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With the increasing capabilities of machine learning systems and their potential use in safety-critical systems, ensuring high-quality data is becoming increasingly important. In this paper, we present a novel approach for the assurance of data quality. For this purpose, the mathematical basics are first discussed and the approach is presented using multiple examples. This results in the detection of data points with potentially harmful properties for the use in safety-critical systems.
Camera-based object detection is widely used in safety-critical applications such as advanced driver assistance systems (ADAS) and autonomous vehicle research. Road infrastructure has been designed for human vision, so computer vision, with RGB cameras, is a vital source of semantic information from the environment. Sensors, such as LIDAR and RADAR, are also often utilized for these applications; however, cameras provide a higher spatial resolution and color information. The spatial frequency response (SFR), or sharpness of a camera, utilized in object detection systems must be sufficient to allow a detection algorithm to localize objects in the environment over its lifetime reliably. This study explores the relationship between object detection performance and SFR. Six state-of-the-art object detection models are evaluated with varying levels of lens defocus. A novel raw image dataset is created and utilized, containing pedestrians and cars over a range of distances up to 100-m from the sensor. Object detection performance for each defocused dataset is analyzed over a range of distances to determine the minimum SFR necessary in each case. Results show that the relationship between object detection performance and lens blur is much more complex than previous studies have found due to lens field curvature, chromatic aberration, and astigmatisms. We have found that smaller objects are disproportionately impacted by lens blur, and different object detection models have differing levels of robustness to lens blur
Sollen Forschungsleistungen gemessen und bewertet werden, stellen Publikationen eines der wichtigsten Kriterien dar. Die Bibliometrie liefert eine Vielzahl von (absoluten, relativen, normalisierten) Indikatoren, die Wissenschaftsmanager*innen für Leistungsträgeranalysen oder Forschungsevaluationen heranziehen können. Um valide Aussagen über wissenschaftliche Leistungen vornehmen zu können, müssen bibliometrische Kennzahlen mit anderen Leistungskriterien in Bezug gesetzt werden und es sind viele Faktoren sowie Umstände zu berücksichtigen. Auf diese wird in der vorliegenden Handreichung eingegangen. Sie sollen Wissenschaftsmanager*innen das Rüstzeug an die Hand geben, um bibliometrische Untersuchungen und deren Ergebnisse in dem jeweiligen Untersuchungsfall zielführend einordnen zu können.
Suffizienz als Ausweg?!
(2024)
Menschen mit Suchtverhalten, die Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, zu ihren Wünschen an für sie hilfreiche Unterstützungsangebote zu befragen und aus ihren Schilderungen herauszuarbeiten, welche Bedeutung für sie Erwerbarbeit hat, fordert die Forschenden zu kritischen Selbstvergewisserungen heraus.Denn die qualitative Studie, die im Rahmen eines Modellprojekts, gefördert vom Bundesarbeitsministerium, durchgeführt wurde, berührt vier kritische Fachdebatten in der Sozialen Arbeit. Neben der (1) sozialpolitischen Aktivierungsprogrammatik sind hier v. a. die (2) Bezeichnung von Menschen mit Suchtverhalten sowie (3) methodologische Einwände gegen subjektorientierte Forschungsperspektiven und (4) Case Management bedeutsam. Nach der Positionierung in diesen Fachdebatten werden empirische Einblicke dazu gewährt, dass die Frage „Problembewältigung oder Erwerbsarbeit first?“ differenziert beantwortet wird.Ferner äußern die Bürgergeldbezieher:innen mit Suchtverhalten diverse Wünsche an die Unterstützung im Jobcenter und andere Hilfsangebote. Vor allem wünschen sie sich vom Jobcenter, dass es dort nicht nur um die Vermittlung in Erwerbsarbeit gehen sollte, sondern weitere und damit hybride Zielsetzungen verfolgt werden sollten.
