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Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Rahmenprüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge im Fachbereich Design.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RahmenPO) des Fachbereichs Design an der Hochschule Düsseldorf vom 11.07.2019.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RahmenPO) des Fachbereichs Design an der Hochschule Düsseldorf vom 11.07.2019.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RahmenPO) des Fachbereichs Design an der Hochschule Düsseldorf vom 11.07.2019.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RahmenPO) des Fachbereichs Design an der Hochschule Düsseldorf vom 11.07.2019.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RahmenPO) des Fachbereichs Design an der Hochschule Düsseldorf vom 11.07.2019.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 49 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und § 6 Abs. 5 der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung- BBHZVO) (GV. NRW. S. 838) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 S. 3 und § 2 S. 2 des Dritten Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz – HZG) vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710) in der aktuell gültigen Fassung und § 23 der Vergabeverordnung Nordrhein-Westfalen (VergabeVO NRW) vom 15. Mai 2008 (GV. NRW. S. 386) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Satzung als Ordnung erlassen.
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Masterstudiengang International Management an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 561) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Masterstudiengang International Management an der Hochschule Düsseldorf vom 04.04.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 650).
Gemäß § 13 HG und der dazu ergangenen Wahlordnung der Hochschule Düsseldorf vom 05.02.2016 (Verkündungsblatt der HSD Nr. 421) sind gleichzeitig in einer Wahl die studentischen Mitglieder des Senats, die studentischen Mitglieder der Fachbereichsräte sowie die studentischen Mitglieder der Gleichstellungskommission und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen. ...
643 - Richtlinie des Präsidiums für Seniorprofessuren an der Hochschule Düsseldorf vom 17.01.2019
(2019)
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektro- und Informationstechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 29.08.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 476) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektro- und Informationstechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 28.08.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 632).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 13.09.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 576) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 28.08.2018 (Verkün-dungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 631).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektro- und Informationstechnik und Elektro- und Informationstechnik (dual) an der Hochschule Düsseldorf vom 29.08.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 475) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektro- und Informationstechnik und Elektro- und Informationstechnik (dual) an der Hochschule Düsseldorf vom 28.08.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 629).
Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 2 Abs. 2 GG) verankert und gilt ohne Einschränkung in jeder Situation. Träger dieses Grundrechts ist jedermann, so dass selbstverständlich auch die Beschäftigten und Studierenden der Hochschule Düsseldorf dieses Recht für sich in Anspruch nehmen können.
Aufgrund der §§ 2 Absatz 4, 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung haben die Hochschule Düsseldorf und die Robert Schumann Hochschule Düsseldorf einvernehmlich die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Absatz 4, 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung haben die Hochschule Düsseldorf und die Robert Schumann Hochschule Düsseldorf einvernehmlich die folgende Prüfungsordnung für den gemeinsamen Bachelorstudiengang „Ton und Bild“ als Satzung erlassen:
Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 25.08.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 407) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 10.12.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 417), die Zweite Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 28.11.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 491), die Dritte Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kultur-wissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 31.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 566) und die Vierte Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.07.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 615)
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Mechanical Engineering“ an der Hochschule Düsseldorf vom 15.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 426) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Mechanical Engineering“ an der Hochschule Düsseldorf vom 07.06.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 458), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Mechanical Engineering“ an der Hochschule Düsseldorf vom 02.06.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 555) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Mechanical Engineering“ an der Hochschule Düsseldorf vom 04.04.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 601).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Internationales Wirtschafsingenieurwesen“ an der Hochschule Düsseldorf vom 15.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 425) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Internationales Wirtschafsingenieurwesen“ an der Hochschule Düsseldorf vom 07.06.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 460), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Internationales Wirtschafsingenieurwesen“ an der Hochschule Düsseldorf vom 02.06.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 554) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Inter-nationales Wirtschafsingenieurwesen“ an der Hochschule Düsseldorf vom 04.04.2018 (Verkündungs-blatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 600).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang „Wirtschaftsingenieur Maschinenbau“ (WIM) an der Hochschule Düsseldorf vom 16.09.2011 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 265) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang „Wirtschaftsingenieur Maschinenbau“ (WIM) an der Hochschule Düsseldorf vom 05.03.2013 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 342), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang „Wirtschaftsingenieur Maschinenbau“ (WIM) an der Hochschule Düsseldorf vom 16.01.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 513) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang „Wirtschaftsingenieur Maschinenbau“ (WIM) an der Hochschule Düsseldorf vom 04.04.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 599).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für die dualen Bachelorstudiengänge „Produktentwicklung und Produktion“ (PPD) und „Prozess-, Energie- und Umwelttechnik“ (PEUD) an der Hochschule Düsseldorf vom 16.09.2011 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 269) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die dualen Bachelorstudiengänge „Produktentwicklung und Produktion“ (PPD) und „Prozess-, Energie- und Umwelttechnik“ (PEUD) an der Hochschule Düsseldorf vom 16.01.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 511) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die dualen Bachelorstudiengänge „Produktentwicklung und Produktion“ (PPD) und „Prozess-, Energie- und Umwelttechnik“ (PEUD) an der Hochschule Düsseldorf vom 04.04.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 598).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge „Produktentwicklung und Produktion“ (PP) und „Prozess-, Energie- und Umwelttechnik“ (PEU) an der Hochschule Düs-seldorf vom 16.09.2011 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 267) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge „Produktentwicklung und Produktion“ (PP) und „Prozess-, Energie- und Umwelttechnik“ (PEU) an der Hochschule Düsseldorf vom 17.03.2014 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 374), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge „Produktentwicklung und Produktion“ (PP) und „Prozess-, Energie- und Umwelttechnik“ (PEU) an der Hochschule Düsseldorf vom 16.01.2017 (Ver-kündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 512) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge „Produktentwicklung und Produktion“ (PP) und „Prozess-, Energie- und Umwelttechnik“ (PEU) an der Hochschule Düsseldorf vom 04.04.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 597).
Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31.10.2006 (GV. NRW.2006, S. 474) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Hochschulzukunftsgesetzes vom 16.09.2014 (GV. NRW.2014, S. 547) i.V.m. § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulwirtschaftsführungsverordnung - HWFVO) vom 11. Juni 2007 (GV. NRW S. 246) zuletzt geändert mit Fassung vom 24. November 2014 (GV. NRW S. 865) hat die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Hochschule Düsseldorf folgende Dienstanweisung erlassen:
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf (GO HSD) vom 08.10.2015 in der aktuell gültigen Fassung hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Kultur, Ästhetik, Medien“ und „Kultur, Ästhetik, Medien (Teilzeit)“ (MaPO KÄM) an der Hochschule Düsseldorf vom 25.08.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 410) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Kultur, Ästhetik, Medien“ und „Kultur, Ästhetik, Medien (Teilzeit)“ (MaPO KÄM T) an der Hochschule Düsseldorf vom 28.11.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 506), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Kultur, Ästhetik, Medien“ und „Kultur, Ästhetik, Medien (Teilzeit)“ (MaPO KÄM) an der Hochschule Düsseldorf vom 12.05.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 551) und die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Kultur, Ästhetik, Medien“ und „Kultur, Ästhetik, Medien (Teilzeit)“ (MaPO KÄM) an der Hochschule Düsseldorf vom 13.03.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 590).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Empowerment Studies“ und „Empowerment Studies (Teilzeit)“ (MaPO ES) an der Hochschule Düsseldorf vom 10.05.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 452) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Empowerment Studies“ und „Empowerment Studies (Teilzeit)“ (MaPO ES) an der Hochschule Düsseldorf vom 28.11.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 503), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Empowerment Studies“ und „Empowerment Studies (Teilzeit)“ (MaPO ES) an der Hochschule Düsseldorf vom 12.05.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 550) und die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Empowerment Studies“ und „Empowerment Studies (Teilzeit)“ (MaPO ES) an der Hochschule Düsseldorf vom 13.03.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 589).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge „Sozialarbeit/Sozialpädagogik“ und „Sozialarbeit/Sozialpädagogik (Teilzeit)“ (BaPO Soz) an der Hochschule Düsseldorf vom 25.08.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 408) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge „Sozialarbeit/Sozialpädagogik“ und „Sozialarbeit/Sozialpädagogik (Teilzeit)“ (BaPO Soz) an der Hochschule Düsseldorf vom 28.11.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 499), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge „Sozialarbeit/Sozialpädagogik“ und „Sozialarbeit/Sozialpädagogik (Teilzeit)“ (BaPO Soz) an der Hochschule Düsseldorf vom 12.05.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 549) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge „Sozialarbeit/Sozialpädagogik“ und „Sozialarbeit/Sozialpädagogik (Teilzeit)“ (BaPO Soz) an der Hochschule Düsseldorf vom 13.03.2018 (Verkündungs-blatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 588).
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31.10.2006 (GV. NRW.2006, S. 474) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Hochschulzukunftsgesetzes vom 16.09.2014 (GV. NRW.2014, S. 547) i.V.m. § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulwirtschaftsführungsverordnung - HWFVO) vom 11. Juni 2007 (GV. NRW S. 246) zuletzt geändert mit Fassung vom 12. November 2012 (GV. NRW S. 610) hat die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Hochschule Düsseldorf folgende Dienstanweisung erlassen:
Gemäß der Verordnung über die Gewährung und Bemessung von Leistungsbezügen sowie über die Gewährung von Forschung- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (Hochschul-Leistungsbezügeverordnung - HLeistBVO) vom 17. Dezember 2004 (GV. NRW. S. 790) in der aktuell geltenden Fassung hat die Hochschule Düsseldorf folgende Ordnung erlassen:
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für die Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 440) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 560).
Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 439) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 559).