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Beauftragt vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat die Forschungsstelle für sozialräumliche Praxisforschung und Entwicklung der Hochschule Düsseldorf Ende November 2023 einen eintägigen Impulsworkshop für Menschen mit Armutserfahrungen entwickelt, durchgeführt und ausgewertet. Grundlage ist der Beschluss im Koalitionsvertrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalens landespolitische Spielräume zu nutzen, um die soziale Teilhabe armutsbetroffener Menschen zu fördern. Der Impulsworkshop wurde gemeinsam mit Menschen mit Armutserfahrung, Vertreter:innen der freien Wohlfahrt und Vertreter:innen des MAGS konzipiert und umgesetzt. Ziel des Impulsworkshops war es, die Perspektiven und Anliegen von Menschen mit Armutserfahrungen bei der Entwicklung von Strategien gegen Armut auf der Landesebene miteinzubeziehen. Im Rahmen des Impulsworkshops wurden Themen bearbeitet, die für armutsbetroffene Personen besonders relevant sind. Die Teilnehmer:innen entwickelten Vorschläge und Forderungen zu den Themen: Arbeit und Beschäftigung, Digitalisierung, Einkommen und Leistungen, Respekt, soziokulturelle Teilhabe, Wohnen sowie – als Thema, das von allen bearbeitet wurde – politische Teilhabe von Menschen mit Armutserfahrungen. Die Ergebnisse des Workshops zeigen: 1. Die konsequente und kontinuierliche Einbeziehung der Perspektive von Menschen mit Armutserfahrung auf der landespolitischen Ebene ist wertvoll. Sie geben konkrete Einblicke in ihre Lebensrealitäten und relevante Impulse, was politisch getan werden kann, um Armut und ihre ausgrenzenden Folgen zu bekämpfen. Insgesamt werden 53 konkrete Vorschläge zu acht Themen entwickelt. Solche Formate sollten gefestigt werden, um die Lebensrealitäten und Ideen von Menschen mit Armutserfahrung in der Armutsbekämpfung stärker zu berücksichtigen. 2. Treffen von Menschen mit Armutserfahrung sind nicht nur als Plattform für Austausch und zur Entwicklung von Ideen nützlich, sie erfordern auch Resonanzen und Antworten von politischen und exekutiven Akteuren. Bei einer Weiterentwicklung des Formats müssen solche Feedback-Schleifen eingeplant werden. 3. Treffen von Menschen mit Armutserfahrung bieten eine Plattform für Vernetzung und die Möglichkeit, Scham und Stigmatisierung zu überwinden. Sie können als Raum des Empowerments genutzt und weiterentwickelt werden. Sie wirken damit auch an sich bereits als ein Instrument, die negativen Folgen von Armut zu bekämpfen – und je nach Resonanz vielleicht auch ihre Ursachen.
In einer partizipativen Studie wurden Diskriminierungen
und Barrieren wohnungsloser Menschen bei der Einmündung
in den Wohnungsmarkt untersucht. Als Datengrundlage dient eine teilstandardisierte Befragung von 291 ehemaligen oder aktuell wohnungslosen Menschen. Rund drei Viertel der befragten wohnungslosen Menschen haben bei der Wohnungssuche Diskriminierung erfahren. Von diesen geben 72% an, dass sie aufgrund von Wohnungslosigkeit diskriminiert wurden; das ist die Hälfte aller befragten Personen. Neben Wohnungslosenfeindlichkeit erleben 71% der diskriminierten Personen klassistische Abwertungen. Auch Diskriminierungen aufgrund von anderen negativen Zuschreibungen, wie Rassismus, Agism oder Queerfeindlichkeit werden erlebt. Die Einschätzungen der Befragten gehen mit einer Vielzahl von Erzählungen einher, in denen beobachtbares Verhalten geschildert wird. Die erlebten Diskriminierungen sind zum Teil massiv und tragen zu einem Rückzug vom Wohnungsmarkt bei. Außer den Diskriminierungen kämpfen wohnungslose Menschen mit weiteren Barrieren bei der Wohnungssuche. Neben der Höhe der Miete und den geringen Einkommen, über die sie verfügen, zählen dazu zu lange Verwaltungsverfahren, das Fehlen eines sicheren Zugangs zum Internet und das Fehlen eines sozialen Netzwerks, das die Wohnungssuche stützen kann. Schulden und eine negative Schufa werden für die betroffenen Personen zu einer unüberbrückbaren Hürde. Die Befragung zeigt: Für wohnungslose Menschen ist die Suche nach einer Wohnung nicht nur aufgrund ihrer Position am Wohnungsmarkt und den Barrieren, die mit der Lebenssituation verbunden sind, besonders schwierig. Wohnungslosen Menschen wird der Zugang auch aufgrund ihrer Wohnungslosigkeit verweigert. Damit werden die Menschen, die Wohnungen besonders dringend benötigen, vom Wohnungsmarkt aufgrund des Merkmals ausgeschlossen, das ihre besondere Bedürftigkeit begründet – ein Teufelskreis. Neben einer Wohnungspolitik, die bezahlbaren Wohnraum für alle ermöglicht, benötigt es deswegen spezifische Zugänge zu Wohnraum für wohnungslose Menschen. Die Studie zeigt, warum Instrumente wie eine fachlich versierte Begleitung in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, der Einsatz von Sozialmakler:
innen, Housing First, Ausnahmeregelungen bei der KdU, öffentliche Garantieerklärungen und öffentliche Belegungsquoten nötig sind. Sie müssen weiter ausgebaut werden, um Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden.