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 28.09.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 633) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 12.07.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 666), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 20.01.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 726), die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Mas-terstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 22.03.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 774), die Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 23.02.2022 (Verkündungsblatt der Hoch-schule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 824), die Fünfte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 910) sowie die Sechste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 08.04.2024 (Verkün-dungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 941).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 12.07.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 665) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 20.01.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 728), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 23.02.2022 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 825), die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 911) sowie die Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 08.04.2024 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 942).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Hochschule Düsseldorf vom 12.07.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 664) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Hochschule Düsseldorf vom 20.01.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 725), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 909) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Hochschule Düsseldorf vom 08.04.2024 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 940).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Simulations- und Experimentaltechnik“ an der Hochschule Düsseldorf vom 17.06.2021 (Verkündungsblatt der Hoch-schule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 786) unter ihrer neuen Überschrift neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Simulations- und Experimentaltechnik“ an der Hochschule Düsseldorf vom 02.03.2022 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 829) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Simulations- und Ex-perimentaltechnik“ an der Hochschule Düsseldorf vom 14.02.2024 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 915).
Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Verordnung betreffend die digitale Lehre sowie betreffend die Durchführung online gestützter Wahlen der Hochschulen und der Studierendenschaften (Hochschul-Digital- verordnung – HDVO) vom 22.09.2023 (GV. NRW. S. 1116) hat das Präsidium der Hochschule Düsseldorf folgende Übergangsbestimmungen für das Sommersemester 2024 erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO SK) vom 17.12.2020 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung i. V. m. § 8 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulwirtschaftsführungsverordnung - HWFVO) vom 11. Juni 2007 (GV. NRW S. 246) zuletzt geändert mit Fassung vom 30. Juni 2018 (GV. NRW S. 392) hat die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Hochschule Düsseldorf folgende Dienstanweisung erlassen:
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 12.07.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 663) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 20.01.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 723), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 23.02.2022 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 823), die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 908) sowie die Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 08.04.2024 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 939).
Nachstehend wird der Wortlaut der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelor-Studiengänge „Kommunikationsdesign”, „Applied Art and Design” sowie „Retail Design” an der Fachhochschule Düsseldorf vom 09.12.2013 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 366) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelor-Studiengänge „Kommunikationsdesign”, „Applied Art and Design” sowie „Retail Design” der Hochschule Düsseldorf vom 13.03.2017 (Amtliche Mitteilung Nr. 542), die Satzung zur Änderung des Studiengangtitels Applied Art and Design (AAD) in New Craft Object Design (OD) in den Prüfungsordnungen des Fachbereichs Design an der Hochschule Düsseldorf vom 29.10.2019 (Amtliche Mitteilung Nr. 677) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelor-Studiengänge „Kommunikationsdesign”, „New Craft Object Design” sowie „Retail Design” der Hochschule Düsseldorf vom 20.03.2024 (Amtliche Mitteilung Nr. 933).
Nachstehend wird der Wortlaut der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelor-Studiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 22.12.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 585) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 05.04.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 653), die Zweite Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelor-Studiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 07.02.2020 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 688) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelor-Studiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 912).
