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Computational investigation of oxy-combustion of pulverized coal and biomass in a swirl burner
(2022)
Room reverberation alters the spatial impression and timbre of a sound by modulating its spectral and temporal characteristics. Thus, we argue that, on a perceptual level, reverberation basically breaks down into interaural differences and spectro-temporal cues and that the separation of a perceived timbre into a sound source and a surrounding room is a purely cognitive process. To investigate the connection between the perception of reverberation cues and timbre analysis, the sensitivity for changes in reverberation was compared to timbre perception abilities. The Timbre Perception Test was used to measure the perception of the temporal envelope, spectral centroid, and spectral flux of artificial sounds. Sensitivity for changes in reverberation time was tested with a discrimination task using speech and noise with speech-alike spectral and temporal envelopes as source signals. Musical and acoustical expertise was assessed through the Goldsmiths Musical Sophistication Index and self-reports on experience with and knowledge of acoustics. There was a considerable correlation between timbre and reverberance perception ability, but timbre perception and academic experience predicted only 41% of the variance in reverberance perception. Still, perception abilities related to similar acoustical phenomena seem to be better indicators of listening skills than self-reports on acoustical or musical expertise.
Building context-aware applications is an already widely researched topic. It is our belief that context awareness has the potential to supplement the Internet of Things, when a suitable methodology including supporting tools will ease the development of context-aware applications. We believe that a meta-model based approach can be key to achieving this goal. In this paper, we present our meta-model based methodology, which allows us to define and build application-specific context models and the integration of sensor data without any programming. We describe how that methodology is applied with the implementation of a relatively simple context-aware COVID-safe navigation app. The outcome showed that programmers with no experience in context-awareness were able to understand the concepts easily and were able to effectively use it after receiving a short training. Therefore, context-awareness is able to be implemented within a short amount of time. We conclude that this can also be the case for the development of other context-aware applications, which have the same context-awareness characteristics. We have also identified further optimization potential, which we will discuss at the conclusion of this article.
Artificial intelligence methods based on machine learning or artificial neural networks have become indispensable in camera-based driver assistance systems, and also represent an essential building block for future autonomous driving. However, the great successes of these evaluation methods in environment perception and also driving planning are accompanied by equally great challenges in the validation and verification of these systems. One of the essential aspects for this is the required guaranteed safety of the functions under mass production conditions of the vehicles. This article explains this point of view using a detailed example from the field of camera-based driver assistance systems: the determination of inspection limits at the end of the production line. The camera is one of the most important sensor modalities for vehicle environment sensing and as such, the quality of the camera systems plays a key role in the safety argumentation of the overall system. Several illustrative application examples (role of simulations, calibration, influence of the windshield) will be presented. The basic ideas presented can be well transferred to the other sensor modalities (lidar, radar, ToF, etc.). The investigations/evidence show that doubts are allowed whether or how fast autonomous driving on level L4/5 will take hold as robotaxis or – even more challenging – in private ownership on a larger scale.
Audioinhaltsanalyse und Multilevelmodellierung zur Vorhersage der Bewertung von Indoor Soundscapes
(2022)
Alter(n) im Zeichen der Corona-Pandemie. Solidarität als Chance für gesellschaftliche Teilhabe
(2022)
Alltag und Soziale Arbeit in der Corona-Pandemie. Einblicke in Perspektiven der Adressat*innen
(2022)
Wie ergeht es Menschen in ohnehin schon schwierigen Lebenslagen während der Corona-Krise? Ziel des Sammelbandes ist es, die Perspektive von Adressat*innen und Nutzer*innen Sozialer Arbeit auf die durch die Corona-Krise bedingten Veränderungen ihrer Alltagswelten und die Angebote Sozialer Arbeit empirisch aufzuzeigen. Hierzu werden im Sammelband sowohl erste empirische Analysen dargestellt als auch die vorliegenden Ergebnisse übergreifend auf Theoriedebatten sowie Impulse für Praxis und Forschung Sozialer Arbeit hin diskutiert.
