-fungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Teil 1: Zweite Satzung zur Änderung der Studienordnung für die Studiengänge Maschinenbau und Verfahrenstechnik im Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Fachhochschule Düsseldorf vom 12.02.2002; Teil 2: Erste Satzung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung für die Studiengänge Sozialarbeit und Sozialpädagogik an der Fachhochschule Düsseldorf in den Fachbereichen Sozialarbeit und Sozialpädagogik vom 12.02.2002; Teil 3: Geschäftsordnung des Senats der Fachhochschule Düsseldorf vom 20.02.2002; Teil 4: Erlass vom 13.02.2002 -322-, Einreise von Männern zwischen 16 und 45 Jahren in die Vereinigten Staaten von Amerika; Teil 5: Wahlergebnisse
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 66 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 66 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Teil 1: Fachbereichsordnung für den Fachbereich Architektur der Fachhochschule Düsseldorf; Teil 2: Fachbereichsordnung für den Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Fachhochschule Düsseldorf; Teil 3: Fachbereichsordnung für den Fachbereich Sozialarbeit der Fachhochschule Düsseldorf; Teil 4: Zweite Satzung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung für die Studiengänge Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Fachhochschule Düsseldorf vom 15.01.2002; Teil 5: Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge "Produktentwicklung und Produktion" und "Prozess-, Energie- und Umwelttechnik" im Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik der Fachhochschule Düsseldorf vom 16.01.2002; Teil 6: Erste Änderungssatzung der Studienordnung für den Studiengang Internationale Betriebswirtschaft vom 29.06.1999 der Fachhochschule Düsseldorf im Fachbereich Wirtschaft vom 07.01.2002
...Zu Beginn stellte sich die Frage nach der Definition von Gewohnheiten und danach, ob sich der Begriff der Gewohnheit weiter differenzieren lässt. Die Arbeit soll auch klären, welche Aspekte und Folgen die Gewohnheit mit sich bringt, wie ein Aufbrechen von Gewohnheiten erfolgen kann und was die Konsequenzen sind. Darüber hinaus sollen auch kurz die physiologischen Hintergründe angesprochen werden...
..."Ein neues Zeitalter der Musiknutzung hat begonnen: Die vier größten Plattenfirmen lassen nun online alles umsonst hören". Das war die Schlagzeile, die am 27. Oktober 2008 in der Süddeutschen Zeitung online zu lesen war. Geschrieben wird über ein Modell, welches laut den Verantwortlichen, die Zukunft des Musikvertriebs sein wird. Die Idee hinter dem Konzept ist, dass die vier größten Musikkonzerne der Welt, Universal Music Group (UMG), Sony Bertelsmann Music Group (Sony BMG), Electric & Musical Industries (EMI Group) und Warner Music Group (WMG), ihr gesamtes Archiv an Musik im Netz als virtuelle Musik Bibliothek anbieten.
In meiner Diplomarbeit >SICHT_WEISE< beschäftige ich mich mit dem Thema Brille, vor allem der Brillenfassung von Korrektions- und Sonnenbrillen. Den Namen >SICHT_WEISE< trägt sie, da ich persönlich mit der Brille das Sehen und damit eine gute Sicht verbinde. Aber auch weil es unterschiedliche Möglichkeiten, also Weisen, gibt, sich der Brillenfassung zu nähern, wie zum Beispiel die Formale oder Funktionale. Der Titel >SICHTWEISE< ist daher für mich eine spielerische Darstellungen meiner geplanten Herangehensweise.
"Kokalumbien" Konzeption und Entwurf von Kommunikationsmedien für ein neues Image der Kokapflanze
(2009)
Diese Arbeit ist eine kritische Auseinandersetzung mit der Definition Koka und Kokain, ihre zwei parallelen Einsatzgebiete und die Konsequenzen einer faszinierenden Droge, die aber leider enorme Schäden mit sich bringt. Aus dieser Analyse ergibt sich mein eigenes Konzept für eine Image-Kampagne für eine neue Bewertung der Kokapflanze.