Einstimmigkeitsabrede bei der Betriebsaufspaltung als Gestaltungsmittel nutzen
- In der Beratungspraxis wird zur Vermeidung einer Betriebsaufspaltung häufig empfohlen, im Besitzunternehmen einen "Nur..."-Besitzgesellschafter aufzunehmen und zudem im Gesellschaftsvertrag eine Einstimmigkeitsabrede für Gesellschafterbeschlüsse zu treffen. Dadurch soll die notwendige personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen verhindert werden. In diesem Beitrag wird hinterfragt, ob diese Gestaltung noch uneingeschränkt empfohlen werden kann und wann eine solche Einstimmigkeitsabrede zu unerwünschten Ergebnissen führt.