Der gegenwärtigen empirischen Leerstelle bezogen auf die Wahrnehmung der Krise von Adressat*innen und Nutzer*innen Sozialer Arbeit steht aktuell eine weit verbreitete Sorge dem Wohlergehen der Adressat*innen Sozialer Arbeit entgegen. Seit April 2020 gibt es eine Vielzahl an Problemaufrissen, Brandbriefen, problematisierenden Analysen, die die Corona-Krise als Verstärkerin ohnehin bestehender sozialer Ungleichheiten betrachten und je nach Ausrichtung politische Interventionen fordern. Ein Großteil dieser Analysen bezieht sich entweder auf Einschätzungen von Sozialarbeiter*innen oder auf analytische Schlüsse.
Im Vergleich zur Perspektive der Sozialen Arbeit als Profession gibt es dagegen bisher kaum Veröffentlichungen zu der Frage, wie die Adressat*innen und Nutzer*innen Sozialer Arbeit selbst die Corona-Krise betrachten und erleben, die in all ihrer Unterschiedlichkeit doch gemein haben, dass sie zumeist über unterdurchschnittliche soziale, ökonomische und kulturelle Ressourcen verfügen. Als Fachgruppe Adressat*innen, Nutzer*innen und (Nicht)Nutzung Sozialer Arbeit der DGSA fühlen wir uns jedoch genau dieser Perspektive besonders verpflichtet: diejenigen zu Wort kommen zu lassen, ,über die in der Sozialen Arbeit meist nur gesprochen wird
Die Handlungsfelder Sozialer Arbeit zu systematisieren ist nicht voraussetzungslos; aufgrund weitgehender Differenzierungen in der Praxis sind eine Gesamtübersicht sowie eine trennscharfe Benennung und Zuordnung kaum mehr möglich. Diese Entwicklungen berücksichtigt das Buch, indem es die bisherigen lebensalter- und lebenslagenbezogenen Systematisierungen um lebensraum- und lebenskontextbezogene sowie um disziplin- und professionsbezogene Handlungsfelder erweitert. Gemeinsamer Referenzpunkt der Beiträge ist die Frage der Adressierung unter emanzipatorischer Perspektive. Dabei orientieren sich die Darstellungen der Handlungsfelder an der Selbstbestimmung und Teilhabe der Adressatinnen und Adressaten, ohne deren gesellschaftliche und strukturelle Begrenzungen aus dem Blick zu verlieren. In welcher Weise Begründungen und Fragen der Adressierung in den jeweiligen Handlungsfeldern verhandelt werden, beleuchten die einzelnen Beiträge handlungsfeldspezifisch und ermöglichen damit eine neue Betrachtungsweise der vielfältigen Praxiskontexte Sozialer Arbeit. Auf diese Weise entsteht eine besondere Einführung in die Soziale Arbeit: eine umfassende, aktuelle und systematische Darstellung der Handlungsfelder mit Fokus auf das grundlegende emanzipatorische Ziel Sozialer Arbeit, die Förderung von Teilhabe und Selbstbestimmung ihrer Adressatinnen und Adressaten.
