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Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Kultur, Ästhetik, Medien“ und „Kultur, Ästhetik, Medien (Teilzeit)“ (MaPO KÄM) an der Hochschule Düsseldorf vom 25.08.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 410) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Kultur, Ästhetik, Medien“ und „Kultur, Ästhetik, Medien (Teilzeit)“ (MaPO KÄM T) an der Hochschule Düsseldorf vom 28.11.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 506), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Kultur, Ästhetik, Medien“ und „Kultur, Ästhetik, Medien (Teilzeit)“ (MaPO KÄM) an der Hochschule Düsseldorf vom 12.05.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 551) und die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge „Kultur, Ästhetik, Medien“ und „Kultur, Ästhetik, Medien (Teilzeit)“ (MaPO KÄM) an der Hochschule Düsseldorf vom 13.03.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 590).
Aufgrund des § 2 Abs. 4, § 66 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), und der Verordnung über die Prüfung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Zugangsprüfungsverordnung – ZugangsprüfungsVO) vom 24. Januar 2005 (GV. NRW S. 21) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Zugangsprüfungsordnung als Satzung erlassen:
Nachstehend wird der Wortlaut der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 25.08.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 407) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 10.12.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 417), die Zweite Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 28.11.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 491), die Dritte Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kultur-wissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 31.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 566) und die Vierte Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für den Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.07.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 615)
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Psychosoziale Beratung“ an der Hochschule Düsseldorf vom 05.05.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 547) unter ihrer neuen Überschrift neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Psychosoziale Beratung“ an der Hochschule Düsseldorf vom 13.03.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 591) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Psychosoziale Beratung“ an der Hochschule Düsseldorf vom 09.08.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung
Nr. 673).
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO SK) vom 25.08.2015 in der jeweils gültigen Fassung.
Teil 1: Studienordnung für die Diplomstudiengänge Sozialarbeit und Sozialpädagogik der Fachhochschule Düsseldorf in den Fachbereichen Sozialarbeit und Sozialpädagogik vom 20.09.2001; Teil 2: Erste Änderungssatzung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Internationale Betriebswirtschaft vom 15.09.1998 der Fachhochschule Düsseldorf im Fachbereich Wirtschaft vom 20.09.2001; Teil 3: Erste Änderungssatzung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft vom 05.06.1997 der Fachhochschule Düsseldorf im Fachbereich Wirtschaft vom 20.09.2001
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der jeweils aktuell gültigen Fassung hat der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften die folgende Rahmenprüfungsordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf die folgende Praxisordnung (PraxisO MaPB) als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO SK) in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord-rhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf die folgende Praxisordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO SK) in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Abs. 4, § 9 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752),hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO SK) vom 17.12.2020 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund des § 2 Abs. 4, § 9 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4, § 9 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), sowie auf der Grundlage der Genehmi-gungsO der Hochschule vom 13. September 2005 genehmige ich den
Die Erste Satzung zur Änderung der Praxisordnung für den Masterstudiengang Soziale Arbeit und Pädagogik mit Schwerpunkt Psychosoziale Beratung am Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften (PraxisO MaPB) vom 14.03.2024 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mittei-lung Nr. 930) ist wie folgt zu berichtigen:
Dieser Abschlussbericht dokumentiert die Ergebnisse der Zielgruppen- und Wirkungsanalyse von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen 2006/ 2007 des Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands e.V. Die Durchführung der Analysen sowie die vorliegende Berichtlegung erfolgte durch Christian Bleck und Prof. Dr. Ruth Enggruber der Forschungsstelle DIFA (Düsseldorfer Integrationsförderung in Ausbildung und Arbeit) der Fachhochschule Düsseldorf.
Die EQUAL-Entwicklungspartnerschaft "Offensive für Ãltere" hat in den Jahren 2002 bis 2005 Strategien gegen die Ausgrenzung Ãlterer vom Arbeitsmarkt entwickelt und an sieben Standorten in NRW Modellprojekte zu Förderung und beruflichen Integration von älteren Arbeitslosen durchgeführt. In Kooperation mit der Forschungsgesellschaft für Gerontologie e.V. war die Forschungsstelle DIFA der Fachhochschule Düsseldorf für die Evaluation des Projektverbundes zuständig.