In den Möglichkeiten der Anschlusskommunikation online liegt ein hohes Demokratisierungspotential der Gesellschaft. Durch die Beteiligung möglichst vieler Bürger am politischen Diskurs kann ein neuer inklusiver und vielstimmiger Kommunikationsraum geschaffen werden, in dem die pluralen, vielschichtigen Stimmen der Gesellschaft über die persönlichen Kommunikationsnetzwerke der Einzelnen hinaus in den Austausch treten und so Koorientierung ermöglicht wird. Doch in der Forschung gibt es unterschiedliche Deutungen, ob und inwieweit diese Potenziale eingelöst werden. Der vorliegende Beitrag analysiert basierend auf einer Onlinebefragung die Teilhabe an verschiedenen Formen der Anschlusskommunikation aus einer Milieuperspektive. Die Befunde zeigen, dass die Muster der Anschlusskommunikation sich mit den Ergebnissen der sonstigen Kommunikationspraktiken in den politisch-kommunikativen Milieus decken. Ein politisch selbstbewusstes, engagiertes und informiertes Milieu nutzt besonders die proaktiven Möglichkeiten der Anschlusskommunikation, um Meinungen zu debattieren und auszutauschen. Ein sich in der kommunikativen Teilhabe zurückhaltendes Milieu partizipiert in ebenso geringem Maße an der Anschlusskommunikation und koppelt sich so von einem integrierten Kommunikationsraum ab. Sich abschottende Milieus legen einen starken Fokus auf reaktive Formen der Anschlusskommunikation, die zur permanenten Affirmation eigener Ansichten genutzt werden. Diese unterschiedliche Nutzung trägt dazu bei, dass gesellschaftliche Spaltungstendenzen eher bestärkt statt reduziert werden.
Diese Pilotstudie zu Musikvideorezeptionen fragt, wie das Kommentieren von User*innen des Musikvideos Tous les mêmes von Stromae auf social media qualitativ (und teilweise auch quantitativ) analysiert werden kann, um herauszufinden, welche Motivation die User*innen haben, Musikvideos anzuschauen, zu interpretieren und zu kommentieren. Die übergreifende Zielsetzung besteht darin, einmalig eine vollständige Kartographierung des Feldes, also eine Analyse aller Kommentare am Beispiel eines Musikvideos vorzunehmen, um erstens Erkenntnis zu gewinnen im Hinblick auf die Motive der User*innen, zweitens neue Forschungsfragen zu generieren und drittens eine akademische Arbeitsmethode zur qualitativen Analyse einer großen Anzahl von Kommentaren zu entwickeln
The importance of high data quality is increasing with the growing impact and distribution of ML systems and big data. Also, the planned AI Act from the European commission defines challenging legal requirements for data quality especially for the market introduction of safety relevant ML systems. In this paper, we introduce a novel approach that supports the data quality assurance process of multiple data quality aspects. This approach enables the verification of quantitative data quality requirements. The concept and benefits are introduced and explained on small example data sets. How the method is applied is demonstrated on the well-known MNIST data set based an handwritten digits.
In einer partizipativen Studie wurden Diskriminierungen
und Barrieren wohnungsloser Menschen bei der Einmündung
in den Wohnungsmarkt untersucht. Als Datengrundlage dient eine teilstandardisierte Befragung von 291 ehemaligen oder aktuell wohnungslosen Menschen. Rund drei Viertel der befragten wohnungslosen Menschen haben bei der Wohnungssuche Diskriminierung erfahren. Von diesen geben 72% an, dass sie aufgrund von Wohnungslosigkeit diskriminiert wurden; das ist die Hälfte aller befragten Personen. Neben Wohnungslosenfeindlichkeit erleben 71% der diskriminierten Personen klassistische Abwertungen. Auch Diskriminierungen aufgrund von anderen negativen Zuschreibungen, wie Rassismus, Agism oder Queerfeindlichkeit werden erlebt. Die Einschätzungen der Befragten gehen mit einer Vielzahl von Erzählungen einher, in denen beobachtbares Verhalten geschildert wird. Die erlebten Diskriminierungen sind zum Teil massiv und tragen zu einem Rückzug vom Wohnungsmarkt bei. Außer den Diskriminierungen kämpfen wohnungslose Menschen mit weiteren Barrieren bei der Wohnungssuche. Neben der Höhe der Miete und den geringen Einkommen, über die sie verfügen, zählen dazu zu lange Verwaltungsverfahren, das Fehlen eines sicheren Zugangs zum Internet und das Fehlen eines sozialen Netzwerks, das die Wohnungssuche stützen kann. Schulden und eine negative Schufa werden für die betroffenen Personen zu einer unüberbrückbaren Hürde. Die Befragung zeigt: Für wohnungslose Menschen ist die Suche nach einer Wohnung nicht nur aufgrund ihrer Position am Wohnungsmarkt und den Barrieren, die mit der Lebenssituation verbunden sind, besonders schwierig. Wohnungslosen Menschen wird der Zugang auch aufgrund ihrer Wohnungslosigkeit verweigert. Damit werden die Menschen, die Wohnungen besonders dringend benötigen, vom Wohnungsmarkt aufgrund des Merkmals ausgeschlossen, das ihre besondere Bedürftigkeit begründet – ein Teufelskreis. Neben einer Wohnungspolitik, die bezahlbaren Wohnraum für alle ermöglicht, benötigt es deswegen spezifische Zugänge zu Wohnraum für wohnungslose Menschen. Die Studie zeigt, warum Instrumente wie eine fachlich versierte Begleitung in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, der Einsatz von Sozialmakler:
innen, Housing First, Ausnahmeregelungen bei der KdU, öffentliche Garantieerklärungen und öffentliche Belegungsquoten nötig sind. Sie müssen weiter ausgebaut werden, um Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden.
