Business Transformation and Innovation Management
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Gesellschaftsrechtlich wird ein Verlustanteil, der nach dem vertraglichen oder gesetzlichen Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel auf einen Gesellschafter entfällt, von seinem Kapitalanteil abgeschrieben (§ 161 Abs. 2 i.V.m. § 120 Abs. 2 HGB).
Einkommensteuerlich darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der KG weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht (§ 15a Abs. 1 S. 1 EStG). Der Beitrag beschäftigt sich mit den Umwandlungsmöglichkeiten bei negativem Kapitalkonto und gibt Gestaltungsempfehlungen.
In dem Beitrag wird erläutert, dass getrennt lebende Ehegatten in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahrs nicht mehr die Zusammenveranlagung und das Ehegattensplitting nach §§ 26, 26b EStG in Anspruch nehmen können. Es werden die steuerrechtlichen Auswirkungen, die sich durch die Zahlungen von Unterhaltsleistungen ergeben und zwar sowohl im Hinblick auf eine steuerliche Zusammenveranlagung als auch im Hinblick auf eine Inanspruchnahme des begrenzten Realsplittings nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder die Absetzung der Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung i.S.von § 33a EStG, dargestellt. Anhand eines Fallbeispiels erfolgt die Prüfung von unterschiedlichen steuerlichen Varianten.
Bei der Einkommensteuerveranlagung des Unterhaltsverpflichteten können Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) abgezogen werden. Der Unterhaltsempfänger hat die Unterhaltsleistungen insoweit als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1a EStG zu versteuern. Der Unterhaltsverpflichtete kann das begrenzte Realsplitting nur mit Zustimmung des Unterhaltsempfängers beantragen. Der Beitrag erläutert den Anspruch auf Zustimmung zum Realsplitting und die Verpflichtung zum Ausgleich von Nachteilen, die beim Unterhaltsempfänger entstehen.
Wenn eine überschuldete GmbH Verbindlichkeiten gegenüber ihrem Gesellschafter hat, wird gern zu den Mitteln "Rangrücktritt" oder "Forderungsverzicht mit Besserungsvereinbarung" gegriffen. Dadurch kann die Überschuldung oftmals beseitigt werden. Die aktuelle Rechtslage erfordert es jedoch, die beiden Gestaltungsmöglichkeiten neu zu überdenken.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Vermeidung bzw. Abmilderung der Wirkungen des § 15a EStG. Die wohl einfachste Lösung ist die rechtzeitige Leistung einer Einlage, denn die "geleistete Einlage" bestimmt das Kapitalkonto des Kommanditisten. Wann gilt eine Einlage überhaupt als geleistet ? Außerdem werden drei Gestaltungsmöglichkeiten für eine Sacheinlage aufgezeigt.
Dünnschicht-Technologie: Verfahren und Qualitätskontrolle von integrierten keramischen Kondensatoren
(1998)
Die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist nach § 17 EStG steuerlich relevant, wenn eine wesentliche Beteiligung vorliegt. Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 ist die Norm des § 17 EStG neu gefaßt worden. Ab Veranlagungszeitraum 1999 ist eine wesentliche Beteiligung gegeben, wenn der Veräußerer an der Gesellschaft zu mindestens 10 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt war. Die Musterfälle zeigen, dass bei Verlusten aus der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen - neue - steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.
Aus unterschiedlichen Gründen kann es erwünscht sein, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer auch nach Erreichen des ursprünglich vorgesehenen Pensionierungszeitpunkts für "seine" GmbH tätig bleibt und gleichzeitig Pensionszahlungen erhält. Ob die Weiterbeschäftigung negative steuerliche Konsequenzen hat, soll in dem Beitrag untersucht werden.
Mantelkäufe sind in der Praxis ein durchaus üblicher Vorgang. Neuerdings werden auch unter Einsatz des Internets GmbH-Mäntel angeboten (siehe z.B. www.mantelkauf.de; www.techno-treuhand.de; www.allconsult-gmbh.de). Das Interesse der Erwerber am Mantelkauf besteht zumeist darin, den Geschäftsbetrieb sofort aufnehmen zu können, ohne das zeitraubende Eintragungsverfahren in das Handelsregister abwarten zu müssen, das im Rahmen einer Gesellschaftsneugründung notwendig ist. Gleichzeitig möchten die Erwerber die Haftungsgefahren aus der Gründungsphase einer Gesellschaft vermeiden. Manchmal besteht die Motivation auch darin, das erforderliche Mindeststammkapital nicht leisten zu müssen. Dieser Beitrag will Vorteile und Gefahren eines Mantelkaufs bzw. der Mantelverwendung darstellen. Dabei soll deutlich werden, dass der Erwerb einer sog. Vorratsgesellschaft dem Erwerb eines "gebrauchten" GmbH-Mantels vorzuziehen ist. Da der Mantelkauf seine steuerliche Attraktivität, d.h. die Nutzung von Verlusten der übernommenen GmbH, durch § 8 Abs. 4 KStG weitgehend verloren hat, soll nachfolgend die wirtschaftliche Seite im Vordergrund stehen.
Um ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen herauszuhalten, wird es oftmals nicht vom Betriebsinhaber, sondern von dessen Ehegatten erworben und anschließend an den Betriebsinhaber vermietet. Bei einem späteren Verkauf des Grundstücks (nach Ablauf der Spekulationsfrist) müssen dann die stillen Reserven nicht versteuert werden. Damit der Ehegatte das Grundstück erwerben kann, wird bei dieser Gestaltung oft der Weg gewählt, dass der Betriebsinhaber seinem Ehegatten vor Erwerb der Immobilie die erforderlichen Mittel schenkt. Die Gestaltung kann sich allerdings im Scheidungsfall als Bumerang erweisen. Salopp formuliert ist dann nämlich nicht nur der Ehegatte, sondern auch das Grundstück weg. Mit Urteil vom 4.2.98 (BStBl. II, 542) hat der BFH jedoch eine sog. Scheidungsklausel zugelassen. Danach kann vereinbart werden, dass im Falle der Beendigung des Güterstandes das Grundstück unentgeltlich auf den Betriebsinhaber zu übertragen ist. Das Urteil und die hieraus resultierenden Möglichkeiten zur Steuergestaltung werden in dem Beitrag vorgestellt.
