Refine
Year of publication
Document Type
- Announcement (130)
- Diploma Thesis (23)
- Lecture (5)
- Other (1)
- Study Thesis (1)
Language
- German (160)
Has Fulltext
- yes (160)
Is part of the Bibliography
- no (160) (remove)
Keywords
- Amtliche Mitteilungen (125)
- Prüfungsrecht (79)
- D (72)
- Prüfungsordnung (66)
- Design (65)
- Master (45)
- Änderung (40)
- Bachelor (39)
- FHD (39)
- Satzung (39)
Department/institution
- Fachbereich - Design (160) (remove)
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) in der aktuell gültigen Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung er-lassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
..."Ein neues Zeitalter der Musiknutzung hat begonnen: Die vier größten Plattenfirmen lassen nun online alles umsonst hören". Das war die Schlagzeile, die am 27. Oktober 2008 in der Süddeutschen Zeitung online zu lesen war. Geschrieben wird über ein Modell, welches laut den Verantwortlichen, die Zukunft des Musikvertriebs sein wird. Die Idee hinter dem Konzept ist, dass die vier größten Musikkonzerne der Welt, Universal Music Group (UMG), Sony Bertelsmann Music Group (Sony BMG), Electric & Musical Industries (EMI Group) und Warner Music Group (WMG), ihr gesamtes Archiv an Musik im Netz als virtuelle Musik Bibliothek anbieten.
...Zu Beginn stellte sich die Frage nach der Definition von Gewohnheiten und danach, ob sich der Begriff der Gewohnheit weiter differenzieren lässt. Die Arbeit soll auch klären, welche Aspekte und Folgen die Gewohnheit mit sich bringt, wie ein Aufbrechen von Gewohnheiten erfolgen kann und was die Konsequenzen sind. Darüber hinaus sollen auch kurz die physiologischen Hintergründe angesprochen werden...
...Der Hofgarten wird nun schon seit mehr als zwei Jahrhunderten täglich von Düsseldorfern genutzt. Als Teil des Stadtzentrums wird er zum verbindenden Glied des urbanen kulturellen Lebens, eingefasst von Museen, Konzert- und Opernhaus...Die Teilnehmer der Veranstaltung Kunst-Stadt-Landschaft 2010 betrachten den Park unter dem Aspekt der ursprünglichen Funktion, jedoch aus dem Blickwinkel der heutigen Zeit. Spazieren wird in diesem Zusammenhang als Bewegung im städtischen Raum, als Bewegung im Kunst-Raum, in der gestalteten Landschaft verstanden. Ein Wahrnehmen mit Perspektivwechsel, Veränderung und neuen Eindrücken. Die Veranstaltung wird an einem Sonntag im Mai 2010, um 10.00 Uhr, mit einer offiziellen Begrüßung eröffnet.
Ich mach Euch krank
(2009)
... Meine Diplomarbeit beschaeftigt sich mit dem Problem des weit verbreiteten Uebergewichts in der deutschen Bevoelkerung. Wie koennen die Menschen angeregt werden, über ihr Essverhalten und ihre Gesundheit nachzudenken? Fiktiver Auftraggeber fuer diese Kampagne ist das Bundesministerium fuer Gesundheit, das aus politischen und finanziellen Gruenden ein Interesse daran hat, dass die Buerger der Bundesrepublik sich gesund ernaehren und Uebergewicht bekaempfen...
Da immer mehr Menschen inzwischen einen PDA besitzen beziehungsweise weil neue Handys sich zu kleinen „Alles-Könnern“ entwickeln, ist es denkbar, dass diese Geräte auch beim Training in der Sporthalle eine größere Rolle spielen. match könnte es Trainern ermöglichen, Trainingsdaten direkt in der Halle in das System einzupflegen. Das erspart dem Nutzer die Arbeit, sich zu Hause zusätzlich vor den Computer zu setzen und verringert das Risiko, dass Dinge vergessen werden.
Ziel dieser Arbeit soll es sein, eine Parfümeriemarke zu entwickeln, die eine jüngere Zielgruppe anspricht und eine Alternative für all diejenigen sein soll, die sich von den bestehenden Parfümeriekonzepten nicht adäquat angesprochen fühlen. Es soll geprüft werden, welche alternativen Shopkonzepte diese jungen Konsumenten ansprechen würden und welche Ansprüche diese Konsumenten an eine zukünftige Marke richten.
