Realsplitting und Zusammenveranlagung
- In dem Beitrag wird erläutert, dass getrennt lebende Ehegatten in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahrs nicht mehr die Zusammenveranlagung und das Ehegattensplitting nach §§ 26, 26b EStG in Anspruch nehmen können. Es werden die steuerrechtlichen Auswirkungen, die sich durch die Zahlungen von Unterhaltsleistungen ergeben und zwar sowohl im Hinblick auf eine steuerliche Zusammenveranlagung als auch im Hinblick auf eine Inanspruchnahme des begrenzten Realsplittings nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder die Absetzung der Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung i.S.von § 33a EStG, dargestellt. Anhand eines Fallbeispiels erfolgt die Prüfung von unterschiedlichen steuerlichen Varianten.