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638 - Richtlinie zur Organisation und Durchführung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes (AGU) an der Hochschule Düsseldorf vom 23.11.2018

  • Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 2 Abs. 2 GG) verankert und gilt ohne Einschränkung in jeder Situation. Träger dieses Grundrechts ist jedermann, so dass selbstverständlich auch die Beschäftigten und Studierenden der Hochschule Düsseldorf dieses Recht für sich in Anspruch nehmen können.

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Metadaten
Open Access (DINI-Set):open_access
Open Access :Bronze - frei zugänglich aber ohne Lizenzhinweis, d.h. keine Weitergabe
Fachbereich/Einrichtung:Hochschule Düsseldorf / Hochschulverwaltung
Dokumentart:HS-Verwaltungsschriften
Erscheinungsjahr:2018
Schriftenreihe (Bandnummer):Amtliche Mitteilungen : Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf (638)
Sprache der Veröffentlichung:Deutsch
Verlagsort:Düsseldorf
Urhebende Körperschaft:Hochschule Düsseldorf
Seitenzahl:13
URN:urn:nbn:de:hbz:due62-opus-15650
Freies Schlagwort / Tag:AGU; Amtliche Mitteilungen; Gesundheitsschutz; Umweltschutz
GND-Schlagwort:Arbeitsschutz; Richtlinie
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 35 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft / 352 Allgemeines zur öffentlichen Verwaltung
Lizenz (Deutsch):Es gilt das deutsche Urheberrecht
Datum der Freischaltung:23.11.2018
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