Refine
Year of publication
Document Type
- Announcement (918)
Language
- German (918) (remove)
Keywords
- Amtliche Mitteilungen (918) (remove)
Department/institution
- Hochschulverwaltung (912)
- Fachbereich - Sozial- & Kulturwissenschaften (157)
- Fachbereich - Design (126)
- Fachbereich - Wirtschaftswissenschaften (111)
- Fachbereich - Maschinenbau und Verfahrenstechnik (101)
- Fachbereich - Architektur (84)
- Fachbereich - Medien (80)
- Fachbereich - Elektro- & Informationstechnik (70)
- Hochschule Düsseldorf (4)
- Hochschulbibliothek (3)
Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit §§ 3 Abs. 3, 9 Abs. 4, 10 Abs. 3 und 6 des Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz 2019 – HZG) vom 29.10.2019 (GV. NRW. S. 830) in der aktuell gültigen Fassung und §§ 24 Abs. 3, 4 und 27 Abs. 1, 5 der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Vergabeverordnung NRW – VergabeVO NRW) vom 13.11.2020 (GV. NRW. S. 1059) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Satzung als Ordnung erlassen
Aufgrund des §§ 2 Abs. 4 S. 1, 12 Abs. 2 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord-rhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG NRW) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes vom 12. Juli 2019 (GV. NRW. S. 377) hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Änderung der Geschäftsordnung der Hochschulwahlversammlung als Satzung erlassen..
Gemäß § 13 HG und der dazu ergangenen Wahlordnung der Hochschule Düsseldorf vom 05.02.2016 (Verkündungsblatt der HSD Nr. 421) sind gleichzeitig in einer Wahl die Mitglieder des Senats, die Mitglieder der Fachbereichsräte, die Gruppenvertretungen, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterinnen, die Mitglieder der Gleichstellungskommission und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die Mitglieder der Stelle der Belange studentischer Hilfskräfte sowie die Beauftragte oder der Beauftragte der Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung und deren bzw. dessen Stellvertretungen zu wählen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 S. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes vom 12. Juli 2019 (GV. NRW. S.377) hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Änderung der Wahlordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 82a des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und des § 3 Absatz 1 der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung) vom 15. April 2020 (GV. NRW. 2020 S. 298) hat das Präsidium der Hochschule Düsseldorf folgende Entscheidung getroffen...
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO SK) vom 25.08.2015 in der jeweils gültigen Fassung.
Nachstehend wird der Wortlaut der Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre an der Hochschule Düsseldorf vom 23.04.2020 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 694) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Ordnung zur Kompensation der Folgen der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie für Studium und Lehre an der Hochschule Düsseldorf vom 10.06.2020 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 696).
Aufgrund des § 82a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2- Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung) vom 17.04.2020 (GV. NRW. S. 297) in der aktuell gültigen Fassung hat das Präsidium der Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Gemäß § 37a des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes vom 12. Juli 2019, hat das Präsidium im Einvernehmen mit der jeweiligen Dekanin bzw. dem jeweiligen Dekan die folgenden Gleichstellungsquoten (Gender-Diversity-Faktor; § 3 Berufungsordnung vom 04.10.2016) für die Dauer von drei Jahren ab dem 01. Januar 2019 festgesetzt...
Aufgrund des § 82a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2- Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung) vom 17.04.2020 (GV. NRW. S. 297) hat das Präsidium der Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 Satz 1 und des § 29 Absatz 1 i.V. mit § 16 Absatz 1 Satz 2 sowie § 28 Ab-satz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulge-setz - HG) vom 12.07.2019 (GV. NRW. S. 425, ber. S. 593) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Nachstehend wird der Wortlaut der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelor-Studiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 22.12.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 585) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 05.04.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 653) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelor-Studiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 07.02.2020 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 688).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Psychosoziale Beratung“ an der Hochschule Düsseldorf vom 05.05.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 547) unter ihrer neuen Überschrift neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Psychosoziale Beratung“ an der Hochschule Düsseldorf vom 13.03.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 591) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Psychosoziale Beratung“ an der Hochschule Düsseldorf vom 09.08.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung
Nr. 673).