„Armes Hagen“ lautet der Titel meiner Diplomarbeit. Aber ich spiele damit nicht nur auf die finanzielle Situation der Stadt an. „Armes Hagen“ sagt viel mehr. Laut der Enzyklopädie Wikipedia bezeichnet Armut im weiteren und übertragenen (metaphorischen) Sinn einen Mangel. Und in dieser Stadt mangelt es an mehr als nur an Geld. In vielen Bereichen fehlt Engagement, es mangelt an positiver Grundeinstellung zu neuen Ideen und es fehlen kreative Alternativen zu Sparvorschlägen. Der theoretische Teil meiner Diplomarbeit geht auf den nächsten Seiten auf die wichtigsten Fakten ein, die wissenswert über Hagen sind und die ein Bild der Gesamtsituation liefern. Im separaten zweiten Teil, der praktischen Ausarbeitung, wird das Konzept näher beschrieben welches mit Aktionen, Printmedien und interaktiven Hilfmitteln dazu führen soll, dass sich Bürger wieder mehr engagieren und somit auch die Identifikation mit ihrer Stadt gefestigt wird. Teil 1: Theoretische Ausarbeitung; Teil 2: Praktische Ausarbeitung.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2008 (GV.NRW. S. 195), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Eignungsfeststellungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der aktuellen Fassung der Prüfungsordnung für den o.g. Studiengang:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV.NRW. S. 750), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Eignungsfeststellungsordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geän-dert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV.NRW. S. 750), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV.NRW. S. 750), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV.NRW. S. 750), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Eignungsfeststellungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbin-dung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV.NRW. S. 750), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV.NRW. S. 750), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Eignungsfeststellungsordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV.NRW. S. 750), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 Satz 1 und des § 29 Absatz 1 i.V. mit § 28 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2008 (GV.NRW. S. 195), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2008 (GV.NRW. S. 195), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2008 (GV.NRW. S. 195), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Eignungsfeststellungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der aktuellen Fassung der Prüfungsordnung für den o.g. Studiengang:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV.NRW. S. 750), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV.NRW. S. 750), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV.NRW. S. 750), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Eignungsfeststellungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design an der Fachhochschule Düsseldorf.
Nicht nur unsere alltägliche Kommunikation - Sprechen, Sprachstile, Stimmen, Erzählungen usw.-, sondern ebenso medial- und computervermittelte Kommunikationsformen, Diskurs- und Wissensproduktionen werden fortlaufend von vorherrschenden Geschlechterverhältnissen, von Geschlechterstereotypen und Denken in Geschlechterdifferenzen bestimmt. Gleichzeitig ist die Kategorie Geschlecht nicht abgeschlossen, sind Geschlechterordnungen nicht statisch, sondern wandel- und veränderbar: undoing gender. In Fortsetzung des Seminars "Un/doing Gender Konzeption und Realisation eines Informationstools" im SS 07 besteht dieses Seminar aus einem theoretischen und einem praxisbezogenen Teil.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Rahmenprüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge im Fachbereich Design.
Erinnerungskulturen, kulturelles Gedächtnis, Geschlecht: Kulturelles Gedächtnis und Erinnerung bestimmen unsere Vorstellungs- und Bildwelten, unser Handeln und unsere Kommunikation. Kulturelles Gedächtnis setzt sich aus Wissen, Erinnerungen, Erfahrungen und Objekten zusammen, es wird von Medien, kulturellen Einrichtungen und Institutionen vermittelt, in Räumen wie Museen, Archiven oder Bibliotheken gelagert. Doch sind auch Emancy Punk, Queer Rap und HipHop Teil des kulturellen Gedächtnis? Warum brauchen wir Erinnerung und Gedächtnis? Wer und was werden erinnert? Wer definiert kulturelle Bedeutung? Wie und wo werden Erinnerung und Gedächtnis inszeniert? Welche Ideologien im Horizont von Geschlecht liegen Erinnerungskulturen und kulturellem Gedächtnis zugrunde? Dieses Seminar fand in Kooperation mit dem Seminar "Münzen in neuer Prägung - ein Wettbewerb" von Prof. Elisabeth Holder statt.
Un/doing Gender
(2007)
Aktuelle Ansätze in der Geschlechterforschung thematisieren die verschiedenen Kontruktionsweisen von Geschlecht und Geschlechterordnungen. Auch Informationstechnologien sind nicht frei von Geschlechterkonstruktionen, können jedoch als strategisch genutztes Medium zur Überschreitung von Geschlecht dienen. Ausgehend von einer theoretischen Einführung und Auseinandersetzung mit dem Thema Geschlecht, liegt der Fokus dieses Projektes auf der Konzeption, Entwicklung und Realisation eines webbasierten Informationstools.
Unterwegs im Cyberspace
(2007)
Auf den ersten Blick scheinen Medien wie das Internet und computer-basierte Technologien von gesellschaftlichen Kategorien und daraus resultierenden Differenzen, wie sie sich zum Beispiel entlang von Geschlecht ergeben, unbeeinflusst zu sein. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass gerade in diesen Räumen die Kategorie Geschlecht sowohl konstruiert, als auch überschritten werden kann. Das Seminar beschäftigt sich entlang von einführenden Texten und Beipielen mit Fragen zur Identitäts- und Gemeinschaftsbildung, Netzaktivismus usw. im Kontext von Geschlecht sowie mti Strategien der Überschreitung von Geschlechterordnungen in virtuellen Räumen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 66 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
83 - Fachbereichsordnung für den Fachbereich Design an der Fachhochschule Düsseldorf vom 06.10.2005
(2005)
Aufgrund des § 25 Abs.4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz-HG) vom 14.3.2000 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.3.2000 in Verbindung mit der Grundordnung der Fachhochschule Düsseldorf vom 29.6.2001 hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf folgende Fachbereichsordnung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 772), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
Fachbereich Design
(2003)