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Aufgrund der §§ 2 Absatz 4, 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung haben die Hochschule Düsseldorf und die Robert Schumann Hochschule Düsseldorf einvernehmlich die folgende Prüfungsordnung für den gemeinsamen Bachelorstudiengang „Ton und Bild“ als Satzung erlassen:
Aufgrund der §§ 2 Absatz 4, 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung haben die Hochschule Düsseldorf und die Robert Schumann Hochschule Düsseldorf einvernehmlich die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 2 Abs. 2 GG) verankert und gilt ohne Einschränkung in jeder Situation. Träger dieses Grundrechts ist jedermann, so dass selbstverständlich auch die Beschäftigten und Studierenden der Hochschule Düsseldorf dieses Recht für sich in Anspruch nehmen können.
Gemäß der Verordnung über die Gewährung und Bemessung von Leistungsbezügen sowie über die Gewährung von Forschung- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (Hochschul-Leistungsbezü-geverordnung - HLeistBVO) vom 17. Dezember 2004 (GV. NRW. S. 790) in der aktuell geltenden Fassung hat die Hochschule Düsseldorf folgende Ordnung erlassen ...
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektro- und Informationstechnik und Elektro- und Informationstechnik (dual) an der Hochschule Düsseldorf vom 29.08.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 475) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektro- und Informationstechnik und Elektro- und Informationstechnik (dual) an der Hochschule Düsseldorf vom 28.08.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 629).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 13.09.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 576) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 28.08.2018 (Verkün-dungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 631).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektro- und Informationstechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 29.08.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 476) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektro- und Informationstechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 28.08.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 632).
Die im Laufe des Jahres veröffentlichten Passwörter auf der Plattform "Have I been pwnd" zeigen deutlich, dass Nutzer aufgrund von besserer Merkbarkeit schwache Passwörter wählen. Dies hat zur Folge, dass die sensiblen Daten der Nutzer nur unzureichend geschützt sind. Aus diesem Grund gewinnt das Themengebiet der IT-Sicherheit zunehmend an Bedeutung. Passwortmanager stellen für dieses Szenario eine mögliche Lösung dar.
Der im Rahmen dieser Masterthesis entwickelte Passwortmanager "Safeword" ermöglicht, sensitive Daten, die mittels adäquaten kryptografischen Verfahren geschützt werden, zentral an einer Stelle abzulegen und sukzessive unsichere Passwörter durch starke zufällige Passwörter zu ersetzen. Der Nutzer muss sich nur ein starkes Hauptkennwort merken, mit dem er sich bei dem Passwortmanager authentisiert und anschließend die gespeicherten Passwörter abrufen kann. Der Passwortmanager bietet zahlreiche Funktionen, die die Nutzung der Anwendung erleichtern, wie die simple und moderne Oberfläche, einen Passwort-Generator, der kryptografisch sichere Zufallspasswörter erstellt, oder Funktionen zur besseren Handhabung von Passwörtern, beispielsweise Label oder Notizen.
Safeword basiert auf einer modularen und erweiterbaren Architektur, die auf Code-Sharing setzt. Das Code-Sharing vereinfacht die Wartung der Anwendung und ermöglicht bei Schwachstellen eine schnellere Behebung. Die Ergebnisse aus dem Vergleich existierender Passwortmanager flossen direkt in die Entwicklung von Safeword ein, sodass aus Fehlern anderer Mitbewerber gelernt werden konnte. Um den Beitrag zur Open-Source-Welt sicherzustellen, wird Safeword unter der GPLv3-Lizenz bereitgestellt, sodass auch in Zukunft viele Nutzer von dem Passwortmanager profitieren können.
Voraussetzung für den Produktiveinsatz von Safeword ist die Entwicklung noch fehlender Funktionen und die Prüfung des Quelltexts nach aktuellen Standards der IT-Sicherheit.
„In unserer Gegenwart erhält das Thema der Selbstfürsorge große Bedeutung“, schreibt Küchenhoff schon im Jahre 1999 in seinem Aufsatz Die Fähigkeit zur Selbstfürsorge (S. 149). Er nimmt dabei Bezug auf die damalige Fülle von Ratgebern, Wellness- und Konsumangeboten, die den Menschen auf seine persönliche Gesundheitspflege verwiesen. Fast zwanzig Jahre später ist der Gegenstand weiterhin aktuell, nicht zuletzt „im Diskurs um Arbeit und Gesundheit“ (Kerschgens 2013, S. 159). Gerade mit Blick auf soziale Berufsfelder, die Mitarbeiter psychisch und emotional oftmals vor große Herausforderungen stellen, gilt die Fähigkeit eines sorgenden Umgangs mit sich selbst als besonders notwendig und wertvoll. Trotzdem werden Sozialarbeiter in der Ausbildung oft nicht ausreichend darauf vorbereitet, dass und wie sie angesichts der potenziellen Stressoren ihrer späteren Berufsfelder Sorge für sich selbst tragen können (Sendera & Sendera 2013, S. 124). ...