Abschlussbericht des Forschungsprojektes "Soziale Ressourcen für altersgerechte Quartiere (SORAQ)"
(2014)
"Betweenies" ist ein seit 2001 laufendes Projekt, das von der Jugendhilfeeinrichtung KONTRAST im Auftrag des Jugendamtes der Stadt Düsseldorf durchgeführt wird. Es richtet sich an Kinder und Jugendliche aus dem Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk und kombiniert Angebote zur Einzelfallhilfe mit besonderen erlebnis- wie kulturpädagogischen Gruppenangeboten sowie Eltern- und Familienarbeit. Die Forschungsstelle DIFA des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften evaluierte das Projekt von September 2004 bis November 2005.
Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Forschungsprojekt IZESO untersucht vielschichtige Formen des zivilgesellschaftlichen Engagements im Alltag, Zugänge zu Engagement und institutionelle Blockierungen und Barrieren. Im Zuge einer ethnografischen Feldforschung wurde ein paradigmatisches Modell sozialräumlichen Engagements entwickelt. Es stellt Engagementprofile dar und bezieht intervenierende Bedingungen auf der Mikro-, Meso- und Makroeben ein. Hierdurch lassen sich Zugänge zu und Ausschlüsse von spezifischen Engagementformen identifizieren.
Die Handlungsfelder Sozialer Arbeit zu systematisieren ist nicht voraussetzungslos; aufgrund weitgehender Differenzierungen in der Praxis sind eine Gesamtübersicht sowie eine trennscharfe Benennung und Zuordnung kaum mehr möglich. Diese Entwicklungen berücksichtigt das Buch, indem es die bisherigen lebensalter- und lebenslagenbezogenen Systematisierungen um lebensraum- und lebenskontextbezogene sowie um disziplin- und professionsbezogene Handlungsfelder erweitert. Gemeinsamer Referenzpunkt der Beiträge ist die Frage der Adressierung unter emanzipatorischer Perspektive. Dabei orientieren sich die Darstellungen der Handlungsfelder an der Selbstbestimmung und Teilhabe der Adressatinnen und Adressaten, ohne deren gesellschaftliche und strukturelle Begrenzungen aus dem Blick zu verlieren. In welcher Weise Begründungen und Fragen der Adressierung in den jeweiligen Handlungsfeldern verhandelt werden, beleuchten die einzelnen Beiträge handlungsfeldspezifisch und ermöglichen damit eine neue Betrachtungsweise der vielfältigen Praxiskontexte Sozialer Arbeit. Auf diese Weise entsteht eine besondere Einführung in die Soziale Arbeit: eine umfassende, aktuelle und systematische Darstellung der Handlungsfelder mit Fokus auf das grundlegende emanzipatorische Ziel Sozialer Arbeit, die Förderung von Teilhabe und Selbstbestimmung ihrer Adressatinnen und Adressaten.
Inhaltsverzeichnis: Jugendämter vor dem Aus? / Dieter Greese; Der Fall des Jugendamtes? / Bruno W. Nickles; Zentrale Jugendamt ade / Martin Nörber; Ausschuß Gesundheit und Soziales / Jugendhilfeausschuß Düsseldorf; BT-Drucksache 13/8941; Antrag des Landes NRW zum Entwurf eines ...Gesetzes zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (...Zuständigkeitslockerungsgesetz), Drucksache 831/97;
Alltag und Soziale Arbeit in der Corona-Pandemie. Einblicke in Perspektiven der Adressat*innen
(2022)
Wie ergeht es Menschen in ohnehin schon schwierigen Lebenslagen während der Corona-Krise? Ziel des Sammelbandes ist es, die Perspektive von Adressat*innen und Nutzer*innen Sozialer Arbeit auf die durch die Corona-Krise bedingten Veränderungen ihrer Alltagswelten und die Angebote Sozialer Arbeit empirisch aufzuzeigen. Hierzu werden im Sammelband sowohl erste empirische Analysen dargestellt als auch die vorliegenden Ergebnisse übergreifend auf Theoriedebatten sowie Impulse für Praxis und Forschung Sozialer Arbeit hin diskutiert.