Die Betriebsaufspaltung war bislang eine beliebte Gestaltungsmöglichkeit, um die wichtigen Aspekte der Haftungsbeschränkung, der Steuerminderung bzw. -vermeidung und der Nachfolgeplanung in oft idealer Weise miteinander zu verbinden. Als besonders erfolgreich kann die sog. "klassische" Betriebsaufspaltung bezeichnet werden, die durch ein Besitzpersonenunternehmen und eine Betriebskapitalgesellschaft gekennzeichnet ist. Der Systemwechsel zum 1.1.01 zwingt jedoch, die Vor- und Nachteile der Betriebsaufspaltung neu zu überprüfen. Der Beitrag zeigt auf, dass die Betriebsaufspaltung nun bei hohen Gewinnen der Betriebskapitalgesellschaft und bei hohen Pachtzinsen äußerst nachteilig sein kann.
Der Beitrag behandelt die steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Personengesellschaft und Angehörigen der Gesellschafter aus zuvor geschenkten Beträgen. Der BFH (18.1.01, DStR 01, 479) hatte u.a. entschieden, dass Schenkung und Darlehen nicht allein deshalb abhängig sind, weil sie kurz hintereinander erfolgten. Die Finanzverwaltung, die derartige Gestaltungen ohnehin besonders kritisch prüft (BMF 1.12.92, BStBl I, 729), hat sich dem zwischenzeitlich angeschlossen (BMF 30.5.01, DB 01, 1338). Der Beitrag verdeutlicht die Problematik an einem Beispiel und gibt wertvolle Hinweise für die Gestaltungspraxis.
Direktinvestitionen
(2001)
Gewährt ein Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen, so sollte immer der Fall einer möglichen Krise oder Insolvenz einkalkuliert werden. Insbesondere sollte sichergestellt sein, dass der Gesellschafter eventuelle Darlehensverluste steuerlich geltend machen kann. Aus steuerlicher Sicht interessant sind sog. Finanzplankredite. Denn gehen diese verloren, führen sie stets mit ihrem Nennwert zu nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung i.S. des § 17 EStG. Dieser Beitrag untersucht das Finanzierungsinstrument "Finanzplankredit" und geht der Frage nach, inwieweit die steuerlichen Vorteile mit gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Nachteilen verbunden sind. Ergänzend werden Musterformulierungen für den Finanzplankredit präsentiert.
Die Unternehmenssteuerreform 2001 hat bewirkt, dass die Betriebsaufspaltung nicht in allen Fällen attraktiv ist. Insbesondere bei hohen Pachtzinsen für das mobile Anlagevermögen kann die Gesamtsteuerbelastung von Besitz- und Betriebsunternehmen sogar deutlich höher liegen als bei der "reinen" GmbH oder dem "puren" Personenunternehmen. Möglicherweise ergibt sich daher das Bedürfnis, eine vorhandene Betriebsaufspaltung rückgängig zu machen. Der Beitrag zeigt Möglichkeiten der Rückabwicklung einer Betriebsaufspaltung, wobei er im Wesentlichen die Zusammenlegung von Besitz- und Betriebsunternehmen behandelt. Die Rückabwicklung kann dabei in der Weise erfolgen, dass entweder das Besitzunternehmen in der Betriebskapitalgesellschaft oder die Betriebskapitalgesellschaft in dem Besitzunternehmen aufgeht. Nachfolgend wird jeweils davon ausgegangen, dass es sich bei dem Besitzunternehmen um ein Einzelunternehmen oder um eine Personengesellschaft handelt ("klassische" Betriebsaufspaltung).
Der Beitrag beschäftigt sich mit Gestaltungsmöglichkeiten von Abfindungsklauseln in Gesellschaftsverträgen. Die Thematik ist von erheblicher Praxisrelevanz, da die auf § 738 Abs. 1 S. 2 BGB basierende Rechtsprechung dem ausscheidenden Gesellschafter grundsätzlich eine dem wirklichen Wert seiner Anteile entsprechende Abfindung (Verkehrswert) zubilligt, d.h., ohne gesellschaftsvertragliche Regelung ist die Abfindung auf der Grundlage des "wirklichen Werts des Unternehmens einschließlich aller stillen Reserven und einschließlich des good will des Unternehmens" zu ermitteln (vgl. § 738 Abs. 1 S. 2 BGB; BGH 21.4.55, BGHZ 17, 130/136). Das ist aber regelmäßig nicht gewollt. Welche Alternativen bestehen, wird in dem Beitrag untersucht.
Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung erwirtschaftet die Betriebs-GmbH häufig - langjährig - Verluste, während beim Besitzunternehmen dank vereinnahmter Miet- und Pachtzahlungen noch Gewinne erzielt werden. Dies birgt für die an der Betriebsaufspaltung beteiligten Unternehmen sowohl in gesellschafts- als auch in steuerrechtlicher Hinsicht Gefahren. Der folgende Beitrag stellt diese Gefahren dar und zeigt auf, wie ihnen gestalterisch begegnet werden kann.
Sammelkartenspiele wie MAGIC, haben in den letzten Jahren einen enormen Anstieg der Nachfrage erfahren. So wurde zur Kinotrilogie „Der Herr der Ringe“ gleichzeitig auch ein Sammelkartenspiel herausgegeben. Ein Sammelkartenspiel wird mit einer beliebigen durch den Spieler getroffenen Kartenauswahl gespielt. Sammelkartenspiele, wie auch MAGIC, kombinieren Sammelkarten mit einem Strategiespiel. Bei Spielen solcher Art haben die Sammelkarten auch einen gewissen Spielwert.