In der vorliegenden Masterarbeit sollen gesamtgesellschaftlich wenig beachtete Perspektiven und Emanzipationsgeschichten tauber Menschen in Deutschland sichtbar gemacht werden. Zu diesem Zweck richtet sich der Blick dieser Forschungsarbeit auf erinnerungskulturelle Inhalte und Praxen der Gehörlosenbewegung. Als solche wird die sozialen Bewegung bezeichnet, die sich für Rechte und Teilhabe gehörloser Menschen einsetzt und sich in der Tradition historischer Kämpfe der Gehörlosengemeinschaft verortet. Zentraler Gegenstand dieser Untersuchung ist die Erforschung von Bewegungsgedächtnis und die (Be-)Deutung erinnerungskultureller Schwerpunktsetzungen, die für dieses Erinnerungskollektiv relevant sind. Aufgrund dieses Fokus werden als theoretische intergrundfolie für eine Analyse Theoriemodelle herangezogen, die sich mit sozialen Bewegungen, kollektiver Identität in solchen Bewegungen, mit Phänomenen des kollektiven Gedächtnisses sowie mit narrativtheoretischen Konzepte auseinandersetzen. Da subjektive Bedeutungen der erinnerungskulturellen Fixpunkte ermittelt werden sollen, wurde das Untersuchungsmaterial mittels narrativer Interviews mit vier Aktivist*innen der Gehörlosenbewegung generiert und dieses anhand der qualitativen Inhaltsanalyse nach Gläser und Laudel analysiert. Auf diese Weise können bedeutsame Schlüsselereignisse und wichtige Narrative der Gehörlosenbewegung in Deutschland (vom Mailänder Kongress 1880 bis hin zur Demonstration 2013 unter dem Motto „Gebärdensprache macht stark“) identifiziert und deren Funktionalität für das Erinnerungskollektiv mittels Rückgriffe auf die Konzepte aus der Bewegungs- und Gedächtnisforschung aufgezeigt werden. Außerdem zeigen die Forschungsergebnisse u. a. die besondere mehrdimensionale Bedeutung von Gebärdensprache für dieses Erinnerungskollektiv (als Kommunikations-/ Gedächtnismedium, identitätsstiftendes Symbol und inhaltlicher Schwerpunkt der politischen Kämpfe dieser Bewegung). Außerdem lassen die Ergebnisse auf die Hintergründe und die Tragweite der Lücken im kollektiven Gedächtnis der Gehörlosencommunity schließen, veranschaulichen jedoch gleichfalls auch die individuellen und kollektiven Empowermentpotentiale, die gegenhegemonielle Erinnerungskultur im Kontext der sozialen Bewegung bietet. Mit dieser Arbeit soll Interesse an einem wenig erforschten Themenfeld geweckt, marginalisierte Vergangenheitsversionen transparent gemacht und zu weiterführenden Forschungsvorhaben im Themenfeld Erinnerungskultur gesellschaftlich exkludierter Gruppen angeregt werden.
„Was kann ich und was muss ich wie zuverlässig wissen, um Aussagen machen zu können, die es mir erlauben, kompetent und zielführend, also effektiv und effizient zu handeln?“ (Heiner, 2018, S. 242)
Mit dieser Aussage beschreibt Maja Heiner die Fragen, die sich innerhalb von Diagnoseprozessen in der Sozialen Arbeit ergeben. Es geht sowohl um die Sammlung von Informationen, als auch um die daraus resultierende Planung.
Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe werden solche Planungen notwendig, wenn es um die Versorgung von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien geht (Merchel, 2018, S. 29). Dabei geht es sowohl um die Diagnose von Ausgangssituationen, die sozialpädagogische Begleitung und die Evaluation der Hilfen (ebd.). ...
Dem statistischen Bundesamt zufolge, lebten 2016 in Deutschland 18,6 Millionen Menschen mit einem Migrationshintergrund (Destatis, 2018). Die Gründe hierfür sind vielfältig. Für die Gesellschaft ergibt sich daraus ein Zusammentreffen unterschiedlicher kultureller und sozialer Einflüsse. Die Herausforderung auf allen Seiten besteht darin, dem Unbekannten offen zu begegnen, um ein harmonisches und vorurteilfreies Zusammenleben zu fördern und umzusetzen. Im Hinblick auf derzeitige politische Bewegungen, wie unter anderem der Partei Alternative für Deutschland (AFD), scheint die Thematik der Interkulturalität an Bedeutung gewinnen zu müssen, um Intoleranz und Angst vor anderen kulturellen Einflüssen zu hinterfragen, aufzuheben oder im Idealfall nicht dauerhaft entstehen zu lassen. Kinder können hier die ersten Adressaten sein, um die Selbstverständlichkeit und positiven Aspekte einer Gesellschaft mit verschiedenen kulturellen Einflüssen, wahrzunehmen und anzuerkennen. ...