Das Forschungsprojekt Informelles zivilgesellschaftliches Engagement im Sozialraum (IZESO) untersucht (zivilgesellschaftliche) Hilfen und Unterstützungen welche bislang in öffentlichen, politischen und wissenschaftlichen Debatten wenig thematisiert und verhandelt werden und stellt hierbei Personengruppen in den Fokus, die als unterdurchschnittlich engagierte Gruppen wahrgenommen werden. In Abgrenzung zum formellen Engagement, welches über Dritte organisiert wird – beispielsweise von Wohlfahrtsverbänden, Kommunen, Glaubensgemeinschaften, Vereine etc. – soll der Blick geschärft werden für Engagement, welches (a) freiwillig, (b) unentgeltlich, (c) privat, selbstorganisiert und ohne Anbindung an Dritte sowie (d) im Bereich des lokalen und sozialen Nahraums erfolgt. Im Fokus stehen die Chancen und Barrieren der Teilhabe von gemeinwohlstärkenden Aktionen und Aktivitäten insbesondere von Menschen, die strukturell sozial benachteiligt werden.1 Als forschungsleitende Fragestellungen gelten:1) Welche bestehenden Formen des Engagements im Alltag, das von gängigen Definitionen nicht als zivilgesellschaftliches Engagement erfasst wird, gibt es? 2) Welche Gründe kann das (ausbleibende) zivilgesellschaftliche Engagement von Menschen haben, die strukturell sozial benachteiligt werden? 3) Welche institutionellen Blockaden und Barrieren gibt es, die den Zugang zu institutionell organisiertem Engagement verhindern?
Letztlich soll analysiert werden, ob und wie Menschen, die sich – basierend auf demokratiestärkenden Absichten – zivilgesellschaftlich engagieren, sowohl gesellschaftliche Anerkennung erlangen als auch an den Möglichkeiten und positiven Aspekten eigener ehrenamtlicher Tätigkeit sowie an der Produktion von Gemeinwohl2 teilhaben können. Gleichsam können auch Institutionen profitieren, indem sie mögliche Grenzen und Barrieren in den Blick nehmen und abbauen, um somit allen Menschen auch die Teilnahme am institutionell organisierten Engagement zu ermöglichen. Aufgrund der Ereignisse des Jahres 2020 wurde das Forschungsvorhaben kurzzeitig angepasst. Das vorliegende Working Paper widmet sich dementsprechend Ergebnissen und Erkenntnissen einer zusätzlich durchgeführten Erhebung des Projektes IZESO im Kontext der ersten Monate der Corona-Pandemie, bei der vor allem der Blick auf die Entwicklungen und Veränderungen von (institutionellem) Engagement in unterschiedlichen Feldern der Sozialen Arbeit von März bis September 2020 gerichtet wurde.
1 Mit strukturell benachteiligten Personengruppen sind im vorliegenden Text Personengruppen gemeint, die von direkter und indirekter Diskriminierung betroffen sind. Dies ist der Fall, wenn gesellschaftliche Teilgruppen aufgrund der Beschaffenheit und Organisation der Gesamtgesellschaft diskriminiert, ausgeschlossen und marginalisiert werden. Strukturelle Diskriminierung begründet sich in etablierten Gesellschaftsstrukturen, welche u. a. patriarchal, rassistisch, postkolonial und heteronormativ sind und die bestimmten Normen und Regeln folgen, die zu gravierenden Ungleichbehandlungen von Personengruppen führen. Dabei ist strukturelle Diskriminierung nicht immer sichtbar und findet häufig versteckt statt. Betroffene Personengruppen sind beispielsweise Menschen ohne Erwerbsarbeit, Menschen mit einem Migrationshintergrund, Menschen mit niedrigeren Bildungsabschlüssen sowie Menschen in ökonomisch prekären Lebenslagen.
2 Als Gemeinwohl werden hier zunächst die Gesamtinteressen einer demokratischen, offenen Gesellschaft verstanden, welche nicht nur auf Interessen einzelner – machthabender, meinungsstarker – Personen(gruppen) basieren, sondern alle Perspektiven einer pluralistischen, toleranten, demokratischen Gesellschaft abbilden. Wünschenswert wäre, dass das Gemeinwohl dabei eine eigene Qualität entwickelt und nicht nur die Gesamtheit individueller Interessen zusammenbringt, sondern auch konkret und unmittelbar (ex ante) dem Wohl der Gemeinschaft dient und nicht erst rückblickend (ex post) als förderlich verstanden wird (vgl. Schubert & Klein 2018). Inwieweit sich die Definition des Begriffes im Forschungsprozess noch ändern wird, ist derzeit unklar. Wichtig wird hierbei vor allem die Perspektive der Menschen vor Ort sein, welche einen relevanten Einfluss auf die Begriffsbestimmung bzw. Begriffsbedeutung haben wird.