Die Betriebsaufspaltung wird oft als Gestaltungsmittel genutzt, um die wichtigen Aspekte der Haftungsbeschränkung, der Steuerminderung und der Nachfolgeplanung in idealer Weise miteinander zu verbinden. Dabei werden allerdings die Risiken dieser Rechtsform, die sich beispielsweise bei hohen Pachtzinsen oder bei der unfreiwilligen Beendigung einer Betriebsaufspaltung ergeben können, häufig unterschätzt. Oft wird übersehen, dass sich durch die Aufteilung eines Unternehmens in einen aktiven und einen passiven Teil der Beratungsbedarf und der Verwaltungsaufwand deutlich erhöhen. Die anstehende Unternehmensteuerreform 2008 ist ein willkommener Anlass, diese Rechtsform im Rahmen eines Musterfalls nochmals auf den Prüfstand zu stellen.
In der steuerlichen Beratungspraxis ist das Gestaltungsmodell der Betriebsaufspaltung seit vielen Jahren weit verbreitet. Doch die Änderungen durch die Unternehmenssteuerreform 2008 haben dafür gesorgt, dass eine Betriebsaufspaltung zumindest aus steuerlicher Sicht zunehmend an Attraktivität verliert. Bei der "Entsorgung" einer Betriebsaufspaltung ist allerdings höchste Sorgfalt geboten, um die steuerlichen Belastungen möglichst gering zu halten. Worauf man im Einzelnen achten muss, wird in diesem Beitrag dargestellt.
Das Gesundheitswesen ist einem kontinuierlichen Wandel unterworfen. Knapper werdende Mittel im Gesundheitsbereich zwingen Krankenhäuser zu einer stetigen Effizienzsteigerung. Fluktuierende Rahmenbedingungen erfordern ein hohes Maß an Flexibilität. Innovation und Rationalisierung bestimmen das Vokabular der Mitarbeiter. Dabei geht es nicht um die Maximierung des Gewinns, sondern in vielen Bereichen um das Überleben eines Krankenhauses. Was sich der soziale Bereich nicht leisten kann, ist der Verzicht auf die Ideen seiner Mitarbeiter. Konventionelles, in der Industrie verwurzeltes Ideenmanagement lässt sich nicht einfach auf den Krankenhausalltag übertragen. Dieser Beitrag bietet eine Analyse des ökonomischen Denkens von Krankenhauspersonal.
In der Beratungspraxis wird zur Vermeidung einer Betriebsaufspaltung häufig empfohlen, im Besitzunternehmen einen "Nur..."-Besitzgesellschafter aufzunehmen und zudem im Gesellschaftsvertrag eine Einstimmigkeitsabrede für Gesellschafterbeschlüsse zu treffen. Dadurch soll die notwendige personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen verhindert werden. In diesem Beitrag wird hinterfragt, ob diese Gestaltung noch uneingeschränkt empfohlen werden kann und wann eine solche Einstimmigkeitsabrede zu unerwünschten Ergebnissen führt.
Zielsetzung: Die Bewertung ökonomischer Effizienzmechanismen des Krankenhauspersonals unterscheidet sich von anderen Berufs- und Bevölkerungsgruppen grundlegend. Inwiefern dies Auswirkungen auf die Bereitschaft zur Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung hat, ist Gegenstand dieser Untersuchung. Methodik: Im Zuge der Untersuchung wurden in einer zweistufigen Evaluation die Mitarbeiter quantitativ und die Führungs- und Funktionskräfte im Rahmen eines qualitativen Leitfadeninterviews befragt. Ergebnisse: Die Grundeinstellung von Krankenhausmitarbeitern ist tendenziell negativ gegenüber ökonomischen Lösungsmechanismen. Soziale Verteilungslösungen werden preislichen Allokationsverfahren vorgezogen. Schlussfolgerungen: Das Personal des Krankenhausbereichs denkt anders, insbesondere in der wesentlichen Frage der Bewertung ökonomischer Effizienz. Dabei scheint die „Nähe” zum Patienten eine entscheidende Rolle zu spielen. Je stärker ein Mitarbeiter direkt mit Patienten arbeitet (Pflegedienst, Ärztlicher Dienst) desto altruistischer und gruppendynamischer ist seine Grundeinstellung. Hierbei werden soziale Aspekte, Anerkennung und Zufriedenheit weitaus stärker gewichtet als die monetäre Dimension. Mitarbeiter des Verwaltungsbereiches besitzen eine weitaus positivere Einstellung ökonomischen Effizienzmechanismen gegenüber.
In der Praxis wird immer wieder nach Gestaltungen gesucht, die die Wirkungen des § 15a EStG vermeiden bzw. abmildern können. Die wohl einfachste Lösung ist die rechtzeitige Leistung einer Einlage, denn die "geleistete Einlage" bestimmt das Kapitalkonto des Kommanditisten. Der Beitrag zeigt auf, wann eine solche Einlage zweckdienlich ist und worauf man bei entsprechenden Gestaltungen achten muss.
Der Flugverkehr entwickelt sich in rasantem Tempo. Immer mehr Menschen nutzen das Flugzeug, um ihre Mobilitätsbedürfnisse zu befriedigen. Insbesondere seit Flugreisen durch Low-Cost-Carrier für jedermann erschwinglich geworden sind, nimmt der Luftverkehr stetig zu.
Die Infrastruktur am Boden kann hier seit Jahren nicht mehr mithalten. Slots – die Lande- und Startnischen für Flugzeuge – sind insbesondere an großen internationalen Flughäfen zur Mangelware geworden. Stetig drängen neue Airlines in den europäischen Luftraum und beanspruchen ihren Platz als Luftverkehrsdienstleister – und erhöhen damit die Nachfrage nach Slots. Gleichzeitig werden Restriktionen und protektionistische Regelungen im Luft- verkehr gelockert (vgl. z.B. Open Skies). Die Erkenntnis, dass der Luftverkehr zum Kitt der Globalisierung geworden ist, hat sich in den Köpfen der Menschen längst durchgesetzt. Das Hauptproblem besteht also im Kapazitätsengpass bei Slots und bei der Abfertigung der Flugzeuge am Boden. Der derzeitige Vergabemechanismus für Slots wurde in einer Zeit etabliert, in der vollständig regulierte Flughäfen die Ausnahme darstellten. Heutzutage sind vollständig regulierte bzw. partiell vollständig regulierte Flughäfen zur Regel geworden. Das Slot-Grandfathering vermag den heutigen Anstieg des Luftverkehrs nicht adäquat zu bewältigen.
