Optimale Abfindungsklauseln in Gesellschaftsverträgen
- Der Beitrag beschäftigt sich mit Gestaltungsmöglichkeiten von Abfindungsklauseln in Gesellschaftsverträgen. Die Thematik ist von erheblicher Praxisrelevanz, da die auf § 738 Abs. 1 S. 2 BGB basierende Rechtsprechung dem ausscheidenden Gesellschafter grundsätzlich eine dem wirklichen Wert seiner Anteile entsprechende Abfindung (Verkehrswert) zubilligt, d.h., ohne gesellschaftsvertragliche Regelung ist die Abfindung auf der Grundlage des "wirklichen Werts des Unternehmens einschließlich aller stillen Reserven und einschließlich des good will des Unternehmens" zu ermitteln (vgl. § 738 Abs. 1 S. 2 BGB; BGH 21.4.55, BGHZ 17, 130/136). Das ist aber regelmäßig nicht gewollt. Welche Alternativen bestehen, wird in dem Beitrag untersucht.