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Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der jeweils aktuell gültigen Fassung hat der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften die folgende Rahmenprüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Rahmenprüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge im Fachbereich Design.
Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 25.08.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 407) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 10.12.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 417), die Zweite Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 28.11.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 491), die Dritte Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kultur-wissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 31.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 566) und die Vierte Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.07.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 615)
Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 15.02.2016 (Amtliche Mitteilungen, Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf Nr. 423) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 07.06.2016 (Amtliche Mitteilungen, Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf Nr. 456).
Aufgrund der§§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NordrheinWestfalen(HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur
in Verbindung mit den Prüfungsordnungen (studiengangspezifische Bestimmungen) der einzelnen, unter § 1 aufgeführten Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften.
Aufgrund der§§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen(HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur
in Verbindung mit den Prüfungsordnungen (studiengangspezifische Bestimmungen) der einzelnen, unter § 1 aufgeführten Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften.
Aufgrund des§ 2 Absatz 4 und des§ 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Rahmenprüfungsordnung
als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge im Fachbereich Design.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31.10.2006 (GV.NRW S. 474 in der aktuell gültigen Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen der einzelnen unter § 1 aufgeführten Studiengängen im Fachbereich Wirtschaft.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 94 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen der einzelnen unter § 1 Absatz 1 aufgeführten Studiengän-ge im Fachbereich Wirtschaft.