Das Ideenmanagement im Unternehmen ist kein statischer Prozess, sondern entwickelt sich, ebenso wie das Unternehmen, weiter. Dies geschieht nicht nur strukturell oder organisatorisch, sondern auch in der Köpfen der Mitarbeiter. Um die Mitarbeiter – die entscheidende Ressource des Ideenmanagements – nicht zu verlieren, können Evaluationen hilfreich sein. Sie ermöglichen eine Analyse der vielschichtigen Bewertungsebenen der Mitarbeiter und ihrer tatsächlichen Haltung zum Ideenmanagement. Dies ermöglicht ein wirksames Controlling des Ideenmanagements und der Innovation im Unternehmen. Die Nutzung des Instrumentes Evaluation für das Ideenmanagement anzuregen, ist Ziel dieses Aufsatzes.
Die Relative Ideen-Stärke (RIS) stellt ein effektives und ganzheitliches Benchmarking-System dar, das den größenunabhängigen Vergleich von verschiedenen Ideenmanagement-Systemen erlaubt. Hierbei werden neben direkten quantitativen Performance-Werten auch prozessuale und systemische Qualitätsunterschiede integriert. Aufbauend auf dem dib-Punktesystem stellt das Konzept der Relativen Ideen-Stärke eine querschnittliche Betrachtung an, welche die Nutzung als diagnostisches und analytisches Controlling-Instrument erlaubt. In Verbindung mit dem Ideenmanagement Report des Deutschen Instituts für Betriebswirtschaft stellt die Relative Ideen-Stärke ein ebenso anwendungsfreundliches wie praxisnahes Instrument für das Ideenmanagement dar. Der berechnete Benchmark ist statistisch hoch signifikant, innovativ und führend für den deutschsprachigen Raum.
Nachdem der Gesetzgeber dem allseits beliebten "Zwei-Stufen-Modell" den Boden entzogen hat, mussten in der Beratungspraxis neue Lösungen gefunden werden, um die Aufnahme eines Partners in eine Einzelpraxis zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge steuergünstig zu ermöglichen. Als Ausweichgestaltung biete sich hier das "Mehr-Stufen-Modell" an, dessen Umsetzung allerdings eine mehrjährige Realisierungsphase erforderlich macht. Alternativ kann es sich anbieten, die Einzelpraxis nach § 24 UmwStG in eine neu gegründete Sozietät einzubringen.
Eine Familiengesellschaft ist das ideale Gestaltungsmittel, um nahe Angehörige am eigenen Unternehmen zu beteiligen und dabei noch Steuern zu sparen. Sollen minderjährige Kinder beteiligt werden, bietet sich vor allem die Rechtsform der KG an, da die nur kapitalmäßige Beteiligung eines Kindes eine Aufteilung des Gewinns bewirkt, ohne dass hierdurch die Geschäftsführung der Eltern wesentlich berührt wird. In einem Musterfall wird aufgezeigt, welche gesellschaftsvertraglichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, um eine Familien-KG genau auf die eigenen Bedürfnisse zuzuschneiden.
Das Projektcontrolling ist fester Bestandteil eines erfolgreichen Projektmanagements geworden (vgl. Schreckenender, 2010). Selbst bei kleineren Einzelprojekten, für die kein eigener Projektcontroller zur Verfügung steht, werden die mit dem Projektcontrolling verbunden Aufgaben oftmals vom Projektmanager selbst wahrgenommen. Dies zeigt, wie hoch die Bedeutung eines erfolgreichen Projektcontrollings für den Gesamterfolg des Projektes ist.
Der Besitz eines Handys ist heutzutage als Standard für Jedermann zu sehen. Geht es jedoch darum, die Zahlungsbereitschaft des Einzelnen beim Kauf für dieses Gut zu messen, und daraus schließend die Wertschätzung für einzelne Charakteristika des Handys, so gibt es verschiedene Ansätze, dies zu analysieren.
Organizations face increased pressure from stakeholders to incorporate a
plethora of corporate responsibility (CR) and sustainability aspects in their
business practices. Legal and extra-legal demands are dynamically changing;
almost no organizational function is unaffected. Owing to the outsourcing
wave of the last decade, in particular purchasing and supply management
(PSM) plays an ever more important role in assuring sustainable production
of the firm’s products offered in the marketplace. The supply base of many
Western firms has become increasingly global and spend volumes have shifted
towards emerging countries. In order to avoid the risk of reputational damage
to the buying company, the PSM department must ensure that their international
suppliers comply with their corporate codes of conduct and that environmental
and social misconduct at supplier premises does not occur. In
this paper, ‘‘sustainability’’ refers to the pursuit of the tripartite of economic,
environmental, and social performance.We contribute to prior research in the
fields of sustainability and CR by extending insights of the dynamic capabilities
view to analyze how the PSM function integrates sustainability
aspects in its global supplier management processes. Based on four case
studies in the chemical industry, we propose that profound sustainable global
supplier management (SGSM) capabilities are a source of competitive advantage.
These capabilities are path dependent and particularly valuable when
organizations are receptive to external stakeholder pressure. Early movers in
the field of SGSM reap competitive benefits to a notable extent as a result of
resource accumulation and learning processes over time.
A motion control strategy for robots in laser material processing and other high speed applications
(2010)
Betriebsgrundstücke verfügen häufig über erhebliche stille Reserven, die bei einem Verkauf aufgedeckt werden müssen. Soweit der Veräußerungsgewinn als laufender Gewinn einzustufen ist, kann die hohe ertragsneuerliche Belastung schnell einen wesentlichen Teil des Veräußerungserlöses aufzehren. Eine Betriebsaufgabe ist daher - insbesondere wenn sich wegen erhöhtem Liquiditätsbedarf die Übertragung stiller Reserven auf ein Ersatzgrundstück nach R 35 EStR nicht anbietet - oft die steuerlich günstigere Lösung.
