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155 - Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Master-Studiengänge "Kommunikationsdesign" und "Applied Art and Design" an der Fachhochschule Düsseldorf vom 06.03.2008

  • Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV.NRW. S. 750), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Eignungsfeststellungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge.

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Metadaten
Open Access (DINI-Set):open_access
Open Access :Bronze - frei zugänglich aber ohne Lizenzhinweis, d.h. keine Weitergabe
Fachbereich/Einrichtung:Hochschule Düsseldorf / Hochschulverwaltung
Hochschule Düsseldorf / Fachbereich - Design
Dokumentart:HS-Verwaltungsschriften
Erscheinungsjahr:2008
Schriftenreihe (Bandnummer):Amtliche Mitteilungen : Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf (155)
Sprache der Veröffentlichung:Deutsch
Verlagsort:Düsseldorf
Urhebende Körperschaft:Hochschule Düsseldorf
Seitenzahl:4
URN:urn:nbn:de:hbz:due62-opus-4361
Freies Schlagwort / Tag:Amtliche Mitteilungen; Applied Art and Design; Eignungsprüfung; Kommunikationsdesign; Master
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 35 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft / 352 Allgemeines zur öffentlichen Verwaltung
Lizenz (Deutsch):Es gilt das deutsche Urheberrecht
Datum der Freischaltung:07.03.2008
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