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Die inhaltlichen und strukturellen Merkmale der Bachelor-Studiengänge (BA) der Sozialen Arbeit von insgesamt 105 Hochschulen in Deutschland wurden einer hermeneutischen Analyse mit den Schlüsselbegriffen „Bewegung“, „Sport“, „Motorik/Psychomotorik“, „Körper“ und „Erlebnispädagogik“ auf der Ebene der einsehbaren Modulhandbücher unterzogen und hochschulspezifische Kurzprofile erstellt. Diese „Kurzprofile“ wurden den Hochschulen zur Verifizierung per E-Mail zugeschickt. Von verifizierten 80 BA Studiengängen der Sozialen Arbeit zeigen nach dieser Untersuchung mit 45 Studiengängen über die Hälfte Bezüge zu den Themen Bewegung, Sport, Körper und Erlebnispädagogik auf. Lediglich 36 BA Studiengänge der Sozialen Arbeit weisen KEINEN Bezug zum untersuchten Themenspektrum auf. Werden die neun Studiengänge abgezogen, die das Thema Erlebnispädagogik ohne expliziten Bezug zur Sportsozialarbeit konzeptionell implementiert haben, dann verbleiben noch 35 BA Studiengänge der Sozialen Arbeit, die zum Themenspektrum Bewegung, Sport und Körper Bezüge aufbauen. Dies sind 43,7 % der verifizierten 80 Studiengänge.
13 Studiengänge weisen eine sehr große bis große Intensität der Einbeziehung der untersuchten Themen aus. Für diese 13 Studiengänge mit einer hohen Implementierungsstruktur der untersuchten Themen wurden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Hochschulen ausführliche „Profilbeschreibungen“ erstellt. Für Studieninteressierte dürften diese 13 Studiengänge von besonderem Interesse sein. 22 BA Studiengänge weisen darüber hinaus eine mittlere bis geringen Intensität der Implementierung der untersuchten Themen auf. Hier werden Aspekte von Bewegung, Sport und Körper mit anderen Themen im Studiengang (z. B. Erlebnispädagogik, Kultur-Ästhetik-Medien) verbunden. Erlebnispädagogik ist dabei in den untersuchten BA Studiengängen der Sozialen Arbeit besonders oft vertreten.
Aufgrund des § 2 Abs. 4, § 9 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), und des § 10 der Zielvereinbarung II mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 23. März 2005 hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.