Als Gestaltungsmittel für die steuerneutrale Beendigung einer selbständig oder gewerblich tätigen Personengesellschaft biete sich die Realteilung i.S. von § 16 Abs. 3 S. 2 EStG an. In vielen Fällen kann die Aufdeckung stiller Reserven weitestgehend vermieden werden. Worauf man im Einzelnen achten muss und wann eine Nachversteuerung droht, wird in diesem Beitrag analysiert.
Gesundheitscontrolling
(2011)
Die Entwicklung von mitarbeiterfokusierten Controllingansätzen insbesondere im Personalcontrolling wurde durch die Balanced Scorecard mit ihrer Lern- und Entwicklungsperspektive nachhaltig gefördert. Die steigende Bedeutung spiegelt sich auch in der zunehmenden Berücksichtigung in Kennzahlen- und Personalinformationssystemen wider (vgl. Günther et al., 2009; Brandl, 2002). Hierbei spielt vor allem die hohen Korrelation von krankheitsbedingter Abwesenheit auf Kennzahlen wie Arbeitszufriedenheit, Mitarbeitermotivation oder Produktivität eine wesentliche Rolle.
Der vorliegende Beitrag untersucht den Einfluss des öffentlichen Anteilseigners auf gemischtwirtschaftliche Public Private Partnerships, welche die staatliche Durchführung von öffentlichen Aufgaben durch die Bereitstellung von notwendigen Gütern und Dienstleistungen unterstützen. Die empirische Analyse bezieht sich auf Public Private Partnerships des Bundesministeriums der Verteidigung. Diese Public Private Partnerships sind dadurch gekennzeichnet, dass der öffentliche Anteilseigner gleichzeitig als öffentlicher Auftraggeber auftritt. Zunächst wird gezeigt, dass die staatliche Institution als öffentlicher Anteilseigner das Zielsystem in Bezug auf die monetären Ziele maßgeblich bestimmt. Für die Public Private Partnerships ist demnach die Kostenminimierung und nicht die von den privaten Anteilseignern eingeforderte Gewinnmaximierung das wichtigste monetäre Ziel. Die staatliche Institution unterbindet durch die Beeinflussung der monetären Ziele einer Public Private Partnerhip das opportunistische Verhalten in Bezug auf das Entgelt für die zu erbringende Leistung. Im Vergleich zu einer rein privatwirtschaftlichen Erfüllung von öffentlichen Aufträgen ist die Etablierung von Public Private Partnerships eine Möglichkeit, das Kapital, die Kompetenz sowie die wirtschaftliche Effizienz von privaten Wirtschaftssubjekten zu nutzen, ohne die Transaktionskosten durch eine opportunistische Entgeltgestaltung maßgeblich zu erhöhen.
The Benefit of Management Accounting in Idea Management Systems: Evidence from German Industries
(2011)
Die Unternehmenslandschaft ist in zunehmenden Maße von Dezentralisierung, Outsourcing und Vernetzung gekennzeichnet. Dies wird vor allem im Trend hin zu stärkeren Beteiligungen in entscheidenden Bereichen der Wertschöpfungskette deutlich, wie beispielsweise im Rahmen von Beteiligungen an Zulieferunternehmen. Diese Entwicklung auf Unternehmensebene wird begleitet von einer starken Fokussierung der Controlling-Elemente in den Unternehmen auf Fragestellungen der Steuerung von Beteiligungen. Hier spielen vornehmlich die Zusammenarbeit von Zentralcontrolling und dem Controlling in einzelnen Bereichen und Beteiligungen sowie die Einbindung in die Konzernstrategie eine Rolle (vgl. Sieber et al., 2009; Littkemann, 2009). Der Vorteil von Beteiligungen gegenüber Fusionen liegt vornehmlich in dem geringen Kapitalbedarf, da bei Beteiligungen ein einfacher Mehrheitsanteil genügt und das Zielunternehmen nicht vollständig gekauft werden muss. Weitere Anwendungsfälle sind Joint Ventures, also die Gründung einer Tochtergesellschaft durch mindestens zwei rechtlich und wirtschaftlich getrennte Unternehmensmütter, sowie Public Private Partnerships.
This paper analyses the effects of four main influence factors on motivation of public personnel. These influence factors are “superior”, “job satisfaction”, “work environment”, and “variable wages”. I analyse the four factors by using a structural equation model with empirical data. My focus lies on the complex interdependencies of influence factors among each other. There is empirical evidence that the influence factor “job satisfaction” plays a decisive role in public service motivation. Moreover, the influence factors “work environment” and “variable wage” have a quite low direct effect on motivation. Surprisingly, the influence factor “superior” has an strong effect on “job satisfaction” and on “variable wages”.
Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kommt es häufig zu unentgeltlichen Übertragungen von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen. Welche Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Bereich bestehen und in welchen Fällen die Aufdeckung stiller Reserven vermieden werden kann, wird in dem Beitrag untersucht. Es stellt sich - wie auch bei entgeltliche Übertragungen - vor allem die Frage, ob nicht ein bestehender "Gesamtplan" schädlich ist, wenn nicht der gesamte Mitunternehmeranteil einschließlich Sonderbetriebsvermögen übertragen worden ist.
Der Beitrag beschäftigt sich mit den steuerlichen Folgen der entgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen sowie von Anteilen an Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen. Es stellt sich vor allem die Frage, ob bei gewissen Gestaltungen nicht ein bestehender Gesamtplan der Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen entgegensteht, wenn nicht der gesamte Mitunternehmeranteil einschließlich Sonderbetriebsvermögen übertragen worden ist. Hier könnten schnell die tarifbegünstigte Besteuerung bei einer Veräußerung bzw. die Buchwertfortführung bei Umwandlungen "auf der Kippe stehen".