Addressable TV erlaubt die internetbasierte und selektive Ausspielung von Werbung im Umfeld von linearem Fernsehen. Durch die Möglichkeit des Geo-Targetings wird Werbung in nationalen Fernsehprogrammen auch für regionale Werbetreibende relevant. Obwohl deutsche Werbevermarkter bereits gezielt an diese Unternehmen herantreten, ist bislang wenig über die Voraussetzungen ihrer Nutzungsentscheidung bekannt. Durch die vorliegende explorative Untersuchung soll die Frage beantwortet werden, welche Faktoren die Entscheidung regionaler Werbetreibender über die Nutzung von Addressable TV als innovatives Kommunikationsinstrument beeinflussen. Zu diesem Zweck wurden Experteninterviews mit Kommunikationsverantwortlichen aus regionalen Möbel- und Autohäusern geführt. Die Möglichkeit, regional begrenzt und mit relativ geringem Budgeteinsatz im Umfeld des linearen Fernsehens zu werben, sorgt dafür, den Entscheidungsprozess über die Nutzung von Addressable TV überhaupt erst in Gang zu setzen. Die Studie zeigt auch, dass auf die Nutzungsentscheidung vielfältige innovations-, unternehmens-, personen- und umweltbezogene Adoptionsbarrieren einwirken. Auf Basis dieser Erkenntnisse wird ein am Entscheidungs- und Vermarktungsprozess orientierter Maßnahmenkatalog in Form einer Checkliste abgeleitet. Dieser enthält konkrete strategische sowie operative Handlungsempfehlungen, die von Werbevermarktern gezielt praktisch genutzt werden können, um die Addressable TV-Vermarktung gegenüber regionalen Werbetreibenden zu optimieren.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 Satz 1 und des § 29 Absatz 1 Satz 2 i.V. mit § 16 Absatz 1 Satz 2 sowie des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
869 - Gründungsurkunde
(2022)
868 - Betriebs- und Hygienekonzept für den Präsenzbetrieb der Hochschule Düsseldorf vom 08.12.2022
(2022)
Aufgrund des § 2 Abs. 4 S. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Die in § 13 Abs. 4 der IT-Ordnung dokumentierte eingeschränkte Schadenshaftung für Beschäftigte der HSD leitet sich aus dem Beamtenrecht ab (Art. 34 Grundgesetz i. V. m. § 839 BGB, § 48 Beamtenstatusgesetz). Sie gilt auf Grund des § 3 Abs. 7 TV-L auch für alle Tarifbeschäftigten.
Aufgrund des § 82a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-West-falen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2- Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung) vom 01.12.2021 (GV. NRW. S. 81) in der aktuell gültigen Fassung hat das Präsidium der Hochschule Düs-seldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord-rhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hoch-schule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord-rhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hoch-schule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord-rhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hoch-schule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung haben die Hochschule Düsseldorf und die Robert Schumann Hochschule Düsseldorf einvernehmlich die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO SK) in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik (RahmenPO EI) an der Hochschule Düsseldorf vom 25.08.2022 in der aktuell gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik (RahmenPO EI) an der Hochschule Düsseldorf vom 25.08.2022 in der aktuell gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik (RahmenPO EI) an der Hochschule Düsseldorf vom 25.08.2022 in der aktuell gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Rahmenprüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge im Fachbereich Elektro- und Informationstechnik.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf die folgende Praxisordnung als Satzung erlassen.
Die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Exhibition Design an der Hochschule Düsseldorf vom 05.07.2022 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 846) ist wie folgt zu berichtigen:
Die Anlagen 1 und 2 werden beigefügt. Düsseldorf, den 07.07.2022
843 - Betriebs- und Hygienekonzept für den Präsenzbetrieb der Hochschule Düsseldorf vom 18.05.2022
(2022)
Die Rückkehr in den Regelpräsenzbetrieb ist durch das Zutun aller Hochschulmitglieder und -angehörigen gut gelungen – hierfür möchten wir Ihnen danken! Auch wenn bundes- und landesrechtlich viele Regelungen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus aufgehoben wurden und der belebte Campus zur Normalität einlädt, so bleiben wir verpflichtet, Vorkehrungen für den Gesundheitsschutz aller Hochschulmitglieder und -angehörigen zu treffen. Das folgende Betriebs- und Hygienekonzept formuliert daher die für den Hochschulbetrieb im Som-mersemester 2022 zu beachtenden Maßnahmen für einen effektiven Gesundheitsschutz zu Gunsten aller Studierenden, Lehrenden, Beschäftigten, Fremdfirmen und Gäste.
Aufgrund des § 82a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2- Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung) vom 01.12.2021 (GV. NRW. S. 81) in der aktuell gültigen Fassung hat das Präsidium der Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.