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Rahmenprüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge im Fachbereich Design.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RahmenPO) des Fachbereichs Design an der Hochschule Düsseldorf vom 11.07.2019.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RahmenPO) des Fachbereichs Design an der Hochschule Düsseldorf vom 11.07.2019.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RahmenPO) des Fachbereichs Design an der Hochschule Düsseldorf vom 11.07.2019.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RahmenPO) des Fachbereichs Design an der Hochschule Düsseldorf vom 11.07.2019.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RahmenPO) des Fachbereichs Design an der Hochschule Düsseldorf vom 11.07.2019.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 49 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und § 6 Abs. 5 der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung- BBHZVO) (GV. NRW. S. 838) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 S. 3 und § 2 S. 2 des Dritten Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz – HZG) vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 710) in der aktuell gültigen Fassung und § 23 der Vergabeverordnung Nordrhein-Westfalen (VergabeVO NRW) vom 15. Mai 2008 (GV. NRW. S. 386) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Satzung als Ordnung erlassen.
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Masterstudiengang International Management an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 561) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Masterstudiengang International Management an der Hochschule Düsseldorf vom 04.04.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 650).
Gemäß § 13 HG und der dazu ergangenen Wahlordnung der Hochschule Düsseldorf vom 05.02.2016 (Verkündungsblatt der HSD Nr. 421) sind gleichzeitig in einer Wahl die studentischen Mitglieder des Senats, die studentischen Mitglieder der Fachbereichsräte sowie die studentischen Mitglieder der Gleichstellungskommission und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen. ...
643 - Richtlinie des Präsidiums für Seniorprofessuren an der Hochschule Düsseldorf vom 17.01.2019
(2019)
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektro- und Informationstechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 29.08.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 476) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektro- und Informationstechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 28.08.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 632).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 13.09.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 576) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 28.08.2018 (Verkün-dungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 631).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektro- und Informationstechnik und Elektro- und Informationstechnik (dual) an der Hochschule Düsseldorf vom 29.08.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 475) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektro- und Informationstechnik und Elektro- und Informationstechnik (dual) an der Hochschule Düsseldorf vom 28.08.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 629).
Gemäß der Verordnung über die Gewährung und Bemessung von Leistungsbezügen sowie über die Gewährung von Forschung- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (Hochschul-Leistungsbezü-geverordnung - HLeistBVO) vom 17. Dezember 2004 (GV. NRW. S. 790) in der aktuell geltenden Fassung hat die Hochschule Düsseldorf folgende Ordnung erlassen ...
Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 2 Abs. 2 GG) verankert und gilt ohne Einschränkung in jeder Situation. Träger dieses Grundrechts ist jedermann, so dass selbstverständlich auch die Beschäftigten und Studierenden der Hochschule Düsseldorf dieses Recht für sich in Anspruch nehmen können.
Aufgrund der §§ 2 Absatz 4, 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung haben die Hochschule Düsseldorf und die Robert Schumann Hochschule Düsseldorf einvernehmlich die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Absatz 4, 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung haben die Hochschule Düsseldorf und die Robert Schumann Hochschule Düsseldorf einvernehmlich die folgende Prüfungsordnung für den gemeinsamen Bachelorstudiengang „Ton und Bild“ als Satzung erlassen:
Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 25.08.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 407) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 10.12.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 417), die Zweite Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 28.11.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 491), die Dritte Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kultur-wissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 31.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 566) und die Vierte Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.07.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 615)
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Mechanical Engineering“ an der Hochschule Düsseldorf vom 15.02.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 426) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Mechanical Engineering“ an der Hochschule Düsseldorf vom 07.06.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 458), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Mechanical Engineering“ an der Hochschule Düsseldorf vom 02.06.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 555) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Mechanical Engineering“ an der Hochschule Düsseldorf vom 04.04.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 601).