The present article analyzes the influence of the public shareholder on public–private partnerships (PPPs) that support public projects by supplying essential goods and services. The empirical analysis examines public–private partnerships involving the German Federal Ministry of Defense. The main characteristic of these PPPs is the dual role of the German Federal Ministry of Defense, which appears simultaneously as public shareholder and public purchaser. The paper shows that the government institution decisively determines monetary objectives and consequently the entire system of objectives. The most important monetary objective of PPPs is cost minimization, in contrast to profit maximization, which is commonly the objective of private shareholders. By determining the monetary objectives of such partnerships, the government institution prevents the opportunistic behavior of PPPs with regard to the level of charges for goods and services, which is commonly part of renegotiations if the government institution changes the demand for goods and services. Compared to wholly government-funded public projects, PPPs offer an opportunity to use the capital, competence and economic efficiency of private economic subjects without increasing the transaction costs commonly associated with the opportunistic behavior exhibited by PPPs with regard to the level of charges.
Der vorliegende Beitrag untersucht empirisch den Einfluss von Zielvereinbarungen auf die Leistungsfähigkeit des Ideenmanagements in deutschen Unternehmen mittels Korrelations-analyse und Kleinst-Quadrate-Regression. Es zeigt sich, dass auf die Bedürfnisse des Ideen-managements abgestimmte Zielvereinbarungen auf der mittleren Managementebene einen deutlich stärkeren positiven Einfluss auf die Performance des Ideenmanagements haben als die Höhe des Prämiensatzes.
Der Beitrag stellt mögliche Vor- und Nachteile einer Verknüpfung von Ideen- und Innovationsmanagement gegenüber und zeigt anhand einer empirischen Analyse die Auswirkungen dieser Verknüpfung auf zentrale Performance-Maße des Ideenmanagements. Des Weiteren wird eine mögliche Ausgestaltung der Schnittstelle zwischen Ideen- und Innovationsmanagement entwickelt und diskutiert.
Risikoorientiertes Regulierungscontrolling bei Stromnetzbetreibern im Kontext der Anreizregulierung
(2013)
Die Ausgestaltung des Regulierungssystems hat einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsstrategie und die Funktionsbereiche von regulierten Unternehmen. Besonders deutlich zeigt sich dies bei einem vollständigen Systemwechsel, wie er kürzlich mit der Einführung der Anreizregulierung in der deutschen Stromwirtschaft vollzogen wurde. Der vorliegende Beitrag untersucht die Auswirkungen auf die regulierten Unternehmen auf Basis einer Befragung und zeigt auf, dass der Wechsel des Regulierungssystems zu deutlichen Reaktionen hinsichtlich Risikoeinschätzung, Geschäftsstrategie und Investitionsverhalten geführt hat. Besonders starken Veränderungen sind die Funktionsbereiche Regulierungsmanagement und Controlling unterworfen. Aufbauend auf diesen empirischen Ergebnissen entwickelt der Beitrag Ansätze für ein risikoorientiertes Regulierungscontrolling.
A new force control strategy improving the force control capabilities of standard industrial robots
(2013)
Vortrag
This study analyzes survey data on public-private partnerships (PPPs) of the German Armed Forces. The analyzed PPPs are unique in that the German Federal Ministry of Defence, a government institution, has a dual role as a main shareholder and a major customer. Drawing on these data, the present article analyzes how a government institution influences a PPP's set of objectives and shows that the conflict of interest with respect to monetary objectives between the government institution and the PPP as a whole is low in such partnerships. Furthermore, the article examines the opportunistic behavior of PPPs in contractual renegotiations where the government institution acts as a customer. The results show that, although such behavior indeed occurs, it does not concern monetary issues, since the government institution can control the monetary objectives of PPPs in which it is a main shareholder. Third, this study also analyzes and identifies certain exogenous factors that may influence the level of opportunistic behavior exhibited by the examined PPPs, providing evidence on the causes and effects of such behavior and indicating how it can be limited by the government institution.
This article explores the relationships between innovation idea value, innovators’ perceptions of fairness, and their participation behavior and knowledge sharing behavior in the intrafirm social network. The study uses survey data and a database from a large company that is one of Europe’s top performers in idea management. In addition to the idea database, this study surveys participating employees about their perceptions of fairness and their participation behavior and knowledge sharing behavior. The results show that there is a clear relationship between innovation idea value, employees’ perceptions of fairness, and employees’ participation behavior and knowledge sharing behavior. Furthermore, there is clear evidence that tenure increases the value of innovation ideas. The findings suggest a number of implications for ideation management and for the design of social networks for innovation ideas. To increase the value of innovation ideas, social networks for innovation ideas can be used if the allocation of rewards for idea providers is positively associated with the fairness perceptions of network members.
Informationslast ist in der heutigen „Information Society“ ein wesentlicher Faktor bei Entscheidungen im Unternehmensalltag. Neben den vielen Vorteilen der Weiterentwicklung von Managementinformationssystemen und der stetig höheren Verfügbarkeit von Informationen ist allerdings auch die Entwicklung zu betrachten, dass immer mehr Entscheidungsträger zu viele Informationen erhalten (vgl. Lohr, 2007). Quellen dieser Informationsüberlast sind das interne Berichtswesen und die schnelle und aufwandsarme Verfügbarkeit von Informationen über Managementinformationssysteme. Darüber hinaus ist die Herausforderung, auch für das Controlling, Entscheidungsträgern im Unternehmen einen optimalen Umfang an Informationen zur Verfügung zu stellen, keine reine IT-Problematik, sondern betrifft sehr stark auch die Bereiche Personalwesen und Organisation. Daher sollte das Controlling in seiner Koordinationsfunktion auch Personalwesen und Organisation berücksichtigen.
Im Februar 2013 ist „GovData – Das Datenportal für Deutschland“, das von
Fraunhofer Institut FOKUS (Berlin) im Auftrag des Bundesministeriums des
Inneren (BMI) entwickelt wurde, als Beta-Version in Betrieb gegangen. Im
Sommersemester 2013 untersuchte eine studentische Arbeitsgruppe am Information
Management Institut (IMI) der Hochschule Aschaffenburg in Kooperation mit Fraunhofer FOKUS, die Rezeption dieses Portals.
Ziel dieser Studie war es, auf Grundlage von Internetrecherchen und Experteninterviews, sowohl Kritiker und Kritikpunkte, als auch deren Adressaten zu ermitteln. Weiter wurden auf Grundlage dieser Ergebnisse Handlungsempfehlungen zur Erhöhung der Akzeptanz gegeben.