Beauftragt vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat die Forschungsstelle für sozialräumliche Praxisforschung und Entwicklung der Hochschule Düsseldorf Ende November 2023 einen eintägigen Impulsworkshop für Menschen mit Armutserfahrungen entwickelt, durchgeführt und ausgewertet. Grundlage ist der Beschluss im Koalitionsvertrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalens landespolitische Spielräume zu nutzen, um die soziale Teilhabe armutsbetroffener Menschen zu fördern. Der Impulsworkshop wurde gemeinsam mit Menschen mit Armutserfahrung, Vertreter:innen der freien Wohlfahrt und Vertreter:innen des MAGS konzipiert und umgesetzt. Ziel des Impulsworkshops war es, die Perspektiven und Anliegen von Menschen mit Armutserfahrungen bei der Entwicklung von Strategien gegen Armut auf der Landesebene miteinzubeziehen. Im Rahmen des Impulsworkshops wurden Themen bearbeitet, die für armutsbetroffene Personen besonders relevant sind. Die Teilnehmer:innen entwickelten Vorschläge und Forderungen zu den Themen: Arbeit und Beschäftigung, Digitalisierung, Einkommen und Leistungen, Respekt, soziokulturelle Teilhabe, Wohnen sowie – als Thema, das von allen bearbeitet wurde – politische Teilhabe von Menschen mit Armutserfahrungen. Die Ergebnisse des Workshops zeigen: 1. Die konsequente und kontinuierliche Einbeziehung der Perspektive von Menschen mit Armutserfahrung auf der landespolitischen Ebene ist wertvoll. Sie geben konkrete Einblicke in ihre Lebensrealitäten und relevante Impulse, was politisch getan werden kann, um Armut und ihre ausgrenzenden Folgen zu bekämpfen. Insgesamt werden 53 konkrete Vorschläge zu acht Themen entwickelt. Solche Formate sollten gefestigt werden, um die Lebensrealitäten und Ideen von Menschen mit Armutserfahrung in der Armutsbekämpfung stärker zu berücksichtigen. 2. Treffen von Menschen mit Armutserfahrung sind nicht nur als Plattform für Austausch und zur Entwicklung von Ideen nützlich, sie erfordern auch Resonanzen und Antworten von politischen und exekutiven Akteuren. Bei einer Weiterentwicklung des Formats müssen solche Feedback-Schleifen eingeplant werden. 3. Treffen von Menschen mit Armutserfahrung bieten eine Plattform für Vernetzung und die Möglichkeit, Scham und Stigmatisierung zu überwinden. Sie können als Raum des Empowerments genutzt und weiterentwickelt werden. Sie wirken damit auch an sich bereits als ein Instrument, die negativen Folgen von Armut zu bekämpfen – und je nach Resonanz vielleicht auch ihre Ursachen.