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Community Music: Beiträge zur Theorie und Praxis aus internationaler und deutscher Perspektive
(2017)
Community Music bezeichnet als internationaler Fachbegriff musikalische Aktivitäten, bei denen nicht nur der musikalische Ausdruck, sondern auch die sozialen Prozesse Beachtung finden. Das gemeinschaftliche Musizieren wird somit als eine ästhetische und sozial inklusive Praxis verstanden. Vor dem Hintergrund von individualisierten Lebenswelten bekommen soziale Interventionen durch Musik eine besondere Bedeutung, um Gemeinschaften zu stärken, zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern und Menschen unterschiedlichster Herkunft zusammenzubringen. Das vorliegende Buch versammelt Beiträge aus internationaler und nationaler Perspektive, die Community Music in Theorie, Praxis und Ausbildung beleuchten. Es ist zugleich die erste deutschsprachige Textsammlung zu diesem Thema.
Community Music
(2019)
Community Music
(2021)
"Die Zahl der über 50-Jährigen in Schichtarbeit hat sich im vergangenen Jahrzehnt mehr als verdoppelt. Dieser Anstieg ist sowohl auf das Altern der geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre als auch auf eine Ausweitung der Schichtarbeit im Dienstleistungssektor zurückzuführen. Tätigkeiten, die in Schichtarbeit ausgeübt werden, sind körperlich und psychisch meist stärker belastend als solche, die vorrangig in normalen Arbeitszeitmodellen verrichtet werden. Auch deshalb weisen Beschäftigte mit Schichtarbeit im Durchschnitt einen schlechteren Gesundheitszustand auf als andere. Das zeigt die Kohortenstudie 'lidA - leben in der Arbeit', eine Befragung bei den Geburtsjahrgängen 1959 und 1965." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Belastungen am Arbeitsplatz
(2014)
Befragung von Kindern im Kinderschutz – Entwicklungspsychologische Grundlagen und Interviewverfahren
(2014)
Kinderarmut ist in Deutschland oft Dauerzustand: Rund 21 Prozent aller Kinder in Deutschland leben über eine Zeitspanne von mindestens fünf Jahren dauerhaft oder wiederkehrend in einer Armutslage. Weitere 10 Prozent machen temporäre Armutserfahrungen. Armut bedeutet in Deutschland zwar meist nicht, kein Dach über dem Kopf oder kein Essen zu haben. Doch können sich die betroffenen Kinder und ihre Familien vieles nicht leisten, was für andere ganz normal zum Aufwachsen und Leben dazu gehört. Insbesondere wer dauerhaft in einer Armutslage aufwächst, erlebt Mangel und Verzicht. Zu diesen Ergebnissen kommt die vorliegende Studie. [Diese ist ein Zwischenbericht zum Forschungsprojekt "Lebensumstände von Kindern im unteren Einkommensbereich (LeKiE)" des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung.] (DIPF/Verlag/av).
Armut verfestigt sich oft
(2018)
An der Schnittstelle: Deutsche und internationale Perspektiven auf Community Music in Musikschulen
(2020)
Die Erste Satzung zur Änderung der Praxisordnung für den Masterstudiengang Soziale Arbeit und Pädagogik mit Schwerpunkt Psychosoziale Beratung am Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften (PraxisO MaPB) vom 14.03.2024 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mittei-lung Nr. 930) ist wie folgt zu berichtigen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4, § 9 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), sowie auf der Grundlage der Genehmi-gungsO der Hochschule vom 13. September 2005 genehmige ich den
Aufgrund des § 2 Abs. 4, § 9 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO SK) vom 17.12.2020 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund des § 2 Abs. 4, § 9 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752),hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO SK) in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf die folgende Praxisordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord-rhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.