Ein Handbuch für jeden.
(2014)
Mobile Zugriffsmöglichkeiten und Informationsdarstellungen, die sich an den Wünschen der Nutzer orientieren, lassen auch die Ansprüche im Bauwesen steigen. Damit die Baudokumentation mit diesen Entwicklungen Schritt halten kann, ist die Einführung bereits etablierter Ansätze aus anderen Bereichen, zum Beispiel der Technischen Kommunikation, notwendig. Informationen müssen modularisiert und unabhängig vom Layout vorgehalten werden. Erforderlich ist dazu eine Umstellung der Sichtweise aller Beteiligten – von der Sicht auf Dokumente hin zur Sicht auf Informationsbausteine. Wenn die Informationen modularisiert vorliegen, können sie für verschiedene Medien publiziert und kontextsensitiv einer breiten Nutzerschicht zur Verfügung gestellt werden.
Vom Bauplan zum Handbuch
(2014)
Die Bedeutung der Dokumentation für einen nachhaltigen und wirtschaftlichen Gebäudebetrieb
bestreitet kaum ein Architekt,
Planer, Bauherr oder Generalunternehmer.
Die eigentliche Dokumentationsleistung
wird in der Praxis jedoch oft unterschätzt.
Mit dem Start des Projekts sollte die Dokumentation
ganzheitlich angegangen und
vertraglich vereinbart werden. Im Artikel wird beschrieben, wie insbesondere der Übergang von der Bau- in die Nutzungsdokumentation gestaltet werden muss.
Bauwerke dokumentieren
(2014)
Moderne Gebäude stecken voller Technik,die ohne sorgfältige Dokumentation schnell
Schaden nehmen kann.Während der Bauzeit treffen Bauherren, Generalunternehmer, Planer und Handwerker aufeinander, jede Gruppe mit eigenen Anforderungen an die Dokumentation. Im Artikel werden die verschiedenen Perspektiven und Dokumentationsinteressen beleuchtet und die Informations- und Dokumentationsaufgaben rund um die Erstellung von Gebäuden erläutert.
A New Force Control Strategy Improving the Force Control Capabilities of Standard Industrial Robots
(2014)
Dieser praktische Fall beschäftigt sich mit der Verrechnung von nicht ausgeglichenen oder abgezogenen Verlusten eines inländischen Kommanditisten, der an einer vermögensverwaltenden KG beteiligt ist. Der BFH hatte jüngst die Möglichkeiten der Verlustverrechnung gemäß § 15a EStG Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 2 EStG präzisiert und deutlich verbessert (BFH 2.9.14, IX R 52/13, GStB 15, 158). Dieses Potential sollte man nutzen.
Der BFH hat jüngst in einem hochinteressanten Urteil die Voraussetzungen der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG präzisiert. Interessant ist, dass die höchstrichterliche Entscheidung auch eine Klarstellung zur Gesamtplanrechtsprechung beinhaltet (BFH 9.12.14, IV R 29/14).
This experimental study analyzes how two key factors, information load and creativity, influence decision making in escalation situations in which decision makers reinvest further resources in a losing course of action even when information indicates that the IT project is performing poorly and should be discontinued. Whereas previous studies focus on the complexity of information, this study investigates how different quantities of information influence escalation of commitment and how information load interacts with a decision maker’s interpretation of negative feedback regarding earlier decisions. In situations in which escalation of commitment can occur, infor-mation load is relevant for decision making for two reasons. First, in escalation situations in which decision makers face negative feedback, information load exacerbates the tendency to escalate commitment. Second, when an escalation tendency is absent, information load can lead to a decision to continue a losing course of action, which can be mistaken for escalation of commitment. Furthermore, decision makers with a higher level of creativity tend to invest more than decision makers with a lower level of creativity. Surprisingly, creative decision makers do not change their behavior when facing negative consequences while less creative decision mak-ers show an escalation of commitment tendency.
Die Analyse, Bewertung, Kommunikation und Steuerung von Risiken wird oftmals durch das Controlling unterstützt oder selbst durchgeführt. Der Umgang mit Risiken ist geprägt durch mögliche kognitive Verzerrungen und subjektive Bewertungen der beteiligten Personen.So zeigen empirische Studien aus der betriebswirtschaftlichen und psychologischen Forschung bei der Risikowahrnehmung einige Verhaltensmuster von Entscheidungsträgern auf, die sich durch Heuristiken (sog. „Daumenregeln“) erklären lassen.Der Einsatz dieser Heuristiken ist evolutionär bedingt und ermöglicht es Menschen, durch einen sparsamen Umgang mit begrenzten kognitiven Ressourcen in kurzer Zeit zu einer Bewertung zu kommen (vgl.Renn et al., 2007). Der Einsatz von Heuristiken führt allerdings häufig dazu, dass die von Entscheidungsträgern geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken sehr stark von der objektiven statistischen Eintrittswahrscheinlichkeit abweicht (vgl. Hertwig/Wulff,2014).
Durch Globalisierung und Digitalisierung rücken Managementinformationssysteme immer stärker in den Fokus und gewinnen als Wettbewerbsvorteil stetig an Bedeutung. Allerdings führen das stetige Wachstum des internationalen Handels und die steigende globale Abhängigkeit von Produktionsprozessen zu einem hohen Anpassungsdruck auf die Managementinformationssysteme, die zumeist mit hohen Kosten verbunden sind. Die Anpassung oder Neuausrichtung des Managementinformationssystems kann allerdings auch große Chancen beinhalten: Unternehmen, welche starkes Augenmerk auf Managementinformationssysteme legen und deutlich mehr in diesen Bereich investieren als die Peergroup, erzielen starke Prozessverbesserungen in der Wertschöpfungskette und erreichen damit eine signifikante Ersparnis bei den Betriebskosten, die bei den Best-in-class Unternehmen bei einem Mehrfachen der investierten Mittel liegen kann.