Der gegenwärtigen empirischen Leerstelle bezogen auf die Wahrnehmung der Krise von Adressat*innen und Nutzer*innen Sozialer Arbeit steht aktuell eine weit verbreitete Sorge dem Wohlergehen der Adressat*innen Sozialer Arbeit entgegen. Seit April 2020 gibt es eine Vielzahl an Problemaufrissen, Brandbriefen, problematisierenden Analysen, die die Corona-Krise als Verstärkerin ohnehin bestehender sozialer Ungleichheiten betrachten und je nach Ausrichtung politische Interventionen fordern. Ein Großteil dieser Analysen bezieht sich entweder auf Einschätzungen von Sozialarbeiter*innen oder auf analytische Schlüsse.
Im Vergleich zur Perspektive der Sozialen Arbeit als Profession gibt es dagegen bisher kaum Veröffentlichungen zu der Frage, wie die Adressat*innen und Nutzer*innen Sozialer Arbeit selbst die Corona-Krise betrachten und erleben, die in all ihrer Unterschiedlichkeit doch gemein haben, dass sie zumeist über unterdurchschnittliche soziale, ökonomische und kulturelle Ressourcen verfügen. Als Fachgruppe Adressat*innen, Nutzer*innen und (Nicht)Nutzung Sozialer Arbeit der DGSA fühlen wir uns jedoch genau dieser Perspektive besonders verpflichtet: diejenigen zu Wort kommen zu lassen, ,über die in der Sozialen Arbeit meist nur gesprochen wird
Altenhilfe
(2020)
Alter(n) im Zeichen der Corona-Pandemie. Solidarität als Chance für gesellschaftliche Teilhabe
(2022)
An der Schnittstelle: Deutsche und internationale Perspektiven auf Community Music in Musikschulen
(2020)
Zwei Volksschulbauten, in den 50er Jahren im Schulbezirk Nord-Derendorf in Düsseldorf errichtet, werden vorgestellt. Beispielhaft wird das damalige Verständnis von Schule als „Miterzieher“ an der Gestaltung und Ausstattung der Schulen veranschaulicht. Der Einfluss der damaligen Hochbauamtsleiters auf die Errichtung und Ausgestaltung von Schulen wird aufgezeigt. Der Zusammenhang zwischen Konfessionsschule und Namensgebung wird deutlich gemacht. Eine Betrachtung der Ausstellung „Bildende Kunst am Bau“ im Jahr 1959 im Düsseldorfer Künstlerverein Malkasten rundet die Untersuchung ab.
Antiislamischer Rechtspopulismus in der extremen Rechten – die „PRO“-Bewegung als neue Kraft?
(2009)
Antimuslimischer Rechtspopulismus – ein Markenzeichen der modernisierten extremen Rechten in Europa
(2013)
Armut verfestigt sich oft
(2018)
Kinderarmut ist in Deutschland oft Dauerzustand: Rund 21 Prozent aller Kinder in Deutschland leben über eine Zeitspanne von mindestens fünf Jahren dauerhaft oder wiederkehrend in einer Armutslage. Weitere 10 Prozent machen temporäre Armutserfahrungen. Armut bedeutet in Deutschland zwar meist nicht, kein Dach über dem Kopf oder kein Essen zu haben. Doch können sich die betroffenen Kinder und ihre Familien vieles nicht leisten, was für andere ganz normal zum Aufwachsen und Leben dazu gehört. Insbesondere wer dauerhaft in einer Armutslage aufwächst, erlebt Mangel und Verzicht. Zu diesen Ergebnissen kommt die vorliegende Studie. [Diese ist ein Zwischenbericht zum Forschungsprojekt "Lebensumstände von Kindern im unteren Einkommensbereich (LeKiE)" des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung.] (DIPF/Verlag/av).