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Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 25.08.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 407) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 10.12.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 417), die Zweite Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 28.11.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 491), die Dritte Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kultur-wissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 31.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 566) und die Vierte Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.07.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 615)
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 25.08.2015 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 25.08.2015 in der jeweils gültigen Fassung.
Ein wichtiger Bestandteil im heutigen deutschen Gesundheitssystem sind die gesetzlichen Vorgaben zu Qualitätssicherungsmaßnahmen der Leistungserbringer im Rahmen des § 135a des Sozialgesetzbuches V. Ziel aller Qualitätssicherungsmaßnahmen soll sein, letztlich die Ergebnisqualität zu verbessern. Als zentrales Problem bei der Bestimmung von Qualität nicht nur im Rahmen der Kinder- und Jugendpsychiatrie zeigt sich die Tatsache, dass zur Beurteilung von Zuständen und ihrer Veränderung keine standardisieren Parameter wie in der somatischen Medizin vorliegen. Daraus folgt, dass für eine objektive Einschätzung den subjektiven Aussagen der Betroffenen mehr Gewicht beigemessen werden muss. Da ein „Therapieerfolg“ bei seelischem Leiden bisher nur individuell bestimmt werden kann, bietet sich für die Forschung die Erfassung einer subjektiven Zufriedenheit an. Auf der Basis einer qualitativ-empirischen Sozialforschung in Form eines strukturierten Eltern-Interviews wurde die Zufriedenheit mit der Behandlung des Kindes erfasst. Die Untersuchung wurde im Rahmen eines zweisemestrigen kooperativen Forschungsprojekts des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf mit der Abteilung Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie der Tagesklinik Krefeld durchgeführt.
Eine besondere Form der Migration ist die irreguläre Migration. Irreguläre Migration ist weiter verbreitet, als die reguläre Migration und gehört zu den am schnellsten wachsenden Wanderungsformen weltweit. Der Themenkomplex irreguläre Migration steht im Fokus dieser Arbeit. Schwerpunkt sind dabei die Instrumente zur Steuerung irregulärer Migration von Sub-Sahara Afrika nach Europa. Explizit wird in dieser Arbeit der Frage nachgegangen, inwieweit die angewandten Instrumente tatsächlich in der Lage sind irreguläre Migration zu steuern. Die Instrumente sollen somit auf eine mögliche Wirksamkeit hin analysiert werden. Zur Beantwortung der Frage werden im ersten Teil Grundlagen irregulärer Migration behandelt. Diese bilden die Basis der Analyse. Im zweiten Teil werden die politischen Steuerungsinstrumente auf drei Ebenen untersucht. Dabei handelt es sich um die globale, regionale und nationalstaatliche Ebene. Zum Großteil sind die behandelten Steuerungsinstrumente im Bereich der Migrationspolitik anzusiedeln – wobei andere Politikbereiche, insbesondere die Außen- Wirtschafts- und Handelspolitik ebenso von hoher Bedeutung sind. Ansätze dieser Politikbereiche können jedoch aufgrund des begrenzten Rahmens dieser Arbeit nicht in Betracht gezogen werden. In einem abschließenden Teil werden die Ergebnisse der Analyse zusammengefasst und die der Arbeit zugrunde liegende Fragestellung beantwortet.
Dieser Abschlussbericht dokumentiert die Ergebnisse der Zielgruppen- und Wirkungsanalyse von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen 2006/ 2007 des Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands e.V. Die Durchführung der Analysen sowie die vorliegende Berichtlegung erfolgte durch Christian Bleck und Prof. Dr. Ruth Enggruber der Forschungsstelle DIFA (Düsseldorfer Integrationsförderung in Ausbildung und Arbeit) der Fachhochschule Düsseldorf.
Die vorliegende Arbeit behandelt das Thema der Kinderarmut in Deutschland. Das Ausmaß von Kinderarmut in Deutschland wird im ersten Teil der Arbeit in Form einer Bestandsaufnahme theoretisch erarbeitet und soll in erster Linie zum Verständnis dieses komplexen und vielschichtigen Phänomens beitragen. Es wird dargestellt, wie und weshalb sich das Bild der deutschen Armut über Jahrzehnte hinweg verändert hat, um schließlich eine solch starke Betroffenheit von Kindern hervorzurufen. Es werden unterschiedliche Konzepte zur Definition von Armut im Allgemeinen kritisch dargestellt, um darauf aufbauend einige Ansätze für einen kindgerechten Armutsbegriff zu erläutern. Weiterführend sollen die wirtschafts- sowie gesellschaftsstrukturellen Ursachen auf der Makroebene beleuchtet werden. In Anlehnung an die Resilienzforschung werden Risiko- und Schutzfaktoren im Kontext familiärer Armut auf der Mikroebene erörtert, welche für die jeweiligen Auswirkungen einer Kindheit in Armut ursächlich sind und woraus die individuelle Erscheinungsform hervorgeht. Ein Aufwachsen in Armut bedeutet nicht zwangsläufig, dass dadurch Benachteiligungen für die Entwicklungschancen der Kinder entstehen. Die Qualität oder auch die Dimensionen eines Heranwachsens in Armut werden im zweiten Teil dieser Arbeit anhand der Ergebnisse einer ExpertInnenbefragung vertiefend dargestellt. Insgesamt wurden 130 Kinder im Grundschulalter von Fachkräften nach unterschiedlichen Kriterien anhand eines Fragebogens beurteilt. Das Ziel der empirischen Untersuchung war, herauszuarbeiten, welche Folgen ein Aufwachsen in Armut für die Kinder in den Bereichen der Grundversorgung, Gesundheit, sozialen und kulturellen Lage haben kann und des Weiteren, ob die Bildungs- und somit Zukunftschancen der untersuchten Kinder ungleich verteilt sind. Im dritten Teil der Arbeit erfolgt eine theoretische Auseinandersetzung mit dem Rollenverständnis Sozialer Arbeit und den sich daraus ergebenden Handlungsansätzen in Bezug auf die multiplen Dimensionen von Kinderarmut. In diesem Kapitel sollen der Diskurs in der Praxis verdeutlicht und zugleich Perspektiven für Handlungsmaximen in der Sozialen Arbeit aufgezeigt werden.