Der unentbehrliche Leitfaden für den Technischen Vertrieb
Hochpreisige technische Produkte zu verkaufen erfordert besonderes Wissen. Sie müssen dem Kunden genau das anbieten, was er haben will und was er braucht. Der Preis darf nicht zu hoch sein, die Lieferzeit nicht zu lange. Auf der anderen Seite muss es für Sie ein gutes Geschäft sein. So etwas funktioniert nur, wenn man die rein vertriebliche Sicht durch eine ingenieurtechnische Perspektive ergänzt. In diesem Buch erfahren Sie:
- was ein(e) Vertriebsingenieur(in) können muss
- wie Zielkonflikte strategisch und taktisch gelöst werden können
- wie Verhandlungsprozesse durch neue Medien und Technologien verändert werden
- wie entscheidend die Systemtheorie der Technik für Ihren Erfolg im Technischen Vertrieb ist und
- wie Sie erprobte Methoden effizient kombinieren und einsetzen, sei es QFD oder das Kano-Modell.
Dieses Buch unterstützt Sie darin, systematisch die technischen Produktmerkmale herauszuarbeiten, die Ihre Kunden begeistern und Bereitschaft wecken, für diesen Mehrwert auch einen höheren Preis zu akzeptieren.
Verhandlungssituationen beziehen stets mehr Organisationen, Gruppen und Individuen ein, als nur diejenigen Partner, die schließlich in der Verhandlung einander gegenüber sitzen. Im Technischen Vertrieb hilft die strukturelle Analyse der Verhandlungssituation, Klarheit über Zahl und Ziele dieser sichtbaren und unsichtbaren Teilnehmer zu gewinnen. Die Beziehungen der einzelnen Individuen zueinander können einfach visualisiert werden. Zusätzlich eignet sich diese Methode, bestehende aber auch potenzielle Konflikte zu identifizieren und ihren Ursachen bzw. Quellen zuzuordnen. Eine Vorbereitung auf diese Konflikte ist somit möglich und lässt diese in der Verhandlung durch dediziertes Konfliktmanagement schon in deren Entstehung entsprechend behandeln. Die Zielsetzung der Verhandlung, also die Einigung mit dem größten Nutzen für beide Verhandlungspartner, wird durch Anwendung der strukturellen Analyse der Verhandlungssituation zielgerichtet und konfliktarm möglich.
Ziel des vom Europäischen Sozialfond (ESF) ko-finanzierten Projektes war es, Methoden und Prozesse
zu entwickeln und vermitteln, die dazu dienen, die Kapitalausstattung für Unternehmen am
Bayerischen Untermain zu verbessern, beziehungsweise damit verbundene Arbeitsmarktwirksame
Unternehmensexpansionen zu fördern. Die reguläre Laufzeit von KaRaBonita vom 1. April 2013 bis 30. September 2014 wurde um
ein halbes Jahr verlängert, um Fragen der Idenitifikation, Kommunikation und spezifischen
Wissenstransfers mit kapitalsuchenden KMUs in der Region zu adressieren.
The approach of the “Case-based Evidences” is a research method which estimates the psycho-social acceptance of a given IT system by a pre-defined user group. For the acceptance of IT, whether active or passive, the central role of trust and confidence in the IT systems’ context has to be emphasized. The “Case-based Evidence” estimation is based on drawing conclusions from isomorphic “analogy sources” – the “evidences” – to the given case. By a series of expert interviews, the synoptic conclusions – having been made – are evaluated. Some recent example projects show the successful application of the method of “Case-based Evidences” as a Middle Range Theory.
Electric vehicle (EV) development in China emerged with the 863 program (1986) for high technologies and has received support since the 10th Five Year Plan. While standards were of no particular importance in the early years of EV development, standards have increasingly become subject to policies and programs. For instance, the promotion of ‘indigenous' or ‘home-grown' innovation is perceived as means to develop domestic standards and contribute to international standards. Alongside this target, the Chinese government mandated the development of an EV standardization roadmap to serve as a guideline for optimizing standardization work, promoting technical innovation and large-scale industrialization. It was even considered that EV standardization was a novel standard field that has the potential to secure China a forerunner position in technological development as well as international standardization, regardless of standard-setting practices in the conventional automotive sector. Against this background, this paper examines the differences in system set-up and processes of standardization for the traditional automotive and the electric vehicles sector. While conventional automotive standardization is limited to a single sector with the Ministry of Industry of Information Technology and the China Automotive Technology and Research Centre in charge, electric vehicles require the participation of stakeholders from other sectors. Therefore, the negative influence from the conventional decentralized automotive sector on the development of common nationwide standards like the dynamics between national, regional and local actors cannot be deprived. Additionally, this paper also highlights learnings from EV standardization that might set positive impulses for conventional EV standardizations.
Die überarbeitete und deutlich erweiterte 4. Auflage dieses anerkannten Standardwerkes liefert einen umfassenden Einblick in die Grundsäulen des Real Estate und Facility Managements. Von der Projektentwicklung, dem Projektmanagement, über das Transaktions-, Portfolio- und Risikomanagement bis hin zum Asset-, Property- und Facility Management. Alle wesentlichen Leistungen sowie Argumente für ein nachhaltiges Management der Sachwertanlage Immobilie, die hierfür notwendigen Strategien, Methoden sowie Vorgehensweisen werden detailliert dargelegt. Besonders informativ, anregend und aufschlussreich wird der Leser durch den interdisziplinären Ansatz sowie die umfangreichen aktuellen Beispiele, Tabellen und Abbildungen durch den Lebenszyklus der Immobilie geführt.
Dieses Werk wendet sich seit nunmehr über 15 Jahren an drei Zielgruppen: Studenten, die sich mit den Grundlagen und den vertiefenden Aspekten der Bau- und Immobilienwirtschaft insgesamt oder mit einzelnen Elementen, wie etwa einer Portfolio-Analyse oder der Due Diligence, gezielt auseinandersetzen wollen; an Praktiker, die die aktuellen Entwicklungen ihres Fachgebiets verfolgen und eine fortwährende Aktualisierung ihres Wissenstandes anstreben sowie Wissenschaftler, die durch die kritische Reflexion der hier beschriebenen Expertisen Impulse für die Weiterentwicklung ihres Forschungsgebietes erhalten können.