Nach jahrzehntelangem Verschweigen rückten 2003 die entwürdigenden Zustände in Fürsorgeerziehungsheimen der BRD in den Blick der Öffentlichkeit. Demütigungen, (sexualisierte) Gewalt, Ausbeutung durch Zwangsarbeit, Freiheitsberaubung und Verweigerung von Bildung wurde endlich thematisiert und die Betroffenen, also ehemals befürsorgte Mädchen und Jungen, meldeten sich nun als Erwachsene zu Wort. Sie forderten die Anerkennung des erlittenen Unrechts und der dramatischen Folgen ihrer Traumatisierungen sowie Entschuldigungen seitens der verantwortlichen Aufsichtsbehörden und Träger der Einrichtungen, der evangelischen und katholischen Kirche und der Landschaftsverbände. ...
Inklusion und Empowerment von Menschen mit Behinderungen in Post-2015-Prozess und 2030-Agenda
(2018)
Jugendberufshilfe für junge Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus: Die Stimme der Adressat*innen
(2018)
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang „Wirtschaftsingenieur Maschinenbau“ (WIM) an der Hochschule Düsseldorf vom 16.09.2011 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 265) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang „Wirtschaftsingenieur Maschinenbau“ (WIM) an der Hochschule Düsseldorf vom 05.03.2013 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 342), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang „Wirtschaftsingenieur Maschinenbau“ (WIM) an der Hochschule Düsseldorf vom 16.01.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 513) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang „Wirtschaftsingenieur Maschinenbau“ (WIM) an der Hochschule Düsseldorf vom 04.04.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 599).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Internationales Wirtschafsingenieurwesen“ an der Hochschule Düsseldorf vom 15.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 425) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Internationales Wirtschafsingenieurwesen“ an der Hochschule Düsseldorf vom 07.06.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 460), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Internationales Wirtschafsingenieurwesen“ an der Hochschule Düsseldorf vom 02.06.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 554) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Inter-nationales Wirtschafsingenieurwesen“ an der Hochschule Düsseldorf vom 04.04.2018 (Verkündungs-blatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 600).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Mechanical Engineering“ an der Hochschule Düsseldorf vom 15.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 426) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Mechanical Engineering“ an der Hochschule Düsseldorf vom 07.06.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 458), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Mechanical Engineering“ an der Hochschule Düsseldorf vom 02.06.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 555) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Mechanical Engineering“ an der Hochschule Düsseldorf vom 04.04.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 601).
In der vorliegenden Bachelorarbeit geht es um das menschliche Verhalten bei der Passworterstellung. Hierbei wird die Möglichkeit untersucht dieses menschliche Verhalten über die Software hashcat nachzubilden, um so Passwörter effzienter anzugreifen. Durch die Konzeption und den Test von Passwortangriffsszenarien, deren Fokus auf dem Faktor Mensch liegt, wird versucht aufzuzeigen, dass selbst sichere Passwortverfahren, durch das individuelle Verhalten von Menschen an Sicherheit verlieren können. Zudem werden die Tests der Szenarien Schwächen der Software hashcat aufzeigen, die im späteren Verlauf der Arbeit als Grundlage für die Entwicklung einer selbstprogrammierten Erweiterung von hashcat dienen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf (GO HSD) vom 08.10.2015 in der aktuell gültigen Fassung hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31.10.2006 (GV. NRW.2006, S. 474) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Hochschulzukunftsgesetzes vom 16.09.2014 (GV. NRW.2014, S. 547) i.V.m. § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulwirtschaftsführungsverordnung - HWFVO) vom 11. Juni 2007 (GV. NRW S. 246) zuletzt geändert mit Fassung vom 24. November 2014 (GV. NRW S. 865) hat die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Hochschule Düsseldorf folgende Dienstanweisung erlassen:
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge „Produktentwicklung und Produktion“ (PP) und „Prozess-, Energie- und Umwelttechnik“ (PEU) an der Hochschule Düs-seldorf vom 16.09.2011 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 267) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge „Produktentwicklung und Produktion“ (PP) und „Prozess-, Energie- und Umwelttechnik“ (PEU) an der Hochschule Düsseldorf vom 17.03.2014 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 374), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge „Produktentwicklung und Produktion“ (PP) und „Prozess-, Energie- und Umwelttechnik“ (PEU) an der Hochschule Düsseldorf vom 16.01.2017 (Ver-kündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 512) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge „Produktentwicklung und Produktion“ (PP) und „Prozess-, Energie- und Umwelttechnik“ (PEU) an der Hochschule Düsseldorf vom 04.04.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 597).