TY - GEN T1 - 110 - Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Bachelor of Arts in Architecture and Interior Architecture an der Fachhochschule Düsseldorf vom 09.08.2006 N2 - Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen: T3 - Amtliche Mitteilungen : Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf - 110 KW - Studienordnung KW - Architektur KW - Amtliche Mitteilungen KW - Änderung KW - Arts in Architecture KW - Interior Architecture KW - Bachelor Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:due62-opus-3005 CY - Düsseldorf ER - TY - GEN T1 - 108 - Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Arts in Architecture an der Fachhochschule Düsseldorf vom 09.08.2006 N2 - Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen: T3 - Amtliche Mitteilungen : Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf - 108 KW - Prüfungsordnung KW - Architektur KW - Amtliche Mitteilungen KW - Master KW - Änderung KW - Satzung KW - Arts of Architecture KW - Prüfungsrecht Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:due62-opus-2991 CY - Düsseldorf ER - TY - GEN T1 - 107 - Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Arts in Architecture and Interior Architecture an der Fachhochschule Düsseldorf vom 09.08.2006 N2 - Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen: T3 - Amtliche Mitteilungen : Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf - 107 KW - Prüfungsordnung KW - Architektur KW - Amtliche Mitteilungen KW - Bachelor KW - Satzung KW - Änderung KW - Arts in Architecture KW - Interior Achitecture KW - Prüfungsrecht Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:due62-opus-2980 CY - Düsseldorf ER - TY - GEN T1 - 90 - Prüfungsordnung (Studiengangsspezifische Bestimmungen) für den Studiengang Bachelor of Arts in International Management an der Fachhochschule Düsseldorf vom 21.2.2006 N2 - Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge im Fachbereich Wirtschaft an der Fachhochschule Düssel-dorf. T3 - Amtliche Mitteilungen : Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf - 90 KW - Prüfungsordnung KW - Wirtschaft KW - Amtliche Mitteilungen KW - International Management KW - Bachelor KW - Prüfungsrecht Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:due62-opus-2972 CY - Düsseldorf ER - TY - GEN T1 - 89 - Prüfungsordnung (Studiengangsspezifische Bestimmungen) für den Studiengang Bachelor of Arts in Business Administration an der Fachhochschule Düsseldorf vom 21.2.2006 N2 - Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge im Fachbereich Wirtschaft an der Fachhochschule Düsseldorf. T3 - Amtliche Mitteilungen : Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf - 89 KW - Prüfungsordnung KW - Wirtschaft KW - Amtliche Mitteilungen KW - Business Administration KW - Bachelor KW - Prüfungsrecht Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:due62-opus-2965 CY - Düsseldorf ER - TY - GEN T1 - 106 - Bekanntgabe von abweichenden Fristen zur Vergabe verfügbar gebliebener Studienplätze durch die Fachhochschule Düsseldorf vom 20.07.2006 T3 - Amtliche Mitteilungen : Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf - 106 KW - Studienplatzvergabe KW - Fristen KW - Studienplatz KW - Amtliche Mitteilungen Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:due62-opus-2959 CY - Düsseldorf ER - TY - GEN T1 - 103 - Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Virtuelle Realität an der Fachhochschule Düsseldorf vom 06.07.2006 N2 - Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 66 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen: T3 - Amtliche Mitteilungen : Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf - 103 KW - FHD KW - Medien KW - Master KW - Virtuelle Realität KW - Festellung der besondere Vorbildung (VorbO) KW - M KW - Amtliche Mitteilungen Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:due62-opus-2942 CY - Düsseldorf ER - TY - GEN T1 - 102 - Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Virtuelle Realität an der Fachhochschule Düsseldorf vom 06.07.2006 N2 - Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. T3 - Amtliche Mitteilungen : Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf - 102 KW - Prüfungsordnung KW - Amtliche Mitteilungen KW - PO2006 KW - Medien KW - Master KW - M KW - Virtuelle Realität KW - Prüfungsrecht KW - FHD Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:due62-opus-2931 CY - Düsseldorf ER - TY - GEN A1 - Janz, Richard T1 - selbstbestimmt und mündig - Die Bedeutung des Konzepts der konzertierten Handlung aus didaktischer Perspektive und ausgewählte Konsequenzen für Methodenkompetenz N2 - Das zentrale Element der hier vorliegenden Arbeit ist das vom Verfasser entwickelte didaktisch/methodische ‘Konzept der konzertierten Handlung’. Das Konzept der konzertierten Handlung ist ein ganz auf die persönlichen pädagogischen Überzeugungen des Verfassers zugeschnittenes didaktisch/methodisches Raster, welches sich als Orientierung für die Planung, Gestaltung und Evaluation von Lehr-Lern-Prozessen eignet und den Anspruch erhebt, Lernenden zu mehr Selbstbestimmung und Mündigkeit zu verhelfen, welche sich durch ein erhöhtes Potential an Methodenkompetenz auszeichnet, das wiederum in Lernprozessen, die nach diesem Konzept strukturiert und konzipiert sind, gelernt und erworben wird. Das Konzept der konzertierten Handlung beruht auf erworbenen pädagogischen Kenntnissen und Überzeugungen (Erziehungsverständnis, Lernverständnis etc.) und einzelnen Erfahrungen, die der Verfasser als lehr- wie lerntätige Person innerhalb und außerhalb seines Studiums der Sozialpädagogik gemacht hat. Ausgehend vom Anspruch Selbstbestimmung und Mündigkeit beim Menschen zu fördern, welcher die Basis für die Entwicklung der für dieses Konzept relevanten Gedankengänge bildet und die grundlegenden pädagogischen Einstellungen und Überzeugungen des Verfassers miteinbezieht, wird über die theoretische Darlegung des Konzepts schließlich auch die Konsequenz desselben beschrieben, die sich im Konzept der konzertierten Handlung als ein Aufbau von Methodenkompetenz herausstellen wird; diese Konsequenz zieht wiederum Folgen für das weitere Lernen, Arbeiten und Leben des Menschen nach sich. Das Konzept der konzertierten Handlung ist ein didaktisch/methodisches Konzept. Die Didaktik ist unabdingbar für die Organisation von reflexiven pädagogischen Lehr-Lern-Prozessen. Von vielen verschiedenen didaktischen Ansätzen hat sich der Verfasser während des Lesens und Untersuchens der relevanten Literatur im Laufe seines Studiums bei der Entwicklung des Konzepts der konzertierten Handlung beeinflussen und prägen lassen. So beinhaltet das Konzept verschiedene Merkmale und Aspekte anderer didaktischer Theorien: Von der bildungstheoretischen und der lerntheoretischen Didaktik zu ihrem ‘gemeinsamen Kompromiß’ der kritisch-konstruktiven und der lehrtheoretischen Didaktik, über die zwar nicht explizit miteinbezogene aber implizit mitbehandelte kommunikative Didaktik bis hin zu schülerInnenorientierten Unterrichtskonzepten des Offenen und des Handlungsorientierten Unterrichts und nicht zuletzt der Didaktik/Methodik der Sozialpädagogik von Schilling, die den Verfasser letztlich dazu motivierte, einen eigenen didaktischen Standpunkt in Form eines eigenen Konzepts zu beziehen. Dabei ist es aber nicht Thema dieser Arbeit, die eben aufgeführten Didaktiken hier grundlegend und detailliert darzulegen und das Konzept der konzertierten Handlung vergleichend einzuordnen, sondern es werden sich die verschiedenen Eigenschaften, die sich aus diesen verschiedenen Modellen ableiten lassen, im Zusammenhang mit der Darlegung des hier beschriebenen Modells erklären. Zunächst werden im ersten Kapitel die Begriffe ‘selbstbestimmt’ und ‘mündig’ nach dem Verständnis des Verfassers auf Basis der Literatur eingeordnet und gedeutet. Hier geht es ganz grundsätzlich darum, das Legitimationsproblem von obersten Erziehungszielen, die mit den Begriffen der ‘Selbstbestimmung’ und ‘Mündigkeit’ symbolhaft überschrieben und synonym für die weiteren unter das Aufklärungspostulat Kants fallenden obersten Erziehungsziele ‘Solidaritätsfähigkeit’ (Partizipation), ‘Autonomie’ und ‘Emanzipation’ verwandt werden, zu erörtern. Des weiteren ist es ein Schwerpunkt in diesem Kapitel, einen Bildungsbegriff für das Konzept der konzertierten Handlung zu entwickeln. Das zweite Kapitel beinhaltet die Entwicklung und theoretische Deskription des Konzepts der konzertierten Handlung (inkl. einer Graphik). Im dritten Kapitel geht es um das Konzept aus der didaktischen Sichtweise: Das Konzept wird ‘didaktisch gewendet’, um darüber die Bedeutung des Konzepts an wichtig erscheinenden Aspekten in bezug auf die Didaktik herauszustellen. Durch die gesamte Arbeit, d. h. durch alle Kapitel bzw. durch das gesamte Konzept hindurch, zieht sich ein zweiteiliger Handlungsbegriff. Dieser wird in bezug auf die starke Anlehnung des Konzepts der konzertierten Handlung an das Lern-Spiral-Modell von Schilling erklärt. Das vierte Kapitel beinhaltet eine intensivere Betrachtung der Methodenkompetenz, die sich im Konzept der konzertierten Handlung als ein zentrales Element hervorhebt. Dabei werden Konsequenzen behandelt, die sich nach Überzeugung des Verfassers aus der und für die Methodenkompetenz ergeben. T2 - self-determined and mature - The meaning of the concept of concerted action from a didactic perspective and selected consequences for methodological competence KW - Bildung KW - Lernen KW - Konzept KW - Didaktik KW - Methodik KW - concept KW - didactic KW - methodological KW - competence KW - learning KW - FHD KW - Diplomarbeit KW - SK Y1 - 1997 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:due62-opus-2924 CY - Düsseldorf ER - TY - GEN T1 - 105 - Ordnung zur Feststellung der studiengangsbezogenen küstlerisch-gestalterischen Eignung und der studiengangsbezogenen besonderen künstlerisch-gestalterischen Begabung für die Diplom-Studiengänge Kommunikationsdesign und Produktdesign an der Fachhochschule Düsseldorf vom 07.07.2006 N2 - Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 66 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen: T3 - Amtliche Mitteilungen : Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf - 105 KW - Eignungsvoraussetzungen KW - Amtliche Mitteilungen KW - D KW - Design Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:due62-opus-2904 CY - Düsseldorf ER - TY - GEN T1 - 104 - Zweite Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung und der studiengangsbezogenen besonderen künstlerisch-gestalterischen Begabung für die Diplom-Studiengänge Kommunikationsdesign und Produktdesign an der Fachhochschule Düsseldorf vom 07.07.2006 N2 - Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 108 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen: T3 - Amtliche Mitteilungen : Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf - 104 KW - Eignungsvoraussetzungen KW - Eignung KW - D KW - Amtliche Mitteilungen KW - Design Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:due62-opus-2893 CY - Düsseldorf ER - TY - GEN T1 - 101 - Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Virtuelle Realität an der Fachhochschule Düsseldorf vom 06.07.2006 N2 - Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen: T3 - Amtliche Mitteilungen : Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf - 101 KW - Prüfungsordnung KW - M KW - PO2005 KW - Medien KW - Master KW - Amtliche Mitteilungen KW - Satzung KW - Änderung KW - Prüfungsrecht KW - FHD KW - Virtuelle Realität Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:due62-opus-2852 CY - Düsseldorf ER - TY - GEN T1 - 100 - Wahlausschreiben für die Wahl der studentischen Mitglieder des Senats, des erweiterten Senats, der Fachbereichsräte, sowie der Stellvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten der Fachhochschule Düsseldorf im Sommersemester 2006 vom 24.05.2006 T3 - Amtliche Mitteilungen : Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf - 100 KW - Wahl KW - Verkündungsblatt KW - Wahlausschreiben KW - Senat KW - Fachbereichsrat KW - Stellvertreterin KW - Gleichstellungsbeauftragte KW - Amtliche Mitteilungen Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hbz:due62-opus-2842 CY - Düsseldorf ER -